A 2.14 Betrieb von Silos

Mögliche Gefahren

  • vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
  • Absturz vom oder ins Silo
  • Gequetschtwerden in den Austragseinrichtungen
  • gefährliche Eigenschaften des Füllguts (Brand, Explosion, Gefahrstoffe) werden hier nicht behandelt

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Öffnungen, durch die Personen ins Silo abstürzen können, müssen durch Geländer, Abdeckungen oder Gitter gesichert sein.
  • Befahröffnungen, z. B. Zugangstüren, Mannlöcher, müssen ver­schlossen sein.
  • Silos, die unterfahren werden, müssen Radabweiser 1 haben. Die Radabweiser halten das Fahrzeug in der Spur und verhindern auch ein Anstoßen an der Silokonstruktion.
  • Hilfseinrichtungen zur Unterstützung des störungsfreien Material­flusses sind
    • bei körnigen Füllgütern, z. B. Kies, Sand, Splitte: Rüttler, Luftkanonen, Dampf (Winterbetrieb),
    • bei staubförmigen Füllgütern: Einblasen wasserfreier Druckluft oder inerter Gase, z. B. Stickstoff oder Kohlendioxyd bei Kohlenstaubsilos.
  • Silos, die pneumatisch befüllt werden, müssen mit Sicherungen gegen auftretende Über- und Unterdrücke ausgerüstet sein. Filteranlagen sind hierzu nicht geeignet.
  • An der Einblasöffnung müssen selbsttätig wirkende Abschaltventile vorhanden sein, die bei Überfüllung oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung verschließen 2.

Reparatur/Wartung/Instandhaltung

  • Bei Störungen des Materialflusses zuerst versuchen, diese durch Einsatz der Zusatzeinrichtungen, z. B. Rüttler, Luftkanone, zu beseitigen.
  • Wenn der Einsatz von Zusatzeinrichtungen nicht möglich ist, sind die Anbackungen/Verstopfungen von oben mit z. B. Stangen, Luftlanzen, Beräumgeräten zu beseitigen, so dass Personen durch das Material nicht gefährdet werden.
  • Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind Laufstege, Bühnen, Geländer 3 zu installieren bzw. ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zu benutzen.
  • Beim Einsteigen und Einfahren in Silos ist das Kapitel A 2.15 zu beachten.

Prüfungen

  • Silos sind in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu prüfen.

Betriebsanweisungen

  • Beschäftigte sind über Tätigkeiten an/in Silos anhand einer Betriebs­anweisung zu unterweisen.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzschuhe
  • Schutzhelm
  • ggf. PSA gegen Absturz

Weitere Informationen

  • DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
  • DIN EN 617:2011-06 „Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern in Silos, Bunkern, Vorratsbehältern und Trichtern“
  • Kapitel A 2.15