A 3.6 Lastaufnahmemittel

 

Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen zur Aufnahme von Lasten mit einem Hebezeug durch eine kraftschlüssige Verbindung, z. B. Greifer, Klemmen, Lasthebemagnete, Steingreifer, Rohrgreifer, Schachtringklemmengehänge, Vakuumheber 1, Zangengreifer, oder durch formschlüssige Verbindung, z. B. Ausgleicher, C-Haken 2, Container-Geschirre, Gehänge, Körbe, Krangabeln, Kübel, Kugel­kopfankersysteme, Schraubanker, Traversen 3.

Mögliche Gefahren

  • Lastabsturz aufgrund
    • einer Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels
    • übermäßiger Belastung der Aufhängepunkte oder der Verankerungspunkte
    • falscher Auswahl von Lastaufnahmemitteln
    • nicht sicher angeschlagener Lasten
    • sich ungewollt verlagernder Lasten
    • unbeabsichtigt ausgehakter Lasten
  • Absturz von Personen
    • beim Personentransport mit ungeeigneten Personenaufnahmemitteln
    • oder beim Befördern auf Lastaufnahmemitteln

Technische Anforderungen

  • Kennzeichnung der Lastaufnahmemittel mit den für den Betrieb wich­tigen Angaben, z. B. Eigengewicht, Tragfähigkeit, Baujahr, Nachweis der Tragfähigkeit
  • Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung nach der Betriebsanleitung des Herstellers; besondere Regeln sind z. B. bei Vakuum­hebern, Klemmen oder Zangen zu beachten

Betrieb

  • mangelhafte Lastaufnahmemittel sind der Benutzung zu entziehen
  • keine Beförderung von Personen mit Lastaufnahmemitteln, Ausnahme: z. B. Betonkübel mit Standplatz
  • kein Transport von Lasten, die durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte gehalten werden, über Personen hinweg
  • Lasten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern, z. B. Lasthaken mit einer Hakensicherung
  • Lastaufnahmemittel nicht überlasten
  • Lastaufnahmemittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung auf mechanische Beschädigung, Verschleiß, Verformungen, Brüche, Verschmutzungen sowie vorhandene Kennzeichnung
  • Lastaufnahmemittel in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person prüfen lassen

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Beim Einsatz von Lasthebemagneten können Personen mit Herzschrittmachern gefährdet werden.

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Kapitel 3.2, und Anhang 2, Kapitel 4
  • DGUV Information 209-013 „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“
  • DGUV Information 209-012 „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“
  • DGUV Information 209-021 „Belastungstabellen“
  • DGUV Information 201-030 „Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb“