Gefahrtarif
Download aktueller Gefahrtarif
Die Vertreterversammlung der BG RCI hat im Juni 2024 einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der seit dem 1. Januar 2025 gilt.
Die Gefahrklassen werden errechnet aus der Gegenüberstellung
- der von den Betrieben gemeldeten Arbeitsentgelte sowie der Versicherungssummen, die die Unternehmer/innen im Rahmen der freiwilligen Unternehmerversicherung festgelegt haben, in einem Zeitraum von vier Jahren
- und den im gleichen Zeitraum für Versicherungsfälle gezahlten Entschädigungsleistungen.
Für diesen Gefahrtarif sind dies die Jahre 2019 bis 2022 (Beobachtungszeitraum).
Gefahrtarifstellen
Im Zuge der vorherigen Gefahrtarifrevision wurde die Anzahl der Tarifstellen von 55 auf 35 reduziert. Im Gefahrtarif 2025 finden sich wieder 36 Tarifstellen. Die im Gefahrtarif 2019 geschaffene gemeinsame Gefahrtarifstelle 35 für die Gewerbezweige der Branchen Papier und Zucker wurde wieder in zwei eigenständige Gefahrtarifstellen dieser beiden Branchen (neue Gefahrtarifstelle 35 und 36) aufgeteilt, da sich die Belastung innerhalb der Gewerbezweige auseinanderentwickelt hat.
Der Wortlaut der Gefahrtarifstelle 21 wurde im Rahmen der Gefahrtarifrevision präzisiert, da der alte Wortlaut den Eindruck einer "Auffangtarifstelle" erweckt hatte, was in der Praxis zu vermehrten Fehlzuordnungen geführt hat.
Der Gefahrtarif 2025 ist maßgeblich durch den Strukturwandel in der Branche Bergbau, insbesondere in der Gefahrtarifstelle 01, dem untertägigen Steinkohlenbergbau, geprägt.
Im Dezember 2018 wurde auf Prosper-Haniel in Bottrop das letzte Stück Steinkohle aus deutschem Boden gefördert. Damit endete die Ära des aktiven Steinkohlenbergbaus in Deutschland. Dies markierte gleichzeitig den Übergang des Gewerbezweigs in den Nachbergbau und die Verwaltung der Ewigkeitslasten. Dieser nie zuvor gesehene Strukturwandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Gefahrklasse in der Gefahrtarifstelle 01.
Im Regelfall unterliegen Arbeitsentgelte in einem Gewerbezweig nur leichten Schwankungen. In der Gefahrtarifstelle 01 ist dies nicht der Fall. Obwohl die in der Gefahrtarifstelle anfallenden Leistungen im Vergleich zum Beobachtungszeitraum des vorherigen Gefahrtarifs deutlich gesunken sind, führen die durch den Strukturwandel in noch viel stärkerem Maße reduzierten Arbeitsentgelte zu einem immensen Anstieg der Gefahrklasse. Auslöser hierfür ist der Umstand, dass die Leistungen in dem Gewerbezweig Steinkohle weit überwiegend durch Rentenfälle aufgrund von solchen Berufskrankheiten geprägt sind, die eine lange Latenzzeit, also ein weites zeitliches Auseinanderfallen von gefährdender Tätigkeit und erstmaliger Diagnose einer Berufskrankheit aufweisen. Der Rückgang des Leistungsgeschehens hat daher erst mit großer zeitlicher Verzögerung Auswirkung auf den Gefahrtarif.
Um diese außergewöhnliche Belastung des Gewerbezweigs Steinkohle abzumildern, wurde für den Gefahrtarif 2025 unter Berücksichtigung von Rechtsprechung der Sozialgerichte und der Genehmigungspraxis des Bundesamts für Soziale Sicherung beschlossen, die Gefahrklasse in der Gefahrtarifstelle 01 unter dem rechnerischen Wert zu kappen. Damit kommt das in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Solidarprinzip zum Tragen, indem zur Vermeidung der Überforderung eines Gewerbezweigs andere Gewerbezweige einen Teil der Beitragslast in der Umlage übernehmen. Eine weitergehende Entlastung des Gewerbezweigs Steinkohle abweichend von den oben geschilderten Berechnungsgrundsätzen ist nach den Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung nicht umsetzbar gewesen.
Auf einen Blick: Was ist neu im Gefahrtarif 2025?
- Um die Übersichtlichkeit des Gefahrtarifs zu verbessern, wurde das Layout für den Gefahrtarif 2025 überarbeitet. Die Tarifstellenbezeichnungen wurden weitestgehend unverändert übernommen, jedoch wurden die ehemaligen Klammerzusätze in Spiegelstriche übertragen.
- Die ehemalige Gefahrtarifstelle 35 wurde in die neue Gefahrtarifstelle 35 und die Gefahrtarifstelle 36 aufgeteilt.
- Der Teil II des Gefahrtarifs wurde um eine Regelung bezüglich der Ausgliederung von Unternehmensteilen als eigenständige Rechtsträger (sog. ausgegliederte Hilfstunternehmen) ergänzt.
- Die Bezeichnungen einzelner Gewerbezweige wurden im Sinne einer Klarstellung überarbeitet (Tarifstellen 07 und 21).
Den Gefahrtarif 2025 finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen. Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Serviceteam unter Telefon 0621 4456-6945.
Eine weiterführende, nicht abschließende alphabetische Auflistung der bei der BG RCI versicherten Gewerbezweige und deren Zuordnung zur zutreffenden Gefahrtarifstelle finden Sie als PDF-Dokument hier.