A 2.12 Kübelbahn

Mögliche Gefahren

  • Gequetscht- bzw. Angefahrenwerden im Bewegungsbereich der Kübelbahn
  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Getroffenwerden von herabfallendem Frischbeton
  • Augenverletzungen beim Reinigen, z. B. durch den Einsatz von Hochdruckreinigern

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Mindestabstand von 0,5 m zwischen Kübel und festen Teilen der Umgebung
  • Mindestabstand zu Verkehrswegen unter der Bahn
    • bei Personenverkehr: mind. 2,5 m
    • bei Fahrzeugverkehr: maximale Fahrzeughöhe + 0,5 m Sicherheits­zuschlag
  • trennende Schutzeinrichtungen, z. B. Umzäunung, Unterbaugitter, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können
  • Anordnung von festen Wartungsbühnen parallel zur Bewegungs­richtung, d. h. außerhalb des Fahrweges 1
  • Einrichtung von Waschplätzen mit Absturzsicherung
  • Sicherung der Zugänge zu den Reinigungsbühnen und Wartungs­bühnen, z. B. elektrische Verriegelung
  • Sicherung der Zugänge zu Aufgabetrichtern
  • akustische und/oder optische Signalgebung für Kübelbewegung
  • beidseitige Abschalteinrichtungen an den Kübelgefäßen,
    z. B. Abschaltbügel 2

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • Anlagenteile zuverlässig abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
  • Arbeiten vorzugsweise von Wartungs- bzw. Reinigungsbühne ausführen
  • bei stehengebliebenem Kübel während des Transportes
    • Kübel gegen Drehen bzw. Entleeren sichern
    • Einsatz von mobiler Hubarbeitsbühne, Hubsteiger oder Gabelstapler mit zugelassenem Arbeitskorb
    • keine Arbeiten in der Höhe auf Leitern
  • Sicherstellung einer eindeutigen Kommunikation zwischen Anlagenpersonal am Steuerstand und Wartungspersonal
  • vor Wiederinbetriebnahme Entfernung aller Personen aus dem Bewegungs-/Verkehrsbereich der Kübelbahn – Kontrolle durch verantwortliche Person (z. B. Führungskraft, Elektrofachkraft)

Anforderungen an das Personal

  • Anlagen- und Wartungspersonal mind. 18 Jahre alt

Betriebsanweisungen

  • für Betrieb, Wartung, Reinigung und Reparatur sind Betriebsanwei­sungen zu erstellen
  • das beauftragte Personal ist regelmäßig zu unterweisen

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung mind. einmal jährlich durch eine befähigte Person
  • Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Schalt- u. Signaleinrichtungen vor dem Betrieb und nach Störungsbehebung

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • beim Betrieb
    • Schutzhelm
    • Schutzschuhe
  • bei Reinigungsarbeiten (Abspritzen)
    • Sicherheitsstiefel
    • Schutzhandschuhe
    • Schürze oder Overall
    • Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Visier) erforderlich

Weitere Informationen

  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • DGUV Information 213-008 „Betontransport“
  • DIN EN 12629-1:2011-01 „Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen – Sicherheit – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“
  • Kapitel A 4.4