A 2.12 Kübelbahn
Mögliche Gefahren

- Gequetscht- bzw. Angefahrenwerden im Bewegungsbereich der Kübelbahn
- Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Getroffenwerden von herabfallendem Frischbeton
- Augenverletzungen beim Reinigen, z. B. durch den Einsatz von Hochdruckreinigern
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Mindestabstand von 0,5 m zwischen Kübel und festen Teilen der Umgebung
- Mindestabstand zu Verkehrswegen unter der Bahn
- bei Personenverkehr: mind. 2,5 m
- bei Fahrzeugverkehr: maximale Fahrzeughöhe + 0,5 m Sicherheitszuschlag
- trennende Schutzeinrichtungen, z. B. Umzäunung, Unterbaugitter, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können
- Anordnung von festen Wartungsbühnen parallel zur Bewegungsrichtung, d. h. außerhalb des Fahrweges 1
- Einrichtung von Waschplätzen mit Absturzsicherung
- Sicherung der Zugänge zu den Reinigungsbühnen und Wartungsbühnen, z. B. elektrische Verriegelung
- Sicherung der Zugänge zu Aufgabetrichtern
- akustische und/oder optische Signalgebung für Kübelbewegung
- beidseitige Abschalteinrichtungen an den Kübelgefäßen,
z. B. Abschaltbügel 2
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Anlagenteile zuverlässig abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
- Arbeiten vorzugsweise von Wartungs- bzw. Reinigungsbühne ausführen
- bei stehengebliebenem Kübel während des Transportes
- Kübel gegen Drehen bzw. Entleeren sichern
- Einsatz von mobiler Hubarbeitsbühne, Hubsteiger oder Gabelstapler mit zugelassenem Arbeitskorb
- keine Arbeiten in der Höhe auf Leitern
- Sicherstellung einer eindeutigen Kommunikation zwischen Anlagenpersonal am Steuerstand und Wartungspersonal
- vor Wiederinbetriebnahme Entfernung aller Personen aus dem Bewegungs-/Verkehrsbereich der Kübelbahn – Kontrolle durch verantwortliche Person (z. B. Führungskraft, Elektrofachkraft)
Anforderungen an das Personal
- Anlagen- und Wartungspersonal mind. 18 Jahre alt
Betriebsanweisungen
- für Betrieb, Wartung, Reinigung und Reparatur sind Betriebsanweisungen zu erstellen
- das beauftragte Personal ist regelmäßig zu unterweisen
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung mind. einmal jährlich durch eine befähigte Person
- Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Schalt- u. Signaleinrichtungen vor dem Betrieb und nach Störungsbehebung
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- beim Betrieb
- Schutzhelm
- Schutzschuhe
- bei Reinigungsarbeiten (Abspritzen)
- Sicherheitsstiefel
- Schutzhandschuhe
- Schürze oder Overall
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Visier) erforderlich
Weitere Informationen

- Unfallverhütungsvorschrift: DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Information 213-008 „Betontransport“
- DIN EN 12629-1:2011-01 „Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen – Sicherheit – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“
- Kapitel A 4.4