Durchgangsarztverfahren

Jeder oder jede Unfallverletzte, bei dem Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder Behandlungsbedürftigkeit von mindestens einer Woche besteht, muss einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufsuchen. Diese sogenannten D-Ärzte/D-Ärztinnen sind Fachärzte und Fachärztinnen mit besonderen Erfahrungen bei der Behandlung von Unfallverletzungen. Sie werden durch die Landesverbände der UV-Träger ernannt. Der D-Arzt oder die D-Ärztin sichert die medizinische Diagnose, führt die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheidet, ob eine Heilbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung durchzuführen ist. Die besondere Heilbehandlung kann der D-Arzt bzw. die D-Ärztin selbst durchführen oder – je nach Art und Schwere der Verletzungen – in einer entsprechend ausgestatteten Klinik veranlassen.

Krankenhäuser müssen für die Behandlung arbeitsunfallverletzter Personen zugelassen sein, das heißt bestimmte Qualitätsnormen erfüllen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet mittels einer speziellen Suchmaske auf ihrer Webseite das Auffinden von D-Ärzten/D-Ärztinnen in Ihrer Nähe an.

Zur Suche nach einem Durchgangsarzt