GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard in der Arbeitssicherheit, im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie beim Transport gefährlicher Güter weiter anzuheben, ist unter Federführung der Vereinten Nationen ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) – kurz GHS – entwickelt worden.

In der EU wurde dieses System mit der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) mit Übergangsfristen bis Mai 2017 umgesetzt. Neben der Umsetzung der globalen Regelungen gibt es weiterhin Besonderheiten in der EU. So wurden zum einen nicht alle Einstufungskategorien der UN hier übernommen. Das Baukastensystem des UN GHS sieht dies ausdrücklich so vor. Zum anderen gibt es für Gefahren, die noch nicht vom UN-System abgedeckt sind, weiterhin spezielle EU-Gefahrenhinweise. Diese erkennt man an der Kodierung „EUH“ statt „H“.