A 3.7 Anschlagmittel
Drahtseile, Anschlagseile, Rundstahlketten, Anschlagketten, Hakenketten, Hebebänder, Faserseile, Kettengehänge, Endlosschlupfe – mit ihnen kann die Last unmittelbar mit dem Kranhaken des Hebezeuges verbunden werden.
Mögliche Gefahren
- Lastabsturz aufgrund des Überschreitens der zulässigen Tragfähigkeit des Anschlagmittels
- falsche Auswahl von Anschlagmitteln
- nicht sicher angeschlagene Lasten
- sich ungewollt verlagernde Lasten
- unbeabsichtigt ausgehakte Lasten
Maßnahmen
Technische Anforderungen
- Kennzeichnung 1 der Anschlagmittel mit den für den Betrieb wichtigen Angaben, z. B. Tragfähigkeit, Neigungswinkel, Einsatztemperatur
Anschlagen
- Auswahl des geeigneten Anschlagmittels (Angaben des Herstellers beachten) mit besonderer Beachtung der Tragfähigkeit
- Belastungstabellen beachten (Tragfähigkeit, Neigungswinkel), Anschlagmittel nicht überlasten
- bei Ketten den Kettenanhänger beachten, fehlende Kettenanhänger ersetzen
- maximaler Neigungswinkel (Spreizwinkel) von 60° 2
- bei mehrsträngigen Gehängen nur zwei Stränge als tragend annehmen 3
- Lasten im Schnürgang anschlagen 4
- das Anschlagen im Hängegang ist nur bei großstückigen Lasten zulässig, wenn ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last nicht möglich ist
- Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel über scharfe Kanten geführt werden
- beim Anschlagen den Schwerpunkt der Last beachten
- Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird 5
- Lasthaken dürfen keine groben Verformungen im Hakenmaul aufweisen (max. 10 % Aufweitung), die Abnutzung im Hakenmaul darf max. 5 % betragen
- Ösen und Haken müssen zueinander passen, Ösen müssen auf den Haken frei beweglich sein
- genormte und gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden, keine Eigenkonstruktionen mit Seilklemmen, Knoten usw.
- Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden
- leeres oder unbelastetes Hakengeschirr nach Möglichkeit hochhängen
Stahldrahtseile
- Stahldrahtseile müssen einen Mindestdurchmesser von 8 mm haben 6
- Ablegereife 7 (siehe Tabelle)
- wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind
- bei Quetschungen oder Knickung des Seiles
- bei Aufdoldungen und Auftreten von Klanken
- wenn spannungsführende Teile berührt wurden
d = Seilnenndurchmesser
Seilendverbindungen 8
- Presshülsen dürfen nur auf Zug und nie auf Biegung beansprucht werden
- nur zulässige Seilschlösser verwenden
- loses Seilende gegen Durchziehen sichern
- keine Seilendverbindungen mit Drahtseilklemmen verwenden
Ketten
- Kennzeichnung von Kettenanhängern mit Güteklasse, Nenndicke, Anzahl der Kettenstränge, Neigungswinkel
- Ablegereife
- bei Längungen der Kette oder eines Einzelgliedes um
mehr als 5 % - bei Verformungen und eingeschränkter Beweglichkeit
- bei Abnahme der Glieddicke an einer Stelle um
mehr als 10 % - wenn spannungsführende Teile berührt wurden
- bei Längungen der Kette oder eines Einzelgliedes um
Chemiefaserbänder
- Aufnäher enthalten Angaben über die Tragfähigkeit bei verschiedenen Anschlagarten
- die Farbe des Aufnähers kennzeichnet den Werkstoff des Bandmaterials
- Blau: Polyester (PES)
- Grün: Polyamid (PA)
- Braun: Polypropylen (PP)
- die Farbe des Bandmaterials gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Hebebandes als Einzelstrang
- Ablegereife
- bei Beschädigungen der Webkanten
- bei starken Verformungen
- bei Beschädigung der tragenden Nähte bzw. der Ummantelung 9
- Hebebänder dürfen nicht über scharfe Kanten oder raue Oberflächen gezogen werden
Prüfungen
- vor dem Gebrauch eine Sichtkontrolle des Anschlagmittels durchführen; werden Mängel festgestellt, so sind Anschlagmittel der Benutzung zu entziehen, z. B. Risse, Brüche (Ablegereife)
- Anschlagmittel in regelmäßigen Abständen durch befähigte Person prüfen lassen
Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (Stand April 2008)
- DGUV Information 209-013 „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“
- DGUV Information 209-012 „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“
- DGUV Information 209-021 „Belastungstabellen“
- DGUV Information 201-030 „Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb“