Schadenersatz und Regress
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft tragen ausschließlich die Unternehmer. Durch die Regresseinnahmen sinkt die Beitragsbelastung der Unternehmer. Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Kosten belastet werden, die durch Dritte verursacht wurden. Deshalb führt jeder Euro an Regresseinnahmen unmittelbar und ungekürzt zu einer Reduzierung der Beiträge (Regress-Refinanzierungsfunktion).
Zudem dient der Regress auch der Prävention, da er die Unternehmer anhalten soll, konsequent für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu sorgen.
Regressansprüche der BG richten sich immer gegen „Dritte“. Dies kann ein PKW-Fahrer sein, der unseren Versicherten auf dessen Weg zur Arbeit beim Überqueren des Zebrastreifens anfährt. Oder auch ein Unternehmer, der den Versicherten ohne jegliche Sicherung auf einem Dach in fünf Metern Höhe Arbeiten verrichten lässt. Oder ein Kollege, der den Versicherten im Betrieb mit dem Gabelstapler trotz fehlender Sicht bei aufgenommener Last anfährt.
In der Regel sind diese Unfallverursacher haftpflichtversichert. Die BG fordert deshalb ihre Kosten nicht direkt von ihnen zurück, sondern setzt sich mit deren Versicherern auseinander.