Anmeldeverfahren

Jedes gewerbliche Unternehmen ist einer Berufsgenossenschaft zuzuordnen. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt es zunächst, wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder schriftlich folgende Angaben machen:

  • Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens
  • Beginn der Unternehmenstätigkeit (Zeitpunkt der Eröffnung des Unternehmens bzw. Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende Arbeiten für das Unternehmen aufgenommen haben)
  • Zahl der Beschäftigten (ohne die Unternehmerinnen bzw. Unternehmer)

Sie erhalten im Anschluss von uns weitere Unterlagen für die Anmeldung Ihres Unternehmens sowie Ihre Unternehmensnummer (UNR.S), die Sie für die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit benötigen.

Noch einfacher ist es, wenn Sie uns direkt die ausgefüllte Unternehmensbeschreibung zusenden. Vordrucke finden Sie in der Rubrik Formulare.

Anschließend erhalten Sie von uns Ihren Zuständigkeitsbescheid (Aufnahmebestätigung) sowie Veranlagungsbescheid (Zuordnung Ihres Unternehmens zu einer Gefahrtarifstelle).

Hinweis: Versicherungsschutz für Ihre Beschäftigten besteht bereits ab Aufnahme der Tätigkeit (also nicht erst ab Anmeldung oder Zugang des Zuständigkeitsbescheids).


Zuständigkeit der BG RCI

Die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit eines Unternehmens richtet sich nach den § 121 ff SGB VII. Die sachliche Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft bestimmt sich dabei grundsätzlich nach Art und Gegenstand des Unternehmens.

Für welche Gewerbezweige die BG RCI sachlich zuständig ist, finden Sie unter den einzelnen Branchen:

Unsere Zuständigkeiten können Sie im Detail der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 der Satzung der BG RCI entnehmen.