Laborrichtlinien

Seit vielen Jahren haben sich die Richtlinien für Laboratorien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850, früher BGI/GUV-I 850-0, BGR/GUV-R 120 bzw. ZH 1/119 und GUV 16.17) in der täglichen Praxis bewährt. Der Bestimmungstext der „Richtlinien für Laboratorien“ wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Kooperationsmodells vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) als TRGS 526 „Laboratorien“ in sein Technisches Regelwerk aufgenommen. Dabei obliegt die Fortschreibung dem Sachgebiet „Laboratorien“ des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Abstimmung mit dem Ausschuss für Gefahrstoffe.

Mit der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ wird dem Stand der Labortechnik, neuen Erkenntnissen aus der Laborpraxis sowie der geänderten Vorschriftenlage, insbesondere der novellierten Gefahrstoffverordnung, Rechnung getragen.


Laborrichtlinien: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ – DGUV Information 213-850

Antworten auf Ihre Fragen rund ums Labor, Handlungsanleitungen und Ratschläge geben die Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien" als Broschüre in der gedruckten Version als auch immer aktuell online. Beide erhalten Sie sowohl in deutscher als auch englischer Sprache.

Die jeweils aktuellen Änderungen finden sich zeitnah in der Online-Fassung. Hierfür erhalten Sie als Download ein Adobe-Acrobat-Dokument in unserem Downloadcenter. In diese Online-Fassung werden die aktuellen Anpassungen eingepflegt und bei einer Neuauflage der Laborrichtlinien (DGUV Information 213-850) in die Druckfassung übernommen. Es empfiehlt sich nicht, einen Ausdruck der Online-Fassung aufzubewahren, da dadurch wichtige Hinweise und Änderungen, die wir schnellstmöglich aufnehmen, übersehen werden können.

Die gedruckte Fassung in Deutsch und Englisch können Sie direkt im Medienshop bestellen, die Online-Fassungen der Laborrichtlinien finden Sie mit einem Klick auf den unten stehenden Link.

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Änderungen in den Laborrichtlinien

Durch die Fortentwicklung des Wissens und der Technik werden die Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (DGUV Information 213-850) ständig fortgeschrieben. Wir informieren Sie über Änderungen, die aktuell sowohl in der Online-Fassung als auch in der gedruckten Version vorgenommen werden. :: mehr


Informationen zu den Laborrichtlinien

Ausführliche Informationen zu den Laborrichtlinien (Stand 12/2008) erhalten Sie auf einer Unterseite.

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Neues Nummerierungssystem der DGUV

Seit Mai 2014 werden die Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen" im neuen Nummerierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bezeichnung „DGUV Information 213-850" (bisher BGI/GUV-I 850-0) geführt.

Die englischsprachige Publikation „Working Safely in Laboratories – Basis Principles and Guidelines" hat ebenfalls eine neue Nummer erhalten: „DGUV Information 213-851" (bisher BGI/GUV-I 850-0e).


Laborrichtlinien in englischer Sprache

Die Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen” wurden unter dem Titel „Working Safely in Laboratories – Basic Principles and Guidelines" (DGUV Information 213-851) in englischer Sprache veröffentlicht.

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Ergänzende Publikationen

Ergänzt werden die Laborrichtlinien durch weitere Publikationen. :: mehr


Prüfungen in Laboratorien

Als Ergänzung zu den Ausführungen in Abschnitt 7 „Prüfungen“ der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) wird eine Übersicht über die in Laboratorien typischerweise anfallenden Prüfungen angeboten.

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Erhöhte Vorsicht bei Trimethylsilyldiazomethan

Gefahr von Lungenödemen

Um das gefährliche Diazomethan als Reaktionspartner zu ersetzen, dient vielfach Trimethylsilyldiazomethan. Aufgrund eines Todesfalles ist darauf hinzuweisen, dass die Inhalation unbedingt vermieden werden muss, da diese zur Lungenödembildung führen kann.


Etiketten erleichtern das Kennzeichnen in Laboratorien

Vereinfachtes Kennzeichnungssystem der DGUV für Standflaschen in Laboratorien

Der Arbeitskreis „Laboratorien“ des Fachausschusses Chemie der DGUV hat in Ergänzung der Inhalte der Laborrichtlinien („Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (DGUV Information 213-850)), der TRGS 526 „Laboratorien” und unter Berücksichtigung des neuen Kennzeichnungs­systems nach CLP-Verordnung ein vereinfachtes Kennzeichnungs­system für Standflaschen in Laboratorien entwickelt. :: mehr

Die englischsprachige Version erreichen Sie durch Klick auf das Flaggen-Symbol.


Kontakt

Sie haben Fragen, Anregungen, Wünsche rund um die Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“? Kontaktieren Sie unsere Experten per E-Mail.

E-Mail an Laboratorien(at)bgrci.de