Versicherungsschutz für Unternehmerinnen und Unternehmer in der freiwilligen Versicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind unter anderem diejenigen Personen pflichtversichert, welche in einem Arbeitsverhältnis tätig sind. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie unternehmerähnliche Personen zählen nicht hierzu.

Durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bietet die BG RCI die Möglichkeit, umfangreich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten abgesichert zu sein.

Einen Flyer zum Thema freiwillige Versicherung finden Sie hier:


Antrag auf freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung erfolgt auf Antrag bei der Berufsgenossenschaft, wobei im Antrag die gewünschte Versicherungssumme angegeben werden soll. Die Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang des Antrags bei der BG RCI, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beantragt wird. Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. einfache E-Mail des Antragsstellers) möglich.

Darüber hinaus kann eine freiwillige Versicherung auch über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung online beantragt werden. Hierfür ist eine Anmeldung am Benutzerkonto Bund erforderlich.

Antragsvordrucke für den schriftlichen Antrag finden Sie in unserer Rubrik Formulare.


Versicherungsleistungen und Beitrag

Die BG RCI bietet ihren Versicherten ein umfangreiches und leistungsstarkes Versicherungsangebot. Hierzu zählen:

  • Leistungen der Heilbehandlung und Rehabilitation
  • Entgeltersatzleistungen
  • Hinterbliebenenrenten

Unseren umfassenden Versicherungsschutz bieten wir Ihnen zu günstigen Konditionen an. Der Beitrag ist abhängig von der von Ihnen gewählten Versicherungssumme, der Veranlagung des Unternehmens zur jeweiligen Gefahrklasse und dem Beitragsfuß.

Ausführliche Informationen zu den Versicherungsleistungen, insb. den Geldleistungen und der Höhe des Beitrags, finden Sie hier:


Steuerliche Abzugsfähigkeit des Beitrags

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind als Betriebsausgaben (Unternehmer, Ehegatte, Lebenspartner) oder Werbungskosten (unternehmerähnliche Personen) steuerlich abzugsfähig. Gezahlte Leistungen nach einem Versicherungsfall sind steuerfrei.