DGUV Vorschrift 13 der BG RCI „Organische Peroxide“ tritt zum 1. Januar 2026 außer Kraft
Unfallverhütungsvorschriften können im Zuge der Deregulierung des Vorschriften- und Regelwerks zurückgezogen werden, sobald bestimmte und für jede Vorschrift individuell formulierte Außerkraftsetzungs-Bedingungen erfüllt sind.
Der „Grundsatzausschuss Prävention“ der DGUV (GAP) hat auf seiner Sitzung 2/2024 am 10. April 2024 die Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ empfohlen. Mit dem Rundschreiben 0159/2024_Außerkraftsetzungsempfehlung für die DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ sind wir von der DGUV darüber informiert worden, dass damit die Außerkraftsetzungs-Bedingungen vollständig erfüllt sind und diese Vorschrift zurückgezogen werden kann. Durch die Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), kurz
CLP-Verordnung, ergaben sich Änderungen in der Zuordnung von organischen Peroxiden zu bestimmten Gefahrengruppen. Dies hatte zur Folge, dass der Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 13 nicht mehr stimmig war. Eine Überarbeitung war aufgrund der von staatlicher Seite geplanten technischen Regel nicht möglich. Eine Außerkraftsetzung ist bislang nicht erfolgt, um Regelungslücken zu vermeiden. Mit der Veröffentlichung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 741 „Organische Peroxide“ am 18.08.2023 ist nunmehr die Grundlage für eine Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ gegeben.
Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG RCI auf ihrer Sitzung am 8./9. Juli 2025 in Haltern am See, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG RCI auf Außerkraftsetzung mit Schreiben vom 27. Oktober 2025 zugestimmt (Posteingang am 8. Dezember 2025). Die Vorschrift kann somit zurückgezogen werden und tritt bei der BG RCI zum 1. Januar 2026 außer Kraft.




