DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gleichlautende Vorschrift zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe. 

Um die Anforderungen verständlicher zu gestalten und die Effektivität der bestellten Fachleute zu verbessern, wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft:  DGUV Vorschrift 2 der BG RCI

Übergreifende und für alle Unfallversicherungsträger interessante Informationen sowie häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 2 finden Sie hier.