DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gleichlautende Vorschrift zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe.
Um die Anforderungen verständlicher zu gestalten und die Effektivität der bestellten Fachleute zu verbessern, wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet. Am 1. Januar 2026 ist sie in Kraft getreten.
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