Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft

Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, indem sie die für alle Menschen gültigen Menschenrechte konkretisiert und spezifiziert. Die Bundesregierung hat im Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen. Er steht unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird innerhalb von zehn Jahren umgesetzt.

In enger Kooperation mit dem BMAS hat die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband aller Unfallversicherungsträger in Deutschland einen eigenen Aktionsplan erarbeitet.

„Mit ihrem Aktionsplan möchten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband einen nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten“, sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „In unserem Leitbild steht der Mensch im Mittelpunkt, deshalb engagieren wir uns für die größtmögliche Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft. Auf diesem Weg soll der Aktionsplan alle Gliederungen und Mitarbeiter der Unfallversicherung, aber auch Partner zum Mitmachen bewegen.“


Der Plan beruht auf fünf Pfeilern

Bewusstseinsbildung

Mitarbeiter und Partner sollen über verschieden Kommunikationswege mit dem Geist der Konvention vertraut gemacht werden.

Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen sollen einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihrer Umwelt haben. Das bezieht sich auf bauliche Maßnahmen ebenso wie auf Sprache und Kommunikation.

Partizipation

Menschen mit Behinderungen sollen möglichst früh in Entscheidungsprozesse der Unfallversicherung einbezogen werden.

Individualisierung und Vielfalt

Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jedes Einzelnen soll die Teilhabe von Unfallversicherten am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft soll gestärkt werden.

Lebensräume und Inklusion

Mit Pilotprojekten in Betrieben, Kitas und Bildungseinrichtungen will die Unfallversicherung zusammen mit ihren Partnern die Inklusion am Wohnort stärken.

Mehr Informationen auf den Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
www.dguv.de