G 1.6 Sauergas
Als „Sauergas“ wird ein Erdgas bezeichnet, das Anteile von Schwefelwasserstoff enthält. Schwefelwasserstoff (H2S) ist ein farbloses Gas, das ein leicht entzündliches Gas-Luft-Gemisch bilden kann. Es ist etwas schwerer als Luft und löst sich in Wasser.
Mögliche Gefahren
- hohes Vergiftungsrisiko
- Erstickungsgefahr durch Einatmen (siehe Tabelle)
- Reizungen durch Haut- bzw. Augenkontakt bei Einwirkung von flüssigem Schwefelwasserstoff
- Brand- und Explosionsgefahr
Gefahrenquellen, die nicht offensichtlich sind
- unter Druck eingeschlossenes Sauergas, z. B. in ausgebauten Armaturen
- Hydrate in Rohrleitungssystemen
- absorbiertes Sauergas (Flüssigkeiten aus druckentlasteten Sauergassystemen)
- Freisetzung aus Porenräumen, z. B. Bohrkerne
- Diffusion durch ungeeignete Materialien
Maßnahmen
Technische Maßnahmen
- Aufbereitung im geschlossenen System
- Explosionsschutz
- ständige Konzentrationsmessungen 1
Organisatorische Maßnahmen
- Arbeiten in Bereichen mit der Möglichkeit einer Schwefelwasserstoffexposition nur für geeignete und unterwiesene Personen
- Abtrennung von anderen Produktionsbereichen und dem Sozialbereich
- Zugangsbeschränkung und Kontrolle
- schriftliche Arbeitserlaubnis
- Atemluftkontrollgeräte und Isolierfluchtgeräte 2 bereitstellen
- regelmäßiges Havarietraining
- Anwesenheit von geeigneten Personen mit Atemschutzisoliergeräten 3 sicherstellen
- spezielle Materialien der Ersten Hilfe, sogenannte Notfallsets, bereithalten: Sauerstoff mit Möglichkeit der Befeuchtung, Beclometasonspray, Antidot (4-DMAP, Methylenblau) und Gerätschaften zur endotrachealen Intubation
Beschäftigungsbeschränkungen
- werdende und stillende Mütter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
- Jugendliche dürfen nicht in Bereichen mit Sauergas beschäftigt werden
Betriebsanweisungen
- Die Beschäftigten müssen anhand von Betriebsanweisungen in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- flammhemmende, dichte Schutzkleidung
- Chemikalienschutzanzug
- Isolierfluchtgerät
Weitere Informationen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Merkblätter
- Kühn/Birett S 014 „Schwefelwasserstoff“
- BASF „Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen Schwefelwasserstoff H2S“