Die Beitragsumlagen der BG RCI
Die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft werden im Wesentlichen (nach Anrechnung der Einnahmen) durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen aufgebracht.
Beitragsberechnung
Der Jahresbeitrag eines Unternehmens besteht aus den folgenden Teilbeträgen:
- Basis- und Strukturumlage
- Lastenverteilung nach Neurenten
- Lastenverteilung nach Entgelten
Der Normalbeitrag (Regelbeitrag) eines Unternehmens wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten (ab Umlagejahr 2016 bis zur Höchstgrenze von 84.840 Euro jährlich), der Gefahrklasse und des Beitragsfußes berechnet. Diesem hinzugerechnet bzw. abgezogen wird der im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens anfallende Nachlass und/oder Zuschlag. Das Ergebnis ist der Beitrag zur Basis- und Strukturumlage:
Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
------------------------------------------------- = Normalbeitrag (Regelbeitrag)
1.000
Normalbeitrag +/- Nachlass/Zuschlag = Beitrag zur Basis- und Strukturumlage
Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten wird ebenfalls auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten, der Gefahrklasse und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet:
Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß
--------------------------------------------------- = Beitrag
1.000
Hinweis: Die Berechnung des Normalbeitrags und der Lastenverteilung nach Neurenten erfolgt im Beitragsbescheid in folgender Form:
Arbeitsentgelt x Beitragssatz (Gefahrklasse x Beitragsfuß) in %. Der Beitragssatz wird auf vier Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten wird auf Grundlage des Entgelts der Pflichtversicherten und des Beitragsfußes dieser Umlage berechnet. Allerdings wird beim Entgelt der Pflichtversicherten ein Freibetrag berücksichtigt:
(Entgelt - Freibetrag) x Beitragsfuß
-------------------------------------------------- = Beitrag
1.000
Bei den Beiträgen für freiwillige Versicherungen wird die Umlage zur Lastenverteilung nach Entgelten nicht erhoben.
Basis- und Strukturumlage
Die Basislast der Berufsgenossenschaft setzt sich insbesondere aus den Ausgaben für Entschädigungsleistungen - mit Ausnahme der Rentenlasten - sowie den Verwaltungskosten zusammen. Strukturlast sind die Rentenlasten, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verzeichnen würde wie im Geschäftsjahr.
Für die Beitragserhebung der gesetzlichen Unfallversicherung in der Basis- und Strukturumlage gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Das heißt, der Bedarf (Umlagesoll) des abgelaufenen Kalenderjahres wird im Frühjahr ermittelt und auf die beitragspflichtigen Unternehmer umgelegt. Daraus wird dann der - für alle Unternehmen einer Branche identische - Beitragsfuß errechnet.
Der Beitragsfuß wird wie folgt ermittelt: Umlagesoll x 1000 / Summe der Beitragseinheiten aller Mitgliedsunternehmen.
Die Beitragseinheiten sind das Produkt aus Arbeitsentgelt bzw. Versicherungssumme und Gefahrklasse.
Entwicklung der Entgelte und Beitragseinheiten
Beitragsfuß 2023 der Basis- und Strukturumlage und freiwillige Versicherung je 1.000 EUR Entgelt
Basis- und Strukturumlage (in Gefahrklasse 1) | |
---|---|
Baustoffe -Steine - Erden | 5,577 |
Bergbau | 6,786 |
Chemische Industrie | 5,459 |
Lederindustrie | 5,016 |
Papierherstellung und Ausrüstung | 5,390 |
Zucker | 5,237 |
Lastenverteilung
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) ersetzte stufenweise bis zum Umlagejahr 2013 den bisherigen Lastenausgleich der Berufsgenossenschaften durch ein neues System, den sogenannten Überaltlastausgleich. Danach werden insbesondere solche Rentenlasten aus zurückliegenden Jahren von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen, die durch den Strukturwandel bedingt sind.
Die solidarische Aufteilung dieser sogenannten Überaltlast aller gewerblichen BGen hat der Gesetzgeber durch zwei Umlageverfahren geregelt:
- nach dem Verhältnis aller Neurenten
und - nach dem Verhältnis aller Entgelte.
Die jeweiligen Anteile der Berufsgenossenschaften werden durch das Bundesversicherungsamt berechnet.
Beitragsfuß 2023 der Lastenverteilung nach Neurenten je 1.000 EUR Entgelt
Lastenverteilung nach Neurenten (in Gefahrklasse 1) | ||
---|---|---|
Baustoffe - Steine - Erden | 0,444 | |
Bergbau | 0,491 | |
Chemische Industrie | 0,408 | |
Lederindustrie | 0,295 | |
Papierherstellung und Ausrüstung | 0,362 | |
Zucker | 0,277 |
Beitragsfuß 2023 der Lastenverteilung nach Entgelten je 1.000 EUR Entgelt
Lastenverteilung nach Entgelten | |
---|---|
Baustoffe - Steine - Erden | 1,878 |
Bergbau | 1,776 |
Chemische Industrie | 1,836 |
Lederindustrie | 1,851 |
Papierherstellung und Ausrüstung | 1,841 |
Zucker | 1,952 |
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