A 2.8 Handkettensägen
Mögliche Gefahren

- Schnittverletzungen durch Rückschlagen der Kettensägemaschine
- von dem Werkstück getroffen werden
- plötzliches Ausschlagen unter Spannung stehender Hölzer
Maßnahmen

Betrieb
- vor dem Arbeitsbeginn Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen
- Leerlaufdrehzahl so einstellen, dass die Kette beim Starten nicht mitläuft
- nur scharfe Ketten verwenden und so weit spannen, dass sie rundum am Schwert anliegen
- nur Sägeketten benutzen, die nicht einziehend wirken, z. B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzung oder Spitzzahnketten
- Krallenanschlag verwenden 1
- bei der Arbeit stets für einen festen und sicheren Stand sorgen
- beim Startvorgang Motorkettensäge sicher abstützen und festhalten; die Kette darf dabei den Boden nicht berühren
- Motorsäge stets mit beiden Händen festhalten
- Motorsäge nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen
- nicht mit Schienenspitze sägen 2 und Kettensäge nicht von unten nach oben durch das Werkstück führen (Rückschlaggefahr). Motorsägen mit asymmetrischer Führungsschiene sind rückschlagarm 3
- darauf achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrenbereich aufhalten
- Motor abstellen, bevor die Säge abgelegt wird
- beim Transport der Kettensäge Kettenschutz aufsetzen 4
- mögliche Spannungen im Holz beim Sägen berücksichtigen
Reparatur und Wartung
- bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Motor abschalten bzw. den Stecker herausziehen
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Handkettensägen arbeiten.
- Die Nutzung der Sägen darf erst nach einer eingehenden Einweisung/Ausbildung erfolgen.
- Bei Baumfällarbeiten eingehende Unterweisung über die dabei auftretenden hohen Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen durchführen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzhelm mit Visier (Gesichtsschutz)
- Augenschutz
- Gehörschutz
- Schutzschuhe
- Schnittschutz-Kleidung
- zur Vermeidung von Vibrationsschäden sollten spezielle Schutzhandschuhe getragen werden
Weitere Informationen

- Muster-Betriebsanweisung „Motorkettensäge“ (BG RCI)
- Muster-Gefährdungsbeurteilung C002 „Arbeiten mit der Motorsäge“ (SVFLG, aus "Gefährdungen erkennen, beurteilen, beheben – Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung“)
- Muster-Gefährdungsbeurteilung C001 „Forst und Baumarbeiten allgemein“ (SVFLG, aus "Gefährdungen erkennen, beurteilen, beheben – Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung“)