A 3.7 Anschlagmittel

 

Drahtseile, Anschlagseile, Rundstahlketten, Anschlagketten, Hakenketten, Hebebänder, Faserseile, Kettengehänge, Endlosschlupfe – mit ihnen kann die Last unmittelbar mit dem Kranhaken des Hebezeuges verbunden werden.

Mögliche Gefahren

  • Lastabsturz aufgrund des Überschreitens der zulässigen Tragfähigkeit des Anschlagmittels
  • falsche Auswahl von Anschlagmitteln
  • nicht sicher angeschlagene Lasten
  • sich ungewollt verlagernde Lasten
  • unbeabsichtigt ausgehakte Lasten

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Kennzeichnung 1 der Anschlagmittel mit den für den Betrieb wichtigen Angaben, z. B. Tragfähigkeit, Neigungswinkel, Einsatztemperatur

Anschlagen

  • Auswahl des geeigneten Anschlagmittels (Angaben des Herstellers beachten) mit besonderer Beachtung der Tragfähigkeit
  • Belastungstabellen beachten (Tragfähigkeit, Neigungswinkel), Anschlagmittel nicht überlasten
  • bei Ketten den Kettenanhänger beachten, fehlende Kettenanhänger ersetzen
  • maximaler Neigungswinkel (Spreizwinkel) von 60° 2
  • bei mehrsträngigen Gehängen nur zwei Stränge als tragend annehmen 3
  • Lasten im Schnürgang anschlagen 4
  • das Anschlagen im Hängegang ist nur bei großstückigen Lasten zulässig, wenn ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last nicht möglich ist
  • Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel über scharfe Kanten geführt werden
  • beim Anschlagen den Schwerpunkt der Last beachten
  • Lasthaken mit Hakensicherung so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird 5
  • Lasthaken dürfen keine groben Verformungen im Hakenmaul aufweisen (max. 10 % Aufweitung), die Abnutzung im Hakenmaul darf max. 5 % betragen
  • Ösen und Haken müssen zueinander passen, Ösen müssen auf den Haken frei beweglich sein
  • genormte und gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden, keine Eigen­konstruktionen mit Seilklemmen, Knoten usw.
  • Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden
  • leeres oder unbelastetes Hakengeschirr nach Möglichkeit hochhängen

Stahldrahtseile

  • Stahldrahtseile müssen einen Mindestdurchmesser von 8 mm haben 6
  • Ablegereife 7 (siehe Tabelle)
    • wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind
    • bei Quetschungen oder Knickung des Seiles
    • bei Aufdoldungen und Auftreten von Klanken
    • wenn spannungsführende Teile berührt wurden
Tabelle: Ablegereife von Drahtseilen bei sichtbaren Drahtbrüchen
Seilart Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
3d 6d 30d
Litzenseil drei benachbarte
Dräte einer Litze
6 14
Kabelschleigseil/
Grummet
10*) 15*) 40*)

d = Seilnenndurchmesser
*) nach DIN 3088

Seilendverbindungen 8

  • Presshülsen dürfen nur auf Zug und nie auf Biegung beansprucht werden
  • nur zulässige Seilschlösser verwenden
  • loses Seilende gegen Durchziehen sichern
  • keine Seilendverbindungen mit Drahtseilklemmen verwenden

Ketten

  • Kennzeichnung von Kettenanhängern mit Güteklasse, Nenndicke, Anzahl der Kettenstränge, Neigungswinkel
  • Ablegereife
    • bei Längungen der Kette oder eines Einzelgliedes um
      mehr als 5 %
    • bei Verformungen und eingeschränkter Beweglichkeit
    • bei Abnahme der Glieddicke an einer Stelle um
      mehr als 10 %
    • wenn spannungsführende Teile berührt wurden

Chemiefaserbänder

  • Aufnäher enthalten Angaben über die Tragfähigkeit bei verschiedenen Anschlagarten
  • die Farbe des Aufnähers kennzeichnet den Werkstoff des Bandmaterials
    • Blau: Polyester (PES)
    • Grün: Polyamid (PA)
    • Braun: Polypropylen (PP)
  • die Farbe des Bandmaterials gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Hebebandes als Einzelstrang
  • Ablegereife
    • bei Beschädigungen der Webkanten
    • bei starken Verformungen
    • bei Beschädigung der tragenden Nähte bzw. der Ummantelung 9
  • Hebebänder dürfen nicht über scharfe Kanten oder raue Oberflächen gezogen werden
     

Prüfungen

  • vor dem Gebrauch eine Sichtkontrolle des Anschlagmittels durchführen; werden Mängel festgestellt, so sind Anschlagmittel der Benutzung zu entziehen, z. B. Risse, Brüche (Ablegereife)
  • Anschlagmittel in regelmäßigen Abständen durch befähigte Person prüfen lassen

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1
  • DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (Stand April 2008)
  • DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
  • DGUV Information 209-012 „Kranführer“
  • DGUV Information 209-013 „Anschläger“
  • DGUV Information 209-021 „Belastungstabellen“
  • DGUV Information 209-061 „Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern“