Arbeitsunfälle

Die Beschäftigten in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI haben vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Nicht im Unternehmen beschäftigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen während ihres Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände über die Satzung in den Versicherungsschutz der BG RCI einbezogen sein, zum Beispiel Teilnehmende im Rahmen von unentgeltlichen Betriebsbesichtigungen.

Arbeitsunfälle sind Unfälle infolge der beruflichen Tätigkeit.

Über die direkten Betriebsgefahren sind außerdem erfasst:

  • Unfälle des täglichen Lebens, wie Stolpern, Ausrutschen, Umknicken im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit und
  • Unfälle auf Betriebswegen und bei Dienstfahrten außerhalb des Betriebs.

Sachschäden:
Ereignisse mit reinen Sachschäden gelten nicht als Arbeitsunfälle, es sei denn, es handelt sich um die Beschädigung eines zum Ausgleich von Körperfunktionen getragenen Hilfsmittels. So beteiligt sich die BG RCI z. B. an den Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung einer bei einem Arbeitsunfall beschädigten Brille.

Sie finden Informationen zum Unfallversicherungsschutz bei Dienstreisen, Betriebssport, betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen und Praktika in der Rubrik "Versicherungsschutz".

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