Sozialwahl 2023

Der Wahlausschuss gibt nach den konstituierenden Sitzungen von Vertreterversammlung und Vorstand am 18. Oktober 2023 gemäß § 79 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) das endgültige Wahlergebnis der Allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung 2023 bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie - mit den gemäß § 52 Abs. 1a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) erforderlichen Begründungen – bekannt, wobei die Wahl zur Vertreterversammlung eine Wahl ohne Wahlhandlung (§ 46 Abs. 2 SGB IV, § 28 Abs. 2 SVWO) war:

Zu den Vorschlagslisten für die Vertreterversammlung wurden folgende Begründungen zur Nichteinhaltung der Geschlechterquote eingereicht:

Folgende entsprechende Begründungen wurden zu den beiden Vorschlagslisten für den Vorstand eingereicht: