Das Vorschussverfahren der BG RCI

Die Vorschüsse auf die Beitragsforderungen werden quartalsweise bei unseren Mitgliedsunternehmen eingefordert.

Bei der Berechnung des Vorschusses bleibt das Beitragsausgleichsverfahren unberücksichtigt. Berechnungsgrundlage bildet die letzte gemeldete oder geschätzte Lohnsumme.


Auf einen Blick:

  • Jahresgleiche Vorschussraten: Die gezahlten Vorschussraten werden bei der Umlageabrechnung im Juli jedes Jahres angerechnet.
  • Das Beitragsausgleichsverfahren wird bei der Vorschussberechnung nicht berücksichtigt.
  • Der Jahresvorschuss beträgt 100 Prozent des Vorjahresbeitrags,  aufgeteilt in vier Raten mit den Fälligkeiten 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Die genaue Berechnung der einzelnen Vorschussraten kann der nachstehenden Regelung zur Erhebung von Betragsvorschüssen entnommen werden.
  • Ein jährlicher Vorschussbetrag unter 200 Euro wird nicht erhoben.
  • Wenn das Arbeitsentgelt um mehr als zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, kann der Beitrag auf Antrag angepasst werden.
  • Der Vorschuss zur freiwilligen Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer beträgt 100 Prozent des Vorjahresbeitrags und wird in einer Summe jeweils zum  15. Juli erhoben.

Regelung zur Erhebung von Beitragsvorschüssen seit 2019