Best Practice

Beispiele für Best Practice in Sachen Arbeitsschutz mit System finden Sie im Auswahlassistenten der BG RCI mit der Themensuche oder der allgemeinen Suche:

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Verwenden Sie dazu die folgenden Stichworte zu den Abschnitten 1 bis 5.


Zu 1. Führen und Organisieren
Verantwortung – SiFa / FASi (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) – Arbeitsmedizin – Alternative Betreuung – SiBe (Sicherheitsbeauftragte) – Beauftragte

Zu 2. Risiken und Chancen berücksichtigen
Gefährdungsbeurteilung – Risikobeurteilung

Zu 3. Beschäftigte einbinden
Beschäftigungsbeschränkungen – Besondere Personengruppen – Arbeitsmedizin – Kommunikation – Unterweisung – Verkehrssicherheit – Gesund leben – Psychische Belastung

Zu 4. Abläufe festlegen
Beschaffung – Anweisung – Betriebsanweisungen – Erlaubnis – Fremdfirmen – Instandhaltung – Koordination von Arbeiten – Persönliche Schutzausrüstungen – Erste Hilfe – Notfall / Rettung

Zu 5. Bewerten und Verbessern
Prüfung – Ereignis – Arbeitsunfall


AMS aus Sicht der Unternehmen

Welchen Nutzen hat ein Arbeitsschutzmanagementsystem aus der Perspektive der Unternehmensleitung und der Beschäftigten? Diese und andere Fragen wurden in einem Forschungsprojekt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) untersucht. Dazu wurden Unternehmer bzw. Unternehmerinnen und deren Beschäftigte in über 300 Unternehmen aus verschiedenen Branchen befragt.

Demnach hat die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems aus Sicht der Unternehmen viele positive Auswirkungen. Diese sind insbesondere:

  • Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und seine Führungskräfte
  • Optimierung der Organisation und der Prozessabläufe
  • Erhöhung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten
  • Verbesserung des Unternehmensimages sowie Vertrauenszunahme bei Kunden und Partnern

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung sowie Erfahrungsberichte von Unternehmensleitungen beschreibt die Publikation „Arbeitsschutzmanagementsysteme – Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen“ (DGUV Information 211-019).

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