Die Beitragsumlagen der BG RCI

Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden im Wesentlichen (nach Anrechnung der Einnahmen) durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen aufgebracht.


Wie entstehen die Beiträge der Unfallversicherung?

Im folgenden Video veranschaulichen wir das Prinzip der gefährdungsabhängigen Beitragsberechnung. Dabei zeigen wir insbesondere, welchen Einfluss die Meldung von Arbeitsunfällen mithilfe der im Extranet bereitgestellten Unfallanzeige auf die Entwicklung der Gefahrklassen sowie das Beitragsausgleichsverfahren und damit auch auf die Höhe der Beiträge hat. So können auch Sie einen wichtigen Beitrag zu einer fairen Beitragsverteilung leisten.

Ausführlichere Informationen zu den verschiedenen gezeigten Inhalten finden Sie auf unserer Webseite.


Beitragsberechnung

Der Jahresbeitrag eines Unternehmens besteht aus den folgenden Teilbeträgen:

  • Basis- und Strukturumlage
  • Lastenverteilung nach Neurenten
  • Lastenverteilung nach Entgelten

Der Normalbeitrag (Regelbeitrag) eines Unternehmens wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten (ab Umlagejahr 2025 bis zur Höchstgrenze von 96.000,00 EUR jährlich, bisher 84.840,00 EUR), der Gefahrklasse und des Beitragsfußes berechnet. Diesem hinzugerechnet bzw. abgezogen wird der im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens anfallende Nachlass und/oder Zuschlag. Das Ergebnis ist der Beitrag zur Basis- und Strukturumlage:

Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
-------------------------------------------------  = Normalbeitrag (Regelbeitrag)
                                100

Beitragssatz = Gefahrklasse x Beitragsfuß

Der Beitragssatz wird auf vier Stellen nach dem Komma gerundet.

Normalbeitrag +/- Nachlass/Zuschlag = Beitrag zur Basis- und Strukturumlage

Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten wird ebenfalls auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten, der Gefahrklasse und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet.

Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet. Allerdings wird beim Entgelt der Pflichtversicherten ein Freibetrag berücksichtigt:

(Entgelt - Freibetrag) x Beitragsfuß
--------------------------------------------------  = Beitrag
                        100

Bei den Beiträgen für freiwillige Versicherungen wird die Umlage zur Lastenverteilung nach Entgelten nicht erhoben.


Basis- und Strukturumlage

Die Basislast der Berufsgenossenschaft setzt sich insbesondere aus den Ausgaben für Entschädigungsleistungen - mit Ausnahme der Rentenlasten - sowie den Verwaltungskosten zusammen. Strukturlast sind die Rentenlasten, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verzeichnen würde wie im Geschäftsjahr.

Für die Beitragserhebung der gesetzlichen Unfallversicherung in der Basis- und Strukturumlage gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Das heißt, der Bedarf (Umlagesoll) des abgelaufenen Kalenderjahres wird im Frühjahr ermittelt und auf die beitragspflichtigen Unternehmer umgelegt. Daraus wird dann der - für alle Unternehmen einer Branche identische - Beitragsfuß errechnet.

Der Beitragsfuß wird wie folgt ermittelt: Umlagesoll x 100 / Summe der Beitragseinheiten aller Mitgliedsunternehmen.

Die Beitragseinheiten sind das Produkt aus Arbeitsentgelt bzw. Versicherungssumme und Gefahrklasse.
 

Beitragsfuß 2025 der Basis- und Strukturumlage und freiwillige Versicherung je 100 EUR Entgelt

  Basis- und Strukturumlage (in Gefahrklasse 1)
Baustoffe -Steine - Erden 0,5438
Bergbau 0,5728
Chemische Industrie 0,5617
Lederindustrie 0,5132
Papierherstellung und Ausrüstung 0,5678
Zucker 0,6159

Lastenverteilung

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) ersetzte stufenweise bis zum Umlagejahr 2013 den bisherigen Lastenausgleich der Berufsgenossenschaften durch ein neues System, den sogenannten Überaltlastausgleich. Danach werden insbesondere solche Rentenlasten aus zurückliegenden Jahren von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen, die durch den Strukturwandel bedingt sind.

Die solidarische Aufteilung dieser sogenannten Überaltlast aller gewerblichen BGen hat der Gesetzgeber durch zwei Umlageverfahren geregelt:

  • nach dem Verhältnis aller Neurenten 
    und
  • nach dem Verhältnis aller Entgelte.

Die jeweiligen Anteile der Berufsgenossenschaften werden durch das Bundesversicherungsamt berechnet.
 

Beitragsfuß 2025 der Lastenverteilung nach Neurenten je 100 EUR Entgelt

  Lastenverteilung nach Neurenten (in Gefahrklasse 1)  
Baustoffe - Steine - Erden 0,0397  
Bergbau 0,0335  
Chemische Industrie 0,0402  
Lederindustrie 0,0288  
Papierherstellung und Ausrüstung 0,0440  
Zucker 0,0340  

Beitragsfuß 2025 der Lastenverteilung nach Entgelten je 100 EUR Entgelt

  Lastenverteilung nach Entgelten
Baustoffe - Steine - Erden 0,1829
Bergbau 0,1853
Chemische Industrie 0,1835
Lederindustrie 0,1911
Papierherstellung und Ausrüstung 0,1846
Zucker 0,1826