Was ist der Gefahrtarif?
Der Gefahrtarif soll eine risikogerechte Beitragsverteilung unter den unterschiedlichen Gewerbezweigen sicherstellen.
Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen und diesen in gewissen Abständen (in der Regel alle sechs Jahre) zu überprüfen. Bei der Aufstellung werden Betriebe, die sich technologisch und hinsichtlich ihrer Gefährdungsrisiken gleichen, zu Gewerbezweigen, ggf. mehrere Gewerbezweige zu einer Gefahrtarifstelle zusammengefasst.
Für jede Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse errechnet. Bei der Ermittlung des Beitrags ist die Gefahrklasse ein Faktor in der Formel für die Beitragsberechnung:
Lohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß : 1.000 = Beitrag
Die Gefahrklasse drückt nicht das Gefährdungsrisiko eines einzelnen Betriebes aus, sondern die Unfallbelastung sowie die Belastung durch Berufskrankheiten aller unter einem Gewerbezweig zusammengefassten Betriebe. Sie beruht auf der Belastungsziffer, die wie folgt ermittelt wird:
Belastung der jeweiligen Gefahrtarifstelle im Beobachtungszeitraum
----------------------------------------------------------------------------------------------------------- x 1.000
gezahltes Entgelt der jeweiligen Gefahrtarifstelle im Beobachtungszeitraum
Diese Belastungsziffer und die daraus durch Rundung ermittelte Gefahrklasse geben an, wie viel Euro Entschädigung auf 1.000 Euro Entgelt für die Versicherten der in einer Gefahrtarifstelle zusammengefassten Unternehmen im Beobachtungszeitraum gezahlt worden sind. Der Beobachtungszeitraum umfasst in der Regel vier Jahre.