Kontaktadressen
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige Bezirksdirektion.
Welche Bezirksdirektion ist für Sie zuständig?
Entscheidend für die Zuständigkeit einer Bezirksdirektion ist der Standort Ihres Betriebes. Ordnungskriterium ist folgende Verteilung nach Bundesländern:
Bezirksdirektion Bochum
Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Stadt Essen
Bezirksdirektion Gera
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Bezirksdirektion Heidelberg
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Köln
Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (mit Ausnahme der Stadt Essen)
Bezirksdirektion Langenhagen mit der Geschäftsstelle Hamburg
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Bezirksdirektion Mainz
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Bezirksdirektion Nürnberg
Bayern
Bei mehreren Standorten eines Unternehmens bestimmt der Betriebspunkt, an dem eine versicherte Person beschäftigt ist, über die Zuordnung zur zuständigen Bezirksdirektion. So kann eine ortsnahe Betreuung optimal sichergestellt werden. Unfallmeldungen und Meldungen über den Verdacht einer Berufskrankheit sind ausschließlich an diese Bezirksdirektion zu richten.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz?
Für allgemeine Fragen zum Versicherungsschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.
Anfrage senden an reha-leistungen(at)bgrci.de