A 2.10 Brecher
Mögliche Gefahren

- Verletzungen bei der Beseitigung von Verstopfungen im Brechereinlauf
- Herausschleudern von Material aus dem Brechereinlauf
- herabfallende Steine bei Materialaufgabe
- Verletzung durch schwere Teile (Schlagleisten, Brechwerkzeuge) bei der Instandhaltung
- hohe Lärmbelastung an den Maschinen
- starke Staubfreisetzung bei Zerkleinerungs- und Klassierprozessen
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- ausreichende Dimensionierung des Brechers
- schallgeschützte und fremdbelüftete Steuerkabine
- Ausrüstung der Steuerkabine am Vorbrecher mit Sicherheitsglas
- Hydraulikmeißel am Brechereinlauf 1 zur Störungsbeseitigung
- mobiler Schlagleistenbrecher: Kettenvorhang am Brechereinlauf 2
- stationärer Brecher: Kettenvorhang (Fallbremse) am Auslauf des Materialaufgabetrichters 3
- Ampelregelung bei der Materialaufgabe zur Vermeidung von Überfüllung und Steinfallgefahr am Brecherzulauf 4
- Anfahranschlag zum Abkippen frei von Material halten
- Voraussetzungen für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten schaffen, wie: Hebehilfen (z. B. Krane), Arbeitsbühnen, sichere Aufstiege
- Einrichtungen zur Staubabsaugung 5 und Staubniederschlagung zur Einhaltung der Staubgrenzwerte erforderlich (am Einlauf der Vorbrecher haben sich Bedüsungen zur Staubreduzierung bewährt)
Reparatur und Wartung
- Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern; Nachlauf beachten
- sichere Standplätze und Zugänge schaffen
- bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen
- Maschinenteile gegen ungewollte Bewegung sichern, insbesondere
- Rotor des Schlagleistenbrechers
- Schwungrad des Brechers
- Verschleißplatten, Brechbacken
- Vorrichtungen zum Wechseln der Schlagleisten sind vorzuhalten
- bei Arbeiten im Brecher besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung (siehe auch Kapitel A 4.5)
Störungsbeseitigung
- Anlage abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern
- Verstopfungen am Brechereinlauf
- möglichst mit technischen Mitteln, z. B. Hydraulikhammer, beseitigen 1
- Materialeinlauf nur bei stehender Maschine betreten, Sicherung gegen Wiedereinschalten, mechanische Arretierung des Rotors bei Schlagleistenbrechern
- Benutzung von Brechstangen, Keilen an Seilen oder Stangen vermeiden, da hierbei ein hohes Risiko schwerer Verletzungen besteht
- bei Absturzgefahr PSA gegen Absturz benutzen
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung der Anlagenteile, insbesondere der elektrischen Anlage, der Sicherheitseinrichtungen, der Krane
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzbrille, Schutzhelm, Gehörschutz, Staubschutzmaske (Filterklasse mindestens FFP2 bei Quarzfeinstaub), Schutzschuhe, Schutzhandschuhe
Weitere Informationen

- Unfallverhütungsvorschriften
- DGUV Regel 112-198 „Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“
- TRGS 559 „Mineralischer Staub“
- DGUV Information 213-011 „Bauschuttrecycling“
- Kapitel A 3.2, A 4.5