Themenschwerpunkt "Beauftragte in Unternehmen" aus der aktuellen Ausgabe 3|2026
Über die nachfolgenden Zusammenfassungen gelangen Sie direkt zu ausgewählten Beiträgen des Schwerpunktthemas:
Beauftragte – wer braucht die schon?
Die Bestellung von Beauftragten in Unternehmen ist in verschiedenen Rechtsvorschriften verankert. Aber ist das nur eine lästige Forderung? Was bringen Beauftragte dem Betrieb?
Ganz einfach: Führungskräfte tragen große Verantwortung im Betrieb. Gut in die betrieblichen Abläufe eingebunden, entlasten Beauftragte die Führungskräfte und helfen so mit, Rechtsvorschriften einzuhalten, aber auch alle anderen anfallenden Fachaufgaben möglichst effizient umzusetzen. Oder sind Sie als Führungskraft eine eierlegende Wollmilchsau und haben in allen Themenfeldern tiefes Fachwissen?
Zusätzlich zu gesetzlich geforderten Beauftragten und sogenannten „Personen mit Sonderaufgaben“ kann der Betrieb bedarfsorientiert weitere Beauftragte benennen und so Abläufe optimieren. Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen und rechtskonformen Betriebsablauf bleibt trotzdem immer bei den Vorgesetzten. Die Beauftragten sind nur für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich (zum Beispiel für Beratungsleistungen).
Sie sind nicht verantwortlich für die Erfüllung der Linienaufgaben. So ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht die Verantwortliche für den Arbeitsschutz, sondern berät fachkundig. Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist nicht für die Behebung der von ihm oder ihr festgestellten Mängel verantwortlich.
Wichtig ist dabei, dass Beauftragte die Ressourcen zur Verfügung haben müssen (zum Beispiel Zeit, Mittel, Weiterbildung), um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Sie sind befugt, sich die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zu beschaffen, Lösungen vorzuschlagen und die Einhaltung festgelegter Maßnahmen zu überwachen.
Zu unterscheiden sind:
Beauftragte der Unternehmensleitung:
Sie nehmen eine Stabsfunktion wahr und keine Linienfunktion (zum Beispiel Sicherheitsfachkraft). Das heißt, sie sind in ihrer Funktion als Beauftragte fachlich weisungsfrei, dürfen aber selbst keine Weisungen erteilen.
Personen mit Sonderaufgaben:
Sie sind Beschäftigte, denen neben ihrer eigentlichen Linienfunktion noch weitere – oftmals standortweite – Sonderaufgaben im Arbeitsschutz übertragen wurden (zum Beispiel Ersthelferinnen und Ersthelfer). Diese Personen sind auch im Rahmen ihrer Sonderaufgaben Beschäftigte in der Linie. Sie können zwar, je nach Regelung, selbst weisungsfrei handeln, dürfen aber im Rahmen ihrer Sonderaufgabe Weisungen erteilen.
Es gibt eine Vielzahl von Beauftragten-Funktionen, die die Abläufe in Ihrem Betrieb unterstützen. Eine Auswahl stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe vor.
Dr. Anja Reinhart, BG RCI
Hohe Wertschätzung für Sicherheitsakteure
Wie werden Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfende und Brandschutzhelfende im Betrieb wahrgenommen? Für wie wichtig erachten Beschäftigte diese Funktionspersonen? Antworten darauf liefert das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026, eine repräsentative Befragung von Erwerbstätigen zum Stand von Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt.
Betriebliche Sicherheitsakteure genießen demnach eine hohe Wertschätzung: Jeweils 84 Prozent der Befragten halten Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfende für wichtig, bei den Ersthelfenden sind es sogar 94 Prozent. Aber nicht in jedem Unternehmen sind sie vertreten: In der Umfrage gaben 73 Prozent an, dass es in ihrem Betrieb Sicherheitsbeauftragte gibt. Bei den Brandschutzhelfenden waren es 72 Prozent, bei den Ersthelfenden 89 Prozent.
Die wichtigsten Zahlen aus dem DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 sehen Sie in den Grafiken (durch einen Klick vergrößern sie sich).
Das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026
Das Barometer Arbeitswelt 2026 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) untersucht, wie aktuelle Belastungen und Sicherheitsstrukturen in der Arbeitswelt wahrgenommen werden. Dafür befragte das Meinungsforschungsinstitut forsa 2.015 Erwerbstätige, darunter 544 Führungskräfte und Unternehmensleitungen, in Unternehmen und Einrichtungen mit mindestens zwei Beschäftigten vom 6. bis 19. Februar 2026 im Rahmen des forsa.omninet-Panels. Die Ergebnisse können Sie kostenlos herunterladen.
Hier finden Sie die Ergebnisse.
"Wir sind eine Mannschaft"
Ob Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte, HSEQ-Abteilung (Health, Safety, Enviroment and Quality – Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Qualität) oder Betriebsrat: Im Goldbeck-Werk Vöhringen arbeiten viele Akteure gemeinsam daran, Unfälle zu verhindern. Eine besondere Rolle spielen die Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Sie sind ganz normale Kollegen aus der Produktion – und genau das macht sie so wertvoll.
Wenn der Sicherheitsbeauftragte Anto Veselcic morgens seine Arbeit aufnimmt, beginnt sein Ehrenamt gleich mit. Sind die Notausgänge frei? Bleiben alle auf den markierten Wegen? Herrscht Ordnung in der Werkhalle, sind die Werkzeugschränke aufgeräumt?
Seit 2022 ist Veselcic Sibe bei dem Betonfertigteile-Unternehmen in Vöhringen, hauptberuflich arbeitet er in der Stützenfertigung. „Ich nehme auch schon mal selbst ein Kabel für eine Maschine in die Hand und überprüft es“, erzählt er.
Goldbeck produziert in Vöhringen bei Ulm Systembauteile aus Beton. Das Werk ist eines von 15 europäischen Werken des Unternehmens. Rund 130 eigene Beschäftigte und 50 Externe arbeiten am Standort. Sieben Sicherheitsbeauftragte sind über die Schichten verteilt – aus Sicht des Unternehmens dürfen es gerne noch mehr werden.
Sicherheitsbeauftragte sind keine Arbeitsschutzaufsicht. Sie haben keine Weisungsbefugnis und tragen nicht mehr Verantwortung als andere Beschäftigte; die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei den Führungskräften. Sibes unterstützen freiwillig und ehrenamtlich, neben ihrer eigentlichen Arbeit. Ihre Stärke liegt in ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis: Sie kennen die Abläufe, die Maschinen und die Menschen. Und sie sind da, wenn etwas passiert – nicht erst beim nächsten Rundgang.
„Herr Veselcic arbeitet Sicherheit nebenher mit“, sagt Sicherheitsfachkraft Alexander Kneer. „Er gehört zum Team und sieht es einfach, wenn jemand die Schutzbrille nicht aufhat.“ Eine Sifa könne bei einer Begehung vieles erkennen. „Aber die Kollegen in der Produktion sind vor Ort. Sie überprüfen auch einfach mal so ein Kabel, das da gerade liegt.“
Genau diese Nähe mache Sicherheitsbeauftragte zu einem Frühwarnsystem, so Kneer. Sie bemerken unsichere Zustände und Verhaltensweisen während ihrer täglichen Arbeit, sprechen sie an und geben Hinweise weiter – als Kollegen, nicht als Vorgesetzte. Dabei ersetzen sie weder die Sicherheitsfachkraft noch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt. Am wirkungsvollsten sind sie, wenn alle Akteurinnen und Akteure eng zusammenarbeiten.
Bei Goldbeck gibt es unter anderem gemeinsame Rundgänge mit der Sifa, den Abteilungsleitern und der HSEQAbteilung. Unfälle und Beinahe-Unfälle werden mithilfe einer Checkliste aufgearbeitet: Warum ist das Ereignis passiert? Was muss ich ändern? Auch der Betriebsrat bringt Vorschläge ein und überträgt gute Lösungen von anderen Standorten nach Vöhringen, wie Betriebsratsmitglied Dieter Pfendert erzählt.
Doch Regeln und Checklisten allein reichen nicht. Entscheidend ist, dass Beschäftigte den Mut haben, auf einen unsicheren Zustand hinzuweisen. „Früher hätte man zu so jemandem vielleicht ‚Petze‘ gesagt, heute sagen wir: ‚Danke für die Info‘“, bringt es Sicherheitsfachkraft Kneer auf den Punkt. Höfliche und wertschätzende Kommunikation helfe dabei, aufeinander aufzupassen. Es reiche nicht, wenn Führungskräfte von oben etwas anordneten: Alle müssten mitarbeiten.
Laut Johann Scheffler von der HSEQ-Abteilung helfe dabei, dass Goldbeck trotz seiner Größe ein Familienunternehmen sei: „Man spürt den guten Zusammenhalt, dadurch haben wir gute Kommunikationsmöglichkeiten untereinander.“ Anto Veselcic erlebt, dass seine Hinweise angenommen werden. „Wir sind eine Mannschaft, wir haben Respekt untereinander. Deshalb ist es kein Problem, wenn ich etwas Unsicheres sehe, das auch anzusprechen.“ Er macht dieselbe Arbeit wie seine Kolleginnen und Kollegen und lebt sicheres Verhalten vor. Das sei ein Riesenvorteil, betont Kneer: „Es ist etwas anderes, wenn ich aus meinem Büro komme und etwas anspreche oder ob er, der immer vor Ort ist,
was sagt.“
Sicherheitsbeauftragte wirken nicht durch Anordnungen, sondern durch Überzeugung. Dafür brauchen sie Beobachtungsgabe, Ausdauer und Fingerspitzengefühl. „Sibe ist eine positive Funktion, ich kann die Sicherheit beeinflussen“, sagt Veselcic. „Manchmal muss man vielleicht zweimal etwas sagen, aber es funktioniert.“
Die Antwort auf die Frage, warum er dieses zusätzliche Amt übernimmt, ist für ihn ganz einfach: „Für mich ist das Wichtigste, dass bei Feierabend alle gesund nach Hause gehen. Ich bin glücklich, wenn alle gesund sind.“
Nina Heiser, BG RCI
Gut qualifiziert sicher handeln
Ob Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfende oder Brandschutzbeauftragte – für die Sicherheit im Betrieb sind Menschen, die wissen, worauf es ankommt, essenziell. Damit eine formale Benennung oder Bestellung im Alltag Wirkung entfaltet, brauchen die Beteiligten fundiertes Wissen, praktische Übung und Klarheit über ihre Aufgaben. Die BG RCI bietet
dafür vielfältige Seminare und Fortbildungen an.
Eine gute Qualifizierung vermittelt nicht nur Vorschriften. Sie stärkt die Handlungskompetenz der Sicherheitsakteure: Gefährdungen wahrnehmen, richtig ansprechen, Maßnahmen anstoßen und in kritischen Situationen besonnen reagieren. Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit. Ein gutes Zusammenspiel von Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften sowie den weiteren betrieblichen Helferinnen und Helfern ist eine wichtige Grundlage für eine tragfähige Präventionskultur.
Die BG RCI unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe mit einem breit gefächerten Seminar-Angebot. Ein paar Beispiele:
- Für Sicherheitsbeauftragte gibt es eine Basis- und eine Aufbauqualifizierung. Darin lernen sie unter anderem, Gefährdungen und Belastungen im betrieblichen Alltag zu erkennen und erarbeiten Grundlagenkenntnisse zu Kommunikation und Verhalten sowie anwendbare Strategien für das Handeln als Sibe. Darauf aufbauend können sie ihr Wissen etwa zu Gefahrstoffen, Brand- und Explosionsgefahren, Lärm, Ergonomie oder Gesprächsführung vertiefen.
- Angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit erwerben die erforderlichen Fachkenntnisse und Kompetenzen in Seminarphasen im Bildungszentrum, durch selbstorganisiertes Lernen und in mehreren Praktikumsblöcken.
- Im Bereich Brandschutz bietet die BG RCI unter anderem Seminare für Brandschutzhelfende sowie die Aus- und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten an (mehr dazu im folgenden Artikel).
- Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden erfolgt über ermächtigte Ausbildungsstellen; die BG RCI übernimmt dafür in der Regel die Lehrgangsgebühren.
- Auch für weitere Sicherheitsakteure und Funktionspersonen bietet die BG RCI Qualifizierungen an, zum Beispiel für Suchtbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte und Beauftragte im Atemschutz. Das Angebot umfasst Präsenzqualifizierungen an eigenen und assoziierten Bildungsstandorten sowie ergänzende digitale Lernangebote.
So wird Qualifizierung passgenau, praxisnah und wirksam – und die Akteurinnen und Akteure darin gestärkt, ihre jeweiligen Aufgaben praxisnah und wirksam wahrzunehmen. Mehr zu diesen Seminaren und weitere
Qualifizierungsangebote gibt es unter seminare.bgrci.de
Zum Seminarangebot wechseln
Brandschutzbeauftragte: Wann Unternehmen sie brauchen
Eine allgemeine Pflicht, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, gibt es nicht. Dennoch können Rechtsvorschriften, behördliche Auflagen, Klauseln von Versicherern oder die Gefährdungsbeurteilung eine Bestellung erforderlich oder sinnvoll machen. Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz bleibt dabei stets bei der Unternehmensleitung.
Brände können Menschen gefährden, Sachwerte zerstören, Produktionsabläufe unterbrechen und Standorte länger beeinträchtigen. Daher sollten Unternehmen den Brandschutz als Teil ihrer Organisation verstehen. Brandschutzbeauftragte können sie dabei fachkundig, systematisch und wirksam unterstützen.
Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick, denn vielen Unternehmen ist gar nicht bewusst, welche Anforderungen sie im betrieblichen Brandschutz erfüllen müssen.
Die Unternehmensleitung bleibt verantwortlich
Unabhängig von der Frage, ob Brandschutzbeauftragte bestellt werden, bleibt die Verantwortung der Unternehmensleitung für den betrieblichen Brandschutz bestehen. Nach § 22 DGUV Vorschrift 1 haben Unternehmerinnen und Unternehmer die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall von Bränden, Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen sowie sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs erforderlich sind. Außerdem ist eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Damit ist klar, dass der Brandschutz im Unternehmen organisatorisch geregelt, vorbereitet und im Ernstfall wirksam umsetzbar sein muss.
Wann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich oder sinnvoll ist
Ein Bedarf an Brandschutzbeauftragten kann sich aus besonderen Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen, baurechtlichen Vorgaben – etwa Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzepten oder Baugenehmigungen –, Anforderungen von Sachversicherern oder der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Hinzu kommen betriebliche Gründe wie erhöhte Brandgefährdung, komplexe Anlagen oder besondere Stoffe, mehrere Nutzungen an einem Standort oder organisatorisch anspruchsvolle Abläufe. Gerade, wenn solche betrieblichen Gründe vorliegen, kann die Funktion von Brandschutzbeauftragten ein wesentlicher Baustein einer wirksamen Brandschutzorganisation sein.
Die Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt
Für die Frage, ob Brandschutzbeauftragte notwendig sind, ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ein zentraler Ausgangspunkt. Sie hilft dabei, Brandgefährdungen, organisatorische Schwachstellen und besondere Schutzbedarfe systematisch zu betrachten. Werden dort erhöhte oder komplexe Brandgefährdungen erkennbar, kann daraus ein Bedarf nach zusätzlicher Fachkunde und Koordination im Brandschutz entstehen.
Auch die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ weist darauf hin, dass bei erhöhter Brandgefährdung die Benennung von Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein kann. Wichtig ist dabei, dass der betriebliche Brandschutz nicht nur auf einzelne sichtbare Elemente wie Feuerlöscher oder Rettungswege reduziert wird. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel vieler Faktoren. Dazu gehören bauliche und technische Rahmenbedingungen ebenso wie organisatorische Regelungen, Unterweisungen, Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe, die Abstimmung mit internen und externen Beteiligten sowie die Frage, wie Änderungen im Betrieb brandschutzfachlich begleitet werden.
Welche Aufgaben Brandschutzbeauftragte übernehmen
Brandschutzbeauftragte übernehmen keine Unternehmerverantwortung, sondern beraten und unterstützen die Unternehmensleitung, koordinieren und verfolgen brandschutzrelevante Themen im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben. Typische Aufgaben sind laut DGUV Information 205-003 die Mitwirkung an der Brandschutzordnung, der Beurteilung von Brandgefährdungen, organisatorischen Maßnahmen, Begehungen und Unterweisungen sowie die Kommunikation mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern.
Fehlt intern die erforderliche Fachkunde, kann eine fachkundige Person schriftlich als Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter bestellt werden; die Gesamtverantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung.
In der Praxis sind sie vor allem dort wertvoll, wo brandschutztechnische Anforderungen in betriebliche Abläufe übersetzt werden müssen. Sie helfen, den Überblick zu behalten, Schnittstellen zu koordinieren und Maßnahmen im Betrieb wirksam zu verankern. Das betrifft zum Beispiel Veränderungen an Gebäuden und Anlagen, betriebliche Umstrukturierungen, neue Nutzungen, organisatorische Anpassungen oder die Vorbereitung auf den Brandfall.
Warum gute Ausbildung entscheidend ist
Wenn Unternehmen Brandschutzbeauftragte bestellen, kommt es nicht nur auf die formale Eignung der ausgewählten Personen an, sondern auch auf die Qualität der Ausbildung. Gerade weil sie an vielen Schnittstellen beraten und koordinieren, müssen sie brandschutzfachliche Inhalte nicht nur kennen, sondern in der betrieblichen Praxis anwenden und nachvollziehbar vertreten können.
Die BG RCI bietet deshalb die Grundausbildung von Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 an. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf einem hohen Praxisbezug. Sie wird in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) durchgeführt, unter anderem in der Löschübungsanlage
der BG RCI in Herne.
Das Konzept der Grundausbildung wird zwischen den Präsenzveranstaltungen durch eine Praxis- und eine Projektphase ergänzt. In diesen Phasen werden Berichte mit unmittelbarem Bezug zum eigenen Unternehmen angefertigt. Teilnehmende können so das Gelernte direkt im eigenen Unternehmen anwenden. Ziel ist es, die Teilnehmenden nicht nur theoretisch zu qualifizieren, sondern sie auf die konkrete Wahrnehmung ihrer Aufgaben im eigenen Betrieb vorzubereiten.
Ergänzend dazu ist die Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß DGUV Information 205-003 Teil des Seminarangebots der BG RCI. Auch sie legt einen besonderen Schwerpunkt auf einen hohen Praxisbezug.
Worauf Unternehmen achten sollten
Unternehmen sollten die Frage nach der Bestellung von Brandschutzbeauftragten frühzeitig und systematisch prüfen, zum Beispiel, wenn die Gefährdungsbeurteilung auf erhöhte oder komplexe Brandgefährdungen hinweist. Unabhängig davon ist der betriebliche Brandschutz in jedem Unternehmen im Rahmen der Organisationspflichten nach § 22 DGUV Vorschrift 1 sicherzustellen. Entscheidend ist, dass die dafür erforderliche Fachkunde im Unternehmen vorhanden ist oder verlässlich sichergestellt wird.
Wer den betrieblichen Brandschutz wirksam organisieren will, braucht neben geeigneter technischer Ausstattung vor allem klare Zuständigkeiten, ausreichende Fachkunde und eine tragfähige betriebliche Organisation. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten den in der DGUV Information
205-003 beschriebenen Anforderungen entsprechen. Ein genauer Blick auf Inhalte, Umfang und Praxisbezug der Ausbildung ist sinnvoll. Das gilt insbesondere dann, wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten auf behördlichen Auflagen, baurechtlichen Vorgaben, Anforderungen von Sachversicherern oder einer Gefährdungsbeurteilung beruht.
Tim Kuhne, BG RCI




