A 2.7 Tisch- und Formatkreissägen

Mögliche Gefahren

  • Schnittverletzungen, abgesägte Finger durch das laufende Sägeblatt
  • schwere und tödliche Verletzungen durch weggeschleuderte Werkstücke
  • Lärm
  • Krebserkrankungen durch Holzstaub
  • Brand- und Explosionsgefahren durch Holzstäube

Maßnahmen

Betrieb

  • Spaltkeil 1 nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen und einsetzen; der Abstand zum Zahnkranz darf höchstens 8 mm betragen; Spaltkeileinstellung ca. 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze
  • beim Verdecktschneiden und Nuten sowie beim Einsatz eines Vorschub­apparates muss der Spaltkeil als Rückschlagsicherung verwendet werden 2
  • Schutzhaube so einstellen, dass nur der zum Schneiden des Werk­stückes erforderliche Spalt offen bleibt 3
  • Schiebestock bereitstellen 4
  • vor Beginn der Arbeiten Absauganlage 5 einschalten und Schieber am Absaugstutzen der Maschine öffnen
  • Hilfseinrichtungen auch bei Einzelstücken benutzen, z. B.
    • Tischverlängerung zum Schneiden langer Werkstücke
    • Niederhalter (Klemmschuh) zum Besäumen und Auftrennen
    • Parallelanschlag 6
    • Winkelanschlag zum Schneiden kurzer Werkstücke und für Querschnitte
    • Schiebestock 4 zum Schneiden schmaler Werkstücke (Breite < 120 mm)
    • Rückschlagklotz und Begrenzungsklotz beim Einsetzschneiden
    • Schiebeholz oder Zuführlade mit auswechselbarem Handgriff zum Schneiden schmaler Leisten
    • Abweisleiste 7 zum Abweisen von Werkstückabschnitten vom Sägeblatt
    • Vorrichtung mit Druckfeder zum Schneiden von Dreikantleisten
    • Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen
  • Werkzeugträger (Welle) festsetzen, wenn Sägeblatt gewechselt wird
  • beim Ausführen von Schrägschnitten vergrößerte Schutzhaube benutzen
  • schmale Werkstücke mit Schiebestock 4 bis hinter den Spaltkeil 1 durchschieben
  • beim Querschneiden kurzer Werkstücke aufsteigenden Teil des Zahnkranzes durch Abweisleiste sichern 7
  • beim Querschneiden von kurzen Werkstücken mit Parallelanschlag darf dieser maximal bis Vorderkante Sägeblatt eingestellt sein (verkürzter Anschlag)
  • beim Nuten mit Nutwerkzeugen dem Werkzeug angepasste Tisch­einlage benutzen
  • beim Einsetzschneiden Werkstück nicht verkanten; Rückschlag­sicherung anbringen, z. B. Queranschlag, Rückschlagklotz
  • Tischeinlage auswechseln, wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von > 3 mm vorhanden ist; bei Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt darf der Spalt höchstens 6 mm betragen
  • nur Tischeinlagen aus leicht zerspanbarem Material benutzen
  • Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Sägeblatt­bereich entfernen
  • eng anliegende Kleidung tragen
  • beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen
  • auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten
  • explosionsgeschützte Absaugungen verwenden
  • nicht rauchen, keine offenen Flammen und feuergefährlichen Arbeiten im Bereich der Säge
  • Sägespäne und Abfälle regelmäßig entfernen und in geschlossene Behälter geben

Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter

  • nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind
  • bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein; angegebene Drehzahl nicht überschreiten
  • lärmarme Sägeblätter benutzen
  • beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren
  • keine HSS-Sägeblätter benutzen
  • Styropor darf mit Holzkreissägeblättern nicht gesägt werden

Reparatur und Wartung

  • vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine abschalten und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern
  • regelmäßige Prüfung der Kreissäge

Beschäftigungsbeschränkungen

  • Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
  • Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Gehörschutz
  • ggf. Schutzbrille

Weitere Informationen