Analysenverfahren zur Bestimmung von 4,4'-Methylen-bis(2-chloranilin)
DGUV Information 213-538 (früher BGI/GUV-I 505-38 bzw. ZH1/120.38)
CAS-Nummer: 101-14-4
Verfahren 01– GC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1 und E3
Probenahme mit Pumpe und Sorption in Schwefelsäure, Gaschromatographie nach Aufarbeitung
Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von 4,4’-Methylen-bis(2-chloranilin) im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip
Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Schwefelsäure imprägniertes Glasfaserfilter oder durch drei hintereinandergeschaltete Waschflaschen gesaugt. Das sorbierte 4,4’-Methylen-bis(2-chloranilin) wird nach Aufarbeitung gaschromatographisch bestimmt.
Nachweisgrenze
Absolut: 11 ng.
Relativ: 0,04 mg/m³ an 4,4’-Methylen-bis(2-chloranilin) für 140 l Probeluft.
Erstellt
August 1987
Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1 und E1.
Die englische Übersetzung ist online in der Wiley Online Library erhältlich: Method for the determination of 4,4'-methylene-bis(2-chloroaniline) (Analyses of Hazardous Substances in Air, Volume 7, 2003).
Das eingeschränkt geeignet Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).