Analysenverfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure

DGUV Information 213-568 (früher BGI 505-68 bzw. ZH1/120.68)

CAS-Nummer: 7664-93-9


Verfahren 01 – HPIC

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Filter, Ionenchromatographie nach Elution

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Schwefelsäure im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Quarzfilter gesaugt. Die abgeschiedene Schwefelsäure wird mit Natriumcarbonat-/Natriumhydrogencarbonat-Lösung ionenchromatographisch bestimmt.

Bestimmungsgrenze

Absolut: 50 ng Schwefelsäure.

Relativ: 0,01 mg/m³ an H2SO4 bei 420 l Probeluftvolumen, 4 ml Elutionsvolumen und 50 μl Injektionsvolumen.

Erstellt

August 2001

Das Verfahren erhalten Sie in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei.

Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of sulfuric acid (Air Monitoring Methods, Volume 9, 2005a).