Auslandstätigkeit und Lohnnachweis
Wichtiger Hinweis für die Personalabrechnungsstellen der Mitgliedsunternehmen mit Auslandstätigkeit
Nach unseren Erfahrungen werden die EU-Verordnungen und das geltende Auslands-Abkommensrecht dem Anspruch, für die Adressaten in den Unternehmen verständlich zu sein, nicht immer gerecht. Deshalb möchten wir Mitgliedsunternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur vorübergehenden Tätigkeit ins Ausland entsenden, die Rechtslage verdeutlichen. Dazu finden Sie hier ein Merkblatt mit Informationen zur Lohnnachweispflicht bei Tätigkeit im Ausland.