Schutzleitfäden

In einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem Titel

„Modelllösungen für eine gute betriebliche Praxis bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Klein- und Mittelunternehmen der chemischen Industrie“

haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, und die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Heidelberg, Schutzleitfäden für eine gute Arbeitspraxis für bestimmte Tätigkeiten mit Chemikalien entwickelt.

Diese Schutzleitfäden und eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung nach dem „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ sollen dem Arbeitgeber eine Handlungshilfe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert sein, damit er die Forderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllen kann. Bevor die Schutzleitfäden eingesetzt werden empfehlen wir, die Anwendungshinweise zu lesen.

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Die Schutzleitfäden können Sie direkt herunterladen, ein Klick auf den Link öffnet jeweils das verlinkte PDF-Dokument.

Schutzleitfäden Reihe 100 (Maßnahmen der Schutzstufe 1)

100 Allgemeine Lüftung - Mindestanforderungen

101 Allgemeine Lagerung - Mindestanforderungen

102 Lagerung von Schüttgütern - Mindestanforderungen


Schutzleitfäden Reihe 200 (Maßnahmen der Schutzstufe 2)

200 Örtliche Absaugung (Punktabsaugung)

201 Abzugsschränke

203 Absaugschrank

204 Staubentnahme aus Abscheidesystem

205 Transport über Förderband

206 Befüllen von Säcken

208 Entleeren von Säcken

210 Beschicken von Kesseln aus Säcken oder Kleingebinden

211 Befüllung und Entleerung von Containern (IBC) (Feststoffe)

212 Befüllen von Fässern

213 Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe

214 Wiegen von Feststoffen

215 Mischen von Feststoffen mit anderen Feststoffen oder Flüssigkeiten

217 Mischen von Flüssigkeiten mit anderen Flüssigkeiten oder Feststoffen in Fässern o. ä.

222 Pulverbeschichtung

223 Laminieren (Batch)

228 Trockenschrank (Horden- oder Tellertrockner)

230 Herstellen von Pellets


Schutzleitfäden Reihe 300 (Maßnahmen der Schutzstufe 3)

300 Geschlossenes System

301 Handschuhkasten (glove box)

305 Fassbefüllung

306 Fassentleerung

307 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern (Feststoffe)

308 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern (Flüssigkeiten)

310 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen

312 Umpumpen von Flüssigkeiten


Schutzleitfäden Gummiverarbeitung (Maßnahmen der Schutzstufe 2)

GV 03 Staubminderung beim Mischen

GV 05 Vulkanisierpressen

GV 07 Nachbearbeitung von Gummiteilen


Auf den Seiten der BAuA finden Sie weitere Schutzleitfäden:

110 Allgemeine Lüftung - Mindestanforderungen „Einatmen“

120 Organisations- und Hygienemaßnahmen „Haut“

240 Staubarbeitsplätze

250 Erweiterter Maßnahmenbedarf „Haut“

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