DGUV Vorschrift 15 der BG RCI „Elektromagnetische Felder“ tritt zum 1. Dezember 2025 außer Kraft

Unfallverhütungsvorschriften können im Zuge der Deregulierung des Vorschriften- und Regelwerks zurückgezogen werden, sobald bestimmte und für jede Vorschrift individuell formulierte Außerkraftsetzungs-Bedingungen erfüllt sind.

Der „Grundsatzausschuss Prävention“ der DGUV (GAP) hat auf seiner Sitzung 4/2024 am 23. Oktober 2024 die Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ empfohlen. Mit dem Rundschreiben 0006/2025_Außerkraftsetzungsempfehlung für die DGUV Vorschrift 15 bzw. 16 „Elektromagnetische Felder“ sind wir von der DGUV darüber informiert worden, dass damit die Außerkraftsetzungs-Bedingungen vollständig erfüllt sind und diese Vorschrift zurückgezogen werden kann. Mit Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) und deren Konkretisierung durch drei Technische Regeln (TREMF-NF, TREMF-HF und TREMF-MR) ist zur Vermeidung von Doppelregelungen eine Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ geboten.

Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG RCI auf ihrer Sitzung am 8./9. Juli 2025 in Haltern am See, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG RCI auf Außerkraftsetzung mit Schreiben vom 27. Oktober 2025 zugestimmt. 

Die Vorschrift kann somit zurückgezogen werden und tritt bei der BG RCI zum 1. Dezember 2025 außer Kraft.