Neues Vorschussverfahren - ab 2019 branchenübergreifend vier Raten

Im Dezember führt die BG RCI die neue Verwaltungssoftware „phoenics.“ ein. Im Zuge dessen treibt die Berufsgenossenschaft mit der Einführung eines einheitlichen Vorschussverfahrens die weitere Angleichung der Geschäftsprozesse voran. Ab 2019 werden die Vorschüsse von den Mitgliedsunternehmen branchenübergreifend einheitlich in vier Raten eingefordert.

Ausgangssituation
Bisher wurde der Vorschuss in den Branchen Chemische Industrie, Baustoffe - Steine - Erden, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker jahresübergreifend in vier Raten zum 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar und 15. April (je 25 Prozent des letztjährigen Beitrags inklusive Beitragsausgleichsverfahren) erhoben. Für die Branche Bergbau wurden bisher im November eines Jahres die Vorschüsse (inklusive Beitragsausgleichsverfahren) für das Folgejahr berechnet und in zwölf Raten, fällig zum 20. eines Monats, erhoben.

Überleitung zum neuen Vorschussverfahren
Für die Branchen Chemische Industrie, Baustoffe - Steine - Erden, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker gilt: Ab 2019 erfolgt die Berechnung des Vorschusses ohne Berücksichtigung des Beitragsausgleichsverfahrens und auf Basis der letzten gemeldeten oder geschätzten Lohnsumme. Voraussichtlich Ende November 2018 wird der Übergang von der jahresübergreifenden zur jahresgleichen Erhebung (Vorschussjahr = Umlagejahr) erfolgen.

Somit werden für das Umlagejahr 2018 nur 50 Prozent des erwarteten Beitrags als Vorschuss erhoben. Dadurch sinkt rein buchtechnisch einmalig der Beitragsfuß (Beitragsbescheide von Juni 2019) etwa um die Hälfte. Liquiditätsmäßig wirkt sich dieser Vorgang weder für die Mitgliedsunternehmen noch für die BG RCI aus, da stattdessen im Januar und April 2019 Vorschüsse mit gleicher Fälligkeit und in etwa gleicher Höhe erhoben werden.

Für die Branche Bergbau gilt: Ab 2019 erfolgt die Berechnung des Vorschusses ohne Berücksichtigung des Beitragsausgleichsverfahrens und auf Basis der letzten gemeldeten oder geschätzten Lohnsumme. Voraussichtlich im November 2018 wird der Übergang von der monatlichen zur vierteljährlichen und jahresgleichen Vorschusserhebung erfolgen.

Lastenverteilung
Zur Entlastung der Liquidität der Mitgliedsunternehmen soll ab dem Umlagejahr 2019 die bisher durch die Vorschusserhebung erfolgte Vorfinanzierung der Lastenverteilung so geändert werden, dass die erforderlichen Summen bis zum Eingang der Einnahmen aus der Lastenverteilung (jeweils zum 25. Juni des dem Umlagejahr folgenden Jahres) auch über Liquiditätsaushilfen anderer Berufsgenossenschaften finanziert werden. Somit werden für das Umlagejahr 2019 100 Prozent des voraussichtlichen Beitrags nach Entlastung durch die Lastenverteilung angefordert.

Voraussichtlich Ende November 2018 werden die Vorschüsse für das Jahr 2019 mit den Fälligkeiten 15. Januar 2019 und 15. April 2019 festgesetzt und für alle Branchen der BG RCI erhoben. Diese Raten betragen 25 Prozent des Beitrags 2017, jedoch ohne Berücksichtigung des Beitragsausgleichsverfahrens.

Die Regelung zur Erhebung von Beitragsvorschüssen ab 2019 können Sie auf dieser Seite weiter unten herunterladen.

Was ändert sich für mein Unternehmen?

  • Jahresgleiche Vorschussraten: Die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Vorschussraten werden bei der Umlageabrechnung dieses Jahres angerechnet.
  • Das Beitragsausgleichsverfahren wird bei der Vorschussberechnung nicht mehr berücksichtigt.
  • Der Jahresvorschuss beträgt 100 Prozent des Vorjahresbeitrags, aufgeteilt in vier Raten mit den Fälligkeiten 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober.
  • Verzicht auf die Vorschussraten 2018 im Januar und April 2019 für alle Branchen (außer Bergbau).
  • Verzicht auf die Vorschussrate 2019 im Dezember 2018 für die Branche Bergbau.
  • Umstellung von Monatsraten auf vierteljährliche Vorschussraten für die Branche Bergbau unter Berücksichtigung der erwarteten Einnahmen aus der Lastenverteilung.
  • Ein jährlicher Vorschussbetrag unter 200 Euro wird nicht mehr erhoben.
  • Wenn das Arbeitsentgelt um mehr als zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, kann der Beitrag auf Antrag angepasst werden.
  • Der Vorschuss zur freiwilligen Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer beträgt 100 Prozent des Vorjahresbeitrags und wird in einer Summe jeweils zum 15. Juli erhoben.

Regelung zur Erhebung von Beitragsvorschüssen ab 2019


Vorstandsbeschluss der alten Vorschussregelung