Informationspflichten nach DSGVO für alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten

Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82, 82a SGB X der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) gegenüber Versicherten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, im Regressverfahren und gegenüber Unternehmen (Beitragsverfahren, Prävention)

Stand 19.04.2018

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der BG RCI

Ab 25.05.2018 gilt unmittelbar die europäische Datenschutzgrundverordnung. In diesem Zusammenhang sind besondere Informationspflichten zu berücksichtigen (Art. 13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82, 82a SGB X).

Wir informieren Sie hiermit über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortliche Stelle ist 

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 5108-0, E-Mail: info(at)bgrci.de.

Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter Telefon: 06221 5108-0, E-Mail: datenschutz(at)bgrci.de.

Die BG RCI ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verpflichtet, die erforderlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehört zu unseren Aufgaben, den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verhindern. Nach einem Arbeitsunfall oder dem Auftreten einer Berufskrankheit tragen wir die Kosten, entschädigen die Versicherten und sorgen für eine umfassende Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

 Eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch uns nur, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn sie für eine andere Aufgabe zwingend erforderlich sind, die uns gesetzlich zugewiesen wurde.

Eine vollständige Übersicht unserer Aufgaben ist in § 199 SGB VII geregelt: 

  1. die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus,
  2. die Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel (SGB VII) einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen,
  3. die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen nach dem Sechsten Kapitel (SGB VII),
  4. die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen,
  5. die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach dem Zweiten Kapitel,
  6. die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten.

1)    Gesetz (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i. V. m. den jeweiligen Vorschriften des Sozialgesetzbuches) 

Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis.

Das bedeutet, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nur im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verarbeiten. Unsere Beschäftigten erhalten nur dann Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung benötigen. 

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir gesetzlich befugt und verpflichtet, alle für die Beurteilung Ihres Versicherungsfalles erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind insbesondere die Datenschutzgrundverordnung und das Siebte und Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches. 

Da wir unsere Aufgabe nur mit vollständigen Daten erfüllen können, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass wir nicht ermitteln können, ob Ihr Anspruch zutreffend ist. Damit gingen Nachteile für Sie einher.

Als Unternehmer haben Sie eine Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach § 192 SGB VII. 

Soweit möglich werden wir versuchen, die erforderlichen personenbezogenen Daten direkt bei Ihnen zu erheben. Da das nicht immer möglich ist, gibt es gesetzliche Ausnahmen von diesem Direkterhebungsgrundsatz. Die Daten dürfen dann bei anderen Stellen angefordert werden, wie z.B. von Ihren behandelnden Ärzten, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse. In diesen Fällen haben Sie das Recht, über die übermittelten Daten informiert zu werden. 

2)    Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) 

Soweit eine Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung als sinnvoll erachtet wird, werden wir Ihnen bei der Einholung Ihrer Einwilligung die Vor- und Nachteile Ihrer freien Entscheidung erläutern.

Relevante personenbezogene Daten bei einem Versicherungsfall sind:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum etc.)
  • Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)
  •  Abwicklungsdaten (Unfallaktenzeichen, Kontoverbindung etc.)
  • Angaben zum Versicherungsfall (Unfallhergang, Diagnosen, Arztberichte, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst etc.)
  • Regressdaten (Zeugenaussagen, Sachverständige, Angaben von Ermittlungsbehörden, Haftpflichtversicherer, Schädiger etc.) 

Relevante personenbezogene Daten/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmers als Beitragsschuldner sind: 

  • Angaben zum Unternehmen
  • Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer etc.)
  • Abwicklungsdaten (Mitgliedsnummer, Kontoverbindung etc.)
  • Relevante Beitragsdaten (Lohnsumme, Veranlagung etc.)
  • Präventionsunterlagen (Prüfberichte etc.)

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb der BG RCI nur dann, wenn uns das Gesetz diese Übermittlung erlaubt oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben. 

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der BG RCI können insbesondere sein:

  • Leistungserbringende Stellen (z. B. Ärzte und Ärztinnen, Gutachter, Krankenhäuser, Reha-Zentren, Hilfsmitteldienstleistende, Apotheken)
  • Unfallbetrieb oder zuständige Einrichtung (z. B. Arbeitgeber, Hochschule, Schule, Kindergarten, Hilfeleistungsunternehmen)
  • Andere Leistungsträger (z. B. die Krankenversicherung zur Abwicklung der Auszahlung von Entgeltersatzleistungen, Postrentendienst zur Auszahlung von Renten)
  • Andere Unfallversicherungsträger (z. B. für gemeinsame Vorsorgedateien)
  • Beteiligte im Regressverfahren (z. B. Unfallbeteiligte, Zeugen, Haftpflichtversicherung, Polizei)
  • Organe der Rechtspflege und Dienstleister (z. B. Rechtsanwälte, Gerichte, Insolvenzverwalter, Geldinstitute)
  • Der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. für Statistiken)
  • Staatliche Arbeitsschutzbehörden

Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau oder an eine internationale Organisation findet regelmäßig nicht statt. 

In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung in Ihrem Interesse zur Leistungserbringung erforderlich sein (z. B. Behandlung im Ausland).

Die Daten werden solange gespeichert, wie wir sie zur Erfüllung unserer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einschließlich Aufbewahrungspflichten benötigen. 

Die Speicherdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele:
Soweit es sich um Rechnungsdaten oder rechnungsbegründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungspflicht von sechs bzw. zehn Jahren vorgeschrieben.

Soweit es sich um Unfalldaten oder Angaben im Zusammenhang mit Berufskrankheiten handelt, hängt die Speicherdauer davon ab, wie lange die Daten auch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erforderlich sein können (z. B. bei Folgebeschwerden). 

Soweit es sich um Akten zur Veranlagung der Unternehmen zum Gefahrtarif handelt (Fragebogen, Veranlagungsbescheide usw.), ist die Aufbewahrung bis zum Ablauf der folgenden Tarifperiode erforderlich.

Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und die wir verarbeiten. Daneben haben Sie ein Recht auf Einsicht in alle Sie betreffenden Akten, die die BG RCI über Sie führt. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einem Arzt erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind. 

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sein.

Wie oben beschrieben, beruht die Datenverarbeitung in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auf einer gesetzlichen Grundlage. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. 

Soweit die Datenverarbeitung jedoch mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Allerdings gilt der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. Die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung bleibt damit rechtmäßig. 

Den Widerruf müssen Sie gegenüber der BG RCI erklären. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der ersten Seite dieses Hinweises.

Sollten Sie der Ansicht sein, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die für die BG RCI zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. 

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn

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