G 1.6 Sauergas

 

Als „Sauergas“ wird ein Erdgas bezeichnet, das Anteile von Schwefelwasserstoff enthält. Schwefelwasserstoff (H2S) ist ein farbloses Gas, das ein leicht entzündliches Gas-Luft-Gemisch bilden kann. Es ist etwas schwerer als Luft und löst sich in Wasser.

Mögliche Gefahren

  • hohes Vergiftungsrisiko
  • Erstickungsgefahr durch Einatmen (siehe Tabelle)
  • Reizungen durch Haut- bzw. Augenkontakt bei Einwirkung von flüssigem Schwefelwasserstoff
  • Brand- und Explosionsgefahr

Gefahrenquellen, die nicht offensichtlich sind

  • unter Druck eingeschlossenes Sauergas, z. B. in ausgebauten Armaturen
  • Hydrate in Rohrleitungssystemen
  • absorbiertes Sauergas (Flüssigkeiten aus druckentlasteten Sauergassystemen)
  • Freisetzung aus Porenräumen, z. B. Bohrkerne
  • Diffusion durch ungeeignete Materialien

Maßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Aufbereitung im geschlossenen System
  • Explosionsschutz
  • ständige Konzentrationsmessungen 1

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeiten in Bereichen mit der Möglichkeit einer Schwefelwasserstoffexposition nur für geeignete und unterwiesene Personen
  • Abtrennung von anderen Produktionsbereichen und dem Sozialbereich
  • Zugangsbeschränkung und Kontrolle
  • schriftliche Arbeitserlaubnis
  • Atemluftkontrollgeräte und Isolierfluchtgeräte 2 bereitstellen
  • regelmäßiges Havarietraining
  • Anwesenheit von geeigneten Personen mit Atemschutzisoliergeräten 3 sicherstellen
  • spezielle Materialien der Ersten Hilfe, sogenannte Notfallsets, bereithalten: Sauerstoff mit Möglichkeit der Befeuchtung, Beclometasonspray, Antidot (4-DMAP, Methylenblau) und Gerätschaften zur endotrachealen Intubation

Beschäftigungsbeschränkungen

  • werdende und stillende Mütter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
  • Jugendliche dürfen nicht in Bereichen mit Sauergas beschäftigt werden

Betriebsanweisungen

  • Die Beschäftigten müssen anhand von Betriebsanweisungen in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • flammhemmende, dichte Schutzkleidung
  • Chemikalienschutzanzug
  • Isolierfluchtgerät

Weitere Informationen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Merkblätter
    • Kühn/Birett S 014 „Schwefelwasserstoff“
    • BASF „Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen Schwefelwasserstoff H2S“