Arbeitsschutzbetreuung

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Unternehmen mit mindestens einem beziehungsweise einer Beschäftigten müssen gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Betriebsärztin beziehungsweise einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Erfahren Sie, welche Form der Betreuung für Ihr Unternehmen geeignet ist.

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Welche Betreuungsform für welchen Betrieb?

Für weiterführende Informationen wie zum Beispiel welche Betreuungsform für Ihren Betrieb geeignet ist und ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sprechen Sie Ihre Aufsichtsperson an oder senden Sie uns eine E-Mail an: praevention(at)bgrci.de

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