Die Beitragsumlagen der BG RCI

Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden im Wesentlichen (nach Anrechnung der Einnahmen) durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen aufgebracht.


Beitragsberechnung

Der Jahresbeitrag eines Unternehmens besteht aus den folgenden Teilbeträgen:

  • Basis- und Strukturumlage
  • Lastenverteilung nach Neurenten
  • Lastenverteilung nach Entgelten

Der Normalbeitrag (Regelbeitrag) eines Unternehmens wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten (ab Umlagejahr 2016 bis zur Höchstgrenze von 84.840 Euro jährlich), der Gefahrklasse und des Beitragsfußes berechnet. Diesem hinzugerechnet bzw. abgezogen wird der im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens anfallende Nachlass und/oder Zuschlag. Das Ergebnis ist der Beitrag zur Basis- und Strukturumlage:

Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
-------------------------------------------------  = Normalbeitrag (Regelbeitrag)
                                1.000

Normalbeitrag +/- Nachlass/Zuschlag = Beitrag zur Basis- und Strukturumlage

Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten wird ebenfalls auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten, der Gefahrklasse und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet:

Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
---------------------------------------------------  = Beitrag
                        1.000

Hinweis: Die Berechnung des Normalbeitrags und der Lastenverteilung nach Neurenten erfolgt im Beitragsbescheid in folgender Form:

Arbeitsentgelt x Beitragssatz (Gefahrklasse x Beitragsfuß) in %. Der Beitragssatz wird auf vier Stellen nach dem Komma gerundet.

Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet. Allerdings wird beim Entgelt der Pflichtversicherten ein Freibetrag berücksichtigt:

(Entgelt - Freibetrag) x Beitragsfuß
--------------------------------------------------  = Beitrag
                        1.000

Bei den Beiträgen für freiwillige Versicherungen wird die Umlage zur Lastenverteilung nach Entgelten nicht erhoben.


Basis- und Strukturumlage

Die Basislast der Berufsgenossenschaft setzt sich insbesondere aus den Ausgaben für Entschädigungsleistungen - mit Ausnahme der Rentenlasten - sowie den Verwaltungskosten zusammen. Strukturlast sind die Rentenlasten, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verzeichnen würde wie im Geschäftsjahr.

Für die Beitragserhebung der gesetzlichen Unfallversicherung in der Basis- und Strukturumlage gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Das heißt, der Bedarf (Umlagesoll) des abgelaufenen Kalenderjahres wird im Frühjahr ermittelt und auf die beitragspflichtigen Unternehmer umgelegt. Daraus wird dann der - für alle Unternehmen einer Branche identische - Beitragsfuß errechnet.

Der Beitragsfuß wird wie folgt ermittelt: Umlagesoll x 1000 / Summe der Beitragseinheiten aller Mitgliedsunternehmen.

Die Beitragseinheiten sind das Produkt aus Arbeitsentgelt bzw. Versicherungssumme und Gefahrklasse.
 

Entwicklung der Entgelte und Beitragseinheiten

Beitragsfuß 2022 der Basis- und Strukturumlage und freiwillige Versicherung je 1.000 EUR Entgelt

  Basis- und Strukturumlage (in Gefahrklasse 1)
Baustoffe -Steine - Erden 5,585
Bergbau 6,846
Chemische Industrie 5,442
Lederindustrie 5,102
Papierherstellung und Ausrüstung 5,314
Zucker 5,167

Lastenverteilung

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) ersetzte stufenweise bis zum Umlagejahr 2013 den bisherigen Lastenausgleich der Berufsgenossenschaften durch ein neues System, den sogenannten Überaltlastausgleich. Danach werden insbesondere solche Rentenlasten aus zurückliegenden Jahren von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen, die durch den Strukturwandel bedingt sind.

Die solidarische Aufteilung dieser sogenannten Überaltlast aller gewerblichen BGen hat der Gesetzgeber durch zwei Umlageverfahren geregelt:

  • nach dem Verhältnis aller Neurenten 
    und
  • nach dem Verhältnis aller Entgelte.

Die jeweiligen Anteile der Berufsgenossenschaften werden durch das Bundesversicherungsamt berechnet.
 

Beitragsfuß 2022 der Lastenverteilung nach Neurenten je 1.000 EUR Entgelt

  Lastenverteilung nach Neurenten (in Gefahrklasse 1)  
Baustoffe - Steine - Erden 0,416  
Bergbau 0,478  
Chemische Industrie 0,388  
Lederindustrie 0,310  
Papierherstellung und Ausrüstung 0,368  
Zucker 0,309  

Beitragsfuß 2022 der Lastenverteilung nach Entgelten je 1.000 EUR Entgelt

  Lastenverteilung nach Entgelten
Baustoffe - Steine - Erden 1,862
Bergbau 1,879
Chemische Industrie 1,890
Lederindustrie 1,876
Papierherstellung und Ausrüstung 1,921
Zucker 1,855

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