DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gleichlautende Vorschrift zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe. 

Aktuell befindet sich die Vorschrift in Überarbeitung. Bis zum Erlassen der neuen Ausgabe (voraussichtlich zum 01.01.2026) behält die alte Regel mit den entsprechenden Anmerkungen für die BG RCI ihre Gültigkeit.  DGUV Vorschrift 2 der BG RCI

Den Mustertext der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 finden Sie hier.

Übergreifende und für alle Unfallversicherungsträger interessante Informationen sowie häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 2 finden Sie hier.