Sozialwahl 2023

Der Wahlausschuss der BG RCI hat in seinen Sitzungen am 7. und 22. Dezember 2022 alle acht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl zur Vertreterversammlung zugelassen. Es waren 30 Vertreterinnen bzw. Vertreter je Sozialpartnergruppe zu wählen. Da von beiden Gruppen insgesamt jeweils nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber benannt wurden als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen mit Ablauf des Wahltages (31. Mai 2023) als gewählt (§ 46 Abs. 2 SGB IV, § 28 Abs. 2 SVWO). Damit kommt es auch in diesem Jahr zu einer Friedenswahl, d.h. zu einer Wahl ohne Wahlhandlung.

Wahlergebnis

Der Wahlausschuss macht das Ergebnis der allgemeinen Sozialwahl 2023 bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie öffentlich bekannt: