Anmeldeverfahren

Jedes gewerbliche Unternehmen ist einer Berufsgenossenschaft zuzuordnen. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt es zunächst, wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder brieflich folgende Angaben machen:

  • Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens
  • Beginn der Unternehmenstätigkeit (Zeitpunkt der Eröffnung des Unternehmens bzw. Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende Arbeiten für das Unternehmen aufgenommen haben)
  • Zahl der Beschäftigten (ohne die Unternehmerin/den Unternehmer)

Sie erhalten dann von uns weitere Unterlagen für die Anmeldung Ihres Unternehmens sowie über die gesetzliche Unfallversicherung.

Noch einfacher ist es, wenn Sie uns die Unternehmensbeschreibung zusenden. Vordrucke finden Sie branchenorientiert in der Rubrik Formulare.

Von uns erhalten Sie dann den Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein) sowie Veranlagungsbescheid (Einstufung Ihres Unternehmens in eine Gefahrklasse).

Hinweis: Versicherungsschutz für Ihre Beschäftigten besteht ab Aufnahme der Tätigkeit (also nicht erst ab Anmeldung oder Zugang des Mitgliedsscheins).


Zuständigkeit der BG RCI

Die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit eines Unternehmens richtet sich nach den § 121 ff SGB VII. Die sachliche Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft bestimmt sich dabei grundsätzlich nach Art und Gegenstand des Unternehmens.

Für welche Gewerbezweige die BG RCI sachlich zuständig ist, finden Sie unter den einzelnen Branchen:

Unsere ausführlichen  Zuständigkeiten können Sie der  Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 der Satzung der BG RCI entnehmen.