Versicherungsschutz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.

Arbeitsunfälle sind Unfälle infolge einer versicherten beruflichen Tätigkeit. Über die direkten Betriebsgefahren hinaus zählen hierzu auch Unfälle des täglichen Lebens, wie Stolpern, Ausrutschen, Umknicken im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.  Mehr Informationen zu Arbeitsunfällen ::

Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit sind ebenfalls Arbeitsunfälle und werden als Wegeunfälle bezeichnet. Auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und der Firma besteht Unfallversicherungsschutz. Mehr Informationen zu Wegeunfällen ::

Bei der Arbeit und im Beruf gibt es auch Risiken für bestimmte Krankheiten. Welche das sind, ist abhängig von der Art der Tätigkeit und der damit verbundenen spezifischen Gefährdung. Mehr Informationen zu Berufskrankheiten ::


Versicherungsschutz bei Katastropheneinsatz

Stehen Hilfseinsätze in Katastrophengebieten unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung? Mehr Informationen ::


Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Mehr Informationen ::

Zum DGUV-Portal Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe wechseln


Versicherungsschutz bei COVID-19-Erkrankungen?

Stehen COVID-19-Erkrankungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Grundsätzlich sind diese Erkrankungen keine Arbeitsunfälle. Mehr Informationen ::


Versicherungsschutz bei betrieblichen Veranstaltungen, Betriebssport, Dienstreisen und Praktika


Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz?

Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Versicherungsschutz, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Rehabilitation und Leistungen finden Sie in der Rubrik "Häufige Fragen".

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Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Einzelfall – wie bei jeder anderen betrieblichen Tätigkeit auch – bleibt immer vorbehalten, d. h. bei Meldung einer Verletzung prüft die zuständige Regionaldirektion, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Für weitere Fragen zum Versicherungsschutz steht Ihnen gerne Ihre Regionaldirektion zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.

Anfrage senden an reha-leistungen(at)bgrci.de

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