Gefahrtarif

Gefahrtarif 2025

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat im Juni 2024 einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der ab 1. Januar 2025 gilt. 

Die Gefahrklassen werden errechnet aus der Gegenüberstellung

• der von den Betrieben gemeldeten Arbeitsentgelte sowie der Versicherungssummen, die die Unternehmer/innen im Rahmen der freiwilligen Unternehmerversicherung festgelegt haben, in einem Zeitraum von vier Jahren

• und den im gleichen Zeitraum für Versicherungsfälle gezahlten Entschädigungsleistungen.

Für diesen Gefahrtarif sind dies die Jahre 2019 bis 2022 (Beobachtungszeitraum).

Gefahrtarifstellen
Im Zuge der vorherigen Gefahrtarifrevision wurde die Anzahl der Tarifstellen von 55 auf 35 reduziert. Im Gefahrtarif 2025 finden sich wieder 36 Tarifstellen. Die im Gefahrtarif 2019 gemeinsame Gefahrtarifstelle 35 für die Gewerbezweige der Branchen Papier und Zucker wurde wieder in zwei eigenständige Gefahrtarifstellen (neue Gefahrtarifstelle 35 und 36) aufgeteilt, da sich die Belastung innerhalb der Gewerbezweige auseinander entwickelt hat.

Der Wortlaut der Gefahrtarifstelle 21 wurde im Rahmen der Gefahrtarifrevision präzisiert, da der alte Wortlaut den Eindruck einer "Auffangtarifstelle" erweckt hatte, was in der Praxis zu vermehrten Fehlzuordnungen geführt hat.

Der Gefahrtarif 2025 ist maßgeblich durch den Strukturwandel in der Branche Bergbau, insbesondere in der Gefahrtarifstelle 01, dem untertägigen Steinkohlenbergbau, geprägt.

Am 21. Dezember 2018 wurde in der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop das letzte Stück Steinkohle aus deutschem Boden gefördert. Damit endete die Ära des aktiven Steinkohlenbergbaus in Deutschland. Dies markierte gleichzeitig den Übergang des Gewerbezweigs in den Nachbergbau und die Verwaltung der Ewigkeitslasten. Dieser nie zuvor gesehene Strukturwandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Gefahrklasse in der Gefahrtarifstelle 01.

Im Regelfall unterliegen Arbeitsentgelte in einem Gewerbezweig nur leichten Schwankungen. In der Gefahrtarifstelle 01 ist dies nicht der Fall. Obwohl die in der Gefahrtarifstelle anfallenden Leistungen im Vergleich zur vorherigen Gefahrtarifperiode sogar gesunken sind, führen die durch den Strukturwandel in noch viel stärkerem Maße reduzierten Arbeitsentgelte zu einem immensen Anstieg der Gefahrklasse. Auslöser hierfür ist der Umstand, dass die Leistungen in dem Gewerbezweig Steinkohle weit überwiegend durch Rentenfälle aufgrund von Berufskrankheiten geprägt sind, die eine lange Latenzzeit, also ein weites zeitliches Auseinanderfallen von gefährdender Tätigkeit und erstmaliger Diagnose einer Berufskrankheit aufweisen. Der Rückgang des Leistungsgeschehens hat daher erst mit großer zeitlicher Verzögerung Auswirkung auf den Gefahrtarif.

Um diese außergewöhnliche Belastung des Gewerbezweigs Steinkohle abzumildern, wurde für den Gefahrtarif 2025 unter Berücksichtigung von Rechtsprechung der Sozialgerichte und der Genehmigungspraxis des Bundesamts für Soziale Sicherung beschlossen, die Gefahrklasse in der Gefahrtarifstelle 01 unter dem rechnerischen Wert zu kappen. Damit kommt das in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Solidarprinzip zum Tragen, indem zur Vermeidung der Überforderung eines Gewerbezweigs andere Gewerbezweige einen Teil der Beitragslast in der Umlage übernehmen. Eine weitergehende Entlastung des Gewerbezweigs Steinkohle abweichend von den oben geschilderten Berechnungsgrundsätzen ist nach den Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung nicht umsetzbar gewesen.

Auf einen Blick: Was ist neu im Gefahrtarif 2025?

  • Um die Übersichtlichkeit des Gefahrtarifs zu verbessern, wurde das Layout für den Gefahrtarif 2025 überarbeitet. Die Tarifstellenbezeichnungen wurden weitestgehend unverändert übernommen, jedoch wurden die ehemaligen Klammerzusätze in Spiegelstriche übertragen.
  • Die ehemalige Gefahrtarifstelle 35 wurde in die neue Gefahrtarifstelle 35 und die Gefahrtarifstelle 36 aufgeteilt.
  • Der Teil II des Gefahrtarifs wurde um eine Regelung bezüglich der Ausgliederung von Unternehmensteilen als eigenständige Rechtsträger (sog. ausgegliederte Hilfstunternehmen) ergänzt.
  • Die Bezeichnungen einzelner Gewerbezweige wurden im Sinne einer Klarstellung überarbeitet (Tarifstellen 07 und 21).

Den Gefahrtarif 2025 finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen. Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Serviceteam unter Telefon 0621 4456-6945.

Eine weiterführende, nicht abschließende alphabetische Auflistung der bei der BG RCI versicherten Gewerbezweige und deren Zurordnung zur zutreffenden Gefahrtarifstelle finden Sie als PDF-Dokument hier.

Download aktueller Gefahrtarif

Hier steht der aktuelle Gefahrtarif zum Download bereit.


Gefahrtarif 2019

Die Vertreterversammlung der BG RCI hat im Juli 2018 einen gemeinsamen Gefahrtarif für alle sechs Branchen der Berufsgenossenschaft beschlossen, der ab 1. Januar 2019 gilt. 

Die Gefahrklassen werden errechnet aus der Gegenüberstellung

• der von den Betrieben gemeldeten Arbeitsentgelte sowie der Versicherungssummen, die die Unternehmer/innen im Rahmen der freiwilligen Unternehmerversicherung festgelegt haben, in einem Zeitraum von vier Jahren

• und den im gleichen Zeitraum für Versicherungsfälle gezahlten Entschädigungsleistungen.

Für diesen Gefahrtarif sind dies die Jahre 2013 bis 2016 (Beobachtungszeitraum).

Bereits für den Gefahrtarif 2013 wurden wesentliche Schritte unternommen, um das Regelwerk und die Berechnungsgrundlagen zu vereinheitlichen sowie um die Entwicklung weg von einer kaufmännischen Tarifstelle voranzutreiben. 

Branchenumlagen
Der gemeinsame Gefahrtarif ist nach dem Beschluss über ein vereinheitlichtes Beitragsausgleichsverfahren, das seit Anfang dieses Jahres gilt, ein wesentlicher Schritt hin zur vollständigen wirtschaftlichen Fusion aller sechs Branchen der BG RCI. 

Mit dem Gefahrtarif 2019 fand ab dem Umlagejahr 2019 auch eine teilweise Zusammenführung der bisherigen Branchenumlagen statt. Hinter dem Begriff der teilweisen Umlagenzusammenführung verbirgt sich eine unterschiedliche Aufteilung von Kosten. In einer gemeinsamen Basisumlage werden die Reha-Kosten für Versicherungsfälle seit 2010 sowie die Verwaltungs- und Präventionskosten zusammen umgelegt. Die Reha-Kosten für Versicherungsfälle bis 2009, die „Vorfusionslasten“, werden nach Branchen getrennt umgelegt. Ebenso werden die der Lastenverteilung unterliegenden Aufwendungen – im Wesentlichen Rentenlasten – branchenspezifisch auf die bisherigen Zuständigkeitsbereiche der BG RCI verteilt; gleiches gilt für die Einnahmen aus der Lastenverteilung. Dies führt zu einer jeweils annähernd hälftigen branchenscharfen beziehungsweise gemeinsamen Umlage der Kosten (s. Tab.). 

Die teilweise Zusammenführung der Umlagen war ebenfalls ein wichtiger Meilenstein hin zur wirtschaftlichen Fusion der BG RCI. Der Gesetzgeber hat fusionierten Berufsgenossenschaften eine Übergangsfrist von zwölf Jahren eingeräumt, um Gefahrtarife zu vereinheitlichen und Umlagen zusammenzuführen. 


Gefahrtarifstellen
Im Zuge der Gefahrtarifrevision wurde die Anzahl der Tarifstellen von 55 auf 35 reduziert. Damit wurd den Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Reform der Gefahrtarife Rechnung getragen und der Gefahrtarif übersichtlicher gemacht. Insbesondere entspricht die Abschaffung der kaufmännischen Tarifstelle den Reformbestrebungen des BMAS, weil sich hier immer wieder Auffälligkeiten im Rahmen der Betriebsprüfung gezeigt haben. Zukünftig sind die Lohnsummen der Beschäftigten im kaufmännischen und verwaltenden Teil als Hilfstätigkeit in dem Unternehmensteil nachzuweisen, dem die Tätigkeit hauptsächlich dient. Bei durchschnittlich großen Verwaltungseinheiten führt dieser Neuzuschnitt wegen der „Mischkalkulation“ bei der Berechnung der gewerblichen Tarifstellen zu keinem Beitragsanstieg.

Teil III des Gefahrtarifs mit Hervorhebung der geänderten Tarifstellen:


Der Gefahrtarif 2019 ist durch einige Überleitungen von Gewerbezweigen in andere Tarifstellen geprägt: In der Technologie vergleichbare Gewerbezweige werden – auch über Branchengrenzen hinweg – zusammengeführt. Dabei wurde darauf geachtet, dass Unternehmen in solchen Gefahrengemeinschaften gleichartige Unfallrisiken und Präventionserfordernisse aufweisen.

Die Anzahl der Tarifstellen wurde außerdem zur Verminderung von Beitragssprüngen reduziert. Dabei wurden die Gremien der BG RCI auch von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geleitet. Mit der neuen Gefahrtarifstruktur werden Schwankungen, etwa durch teure Unfälle, besser ausgeglichen.

Auf einen Blick: Was ist neu im Gefahrtarif 2019?

  • Der Geltungsbereich des Gefahrtarifs ist um die Branche Bergbau erweitert, er enthält nun alle sechs Branchen mit angeglichenen Berechnungsparametern – auf dieser Grundlage erfolgt die teilweise Zusammenführung der Branchenumlagen.
  • Wegfall der Veranlagung kaufmännischer und verwaltender Teil (Branchen Bergbau, Baustoffe - Steine - Erden sowie Papierherstellung und Ausrüstung).
  • Lohnsummen der Beschäftigten im kaufmännischen und verwaltenden Teil sind als Hilfstätigkeit in dem Unternehmensteil nachzuweisen, dem die Tätigkeit hauptsächlich dient (Teil II Nr. 4).
  • Die Anzahl der Gefahrtarifstellen hat sich von 55 auf 35 verringert.
  • Die Bezeichnungen einzelner Gewerbezweige wurden im Sinne einer Klarstellung überarbeitet (Tarifstellen 26 und 33).
  • Bei Tarifstellen mit einem rechnerischen Belastungsanstieg von mehr als 100 Prozent (hier GTSt 35, Gewerbezweig „Holzzellstofffabriken, Holzschleifereien“) ist ein Stufungsverfahren vorgesehen.

Den Gefahrtarif 2019 finden Sie hier. Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Serviceteam unter Telefon 0621 4456-6945.

Eine weiterführende, nicht abschließende alphabetische Auflistung der bei der BG RCI versicherten Gewerbezweige und deren Zurordnung zur zutreffenden Gefahrtarifstelle finden Sie als PDF-Dokument hier.