Geldleistungen für Versicherte und Hinterbliebene

Die BG RCI wendet im Jahr mehr als 1 Milliarde Euro für Rehabilitation und Entschädigungsleistungen auf.

Während der Rehabilitation zahlen wir Verletzten- und Übergangsgeld. Kann die Gesundheit der versicherten Person trotz bestmöglicher Rehabilitation nicht vollständig wiederhergestellt werden, steht Versicherten eine Rente zu. Führt ein folgenschwerer Versicherungsfall zum Tod, erhalten die Hinterbliebenen Leistungen von der BG RCI.

Über Rentenzahlungen entscheiden nach der Satzung der BG RCI die Rentenausschüsse, die mit Vertretern und Vertreterinnen der Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen und versicherten Personen besetzt sind.

Höchstbeträge und Zusammentreffen mehrerer Renten

Bestehen mehrere Rentenansprüche (z. B. wegen einer Berufskrankheit und/oder mehrerer Arbeitsunfälle) oder sind mehrere Hinterbliebene von Versicherten vorhanden (z. B. eine Witwe und mehrere Waisen), können Höchstbeträge den Rentenanspruch begrenzen.

Der Rentenanspruch gegen den Träger der Rentenversicherung kann teilweise ruhen, wenn gleichzeitig ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht (z. B. Verletztenrente von der BG RCI neben Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Oder auch z. B. bei einem Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente von der BG RCI neben einem solchen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente von der Deutschen Rentenversicherung Hessen).