DGUV Vorschrift 2 der BG RCI „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom November 2024 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft

Gleichzeitig tritt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2011 in der Fassung vom 1. Januar 2014 außer Kraft.

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat in ihrer Sitzung am 27. und 28. November 2024 die Mustervorschrift der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und die konkretisierende DGUV Regel 100-002 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschlossen. Die Vorgenehmigung der Mustervorschrift der DGUV Vorschrift 2 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde am 21. Oktober 2024 erteilt.

Den Unfallversicherungsträgern wurde die Inkraftsetzung der trägerspezifischen Fassungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sowie die Außerkraftsetzung der aktuell in Kraft gesetzten DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Laufe des Jahres 2025 empfohlen. Nach Vorbefassung im Präventionsausschuss der Vertreterversammlung der BG RCI am 23./24. April 2025 wurde die Empfehlung zur Neufassung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sowie der konkretisierenden DGUV Regel 100-002 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Vorstand einstimmig beschlossen.

Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG RCI in ihrer Sitzung am 8./9. Juli 2025 in Haltern am See, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG RCI auf Genehmigung der neuen DGUV Vorschrift 2 mit Schreiben vom 16. Oktober 2025 zugestimmt. Die Vorschrift kann somit bei der BG RCI zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2011 in der Fassung vom 1. Januar 2014 außer Kraft.

Ebenfalls bei der BG RCI in Kraft tritt zum 1. Januar 2026 die DGUV Regel 100-002 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2.