Erklärung zur Barrierefreiheit Extranet für Unternehmen
(Stand: März 2021)
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://bgrciextranet.cnuv.de/). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung vom 23.03.2021.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführten Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG RCI in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Nicht barrierefrei sind:
- PDF-Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dokumente werden in barrierearmer bzw. barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
- Barrierefreie Formulare (z. B. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene als ausfüllbare und barrierefreie Formulare umgearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen.
- Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten, z. B. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder anderen Unfallversicherungsträgern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Unsere Fachmedien und Inhalte unseres Fachwissenportals richten sich an einen sehr speziellen Nutzerkreis mit fachspezifischen Anliegen. Der barrierefreie Zugang zu diesen speziellen Inhalten sehen wir als unverhältnismäßige Belastung nach Art. 5 der Richtlinie 2016/2102. Eine barrierefreie Textversion einzelner Medien kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wenden sich Betroffene bitte an die unten angegebene E-Mail-Adresse.
- Vor dem 23. September 2018 eingestellte Videos sind nicht mit Untertitel versehen. Alle Videos neueren Datums sind und werden grundsätzlich mit Untertiteln veröffentlicht. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Für Filmmaterial, das uns von Dritten, z. B. von der DGUV zur Verfügung gestellt wurde (z. B. Erklärfilme) können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie die Seite „Was ist die BG RCI?“ sowie das Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.bgrci.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-0
Telefax: 06221 5108-48549
E-Mail: kommunikation(at)bgrci.de
Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen. Das Gebärdentelefon der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Zum Gebärdensprachtelefon wechseln
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bgrci.de in Ihren Rechten aus dem BGG benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de