Hinweise zum Versicherungsschutz im Ausland

Im Zuge der Globalisierung haben auch die Auslandskontakte unserer Mitgliedsunternehmen zugenommen.

Von Bedeutung ist dabei die Frage, wie es um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten von Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen im Ausland steht.

Wir haben Ihnen einige Grundsätze dazu in unserer Leitlinie "Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung" zusammen gestellt. Weiterhin können Sie hier die Richtlinien für die Auslandsversicherung (AV) der BG RCI herunterladen. Hinweise zur Mehrfachbeschäftigung enthält der Artikel "Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten in mehreren Staaten der Europäischen Union".

Ausführliche Informationen finden Sie auch im Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Im folgenden Artikel aus dem BG RCI.magazin, Ausgabe 9/10 2019, geben wir Ihnen aktuelle Informationen zum Brexit und den daraus resultieren Folgen für den Versicherungsschutz im Ausland.


Wenn Sie ins Ausland entsandte Beschäftigte Ihres Unternehmens zur AV anmelden möchten oder nicht sicher sind, ob solche Beschäftigte dem Versicherungsschutz unterliegen, können Sie das folgende Anmelde-Formular ausdrucken und uns zusenden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, ob der Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht fortbesteht oder erst durch die Aufnahme in die Auslandsunfallversicherung herbeigeführt werden kann. Bitte vergessen sie dabei nicht, Ihr Aktenzeichen (Mitgliedsnummer) anzugeben.


Ansprechpersonen bei Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland sind

Carola Nick 
Tel.: 06221 5108-42511
Fax: 06221 5108-42066
E-Mail: carola.nick(at)bgrci.de

oder

Theresia Welker
Tel.: 06221 5108-42512
Fax: 06221 5108-42066
E-Mail: theresia.welker(at)bgrci.de