A 2.11 Mischer

Mögliche Gefahren

  • Gequetschtwerden von bewegten Teilen
  • plötzliches Anlaufen des Mischers
  • Abstürzen von Anlagenteilen bei Reinigungs- und Instandhaltungs­arbeiten
  • Lärm- und Staubeinwirkung bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Augenverletzungen bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Erfasstwerden von bewegten Teilen bei der Probenentnahme

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Alle Quetsch- und Scherstellen an Antrieben, Kupplungen und bewegten Maschinenteilen, z. B. am Mischwerk oder am Austragsschieber, müssen gesichert sein.
  • Die Mischerdeckel 1 müssen elektrisch verriegelt sein. Bei einem Nachlauf der Mischwerkzeuge müssen die Öffnungen mit einer elektrischen Verriegelung mit Zuhaltung ausgerüstet werden.
  • Die Mischerdeckel müssen so angeordnet und gesichert sein, dass sie nicht unbeabsichtigt zuschlagen können, z. B. durch eine Sicherungskette.
  • Schauöffnungen müssen so gesichert sein, dass ein Hineingreifen in den Mischer nicht möglich ist.
  • Im Bereich des Mischers muss ein abschließbarer Hauptschalter 2 vorhanden sein. Weiterhin sollte sich daneben eine Vor-Ort-Steuerung 3 befinden. Die Vor-Ort-Steuerung muss so angebracht sein, dass sie nicht vom Mischgefäß aus bedient werden kann und die Mischwerkzeuge eingesehen werden können. Bei der Betätigung des Tippbetriebes mit selbsttätiger Rückstellung dürfen sich die Mischwerkzeuge nur jeweils um weniger als 10° im Einhandbetrieb und um weniger als 20° bei der Zweihandsteuerung bewegen.
  • Die Vor-Ort-Steuerung wird durch einen Schlüsselschalter betriebs­bereit geschaltet, der gleichzeitig die Steuerung vom Steuerstand außer Kraft setzt.
  • Beim Einbau einer Mischerreinigungsanlage müssen alle Deckel und Sichtöffnungen des Mischers mit der Reinigungsanlage sicherheitstechnisch verriegelt sein.
  • Für regelmäßige Wartungs- und Reinigungsarbeiten müssen geeignete Standflächen für das Personal vorhanden sein, um ein gefahrloses Reparieren, Reinigen oder Abschmieren zu ermöglichen.
  • Bei Betätigung des Hauptschalters des Mischers muss sichergestellt sein, dass die zuführenden Fördereinrichtungen und die Austrags­einrichtungen zwangsweise abgeschaltet sind.

Reparatur/Wartung und Reinigungsarbeiten

  • Bei Reparatur-, Reinigungs- oder Wartungsarbeiten am/im Mischer oder seinen Antriebsteilen muss der elektrische Antrieb allpolig vom Netz getrennt und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
  • Pneumatisch oder hydraulisch betätigte Einrichtungen wie Schieber und Klappen müssen drucklos gemacht werden.
  • Wird im Mischer gearbeitet, müssen die Maßnahmen bei „Arbeiten in engen Räumen“ berücksichtigt werden. Kommen elektrische Geräte zum Einsatz, müssen zusätzlich die Schutzmaßnahmen bei „Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung“ eingehalten werden (siehe auch Kapitel A 4.5).
  • Bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten muss zum Positionieren der Mischwerkzeuge die Vor-Ort-Steuerung genutzt werden.
  • Bei Reinigungsarbeiten kann es zu Lärm-, Staub- und anderen körper­lichen Belastungen kommen. Um diese zu verringern, haben sich in der Praxis automatische Mischerreinigungssysteme bewährt. Werden diese nicht eingesetzt, sollte der Reinigung mit einem Hochdruckreiniger (Flüssigkeitsstrahler) der Vorzug vor dem Einsatz von Hammer und Meißel gegeben werden.
  • Wird der Mischerinnenraum mit einem Betontrennmittel eingesprüht, kann es durch den auftretenden Sprühnebel beim Einatmen zu Gesundheitsgefahren kommen. Die Gefahren und die Handhabung des Betontrennmittels sind in dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers aufgeführt und müssen in einer Betriebsanweisung betriebsspezifisch dargestellt werden.
  • Für die Reinigung der Austragsvorrichtungen müssen ggf. geeignete Einrichtungen gegen Absturz eingesetzt werden, z. B. Bühnen, Podeste 4 oder Gerüste.
  • Hautschutzplan beachten.

Prüfungen

  • Eine Prüfung der sicherheitsrelevanten Steuerungselemente, Endschalter und Schutzgitter muss regelmäßig erfolgen.

Anforderungen an das Personal

  • Über den ordnungsgemäßen Betrieb, die Reinigungs- und Instand­haltungsarbeiten sind die Beschäftigten regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

Betriebsanweisungen

  • Für Reinigungsarbeiten ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (siehe auch Kapitel A 1.4).

Persönliche Schutzausrüstung
Bei Reinigungsarbeiten muss eine geeignete Schutzausrüstung getragen werden. Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe
  • Gehörschutz
  • evtl. Atemschutz

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“
  • DIN EN 12151:2008-05 „Maschinen und Anlagen zur Bereitung von Beton und Mörtel – Sicherheitsanforderungen“
  • Kapitel A 1.1, A 1.4, A 1.7, A 1.8, A 1.13, A 4.5