Das Beitragsausgleichsverfahren der BG RCI
Prävention zahlt sich aus – mehr Gerechtigkeit und Transparenz bei der Beitragsbemessung
Seit der Umlagerechnung für 2018 wirkt sich zum ersten Mal das einheitliche Beitragsausgleichsverfahren der BG RCI aus. Mitgliedsbetriebe, in denen viele oder schwere Unfälle passieren, müssen mit höheren Beiträgen rechnen als Unternehmen, die wenige oder nur leichte Unfälle zu verzeichnen haben.
Beitragsberechnung
Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden im Wesentlichen durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Nach Abschluss eines Kalenderjahres legt die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen auf alle Mitgliedsbetriebe über die sogenannte nachträgliche Bedarfsdeckung um. Der fällige Beitrag wird nach der gemeldeten Lohnsumme, den Gefahrklassen, denen ein Unternehmen zugeordnet ist, und nach dem Beitragsfuß, in dem sich der Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft ausdrückt, berechnet.
Beitragsausgleichsverfahren
Damit das individuelle Unfallgeschehen in einem Betrieb bei der Beitragsberechnung Berücksichtigung findet, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich ein Beitragsausgleichsverfahren vor: Unternehmen, die viele oder sehr schwere Unfälle haben, müssen mit einem höheren Beitrag rechnen als diejenigen, die wenige oder nur leichte Unfälle zu verzeichnen haben. Mit diesem Verfahren wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, Arbeitsunfälle zu verhüten. Außerdem sorgt der Ausgleich für mehr Gerechtigkeit bei der Beitragsberechnung.
Nach der Beschlussfassung der Vertreterversammlung gilt seit dem 1. Januar 2018 für alle Branchen der BG RCI ein einheitliches Beitragsausgleichsverfahren unter Berücksichtigung der anzuzeigenden und der nicht anzeigepflichtigen Unfälle. Berufskrankheiten und Wegeunfälle bleiben unberücksichtigt, ebenso Unfälle, die sich durch höhere Gewalt oder alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen ereignet haben (eine Herausnahme aus dem Verfahren bedingt hier einen formlosen Antrag des Unternehmers).
Das Unfallgeschehen wird über einen Zeitraum von zwei Jahren (Umlagejahr und vorangegangenes Jahr) beobachtet, der die Basis für die Ermittlung der Zuschläge oder Nachlässe bildet. Das Beitragsausgleichsverfahren ist elfstufig: Zunächst wird der Durchschnittswert, also der Regelbeitrag, ermittelt. Unternehmen, die diesen Neutralwert bei der Bewertung des Unfallgeschehens erreichen, erhalten weder einen Zuschlag noch einen Nachlass. Zusätzlich gibt es jeweils fünf Stufen für den Nachlass beziehungsweise Zuschlag, bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Regelbeitrags (siehe Tabelle 1). Ein Beispiel: Liegt die Einzelbelastung eines Unternehmens um mehr als 20 Prozent über der Durchschnittsbelastung, wird ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Regelbeitrag erhoben.
Das Beitragsausgleichsverfahren gilt für den Regelbeitrag in jeder einzelnen Gefahrtarifstelle.
Eigenbelastung als % der Durchschnittsbelastung |
Stufe | Beitragsausgleich in % je Gefahrtarifstelle | |
bis 10 % | 1 | -25,00 % | |
10,0001 % - 25 % | 2 | -20,00 % | |
25,0001 % - 40 % | Nachlass |
3 | -15,00 % |
40,0001 % - 55 % | 4 | -10,00 % | |
55,0001 % - 70 % | 5 | -5,00 % | |
70,0001 % - 100 % | 6 | +/-0,00 % | |
100,0001 % - 105 % | Zuschlag |
7 | +5,00 % |
105,0001 % - 110 % | 8 | +10,00 % | |
110,0001 % - 115 % | 9 | +15,00 % | |
115,0001 % - 120 % | 10 | +20,00 % | |
ab 120,0001 % | 11 | +25,00 % |
Tabelle 1
Punktesystem
Das Beitragsausgleichsverfahren basiert auf der Schwere der Arbeitsunfälle in einem Betrieb. Für jeden Unfall bekommt das Unternehmen Punkte zugewiesen; die Anzahl der Punkte hängt von den Kostenaufwendungen ab, die die BG RCI zu erbringen hat (siehe Tabelle 2). Außerdem wird ein Arbeitsunfall, der zu einer Rente führt, zusätzlich mit 50 Punkten bewertet, ein tödlicher Unfall mit 150 Punkten. Damit wird das Unfallgeschehen über die Berücksichtigung der reinen Kosten hinaus gewichtet. Für einen Unfall können maximal 150 Punkte vergeben werden.
Unfallbelastung | Punktwert | |||
bis 300,- Euro | 0 | |||
300,01 Euro | - | 400,- Euro | 2 | |
400,01 Euro | - | 500,- Euro | 5 | |
500,01 Euro | - | 1.000,- Euro | 8 | |
1.000,01 Euro | - | 1.500,- Euro | 12 | |
1.500,01 Euro | - | 2.000,- Euro | 16 | |
2.000,01 Euro | - | 2.500,- Euro | 20 | |
2.500,01 Euro | - | 5.000,- Euro | 25 | |
5.000,01 Euro | - | 7.500,- Euro | 50 | |
7.500,01 Euro | - | 10.000,- Euro | 75 | |
ab 10.000,01 Euro | 100 |
Tabelle 2
Anhand dieser Punktebewertung wird errechnet, ob ein Unternehmen einen Nachlass oder Zuschlag erhält: Die Summe der Punkte eines Unternehmens wird in Relation zur Durchschnittsbelastung aller in dieser Gefahrtarifstelle veranlagten Mitgliedsunternehmen der BG RCI gesetzt.
Die sog. Bagatellunfälle (bis 300,- Euro) sind bei der Durchführung des BAV praktisch kaum beitragswirksam und rechtfertigen nicht den bei den Unternehmen sowie der Berufsgenossenschaft aufgetretenen (Prüf-) Aufwand allein für die Durchführung des BAV. Mit Wirkung ab der Umlage 2019 werden Unfälle, die Leistungsaufwendungen von bis zu 300,- € zur Folge haben, im Rahmen der Ermittlung der Belastungspunkte außer Betracht gelassen und mit null Punkten bewertet (bei der Ermittlung der betragsmäßigen Unfallbelastung für die Berechnung der Kappungsgrenze nach § 31 Abs. 9 der Satzung fließen weiterhin auch Bagatellbeträge ein). Diese Fälle bleiben daher in den schriftlichen Unfallbelastungsmitteilungen unberücksichtigt, in den Extranet-Daten zur Unfallbelastung werden sie angezeigt.
Weitere Präventionsanreize
Neben einer gerechteren, dem tatsächlichen Unfallgeschehen angepassten Beitragsbemessung bietet das neue Beitragsausgleichsverfahren erhöhte Präventionsanreize für die Mitgliedsbetriebe. Denn ergänzend zum zweijährigen Beobachtungszeitraum wird der Verlauf des Unfallgeschehens über einen Zeitraum von zehn Jahren bewertet. Unternehmen, die langfristig geringe Unfallbelastungen verursachen, werden auf diese Weise durch einen „Ausreißer“ nicht unverhältnismäßig belastet.
Der Beitragsausgleich hängt davon ab, welche Nachlass- oder Zuschlagsstufe das Unternehmen im Vorjahr erreicht hatte. Von dieser Einstufung ausgehend, kann sich ein Betrieb jedes Jahr um eine Stufe verbessern oder um bis zu sechs Stufen verschlechtern (siehe Tabelle 3). Ein Vergleich mit der Kfz-Versicherung erleichtert das Verständnis: bekanntlich fallen die Rückstufungen im Schadenfall deutlich stärker aus, als es bei den Beitrag mindernden Vorstufungen der Fall ist.
Aktuelle Belastungsrelation | |||||||||||
Vorjahresstufe | bis 10% |
bis 25% |
bis 40% |
bis 55% |
bis 70% |
bis 100% |
bis 105% |
bis 110% |
bis 115% |
bis 120% |
ab 120,0001% |
Stufe 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 |
Stufe 2 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 8 | 8 | 8 |
Stufe 3 | 2 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 9 | 9 |
Stufe 4 | 3 | 3 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 10 |
Stufe 5 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Stufe 6 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Stufe 7 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Stufe 8 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Stufe 9 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Stufe 10 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 10 | 11 |
Stufe 11 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 11 |
Tabelle 3
Beispiele: Die gemeinsam zu einer Gefahrtarifstelle veranlagten Teile eines Unternehmens waren bisher der Stufe 6 zugeordnet (in Tabelle 3 blau markiert). Bei der neuen Beitragsberechnung haben die Unternehmensteile eine Unfallbelastung von 95 Prozent im Vergleich zum Durchschnittswert aller Mitgliedsbetriebe. Sie verbleiben also in der Stufe 6.
Die gemeinsam zu einer Gefahrtarifstelle veranlagten Teile eines Unternehmens waren bisher der Stufe 3 zugeordnet (rot markiert). Sie sind aktuell aber hoch unfallbelastet, mit 105 Prozent gegenüber dem Durchschnittswert. Sie werden daher auf die Stufe 7 zurückgestuft.
Die gemeinsam zu einer Gefahrtarifstelle veranlagten Teile eines Unternehmens waren bisher der Stufe 11 zugeordnet (grün markiert). Sie haben eine Unfallbelastung von zehn Prozent der Durchschnittsbelastung und werden daher auf die Stufe zehn vorgestuft.
Gelb markiert ist der sogenannte Rabattretter, der Rückstufungen auf sechs Stufen begrenzt. Unternehmen mit über Jahre hinweg andauernden Erfolgen in der Unfallvermeidung sollen durch ein schlechtes Jahresergebnis nicht zu sehr belastet werden.
Kappung des Zuschlags
Der für ein Unternehmen zu ermittelnde Beitragsausgleich resultiert letztlich aus der Summe aller Einzelabrechnungen für die jeweils gemeinsam in Gefahrtarifstellen veranlagten Unternehmensteile. Ergibt sich nach dieser Saldierung ein Beitragszuschlag, so wird dieser auf den zweifachen Betrag der für das Unternehmen ermittelten Unfallbelastung begrenzt. Damit wird vermieden, dass der Beitragszuschlag von den finanziellen Auswirkungen des Unfallgeschehens für die Solidargemeinschaft entkoppelt wird.
Erstmalige Einstufung
Für die Ersteinstufung wird für alle Unternehmen(-steile) die Ausgangsstufe 6 (Regelbeitrag) verwendet.
Im Ergebnis gibt das Beitragsausgleichsverfahren maßgebliche Präventionsanreize, die über die Möglichkeiten von Verfahren ohne Verlaufsbeobachtung hinausgehen. Die Entwicklung des Unfallgeschehens wirkt sich mit der Stufungssystematik über einen längeren Zeitraum auf die Beitragsentwicklung aus und beruht nicht nur auf der punktuellen Betrachtung eines vielleicht zufälligen Unfallereignisses in einem Kalenderjahr.
Statistische Auswertung
Die Unternehmen können jährlich ab dem Versand der Beitragsbescheide eine statistische Übersicht zum Verlauf des Beitragsausgleichsverfahrens in den für sie relevanten Gefahrtarifstellen im Extranet abrufen (Extranet-Anmeldung). So kann jedes Unternehmen nachvollziehen, welche Auswirkungen seine Präventionsanstrengungen haben.
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