Wichtige Informationen
Den Mitgliedsunternehmen der BG RCI wurden mit den Veranlagungsbescheiden 2019 vom 26.10.2018 die neue Zuordnung zu den Gefahrtarifstellen mitgeteilt.
Die neuen gefahrtariflichen Bestimmungen sowie die Veranlagungen sind ab 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Für den Stammdatenabruf und den Lohnnachweis 2019 sind die im Veranlagungsbescheid ausgewiesenen Gefahrtarifstellen zusammen mit der - unveränderten - Betriebsnummer (BBNR) der jeweiligen Branche der BG RCI maßgeblich.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass die Unternehmer jede ihr Unternehmen betreffende Änderung, die für die Veranlagung wichtig ist, innerhalb von vier Wochen mitzuteilen haben (§ 192 Abs. 2 SGB VII). Ggf. erfolgt eine Änderung der Veranlagung (§ 160 SGB VII). Verspätete Mitteilungen können zu Nachteilen führen.
Den Gefahrtarif 2019 erhalten Sie hier zum Download.