Sozialer Dialog und Praxisleitfaden „Quarzfeinstaub”

Im April 2006 haben europäische Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Quarz bzw. Cristobalit gewinnenden und verarbeitenden Industrie eine Branchenvereinbarung auf europäischer Ebene geschlossen. Die Regeln für diesen „Sozialen Dialog” in beschäftigungspolitischen und sozialen Fragen sind in Artikel 138 und 139 des EG-Vertrages festgeschrieben.

Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung, die am 25. Oktober 2006 in Kraft getreten ist, verpflichten sich die Sozialpartner, die Exposition von Quarz- und Cristobalitfeinstaub am Arbeitsplatz nachhaltig zu minimieren und damit den Gesundheitsschutz für die betroffenen Arbeitnehmer nachhaltig zu verbessern.

Die Inhalte der Vereinbarung können entweder eigenverantwortlich durch die Sozialpartner selbst oder auf gemeinsamen Antrag der Partner durch einen Beschluss des Rates der EU umgesetzt werden.

Praxisleitfaden „Quarzfeinstaub”

Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist der Praxisleitfaden „Quarzfeinstaub” (Good Practice Guide), der eine Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Quarz-/Cristobalit-Exposition und einen Katalog von Anleitungsblättern (Task Sheets) mit Schutzmaßnahmen enthält. Neben Hintergrundinformationen zu Gesundheitsgefährdungen durch Quarz- und Cristobalitfeinstaub finden sich im Leitfaden auch Hinweise zu Arbeitsverfahren, die zu einer Feinstaubexposition führen können, zu international gültigen Arbeitsplatzgrenzwerten sowie zu Überwachung der Exposition.

Umsetzung der Vereinbarung - Berichterstattung

Über die Umsetzung der Vereinbarung wacht das NEPSI-Council, das sich mindestens einmal im Zeitraum von zwei Jahren in Brüssel trifft, um die Berichte der einzelnen Branchen über den Stand der Umsetzung der Vereinbarung entgegenzunehmen und zu bewerten.

Der erste vorläufige, qualitative Bericht soll im Juni 2007 vorliegen, der erste offizielle, umfassende Bericht an das Council erfolgt im ersten Halbjahr 2008. Weitere Berichte werden wiederkehrend alle zwei Jahre erstellt.

Es ist Aufgabe der einzelnen Betriebe, die Umsetzung der Vereinbarung voranzutreiben und den Fortgang zu überwachen und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck steht den Betrieben ein Berichtsformular zur Verfügung, in dem verschiedene Schlüsselzahlen (z. B. Zahl der exponierten Beschäftigten, Zahl der Beschäftigten, die an der Silikosevorsorge teilnehmen u. a.) dokumentiert und in ihrer Entwicklung beobachtet werden.

Die einzelnen Branchenverbände sind aufgerufen, diese Berichte zu sammeln, zusammenzufassen und an das Council weiterzuleiten.

Ausblick

Es steht nicht zu befürchten, dass durch die Vereinbarung das hohe Arbeitsschutz-Niveau, das in Deutschland über die Jahre erreicht worden ist, verringert wird. Das Ergebnis ist kein Kompormiss im Sinne des „kleinsten gemeinsamen Nenners”. Im Vertrag ist überdies festgelegt, dass nationale Richtlinien oder Normen, wie zum Beispiel die Gefahrstoffverordnung in Deutschland, weiterhin ihre Gültigkeit behalten, sofern sie sich als strenger erweisen.

Durch die Beteiligung und konstruktive Mitarbeit der Sozialpartner aus einer Vielzahl von Verbänden und Betrieben nahezu aller EU-Mitgliedsstaaten wurde der Soziale Dialog „Quarzfeinstaub” auf eine breite Basis gestellt. Das dabei gezeigte Engagement aller Beteiligten lässt auf eine Angleichung der Standards für Staubschutzmaßnahmen in Europa auf hohem Niveau hoffen.