Beitragsausgleichsverfahren
Die Zentrale Norm für das Zuschlag- bzw. Nachlassverfahren ist § 162 Abs. 1 SGB VII. Ziel der Norm ist es, Präventionsanreize zu setzen und Unternehmen für gute Präventionsarbeit zu belohnen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. In der BG RCI sprechen wir vom Beitragsausgleichsverfahren. Näheres bestimmt die Satzung (vgl. § 31 der Satzung der BG RCI).
Für alle Mitgliedsunternehmen bietet das Beitragsausgleichsverfahren große Präventionsanreize, da bei gleichbleibenden geringen Unfallaufkommen ein Nachlass in Höhe von 25 Prozent auf den Beitrag zur Basis- und Strukturumlage ermöglicht wird.
Der nachstehende Erklärfilm erläutert anschaulich das Beitragsausgleichsverfahren der BG RCI und verdeutlicht die wesentlichen Aspekte leicht verständlich:
Ausführungen und Erläuterungen zu den konkreten Gestaltungsparametern werden Ihnen im nachstehenden Merkblatt zum Download zur Verfügung gestellt.
-
Merkblatt Beitragsausgleichsverfahren der BG RCI Stand April 2024 Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA (179 KB)
Folgende Rechengrößen fließen u. a. in die Berechnung des Beitragsausgleichsverfahrens ein und werden berücksichtigt:
Für jeden Unfall bekommt das Unternehmen Punkte zugewiesen. Die Anzahl der Punkte hängt von den Aufwendungen für den einzelnen Versicherungsfall ab, die die BG RCI zu erbringen hat und der Schwere des Unfalls (siehe Tabelle im Merkblatt). Deswegen wird ein Arbeitsunfall, der zu einer Rente führt, zusätzlich mit 50 Punkten bewertet, ein tödlicher Unfall mit 150 Punkten. Für einen Unfall können maximal 150 Punkte vergeben werden.
Die EBZ wird für jede veranlagte Gefahrtarifstelle getrennt errechnet.
Hierfür werden die Punktwerte mit den Beiträgen für die jeweilig veranlagte Gefahrtarifstelle ins Verhältnis gesetzt.
EBZ = Punkte je Gefahrtarifstelle x 10.000 / Einzelbeitrag der Gefahrtarifstelle
Die Durchschnittsbelastung ergibt sich aus dem Verhältnis der Punktwerte der Beitragspflichtigen sowie freiwillig Versicherten derselben Gefahrtarifstelle zu deren Gesamtbeitrag. Die DBZ wird für jede Gefahrtarifstelle getrennt errechnet.
DBZ = Punkte je Gefahrtarifstelle insgesamt x 10.000 / Gesamtbeitrag der Gefahrtarifstelle
Für die Gruppe der fremdartigen Veranlagungen ergibt sich die DBZ aus dem Verhältnis der Summe der Punkte der Unternehmen und freiwillig Versicherten dieser Unternehmensteile zu deren Gesamtbeitrag.
DBZ = Punkte aller fremdartigen Veranlagungen x 10.000 / Gesamtbeitrag aller fremdartigen Veranlagungen
Die für die Berechnung des Beitragsausgleichsverfahrens maßgeblichen Durchschnittsbelastungsziffern der einzelnen Tarifstellen gem. § 31 Abs. 7 der Satzung der BG RCI finden Sie in den nachfolgenden Übersichten:
- Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2021 (Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA)
- Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2022 (Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA)
- Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2023 (Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA)
- Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2024 (Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA)
Nach der Berechnung der jeweiligen Eigen- und Durchschnittsbelastungsziffer werden diese zur Feststellung der Relation gegenübergestellt.
Relation = EBZ x 100 / DBZ
Die daraus resultierende Einstufung in eine der jeweils fünf Bonus- oder Malusklassen (Stufe 6 = Normalstufe) entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Merkblatt (siehe oben).