Geldleistungen für Hinterbliebene

Führt ein Versicherungsfall zum Tod, zahlt die BG RCI den Hinterbliebenen Sterbegeld,
Witwen-/Witwerrente und/oder Waisenrente.

Seit 01.01.2005 zählen zu den Witwen und Witwern auch der hinterbliebene Lebenspartner oder die hinterbliebene Lebenspartnerin aus eingetragener Lebenspartnerschaft.