Wichtige Informationen

Für den Stammdatenabruf und den Lohnnachweis 2025 sind die im Veranlagungsbescheid ausgewiesenen Gefahrtarifstellen zusammen mit der - unveränderten - Betriebsnummer (BBNR) der jeweiligen Branche der BG RCI maßgeblich.

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass die Unternehmer jede ihr Unternehmen betreffende Änderung, die für die Veranlagung wichtig ist, innerhalb von vier Wochen mitzuteilen haben (§ 192 Abs. 2 SGB VII). Ggf. erfolgt eine Änderung der Veranlagung (§ 160 SGB VII). Verspätete Mitteilungen können zu Nachteilen führen.