Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien bei der Gefährdungsbeurteilung

Liegen „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien“ (VSK) vor und können die entsprechenden Voraussetzungen in einem Betrieb eingehalten werden, so kann der Verwender bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen den Aufwand für die Gefährdungs­beurteilung deutlich reduzieren. Für die Hersteller dieser Verfahren und Stoffe ist die Erarbeitung von VSK deswegen attraktiv, weil ein und dasselbe VSK für mehrere vergleichbare Arbeitsbereiche genutzt werden kann, unabhängig vom Standort innerhalb Deutschlands. Dies lässt sich werbewirksam vermarkten und es sind zudem hinsichtlich der Erstellung von Stoffsicherheits­beurteilungen innerhalb der Registrierungs­pflicht für Hersteller oder Importeure nach der REACH-Verordnung gewisse Erleichterungen zu erwarten.

Hier finden Sie Hinweise zu VSK sowie Informationen zur Vorgehensweise bei deren Erarbeitung:

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien bei der Gefährdungsbeurteilung