Unfallverhütungsvorschrift „Metallhütten“ (DGUV Vorschrift 34) der BG RCI tritt zum 1. Januar 2020 außer Kraft
Von den 19 Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), welche die BG RCI erlassen hat, liegen für 10 Vorschriften sogenannte „bedingte Außerkraftsetzungsempfehlungen“ der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vor. Diese Unfallverhütungsvorschriften können im Zuge der Deregulierung des Vorschriften- und Regelwerks zurückgezogen werden, sobald bestimmte und für jede Vorschrift individuell formulierte Außerkraftsetzungsbedingungen erfüllt sind.
Die DGUV Vorschrift 34 „Metallhütten“ ist insbesondere für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 3 „Betriebe mit elektrochemischen und elektrothermischen Verfahren“ der Branche Chemische Industrie der BG RCI von großer Bedeutung, weil sie in solchen Unternehmen die Bestimmungen für den sicheren Betrieb und die zu treffenden Schutzmaßnahmen nennt.
Im Verlauf des Jahres 2018 sind im „Grundsatzausschuss Prävention“ (GAP) der DGUV die DGUV Regel 109-601 „Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl“ (GAP 1/18) und die DGUV Regel 109-604 „Branche Metallhütten“ (GAP 2/18) im Sachgebiet „Hütten-, Walzwerksanlagen, Gießereien und Hebetechnik“ des Fachbereichs Holz und Metall (FB HM) verabschiedet worden. Inhaltlich sind die von den Berufsgenossenschaften zu regelnden Bestimmungen der DGUV Vorschrift 34 „Metallhütten“ auf der weniger verbindlichen, aber pragmatischen Ebene der beiden DGUV Regeln (Branchenregeln) aufgefangen. Weil für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung entsprechender Maßnahmen, die DGUV Regel 109-604 „Branche Metallhütten“ besonders wichtig ist, kann diese Schrift über den Medienshop von Mitgliedsunternehmen der BG RCI kostenlos bezogen werden.
Mit Veröffentlichung der beiden vorgenannten Branchenregeln sind die Voraussetzungen für die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Metallhütten“ (DGUV Vorschrift 34) erfüllt. Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG RCI auf ihrer Sitzung am 9./10. Juli 2019 in Nürnberg, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG RCI auf Außerkraftsetzung mit Schreiben vom 25. November 2019 zugestimmt. Die Vorschrift kann somit zurückgezogen werden und tritt bei der BG RCI zum 1. Januar 2020 außer Kraft.