Hinweise zum Versicherungsschutz im Ausland

Im Zuge der Globalisierung haben auch die Auslandskontakte unserer Mitgliedsunternehmen zugenommen.

Von Bedeutung ist dabei die Frage, wie es um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten von Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen im Ausland steht.

Wir haben Ihnen einige Grundsätze dazu in unserer Leitlinie "Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung" zusammen gestellt. Weiterhin können Sie hier die Richtlinien für die Auslandsversicherung (AV) der BG RCI herunterladen. Hinweise zur Mehrfachbeschäftigung enthält der Artikel "Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten in mehreren Staaten der Europäischen Union".

Ausführliche Informationen finden Sie auch im Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Im folgenden Artikel aus dem BG RCI.magazin, Ausgabe 9/10 2019, geben wir Ihnen aktuelle Informationen zum Brexit und den daraus resultieren Folgen für den Versicherungsschutz im Ausland.


Wenn Sie ins Ausland entsandte Beschäftigte Ihres Unternehmens zur AV anmelden möchten oder nicht sicher sind, ob solche Beschäftigte dem Versicherungsschutz unterliegen, können Sie das folgende Anmelde-Formular ausdrucken und uns zusenden. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, ob der Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht fortbesteht oder erst durch die Aufnahme in die Auslandsunfallversicherung herbeigeführt werden kann. Bitte vergessen sie dabei nicht, Ihr Aktenzeichen (Mitgliedsnummer) anzugeben.


Notfallnummer Ausland

Bei Arbeitsunfällen im Ausland ist zukünftig unter der Rufnummer +49 (0)6221 5108-62222 24 Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche ein Notfalltelefon besetzt. Kooperationspartner ist die MD Medicus GmbH, die weltweit ein Netzwerk von Ärztinnen und Ärzten und weiteren Dienstleistenden unterhält. So kann z. B. die schnelle Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus vor Ort oder ein Rücktransport zur Behandlung im Inland erfolgen.

Die MD Medicus GmbH nimmt sofort nach der Unfallmeldung Kontakt mit dem behandelnden ärztlichen Personal vor Ort auf und klärt Fragen zu Diagnose, Qualität der Behandlung, Kostenübernahme und vieles mehr. Welches geeignete Arzneimittel steht im Ausland zur Verfügung und wo sind deutsch- oder englischsprachige Ärzte zu finden? Auch solche Fragen werden über die Notfallnummer qualifiziert beantwortet.

Die Notfallnummer kann aber auch bei schweren Arbeitsunfällen oder Betriebsstörungen in der Nacht oder am Wochenende gewählt werden. So gewährleistet die BG RCI auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten von der ersten Minute an die richtige Behandlung der verunfallten Personen. Unternehemn, die Versicherte ins Ausland entsenden können im Medienshop der BG RCI eine Auslandskarte bestellen. Auf der Karte ist die Notfallnummer im EC-Karten-Format vermerkt.


Ansprechpersonen bei Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland sind

Carola Nick 
Tel.: 06221 5108-42511
Fax: 06221 5108-42066
E-Mail: carola.nick(at)bgrci.de

oder

Theresia Welker
Tel.: 06221 5108-42512
Fax: 06221 5108-42066
E-Mail: theresia.welker(at)bgrci.de