A 2.8 Handkettensägen

Mögliche Gefahren

  • Schnittverletzungen durch Rückschlagen der Kettensägemaschine
  • Getroffenwerden durch das Werkstück
  • plötzliches Ausschlagen unter Spannung stehender Hölzer

Maßnahmen

Betrieb

  • vor dem Arbeitsbeginn Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen
  • Leerlaufdrehzahl so einstellen, dass die Kette beim Starten nicht mitläuft
  • nur scharfe Ketten verwenden und so weit spannen, dass sie rundum am Schwert anliegen
  • nur Sägeketten benutzen, die nicht einziehend wirken, z. B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzung oder Spitzzahnketten
  • Krallenanschlag verwenden 1
  • bei der Arbeit stets für einen festen und sicheren Stand sorgen
  • beim Startvorgang Motorkettensäge sicher abstützen und festhalten; die Kette darf dabei den Boden nicht berühren
  • Motorsäge stets mit beiden Händen festhalten
  • Motorsäge nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen
  • nicht mit Schienenspitze sägen 2 und Kettensäge nicht von unten nach oben durch das Werkstück führen (Rückschlaggefahr). Motorsägen mit asymmetrischer Führungsschiene sind rückschlagarm 3
  • darauf achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrenbereich aufhalten
  • Motor abstellen, bevor die Säge abgelegt wird
  • beim Transport der Kettensäge Kettenschutz aufsetzen 4
  • mögliche Spannungen im Holz beim Sägen berücksichtigen

Reparatur und Wartung

  • bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Motor abschalten bzw. den Stecker herausziehen

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
  • Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Handkettensägen arbeiten.
  • Die Nutzung der Sägen sollte erst nach einer eingehenden Einweisung/Ausbildung erfolgen.
  • Bei Baumfällarbeiten auch genaue Unterweisung über die dabei auf­tretenden hohen Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Augenschutz
  • Gehörschutz
  • Schutzschuhe
  • Schnittschutz-Kleidung
  • zur Vermeidung von Vibrationsschäden sollten spezielle Schutzhandschuhe getragen werden

Weitere Informationen