Analysenverfahren zur Bestimmung von Schwefelsäure
DGUV Information 213-568 (früher BGI 505-68 bzw. ZH1/120.68)
CAS-Nummer: 7664-93-9
Verfahren 01 – HPIC
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Filter, Ionenchromatographie nach Elution
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Schwefelsäure im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Quarzfilter gesaugt. Die abgeschiedene Schwefelsäure wird mit Natriumcarbonat-/Natriumhydrogencarbonat-Lösung ionenchromatographisch bestimmt.
Bestimmungsgrenze
Absolut: 50 ng Schwefelsäure.
Relativ: 0,01 mg/m³ an H2SO4 bei 420 l Probeluftvolumen, 4 ml Elutionsvolumen und 50 μl Injektionsvolumen.
Erstellt
August 2001
Das Verfahren erhalten Sie in der DGUV-Publikationsdatenbank als PDF-Datei.
Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of sulfuric acid (Air Monitoring Methods, Volume 9, 2005a).