Wir haften für Sie!

Sicher, niemand zahlt gerne Beiträge, schon gar nicht, wenn man nicht genau weiß, wofür. Einer infas-Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus dem Jahr 2014 zufolge kennen gerade einmal 11 Prozent der befragten Unternehmerinnen und Unternehmer das Prinzip der Haftungsablösung.

Was bedeutet Haftungsablösung?

Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft müssen Unternehmen keine Schadenersatzansprüche ihrer Beschäftigten fürchten, wenn diese sich bei der Arbeit verletzen oder eine Berufskrankheit erleiden. Anstelle des Unternehmens kommt die BG für den Schaden auf und trägt die Kosten. Was letztlich die Existenz des Unternehmens sichert. – Die Berufsgenossenschaft ist dabei wie ein Airbag: Den würde man zwar am liebsten nicht brauchen, aber er beruhigt doch ungemein.

Als kompetente Partnerin übernimmt die Berufsgenossenschaft sämtliche Maßnahmen, die zur medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation der Beschäftigten notwendig werden. Zu den Aufgaben der BG zählen ebenfalls die Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Verletzten- und Übergangsgeld oder die Zahlung von Teil- oder Vollrenten. 

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen sich also aus. Unternehmerinnen und Unternehmer können dies nun auch ihren Beschäftigten zeigen: mit der Versicherungs­karte der BG RCI.


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