Nanomaterialien in der betrieblichen Praxis

Nanomaterialien sind ein ständiger Begleiter in der Natur, gleich ob man an Rußpartikel bei Verbrennungsprozessen oder aus Vulkanemissionen, nanoskalige Partikel in der Luft am Meer oder die schönen Farben der Schmetterlingsflügel denkt. Damit ist das Thema Nanomaterialien nicht wirklich neu. Auch der Mensch hat seit Jahrtausenden Nanomaterialien verwendet, sei es ägyptische Zeichentusche oder nanoskalige Goldcluster, die den mittelalterlichen Glasfenstern zu ihrem unvergleichlichen Rubinrot verhelfen.

Neu ist allerdings, dass immer mehr Nanomaterialien maßgeschneidert werden. Diese gezielt „gebauten" Materialien eignen sich beispielsweise für so unterschiedliche, jedoch höchst willkommene Anwendungen als hocheffiziente Speichersysteme für Energie und moderne Krebstherapien. Hier ist in den letzten Jahren eine exponentiell anwachsende Forschung und Anwendungs­entwicklung zu beobachten, immer mehr der Materialien kommen in handelsübliche Produkte verschiedenster Art. Die sich hier abzeichnenden Möglichkeiten, angefangen bei der Medizin über den Umweltschutz bis zur Erleichterung der Aufgaben des täglichen Lebens, sind enorm. Für das 21. Jahrhundert ist diese Technologie sicher eine der Schlüsseltechnologien, die nicht nur das Zeug hat, dem Menschen das Leben zu erleichtern und angenehmer zu gestalten, sondern auch mithelfen kann, die drängenden Probleme des Planeten Erde zu lösen.

Zu den Nanomaterialien zählen die freien Nanoobjekte und die verschiedenen Arten gebundener Nanoobjekte und nanoskaliger Strukturen. Nanoobjekte sind in einer, zwei oder gar allen drei Raumdimensionen kleiner als etwa 100 nm und größer als etwa 1 nm. Es handelt sich dabei um nanoskalige Filme oder Schichten, Nanodrähte und Nanopartikel. Insbesondere Nanopartikel zeigen in Versuchen zum Teil besorgnis­erregende Eigenschaften, können beispielsweise nach dem Einatmen in das Blut übertreten.

Noch nicht ausreichend geklärt sind einige Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung solcher Materialien. Insbesondere die Stäube von Nanomaterialien, z. B. sphärische Partikel, Fasern oder Drähte, lassen sich zum derzeitigen Stand der Erkenntnis bezüglich ihrer Gefährdungen nicht abschließend beurteilen. Hier sind umfangreiche Forschungsprojekte im Gang, z. B. im Rahmen von nanoSAFE und nanoCare.

Tätigkeiten mit Nanopartikeln erfordern selbstverständlich die Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung. Auch wenn noch Wissenslücken bestehen, die durch weitere Mess- und Forschungs­aktivitäten geschlossen werden müssen, wird mit den in der Bundesrepublik bereits erarbeiteten Papieren und der seit Jahren von der BG Chemie (jetzt: BG RCI) verfolgten Strategie einer sach- und problemgerechten Prävention auf diesem Gebiet den Gefährdungen wirksam begegnet.

Für die Festlegung von konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen ist aber nach der vorliegenden Erfahrung das zur Verfügung stehende Arsenal von Maßnahmen, insbesondere technischer Art, ausreichend. Eine erste Information gibt ein gemeinsamer Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Verbandes der chemischen Industrie (VCI). Für Tätigkeiten mit solchen Materialien in Laboratorien finden Sie in der Rubrik Laboratorien: Aktuelle Informationen weitere Hinweise.

Wenn diesbezüglich Beratungsbedarf besteht, steht Ihnen die Prävention der BG RCI zur Verfügung. Von der Messung bis zur Festlegung von Maßnahmen helfen wir Ihnen gerne, ob Sie nun Hersteller solcher Materialien sind oder diese zu Zubereitungen oder Erzeugnissen verarbeiten. Sie können dazu die für Sie vor Ort zuständige Technische Aufsicht und Beratung der BG RCI ansprechen oder auch den zuständigen Fachbereich „Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe“ in Heidelberg (E-Mail: stoffinfo(at)bgrci.de). Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Nanotechnologie zum Wohle aller auch am Arbeitsplatz eine sichere Sache ist.

Die Schutzmaßnahmen beruhen im Wesentlichen darauf, Expositionen durch geschlossene Anlagen oder lufttechnische Maßnahmen zu vermeiden, ebenso die Inhalation oder den Hautkontakt. Für die Messung der Exposition stehen der BG RCI Messgeräte nach dem Stand der Technik zur Verfügung, verlässliche Messdaten helfen, eine belastbare Gefährdungs­beurteilung durchzuführen.