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Umgang mit Plattenmaterial
Häufige Gefahren
- Getroffen werden von kippenden Platten oder Bruchstücken von Platten beim Ladevorgang
- Eingeklemmt werden zwischen kippenden Platten und benachbarten Plattenstapeln
- Angefahren werden von am Kran oder Gabelstapler hängenden Platten
- Quetschgefahr durch Kranbewegung und feste Teile der Umgebung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Aufenthalt im möglichen Kippbereich von Unmaßtafeln vermeiden. Steckrungen oder ortsveränderliche Stützen verwenden, um Platten gegen Umkippen zu sichern
- Einhängbare Keile verwenden. Zangen oder Hebebänder, soweit möglich, mit Hilfsmitteln positionieren und lösen. Platten vor dem Anschlagen auf Stiche und Haarrisse prüfen
- Beim Transport von Rohplatten mit dem Gabelstapler Hilfsmittel wie Seile zum Führen der Platten verwenden. Gefahrbereich nicht betreten
- Vor dem Anheben von Platten oder Plattenstapeln den korrekten Sitz von Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Kranflasche kontrollieren
- Genügend Abstände zwischen gelagerten Platten und Kranbahn (> 50 cm) einhalten
- Beim Be- und Entladen von Lkw auf eine gleichmäßige Lastverteilung achten (Schieflage der Ladefläche vermeiden)
- Lagereinrichtung auf Beschädigung und Verschleiß prüfen (Sichtprüfung)
- Beschädigte Lagereinrichtungen nicht weiter benutzen und die festgestellten Mängel melden
- Regelmäßig eine Sichtprüfung von Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Kranflasche durchführen
- Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Kopfschutz, Warnweste benutzen
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Aufgaben einer Aufsichtsperson der BG
Allgemeines
Aufsichtspersonen erfüllen einen wichtigen Teil des gesetzlichen Auftrages der Berufsgenossenschaften. Die Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, Aufsichtspersonen in der für eine wirksame Überwachung und Beratung erforderlichen Zahl zu beschäftigen. Als Aufsichtsperson darf nur beschäftigt werden, wer seine Befähigung für diese Tätigkeit durch eine Prüfung nachgewiesen hat.
Aufgaben
Aufsichtspersonen haben einen sehr engen Bezug zur betrieblichen Praxis. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Überwachung und Beratung vor Ort, d. h. in den Betrieben. Für eine wirkungsvolle und kompetente Beratung müssen die Aufsichtspersonen deshalb gute Kenntnisse über Prozesse, Verfahren, Arbeitsmittel und Abläufe der verschiedenen Gewerbezweige und Branchen haben.
Im Wesentlichen übernehmen die Aufsichtspersonen der BG RCI folgende Aufgaben:
- Überwachung der Unternehmen, um die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards zu gewährleisten
- Anlassbezogene Beratung der Unternehmen, um mögliche Umsetzungsstrategien aufzuzeigen
- Beratung auf Anforderung aller mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Ausbildung betrauten oder daran beteiligten Personen und Organisationen
- Beratung der Unternehmensleitung, der innerbetrieblichen Interessenvertretungen, der Versicherten und sonstigen beteiligten Kreise
- Schriftliche, telefonische und persönliche Information und Motivation zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in das Handeln der Unternehmen
- Ermittlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Mitwirkung bei Qualifizierungsmaßnahmen
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Aufgaben von Führungskräften im Arbeitsschutz
Allgemeines
Führungskräfte sind Beschäftigte des Unternehmens, welche mit Weisungsbefugnis gegenüber den ihnen unterstellten Beschäftigten ausgestattet sind. Schon aufgrund ihres Arbeitsvertrages, ihrer Stellung im Betrieb und der ihnen damit übertragenen Befugnisse und Zuständigkeiten sind Führungskräfte verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen.
Die konkret wahrzunehmenden Pflichten werden von der Unternehmensleitung im Rahmen einer schriftlichen Beauftragung übertragen. Sie können im Arbeitsvertrag beschrieben oder in anderer Form im Betrieb festgelegt sein. Wichtig ist, dass sie möglichst konkret schriftlich dokumentiert sind.
Aufgaben
Sie müssen insbesondere
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen oder veranlassen
- sicherheitswidrige Zustände beseitigen
- Unterweisungen durchführen oder veranlassen
- Fehlverhalten von Beschäftigten beanstanden
- Wirksamkeit von Maßnahmen überprüfen und
- falls erforderlich, gefährliche Arbeiten einstellen
Führungskräfte müssen kontrollieren, ob die Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden, ob die Beschäftigten Anweisungen befolgen und sich sicherheitsgerecht verhalten. Häufigkeit und Intensität der Kontrolle hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere von
- der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines sicherheitswidrigen Zustandes
- der Schwere eventueller Folgen, auch für Dritte
- der Zuverlässigkeit der Beschäftigten bezüglich der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- der Erfahrung der Beschäftigten hinsichtlich der Gefährdungen am eigenen Arbeitsplatz und
- der Art der getroffenen Schutzmaßnahmen
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Aufgaben der Beschäftigten im Arbeitsschutz
Allgemeines
Im Arbeitsschutz haben neben der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer auch die Beschäftigten Pflichten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Um diesen Pflichten auch gerecht werden zu können, müssen die Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden.
Aufgaben der Beschäftigten
- Die Beschäftigten sind verpflichtet, einfache Mängel nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß erfolgter Unterweisung zu beheben (z.B. verschüttetes Kunststoffgranulat aufkehren)
- Meldung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Meldung von festgestellten Mängeln an Schutzsystemen
- Unterstützung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers sowie der Führungskräfte bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
- Durchführung der übertragenen Aufgaben entsprechend der Unterweisung
- Arbeitsmittel, Schutzvorrichtungen und Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden
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Besonders schutzbedürftige Personen – Schwangere
Häufige Gefahren
Schwangere und stillende Mütter können bei der Arbeit besonderen Gefahren für die eigene Gesundheit, die Gesundheit des Kindes bzw. des ungeborenen Kindes ausgesetzt sein. Diese können z.B. entstehen durch
- Ganzkörperschwingungen, Erschütterungen, Lärm
- Gefahrstoffe
- Handling von Lasten > 5 kg
- Biologische Gefährdungen wie Viren oder Bakterien, insbesondere ohne Impfschutz, z.B. in betrieblichen Kindertagesstätten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Für alle Tätigkeiten die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen eine dort möglicherweise beschäftigte, schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann
- Ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden oder nicht oder ob eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird
- Über das Ergebnis der Beurteilung und evtl. notwendige Schutzmaßnahmen sind alle Beschäftigten zu informieren
- Unmittelbar nach Mitteilung einer Frau, dass sie schwanger ist oder stillt, sind die ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen – zusätzlich Gespräch über weitere Anpassung der Arbeitsbedingungen anbieten
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach Mutterschutzgesetz beachten
- Unverzügliche Benachrichtigung der staatlichen Aufsichtsbehörde über das Vorliegen einer Schwangerschaft
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Besonders schutzbedürftige Personen – Jugendliche
Häufige Gefahren
- Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit noch nicht voll entwickelt
- Gesteigerte Risikobereitschaft
- Fehlende Erfahrung
- Keine oder ungenügende Einweisung, Unterweisung, Einarbeitung
- Fehlerhafte Handhabung von Arbeitsmitteln und Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung
- Überforderung
- Bewährungs- und Leistungsdruck
- Restalkohol und Drogen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Einarbeitungs- und Ausbildungspläne einhalten
- Jugendliche unter 18 müssen halbjährlich unterwiesen sein
- Jugendliche nur unterwiesene Tätigkeiten ausführen lassen
- Jugendliche sicherheitsgerechtes Verhalten üben lassen und dieses überprüfen
- Auf konsequente Einhaltung der Regeln achten (z.B. Handynutzung)
- Die im JArbSchG genannten Beschäftigungsbeschränkungen beachten (z.B. gefährliche Arbeiten, Nachtarbeit, Pausenzeiten)
- Jugendarbeitsschutz-Untersuchung bei unter 18-Jährigen veranlassen
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Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung
Häufige Gefahren
- Nicht- oder Fehlbenutzung aufgrund geringen Tragekomforts, fehlerhaft organisierter Aufbewahrung oder Unkenntnis im Hinblick auf Erkrankungen, die schleichend nach längerer Exposition eintreten können
- Unzureichend organisierte Verfügbarkeit
- Mangelnde Schutzwirkung durch Nichtbeachtung der zulässigen Benutzungsdauer, der erforderlichen Prüfungen oder der erforderlichen Produktpflege
- Benutzung fremder Schutzausrüstung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Gehörschutz ist zwingend in gekennzeichneten Lärmbereichen zu benutzen. Bei Nutzung von Hörgeräten die Führungskraft informieren und mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt Rücksprache halten
- Kopfschutz ist zu benutzen bei Gefahr einer Kopfverletzung, z.B. durch herabfallende Gegenstände
- Gesichts- und Augenschutz bzw. Korrektionsschutzbrillen (für Personen, die eine Brille tragen) sind zu benutzen bei mechanischen/chemischen Einwirkungen oder optischen/thermischen Gefährdungen
- Atemschutz ist zu benutzen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) oder Gefahrstoffen, z.B. von der Umgebungsluft abhängige Atemschutzmaske mit Partikelfilter P2 gegen Quarzfeinstaub oder von der Umgebungsluft unabhängige Pressluftatmer
- Handschutz ist zu benutzen bei Gefahr der Handverletzung, z.B. Schnittschutzhandschuhe bei scharfkantigen Materialien oder Werkzeugen
- Fußschutz ist zu benutzen, z.B. bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände oder spitze Gegenstände auf dem Boden. Bei Bedarf orthopädische Sicherheitsschuhe benutzen
- Schutz vor Absturz z.B. durch Auffanggurte oder Haltegurte sicherstellen
- Probleme mit Persönlicher Schutzausrüstung mit Führungskraft und Betriebsärztin oder Betriebsarzt besprechen
Grundsätzlich gilt: Persönliche Schutzausrüstung ist gemäß Betriebsanweisung zu benutzen
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Manuelle Abbrucharbeiten
Häufige Gefahren
- Einsturz des Bauwerks oder seiner Bestandteile
- Unkontrollierter Einsturz durch unzureichende Reichhöhe des Abbruchgerätes
- Staub, frei werdende Gefahrstoffe (z.B. Asbest)
- Nicht stillgelegte Versorgungsleitungen (stromführende Leitungen, Gas- und Wasserleitungen)
- Lärm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vor Beginn der Abbrucharbeiten muss der bauliche Zustand des abzureißenden Bauwerks und angrenzender Baustellen in statischer und konstruktiver Hinsicht untersucht sein. Sicherstellen, dass sich im Gefahrenbereich keine Personen aufhalten
- Ausführliche Planung der Durchführung der Abbrucharbeiten
- Bei Abbrucharbeiten, bei denen Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Asbest gegeben sind, ist der Aufsichtsführende bzw. der Vorgesetzte umgehend zu informieren
- Schwierige Abbrucharbeiten erst beginnen, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Unternehmers auf der Baustelle vorliegt und eine Unterweisung durchgeführt wurde. Der Aufsichtsführende muss das Projekt ständig beobachten können, er darf nicht selbst z.B. als Baggerfahrer tätig sein
- Verkehrswege und Fluchtwege von Abbruchmaterial frei halten
- Gefahrenbereiche absperren und durch Warnposten sichern
- Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe S3, evtl. Staubmaske, Gehörschutz, Handschuhe benutzen
- Bei Gefahr Arbeit sofort einstellen, aufsichtsführende Person bzw. Vorgesetzten informieren
- Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen
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Anschlagen von Lasten
Häufige Gefahren
- Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit
- Verwendung von beschädigten Anschlag- und Aufnahmemitteln
- Falsche Auswahl von Anschlag- und Aufnahmemitteln
- Falsches Anschlagen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Regelmäßige Prüfung der Anschlag- und Aufnahmemittel durch eine befähigte Person
- Sichtkontrolle der Anschlag- und Aufnahmemittel vor Benutzung
- Auswahl geeigneter Anschlag- und Aufnahmemittel (Angaben des Herstellers beachten) mit besonderer Beachtung der Tragfähigkeit
- Nur gekennzeichnete (z.B. Kettenanhänger bei Ketten) und vom Betrieb zur Verfügung gestellte Anschlag- und Aufnahmemittel verwenden
- Belastungstabellen und Neigungswinkel (Neigungswinkel max. 60°) beachten
- Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird
- Anschlag- und Aufnahmemittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden
- Kantenschutz verwenden, wenn Anschlag- und Aufnahmemittel über scharfe Kanten geführt werden
- Beachte die Ablegereife:
- Bei Stahldrahtseilen, wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind oder wenn das Seil gequetscht oder geknickt wurde
- Bei Ketten, wenn sie Verformungen, Längungen, Risse aufweisen oder spannungsführende Teile berührt wurden
- Bei Chemiefaserbändern, wenn sie Beschädigungen aufweisen
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Beseitigung von Störungen
Häufige Gefahren
- Quetschen und Scheren z.B. durch unerwartetes Anlaufen von Maschinenteilen
- Abstürzen
- Einzugsgefahr
- Verbrennungen
- Lärm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Befugnisse zur Störungsbeseitigung im Vorfeld festlegen
- Vor Arbeitsaufnahme vor Ort einen Sicherheitscheck durchführen
- Vorbeugende Instandhaltung, z.B. verschlissene Fertigungseinrichtungen bzw. -teile austauschen oder reparieren
- Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtung auf Funktionsfähigkeit
- Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten genau informiert sein
- Zwischenzeitliche technische Veränderungen müssen dokumentiert werden und bekannt sein
- Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Ausschalten der Anlagenteile und Sichern gegen Wiedereinschalten
- Nutzung der durch Positionsschalter gesicherten Zugänge
- Nutzung der Vor-Ort-Steuerung
- Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren
- Sicherung der Auflasten oder sich absenkender Maschinenteile gegen unbeabsichtigte Bewegung
- Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen
- Festgelegte Persönliche Schutzausrüstung benutzen
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Prüfen von Fahrrädern
Allgemeines
Um sicher unterwegs zu sein, sollte man auf die richtige Ausstattung des Fahrrades achten. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind bestimmte Ausrüstungsteile an Fahrrädern gesetzlich vorgeschrieben. Betriebsfahrräder sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur verkehrssichere Fahrräder nutzen
- Sichtkontrolle vor Fahrtantritt
- Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt die regelmäßige Prüfung folgender Punkte:
- Bremsen
- Licht
- Laufräder und Reifen
- Reflektoren
- Rahmen und Lenker
- Antrieb
- Weitere Ausstattung
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Gefährdung durch Schweißrauche
Häufige Gefahren
- Einatmen kann Krebs erzeugen
- Reizung der Atemwege und der Magenschleimhaut
- Allergische Reaktion der Haut durch Nickeloxid
- Verbrennungen durch heiße Teile, Schlacken und Brennerflamme
- Fehlende, falsch- oder ungenutzte Absauganlage
- Gefahr durch Probleme bei der Luftführung bzw. Zuluft
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle unter Beachtung der Ausbreitungsrichtung absaugen
- Richtige Anordnung des Erfassungselements und stete Nachführung
- Auf ausreichenden Volumenstrom der Absaugung achten
- Für ausreichende unbelastete Zuluft sorgen, insbesondere in engen Räumen
- Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen und schnupfen
- Reinigen des Arbeitsplatzes ausschließlich mit geeignetem Industriestaubsauger (nicht kehren)
- Vor Pausen und nach Schichtende Gesicht und Hände reinigen
- Bei Ausfall der Absaugung Arbeit sofort einstellen
- Absauganlagen sind nachzuführen (Beachtung der Betriebsanweisung)
- Gegebenenfalls fremdbelüfteten Helm benutzen
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Stolpern, Rutschen, Stürzen
Häufige Gefahren
Umknicken, Ausrutschen, Stolpern, Stürzen durch:
- Ablenkung beim Gehen (z.B. Handy)
- Rutschgefahr auf Verkehrswegen durch ausgelaufene Flüssigkeiten, Nässe bzw. kleinkörnige Granulate
- Hindernisse auf Verkehrswegen
- eingeschränkte Sicht und fehlende Beleuchtung
- nicht geeignetes Schuhwerk
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ablenkung beim Gehen vermeiden, z.B. durch Handynutzung
- Beim Treppensteigen Handlauf benutzen
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und auf den Verkehrswegen sicherstellen
- Böden trocken und sauber halten
- Kabel stolperfrei verlegen
- Auf Stolperstellen achten, andere Personen darauf hinweisen und nach Möglichkeit beseitigen oder absichern
- Beleuchtung einschalten
- Der Witterung angepasstes Schuhwerk tragen
- Im Winter die Verkehrswege im Freien räumen und streuen
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Fahrradunfälle durch geöffnete Fahrzeugtüren
Häufige Gefahren
- Verletzungsgefahr durch Fahrt gegen Fahrzeugtür
- Verletzungsgefahr durch Sturz und Aufschlag auf dem Straßenbelag
- Gefährdung durch unkontrollierte Bewegungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Mit ausreichendem Abstand an parkenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren. Der Seitenabstand sollte innerorts mindestens 1,5 m betragen. Dieser Seitenabstand gilt auch für Kraftfahrzeuge, die Fahrräder überholen
- Außerorts beträgt der Seitenabstand für überholende Kraftfahrzeuge 2 m
- Gekennzeichnete Fahrradwege nur in der jeweils markierten Fahrtrichtung befahren!
- Auf gute Sichtbarkeit achten (helle Kleidung und zusätzlich reflektierende Bänder oder Ähnliches sowie ein Fahrradhelm mit vergleichbaren Eigenschaften)
- Pkw-Fahrende sollten grundsätzlich die Wagentür mit der rechten Hand öffnen („holländischer Griff“) und sich vergewissern, dass sie keinen rückwärtigen Verkehr gefährden. Dabei dreht sich der Oberkörper nach links, und der Blick geht automatisch nach hinten
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Homeoffice
Allgemeines
Homeoffice ist ein nicht klar definierter Begriff, der sowohl für Telearbeitsplätze als auch für mobiles Arbeiten an einem frei gewählten Ort benutzt wird. Beide Arbeitsformen unterscheiden sich in der Regelungstiefe, bei Telearbeitsplätzen werden die Arbeitsmittel gestellt – es gilt die Arbeitsstätten-Verordnung.
Häufige Gefahren
- Häufige Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit
- Fehlende/Unzureichende Ergonomie am Arbeitsplatz (mobiles Arbeiten)
- Entgrenzung der Arbeit mit daraus resultierender Überbelastung durch z.B. Missachtung von Arbeitszeitregelungen
- Doppelbelastung durch Familie und Beruf
- Soziale Isolation, insbesondere für alleinstehende Mitarbeitende
- Mangelnde Datensicherheit bei unzureichender IT-Ausstattung sowie Vernachlässigung von sonst im Betrieb üblichen Datenschutzbestimmungen durch die Mitarbeitenden (insbesondere mobiles Arbeiten)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nutzung der vom Betrieb zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung
- Arbeiten unter möglichst ergonomischen Bedingungen
- Für ausreichende Bewegung und Pausen sorgen
- Wenn möglich, Festlegung fester Zeiten der Erreichbarkeit auch beim mobilen Arbeiten
- Teilnahme an regelmäßigen virtuellen Teamtreffen, um fehlende soziale Kontakte zu kompensieren
- Tauschen Sie sich regelmäßig mit Ihrer Führungskraft aus, um Über- und Unterforderung zu vermeiden
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Sicher ausgestattet auf dem Fahrrad
Häufige Gefahren
- Schlechte Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmende
- Kopfverletzungen nach Sturz mit dem Fahrrad
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Helle Kleidung und reflektierende Westen tragen
- Möglichst weitere Accessoires, die die deutliche Sichtbarkeit beim Radfahren unterstützen können, wie z.B.: einen reflektierenden Schutz für den Rucksack oder die Tasche, reflektierende Streifen, die man an der Kleidung fixiert, oder Ähnliches tragen
- Auch tagsüber mit Licht fahren
- Nach Möglichkeit einen hellen, auffälligen Helm (am besten mit einer Rückleuchte) tragen
- Passenden Fahrradhelm korrekt aufsetzen. Den Kinnriemen so einstellen, dass nur zwei Finger zwischen Kinn und Kinnriemen passen
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Arbeiten auf Dächern
Häufige Gefahren
- Absturz beim Zugang zum Dach
- Absturz durch Dachöffnungen
- Absturz an der Dachkante
- Abrutschen auf der Dachschräge
- Durchbrechen auf nicht begehbaren Dachflächen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Aufstiege und Zugänge zum Dach müssen sicher sein
- Anlegeleitern müssen gegen Ausgleiten, Umfallen, Abrutschen, Einsinken gesichert sein und mindestens 1 m überstehen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten erlauben
- Auf schrägen Dächern Dachdeckerauflegeleitern bzw. -stühle oder Lattungen nutzen
- Nicht durchtrittsichere Dächer nur auf lastverteilenden Belägen, wie z.B. Laufbohlen mit einer Mindestbreite von 0,5 m, betreten
- An Öffnungen von Dachflächen oder nicht durchsturzsicheren Lichtkuppeln müssen Sicherungen (z.B. Schutznetze) vorhanden sein, die ein Hineinfallen oder -treten verhindern
- Bei Arbeiten im Bereich des Dachrandes (Abstand < 2 m) muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt werden, wenn keine anderen Sicherungsmaßnahmen wie Dachfanggerüste möglich sind. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Schneelasten zu entfernen sind
- Tätigkeiten im Winter auf Dächern möglichst vermeiden. Arbeiten vorher planen und organisieren
- Im Winter darauf achten, dass die Stufen der Leitern eis- und schneefrei sind
- Schutzmaßnahmen für notwendiges Schneeräumen im Winter sicherstellen. Auf Dachlawinen und Eiszapfen achten. Gefahren melden oder beseitigen
- Verkehrswege ständig frei halten, auch bei Neuschnee
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Umgang mit Gefahrstoffen
Häufige Gefahren
- Gesundheitsschädigungen, z.B. Verätzungen, allergische Reaktionen
- Entstehung von Bränden und Explosionen
- Weitere Gefahren: siehe Etikett und Betriebsanweisung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vorhandene Absaugungen nutzen und möglichst nah an der Quelle positionieren
- Für ausreichend Frischluftzufuhr sorgen
- Bei Explosionsgefahr leitfähige, geerdete Behälter verwenden
- Zündquellen vermeiden
- Druckbehälter wie Spraydosen nicht in der Sonne stehen lassen (Berstgefahr!)
- Gefahrstoffe nur in geeignete Behältnisse füllen und aufbewahren
- Nicht in Lebensmittelgebinde füllen. Verwechslungsgefahr!
- Lebensmittel nicht in der Nähe von Gefahrstoffen aufbewahren oder verzehren
- Keine Gebinde offen stehen lassen
- Zusammenlagerungsverbote beachten
- Beim Umfüllen bzw. Abfüllen Auffangwannen verwenden
- Am Arbeitsplatz nur die für den täglichen Bedarf notwendige Menge aufbewahren
- Auf den Gefahrstoff abgestimmte Persönliche Schutzausrüstung benutzen, Durchbruchzeiten von Handschuhen beachten
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden
- Erkundigen, wo sich die nächste Augenspülstation und Notdusche befinden
- Benetzte Kleidung sofort wechseln, bei größerer Benetzung Notdusche/Augendusche benutzen
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Verhalten bei Unfällen/Pannen im Straßenverkehr
Häufige Gefahren
- Verletzungsgefahr durch andere Verkehrsteilnehmende
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender durch unvorhersehbare Bewegungen am Unfall- oder Pannenort
- Staubildung am Unfall- oder Pannenort
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden beachten
- Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug auf den nachfolgenden Verkehr achten
- Bei einem Unfall oder einer Panne des Fahrzeugs folgende Punkte beachten:
- Das Auto aus dem Verkehrsraum bringen
- Die Warnblinkanlage einschalten
- Die Warnweste anziehen
- Wenn möglich, wie Ihre Mitfahrer auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen
- Außerhalb der Straßenbegrenzung laufen (z.B. hinter der Leitplanke)
- Das Warndreieck im vorgeschriebenen Abstand aufstellen
- Ggf. Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst (Tel. 112) anrufen
- Bei Verletzten, hohen Sachschäden oder Fahrerflucht zusätzlich die Polizei (Tel. 110) verständigen
- Ggf. das Notfallmanagement und die Unfallhilfe des Unternehmens nutzen
- Bei Pannen im Straßenverkehr ggf. Versicherung oder Pannendienst (z.B. Automobilclubs) anrufen
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Arbeiten mit Flüssiggasbetriebenen Gabelstaplern
Häufige Gefahren
- Verletzungsgefahr beim Transport von nicht gesicherten Reserveflaschen in der Kabine
- Brand- bzw. Explosionsgefahr durch Austritt von Propangas an defekten Schlauchleitungen oder beschädigten Flaschen bzw. Ansammlung von Propangas in Senken oder Vertiefungen
- Brand- und Explosionsgefahr durch Auswahl einer falschen Gasflasche
- Kälteverbrennungen durch austretendes Flüssiggas beim Flaschenwechsel
- Unfall- und Brandgefahr durch defekte flüssiggasbetriebene Gabelstapler
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur Gasflaschen mit 270-Grad-Kragen benutzen
- Keine Reserveflasche in der Kabine mitführen
- Gasflasche waagerecht einspannen, um eine vollständige Leerung zu gewährleisten
- Flüssiggasbetriebene Gabelstapler nicht unter Erdgleiche oder in Nähe von Gullys/Kanälen abstellen
- Gasflaschen nicht unter Erdgleiche wechseln und auf ausreichenden Abstand zu tiefer gelegenen Räumen achten
- Beim Wechsel der Gasflasche sind Lederhandschuhe und geschlossene Kleidung zu tragen
- Gabelstapler sind jährlich zu prüfen. Die Prüfung der Flüssiggasanlage erfolgt darüber hinaus alle sechs Monate. (Prüfplakette beachten)
- Gasschläuche dürfen nicht über das Profil des Staplers herausragen
- Gasflaschen in geeigneten Boxen/Paletten über Erdgleiche lagern
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Arbeiten auf fahrbaren Arbeitsbühnen
Häufige Gefahren
- Absturz von Personen von der Arbeitsbühne
- Sturz über die nicht geschlossene Aufstiegsluke bzw. Absturz durch diese
- Kippen und Wegrollen der Arbeitsbühne
- Überlastung der Arbeitsbühne
- Herunterfallen von Werkzeug und Material
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers einzurichten. Hierbei sind nur Bauteile des Herstellers zu verwenden. Darüber hinaus gilt:
- Bauhöhe in Gebäuden maximal 12 m
- Außerhalb von Gebäuden maximal 8 m
- Die Arbeitsbühne ist nach den Vorgaben des Herstellers bestimmungsgemäß zu verwenden
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind vor der Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen
- Die Beschäftigten müssen körperlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein
- Bei Aufstellung auf Verkehrswegen eine weiträumige Absicherung vornehmen
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind grundsätzlich auf ebenen Flächen (max. 1 % Neigung) aufzustellen. Fahrrollen sind festzusetzen
- Beim Auf-, Um- oder Abbau der Arbeitsbühne sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen
- Das Übersteigen auf andere Arbeitsbühnen oder Einrichtungen von Gebäuden ist nicht zulässig
- Das Anschlagen von Hebezeugen ist verboten
- An fahrbaren Arbeitsbühnen muss auf jeder Arbeitsebene ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein
- Zulässige Belastung beachten
- Vor dem Verfahren der Arbeitsbühne lose Teile gegen Herabfallen sichern und nach Möglichkeit ohne Material verfahren
- Aufenthalt auf Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig
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Lärm
Häufige Gefahren
- Eine Gehörgefährdung besteht bei Tages-Lärmexpositionspegeln ab 85 dB(A) oder aber kurzzeitigen Spitzenschallpegeln > 137 dB(C)
- Eine lang andauernde Einwirkung von hohen Schallpegeln kann zu generalisierten gesundheitlichen Problemen führen
- Bei sehr hohen Schallpegeln können einzelne kurzzeitige Schallereignisse zu einer bleibenden Gehörschädigung führen
- Einzelne Schallereignisse, die über den Umgebungsgeräuschen liegen, können z.B. durch Schreck oder Ablenkung eine erhöhte Unfallgefahr darstellen
- Gefahr durch Überhören von Warnsignalen
- Auch Lärm unter 80 dB(A) kann als störend empfunden werden und zu psychischen Belastungen führen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Lärmreduktion durch
- Kapselung von Maschinen
- Verwendung lärmarmer Werkzeuge
- räumliche und zeitliche Abtrennung lärmintensiver Arbeiten
- Lärmschutzkabinen geschlossen halten
- Bei Arbeiten in gekennzeichneten Lärmbereichen Gehörschutzmittel benutzen
- Auf den richtigen Sitz und die Hygiene der Gehörschutzmittel achten
- Die Benutzung der Gehörschutzmittel üben
- Die angebotene arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen, bei Pflichtvorsorge Angebot der Audiometrie nutzen
- Träger von Hörgeräten dürfen diese im Lärmbereich nicht benutzen – sie sind kein Gehörschutz, es sei denn, sie sind zusätzlich als Persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm geprüft und zertifiziert
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Gefährliche Situationen beim Radfahren
Häufige Gefahren
- Zu geringer Abstand zu parkenden Fahrzeugen (Öffnen von Türen)
- Sturzgefahr beim Überqueren von Straßenbahnschienen bzw. Schachtdeckeln
- Ausrutschen auf z.B. Glatteis oder Laub auf der Fahrbahn
- Übersehen werden von abbiegenden und einbiegenden Fahrzeugen an Kreuzungen/Einmündungen
- Zu geringer Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden bei beengten Straßenverhältnissen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen immer ausreichend Abstand einhalten
- Darauf achten, dass sich beim Fahren in der Nähe von Straßenbahnschienen kein Reifen in den Schienen einfädelt
- Beim Fahren über Schachtdeckel am Rand der Fahrbahn darauf achten, dass sich die Räder nicht verfangen
- Besondere Vorsicht bei schlechten Fahrbahnverhältnissen, ggf. Weiterfahrt unterbrechen
- An Einmündungen und Kreuzungen besonders auf abbiegende und einbiegende Fahrzeuge achten. Besonders lange Fahrzeuge, wie LKW und Busse, haben trotz mehrerer Front-, Seiten- und Rückspiegel einen „toten Winkel“
- Auf einen ausreichenden Abstand (innerorts 1,50 m und außerorts 2 m) achten. Bei beengten Straßenverhältnissen gegenseitig Rücksicht nehmen, ggf. anhalten
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Verpackungsanlagen/Palettierer
Häufige Gefahren
- Ungenügend gesicherte, bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z.B. durch:
- Über-/Untergreifbarkeit von festen Schutzeinrichtungen
- fehlende / nicht ordnungsgemäß befestigte Schutzeinrichtungen, z.B. nach Störungsbeseitigungen oder Instandhaltungsarbeiten
- vorhandene Restenergien bei z.B. Anlagenstörung/Notaus
- automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen
- Bruch von Hubketten
- Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung
- Gesundheitsgefahren bei Kontakt zu Betriebsstoffen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung und Sicherheitshinweise beachten
- Regelmäßige Prüfung von Schutzeinrichtungen
- Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung:
- allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr und Sicherung gegen Wiedereinschalten
- Maßnahmen treffen, dass eine Gefährdung durch sonstige Restenergien ausgeschlossen ist
- Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlagenteilen
- Rollenbahnen nicht betreten
- nach Störungsbeseitigungen/Instandsetzungen vorhandene Schutzeinrichtungen wieder anbringen und auf Funktionsfähigkeit überprüfen
- Arbeiten nur vom sicheren Standplatz ausführen
- Vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung benutzen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Allgemeines
Lang dauernde krankheitsbedingte Fehlzeiten können den Arbeitsplatz gefährden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement möchte dieser Gefahr frühzeitig entgegenwirken und Wege aufzeigen, den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten. Es dient auch dazu, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Mit dieser Zielsetzung steht das Betriebliche Eingliederungsmanagement an der Schnittstelle von Prävention und Rehabilitation.
Aufgaben
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn diese innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Die Annahme oder Ablehnung eines BEM-Angebots wird in der Personalakte dokumentiert. Bei einer Ablehnung des Gesprächsangebots wird die Chance einer Anpassung der Arbeitsaufgaben bzw. der Arbeitsumgebung nicht wahrgenommen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein niedrigschwelliger, ergebnisoffener Prozess: Beschäftigte, Unternehmensleitung, Betriebsrat und gegebenenfalls weitere Beteiligte suchen gemeinsam nach Wegen, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist damit ein wichtiger Baustein, um die Beschäftigungsfähigkeit sicherzustellen und zu fördern.
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Toter Winkel
Häufige Gefahren
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender durch falsch eingestellte Spiegel
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender durch fehlenden Schulterblick
- Gesundheitsschäden durch routinebedingte Unachtsamkeit
- Übersehen von Personen beim Rangieren oder Rückwärtsfahren
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Außen- und Rückspiegel müssen vor jeder Fahrt kontrolliert und eingestellt werden
- Beim Abbiegen: immer Schulterblick
- Nicht auf dem eigenen Recht bestehen; immer defensiv verhalten!
- Blickkontakt zu Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern abbiegender Fahrzeuge suchen
- In kritischen Situationen aufmerksam und immer bremsbereit sein
- Bei Rangierarbeiten möglichst die Hilfe eines Einweisers in Anspruch nehmen
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Anlage und Betrieb von Steinbrüchen
Allgemeines
In Steinbrüchen werden mineralische Rohstoffe gewonnen. Die geologischen Begebenheiten der Lagerstätte haben wesentlichen Einfluss auf die zur Anwendung kommenden Abbautechnologien sowie auf die hierbei erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Häufige Gefahren
- Steinfall und Wandrutschungen
- Absturz von Personen und Fahrzeugen
- Rutschen von Fahrzeugen
- Sprengunfälle
- Verletzungen an Förder- und Aufbereitungsanlagen
- Verzögerte Erste-Hilfe-Maßnahmen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Maximale Wandhöhen und Böschungswinkel einhalten
- Schichtung der Lagerstätte bei der Gestaltung von Bruchwänden berücksichtigen
- Fahrwege durch Freisteine oder Wälle zur Böschung absichern
- Steigung von Rampen und Fahrwegen begrenzen
- Die besonderen Betriebsanweisungen für Sprengarbeiten beachten
- Regelmäßige Kontroll- und Instandsetzungsarbeiten an Förder- und Aufbereitungsanlagen durchführen
- Die besonderen Aufgaben aus den Notfallplänen müssen bekannt sein und sicher ausgeführt werden können
27
Arbeiten mit Schraubendrehern
Häufige Gefahren
- Stichverletzungen
- Rissverletzungen
- Prellungen
- Quetschungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Schraubendreher nicht als Stemm- oder Brechwerkzeug nutzen
- Passende Bauart und Form des Schraubendrehers für die spezifische Aufgabe auswählen
- Kleinere Werkstücke nicht in der Hand halten, sondern diese z.B. in einen Schraubstock einspannen
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn durchführen
- Keine „Gewalt“ beim Einsatz anwenden
- Schraubendreher nicht in der Arbeitskleidung tragen
- Beim Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind funkenarme Schraubendreher einzusetzen
- Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen nur zugelassene Handwerkzeuge benutzen (z.B. an VDE-Kennzeichnung zu erkennen)
- Defekte Schraubendreher sind unverzüglich der Benutzung zu entziehen bzw. zu entsorgen
28
Arbeiten mit Handbügelsägen
Häufige Gefahren
- Schnittverletzungen
- Schürfverletzungen
- Prellungen
- Quetschungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeiten durchführen
- Stumpfe Sägeblätter auswechseln, auch bei einer abgenutzten Schränkung
- genügend Ersatzsägeblätter vorhalten
- Handbügelsäge nur bestimmungsgemäß einsetzen
- Keine Gewalt bei Einsatz anwenden
- Nur für die Arbeitsaufgabe geeignetes Sägeblatt verwenden
- Kleinere Werkstücke sicher fixieren, z.B. in einen Schraubstock einspannen
- Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen die Betriebsanweisung beachten
- Beim Sägen auf einen sicheren Stand achten
- Beschädigte Handbügelsägen umgehend der Benutzung entziehen, fachgerecht reparieren lassen oder ggf. austauschen
- Handbügelsägen sauber, sicher und übersichtlich lagern
29
Reinigung und Instandhaltung von Betonmischern
Häufige Gefahren
- Gequetscht werden von bewegten Teilen, z.B. durch unerwartetes Anlaufen des Mischers
- Absturz von Mischern
- Lärm- und Staubeinwirkung
- Augenverletzungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bei Fremdfirmeneinsatz auf Information und Abstimmung der Maßnahmen achten
- Auf Funktion der sicherheitstechnischen Schutzeinrichtungen an Deckel und Klappen achten (z.B. Positionsendschalter der Bauart 4, Zuhaltungen, Schlüsseltransfersysteme)
- Aufgeklappte Mischerdeckel so sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt zuschlagen können, z.B. durch eine Sicherungskette
- Öffnungen so sichern, dass Hineingreifen unmöglich ist, z.B. mit einem Gitter
- Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern, z.B. mit persönlichem Vorhängeschloss und Mehrfachschließkralle
- Vor-Ort-Steuerung im Bereich des Mischers verwenden
- Gespeicherte Energien vor Beginn der Arbeiten unwirksam machen, um ungewollte plötzliche Bewegungen von z.B. Schiebern und Klappen zu verhindern; dies gilt insbesondere für Anlagenteile, die pneumatisch und/oder hydraulisch angetrieben sind
- Bei Arbeiten im Mischer nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen (z.B. Schutzkleinspannung oder Akkugeräte)
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen
- Beim Umgang mit Betontrennmittel mögliche Brandgefahr beachten
- Geeignete Standflächen und geeignete Einrichtungen gegen Absturz verwenden
- Bereich unterhalb des Auslauftrichters bei Austritt von Betonresten und Reinigungswasser sichern
- Spezielle Anforderungen für Schweißarbeiten beachten (Schweißerlaubnis)
- Betriebsanweisung für Arbeiten in engen Räumen beachten (ggf. Freigabeschein oder ähnliche Checkliste vor Einsteigen bei Instandhaltung)
30
Arbeiten mit Gabelstaplern
Häufige Gefahren
- Verletzungen beim Auf- und Absteigen
- Umkippen
- Anfahren von Personen und Geräten
- Herabfallen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Personen, die Gabelstapler fahren, müssen ausgebildet, mindestens 18 Jahre alt und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sein. Jugendliche dürfen Flurförderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern
- Fahrerrückhalteeinrichtungen benutzen, z.B. Sicherheitsgurt oder -bügel
- Regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person
- Täglich vor Einsatzbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen
- Gabel beim Fahren in tiefste Stellung bringen
- Gabelstapler beim Abstellen gegen unbefugte Benutzung und gegen Wegrollen sichern, Gabel absetzen
- Personen dürfen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördert werden
- Bei Befahren von Steigungen und Gefällen ist die Last bergseitig zu führen
31
Gewinnung von Naturstein
Häufige Gefahren
- Getroffen werden von Steinschlag
- Absturz an Böschungs- oder Bruchkanten, Hineinstürzen in Schachtdolinen
- Abrutschen an Böschungen
- Angefahren werden von Erdbaumaschinen und Fahrzeugen
- Steinflug durch Aufenthalt im Sprengbereich
- Umknicken oder Ausrutschen auf der Steinbruchsohle
- Sonnenbrand oder Hitzschlag
- Lärmschwerhörigkeit
- Staublungenerkrankungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- In Bereichen, in denen mit Steinschlag zu rechnen ist, dürfen keine Gewinnungsarbeiten durchgeführt werden
- Gesicherte Verkehrswege nicht verlassen
- Stets Augenkontakt zur fahrzeugführenden Person aufnehmen und sich nicht hinter Erdbaumaschinen/Fahrzeugen aufhalten
- Sprengzeiten und Sprengsignale beachten, Aushänge beachten
- Geeignete Schutzausrüstung benutzen: Fußschutz, geschlossene Warnkleidung, Gehörschutz, Sonnenschutz, Kopfschutz
- Arbeitszeiten den Jahreszeiten anpassen
- Absauganlagen benutzen
- Gegebenenfalls Atemschutz benutzen
32
Arbeiten mit Winkelschleifern
Häufige Gefahren
- Lärm- und Staubentwicklung
- Gefahr von Augenverletzungen durch Schleiffunken
- Verbrennungen an heißen Schleifflächen
- Schneiden an Schleifgraten
- Brandgefahr durch Funkenflug
- Schleifverletzungen beim Abrutschen oder Auslaufen der Schleifscheibe
- Rückschlag der Maschine beim Verkanten der Trenn- und Schleifscheiben
- Getroffen werden durch wegfliegende Funken oder Teile der Scheibe
- Einziehen bzw. Entzünden von Kleidern und/oder Haaren
- Elektrische Gefährdung durch beschädigte Kabel
- Gefahr durch Ablegen der laufenden Maschine oder der nachlaufenden Trenn- und Schleifscheibe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Sichtkontrolle des Winkelschleifers vor Arbeitsbeginn durchführen
- Nur intakte und gekennzeichnete Schleifkörper, Schleif- und Trennscheiben verwenden
- Die Trennscheibe muss für die höchstzulässige Umfangsgeschwindigkeit geeignet sein (Farbkennzeichnung). Haltbarkeitsdatum beachten
- Die Schutzhaube ist so einzustellen, dass sie auch vor Funkenflug schützt und diesen weg vom Körper des Bedienpersonals leitet. Gegebenenfalls Lederschürze oder schwer entflammbaren Schutzanzug tragen
- Brandschutzmaßnahmen durchführen, wenn sich im Arbeitsbereich brennbare Materialien befinden
- Beim Arbeiten mit Winkelschleifer auf sicheren Stand achten
- Trennscheiben grundsätzlich nicht als Schruppscheiben einsetzen
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille u. a.) benutzen
- Die Werkstücke sind vor dem Bearbeiten sicher festzulegen. Rohre, Stahl- und Metallprofile u.Ä. möglichst im Schraubstock einspannen
- Maschine stets mit beiden Händen führen
- Um ein Verkanten zu verhindern, soll die Trennscheibe nicht ruckartig aufgesetzt werden
33
Arbeiten mit Fahrzeughebebühnen
Häufige Gefahren
- Gefahren durch Abstürzen, Herabfallen der Last oder von Teilen
- Quetsch- und Scherstellen beim Bewegen der Hebebühne
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Die Betriebsanweisung ist zu beachten
- Selbstständige Bedienung nur, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist, unterwiesen ist, ihre Befähigung nachgewiesen hat und vom Unternehmer/ von der Unternehmerin beauftragt wurde
- Bei Zusammenarbeit mehrerer Personen ist eine aufsichtsführende Person zu bestimmen
- Quetsch- und Scherstellen im Arbeitsbereich vermeiden
- Fahrzeug gegen Bewegung sichern
- Täglich vor Inbetriebnahme Funktionsprobe durchführen
- Zulässige Belastung der Hebebühne beachten
- Nicht im Gefahrenbereich der Hebebühne aufhalten. Nicht auf der Hebebühne mitfahren
- Bei Gefährdungen den Betrieb sofort einstellen
- Hebebühne gegen irrtümliches Benutzen sichern
- Regelmäßige Prüffristen beachten
- Festgestellte Mängel der verantwortlichen Person melden
- Reparatur nur von fachkundigen hiermit beauftragten Personen ausführen lassen
- Bei Hydraulikbühnen den Füllstand der Hydraulikflüssigkeit regelmäßig kontrollieren
34
Instandhaltung von Gurtförderern
Häufige Gefahren
- Ausrutschen, Stolpern, Stürzen
- Eingezogen werden
- Absturzgefahr bei Arbeiten an hoch gelegenen Bandanlagen
- Zeitdruck
- Erhöhte Unfallgefahr durch schlechte Witterungsbedingungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Auf sichere Arbeitsbühnen, Treppen und Laufstege mit befestigten Metallgitterrosten, Trittleisten und Geländer achten. Gegebenenfalls Hubsteiger verwenden
- Keine Arbeiten am laufenden Band
- Bandanlagen durch geeignete Maßnahmen, z.B. Schloss am Hauptschalter, gegen unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern
- Im festgelegten Wartungsfenster arbeiten, um Störungen ohne Zeitdruck beheben zu können
- Gegebenenfalls Freigabe durch verantwortliche Person einholen
- In der Betriebsanweisung festgelegte Persönliche Schutzausrüstungen und gegebenenfalls Wetterschutzkleidung tragen
- Maßnahmen gegen Gurtschieflauf sowie das Durchrutschen der Trommel treffen. Bei Bedarf Schieflaufwächter und Lenkrollen einsetzen
- Auf Wirksamkeit von Reinigungseinrichtungen achten
- Auf gute Haftreibung der Antriebstrommel achten
- Anlagenteile und Verkehrswege regelmäßig reinigen
- Nach Beendigung von Instandhaltungsarbeiten alle feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen so anbringen, dass sie nur mithilfe eines Werkzeuges zu lösen sind
- Vollzähligkeit des verwendeten Werkzeuges und der Hilfsmittel vor Wiederinbetriebnahme kontrollieren
- Funktion von Schutzeinrichtungen mittels Checkliste prüfen
- Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen, z.B. der Anlaufwarnung
35
Kontrolle von Schuhpressen nach Wartung
Häufige Gefahren
- Verletzungsgefahr durch organisatorische Mängel (fehlende Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsanweisung)
- Zu wenige und/oder ungenaue Angaben in den Reparaturhandbüchern und Sicherheitsanweisungen des Herstellers zu Gefährdungen beim Betrieb in Kriechgeschwindigkeit
- Aushängen des den Zugang zum Querlaufsteg versperrenden Geländers
- Betreten der Maschine bei Kriechgeschwindigkeit
- Unterschätzen der Einzugsgefahr bei Kriechgeschwindigkeit
- Übersteigen, Durchsteigen oder Demontage von Geländerelementen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung über den Beltwechsel und die damit verbundenen durchzuführenden Tätigkeiten
- Jeweils vor dem Beltwechsel Unterweisung der Beschäftigten über erforderliche Schutzmaßnahmen und verbleibende Restgefahren. Sicherstellen, dass alle Beteiligten ausreichend unterwiesen sind
- Der Zugang zum Querlaufsteg ist auch im Kriechgang nicht erlaubt
- Die als Zugangssicherung angebrachten Geländer sind in ihrer Position derart zu sichern, dass sie nur mit Werkzeug entfernt werden können
- Eine Zugangssicherung muss als Umzäunung ausgeführt werden (mindestens 1,40 m hoch und durchstiegssicher). Ein Geländer ist eine Absturzsicherung und keine Zugangssicherung
36
Richtige Nutzung von Verkehrswegen in Gewinnungsbetrieben
Häufige Gefahren
- Abstürzen von Fahrzeugen und Erdbaumaschinen
- Anfahren von Personen und Fahrzeugen/Erdbaumaschinen
- Getroffen werden von herabfallenden Gesteinsbrocken
- Verschüttet werden
- Versinken
- Erkrankungen der Wirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Regelmäßige Kontrolle der seitlichen Begrenzungen der Fahrwege (z.B. Freisteine, Wälle)
- Vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeiten einhalten
- Besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren (Hilfsmittel wie z.B. Rückfahrkamera nutzen)
- Fallbereiche (Bereiche, in denen mit Steinschlag zu rechnen ist) nicht befahren
- Insbesondere in Betrieben der Nassgewinnung nur gekennzeichnete Wege nutzen (Gefahr durch mögliche Schwimmsande)
- Verkehrswege regelmäßig beräumen und Schlaglöcher ausbessern
- Darauf achten, dass der Fahrersitz auf das Gewicht des Fahrers oder der Fahrerin eingestellt ist
- Reduzieren Sie die Staubentwicklung auf den Verkehrswegen, z.B. durch kehren oder bewässern
37
Arbeiten mit Formatkreissägen
Häufige Gefahren
- Schnittverletzungen durch Hineingreifen in das laufende Sägeblatt
- Getroffen werden von weggeschleuderten Werkstücken
- Akute oder chronische Erkrankungen der Atemwege durch Holzstaub
- Krebsgefahr durch Buchen- und Eichenstaub
- Lärm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Spaltkeil richtig einstellen
- Schutzhaube in der Höhe auf die Werkstückstärke anpassen
- Absauganlage benutzen
- Schmale Werkstücke mit Schiebestock bis hinter den Spaltkeil durchschieben
- Beim Einsetzschneiden Werkstück nicht verkanten, Rückschlagsicherung anbringen
- Splitter und Späne nicht mit der Hand aus dem Sägeblattbereich entfernen
- Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen
- Nur scharfe und unbeschädigte Kreissägeblätter verwenden
- Geeignetes Sägeblatt für das jeweilige Material verwenden
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten
- Mögliche Hilfsmittel wie z.B. Schiebestock, Schiebeholz, Zuführhilfen (z.B. Sägehilfe „Fritz und Franz“, Besäumhilfen) bereithalten
- Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes vermieden wird (45-Grad-Regel beachten)
- Enganliegende Kleidung tragen, keine Handschuhe benutzen und keinen Schmuck tragen
- Persönliche Schutzausrüstung benutzen (Schutzbrille und Gehörschutz, gegebenenfalls Schutzschuhe)
- Arbeitsplätze beim Arbeitsende mit Industriestaubsauger staubarm reinigen (keine Druckluft einsetzen, nicht kehren)
38
Flucht und Rettungswege
Häufige Gefahren
- Eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten durch verstellte Flucht- und Rettungswege
- Unzureichende Kennzeichnung führt zu einer Fehlleitung der flüchtenden Personen
- Gefährdung der Rettungskräfte durch unnötige Personensuche
- Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen
- Panikreaktionen führen zu unkontrollierbarem und fehlerhaftem Verhalten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Flucht- und Rettungswege kennen und beachten
- Flucht- und Rettungswege müssen stets frei gehalten werden
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren im Verlauf von Fluchtwegen sind zu vermeiden
- Darauf achten, dass Türen und Notausstiege (z.B. dafür vorgesehene Fenster) im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit ohne besondere Hilfsmittel benutzt werden können
- Flucht- und Rettungswege müssen frei von Brandlasten sein. Hierzu gehören unter anderem Kopierer, große Abfallbehälter sowie zwischengelagerte Materialien
- Ortsunkundige auf den Verlauf der Flucht- und Rettungswege sowie die Sammelstelle hinweisen
- Mängel an der Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sind dem Vorgesetzten zu melden
- Regelmäßige Teilnahme an Rettungsübungen
- Im Gefahrfall Sammelstelle aufsuchen, Vollständigkeitskontrolle und weitere Anweisungen abwarten
39
Gefährdung durch Stäube
Häufige Gefahren
- Schädigung der Atmungsorgane, der Haut und der Augen
- Verletzungsgefahren durch Sichteinschränkungen
- Stoffspezifische Gefahren, z.B.:
- Explosionsgefahr
- Vergiftung
- Abrasion der Zähne
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Staubarme Arbeitsverfahren bevorzugen
- Für gute natürliche Lüftung sorgen oder technische Absaugeinrichtungen nutzen
- Stäube durch geeignete technische Einrichtungen an der Entstehungsstelle aufnehmen bzw. beseitigen (Staubabsaugung oder -niederschlagung)
- Stäube nicht kehren, sondern aufsaugen
- Geschlossene Arbeitskleidung tragen
- Arbeitskleidung absaugen, nicht abblasen
- Verschmutzte Arbeitskleidung im Schwarz-Weiß-Bereich wechseln
- Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder schnupfen
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Staub (Atemschutz), gegebenenfalls auch Staubschutzhaube benutzen
- Maßnahmen des Ex-Schutzdokuments beachten
40
Instandhaltung von Spritzgießmaschinen
Häufige Gefahren
- Stolpern, Rutschen, Stürzen (z.B. auf Flüssigkeiten, Granulat, Kabeln, Schläuchen)
- Quetschen, Scheren
- Schnittverletzungen
- Verbrennungen
- Absturz von Spritzgießmaschinen
- Verletzungen beim Werkzeugwechsel
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ausgelaufenes Wasser oder Öl sofort aufnehmen und sachgerecht entsorgen
- Schläuche und Kabel stolperfrei verlegen
- Verkehrswege frei halten
- Werkzeugwechsel sachgerecht durchführen
- Werkzeuge nur an den dafür vorgesehenen Anschlagpunkten anheben – nicht schräg ziehen!
- Vorhandene Plattformen benutzen und sauber halten
- Aufstiegshilfen wie Podestleitern oder Tritte verwenden
- Transporthilfsmittel wie Werkzeugtaschen nutzen
- Zum Entfernen von heißen Kunststoffmassen Zange, Greifer oder Harke verwenden
- Sicherstellen, dass mechanische Schutzeinrichtungen wieder montiert sind
- Nicht direkt in die Düse schauen, sondern z.B. Spiegel verwenden
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen, z.B. Hitzeschutzkleidung
41
Schweißen von Kunststoffen
Häufige Gefahren
- Verbrennung bei der Nutzung eines Handextruders
- Rückenprobleme durch falsche Körperhaltung
- Stolpern, Stürzen
- Quetschen beim Zusammenfügen mehrerer Teile
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Langärmelige Arbeitskleidung tragen
- Wenn möglich, entspannte Körperhaltung einnehmen
- Bei Arbeiten auf Bodenhöhe Knieschutz verwenden
- Arbeitsmittel wie Kabel und Schweißdrähte so verlegen, dass keine Stolperstellen entstehen
- Beim Zusammenfügen mehrerer Teile auf Quetschstellen achten
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung nutzen (Schutzhandschuhe, Schutzbrille)
42
Transport von schweren Lasten
Häufige Gefahren
- Getroffen werden von herabfallenden, umkippenden oder pendelnden Lasten
- Eingequetscht werden zwischen Last und festen Teilen der Umgebung
- Falsche Auswahl und Verwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen (Tragmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel)
- Überlastung von Lastaufnahmeeinrichtungen, Aufhängepunkten oder Verankerungspunkten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nie unter schwebenden Lasten aufhalten
- Regelmäßige Prüfung der Lastaufnahmeeinrichtungen durch eine befähigte Person
- Sichtkontrolle vor Benutzung, Ablegereife der Anschlagmittel beachten
- Auswahl geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen unter besonderer Beachtung der Tragfähigkeit (Angaben der Hersteller beachten)
- Nur vom Betrieb zur Verfügung gestellte und gekennzeichnete Anschlagmittel (z.B. Kettenanhänger bei Ketten) benutzen. Einweghebebänder sind für mehrmaligen Gebrauch nicht zulässig
- Belastungstabellen und Neigungswinkel (max. 60°) beachten
- Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird
- Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen
- Lastaufnahmeeinrichtungen so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden
- Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel über scharfe Kanten geführt werden
- Möglichst vorher definierte Anschlagpunkte verwenden
43
Instandhaltung von Silos
Häufige Gefahren
- Abstürzen von Personen
- Verschütten bzw. Versinken von Personen
- Erfasst werden von Fördereinrichtungen
- Ersticken
- Getroffen werden von herabfallendem Material
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vor Beginn der Arbeiten Erlaubnisschein einholen
- Alle Arbeiten im Silo nur mit Sicherungsposten – keine Alleinarbeit!
- Konkrete Maßnahmen aus dem Erlaubnisschein beachten, insbesondere
- Abzugs- und Befülleinrichtungen gegen Wiedereinschalten sichern
- ggf. vor Beginn der Arbeiten freimessen, später kontinuierlich Zusammensetzung der Atmosphäre überwachen
- Zugang zum Silo nur wie im Erlaubnisschein beschrieben
- vorgesehene Persönliche Schutzausrüstung benutzen
- Bei ungeplanten Zusatzarbeiten neuen Erlaubnisschein einholen
- Silo nach Möglichkeit vor Aufnahme der Arbeiten entleeren
- Nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen (z.B. akkubetriebene Werkzeuge)
- Vergewissern, dass geeignete Zugangsverfahren für Arbeit und Rettung zur Verfügung stehen, und diese nutzen (Notfall-/Rettungsplan beachten)
- Sicherungsposten: Kontakt zu der bzw. dem Eingestiegenen halten, ggf. Winde bedienen, Rettungsmaßnahmen einleiten
- Material und Gegenstände von der Einstiegsöffnung entfernen
- Für gute Beleuchtung sorgen
- Bereich unterhalb des Silos ggf. absperren
44
Winterdienst
Häufige Gefahren
- Ausrutschen und Stürzen auf der Ebene, an Gefällestrecken oder auf schneebedeckten Eisflächen
- Unfallgefahr durch unkontrolliert rutschende Fahrzeuge
- Getroffen werden von abgehenden Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Personen, die den Winterdienst übernehmen, auf Gefahrenstellen hinweisen
- Verkehrswege, Lagerbereiche und Parkplätze auch außerhalb des Betriebsgeländes frei halten und abstreuen
- Benutzung reflektierender Winterschutzkleidung
- Benutzung rutschfesten Schuhwerkes
- Verzicht auf unsichere Verkehrsmittel (z.B. Zweiräder)
- Vorgesetzte oder Personen des Winterdienstes auf Dachlawinen oder Eiszapfen hinweisen
45
Sicherheit bei der Instandhaltung
Häufige Gefahren
- Arbeiten an kontaminierten, nicht ausreichend gereinigten Anlagen und Rohrsystemen
- Zustrom von Hilfs- und Betriebsstoffen aus nicht abgesperrten Zuleitungen während der Instandhaltungsarbeiten
- Abweichen vom vorgesehenen Ablauf der Arbeiten
- Einbau ungeeigneter Ersatzteile
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vorgehen gemäß Betriebsanweisung und Lockout-Tagout-Dokument:
- Energiequellen abschalten
- Gespeicherte (Rest-)Energien beseitigen und/oder sichern
- Anlagen gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern (Lockout-Verriegelung)
- Anbringen einer gut sichtbaren Kennzeichnung (Tagout)
- Energiefreiheit kontrollieren
- Bei Auftreten ungeplanter bzw. untypischer Störungen mit Vorgesetzten das weitere Vorgehen besprechen
- Vor Einbau von Ersatzteilen prüfen, ob diese für den Zweck auch geeignet sind
- Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten Schutzeinrichtungen wieder einbauen und deren Funktion überprüfen
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Einstellen von Fahrersitzen in Lkw/Erdbaumaschinen
Häufige Gefahren
- Erhöhte Unfallgefahr durch z.B. fehlenden Überblick, Ermüdung
- Fehlbelastung des Bewegungsapparates
- Ablenkung durch Einstellung des Sitzes während der Fahrt
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Anpassung des Fahrersitzes an die individuellen Körpermaße vor Fahrtantritt:
- Die Sitzfläche soll ganz ausgenutzt werden und die Oberschenkel bis kurz vorm Knie aufliegen
- Die Sitzhöhe des Fahrersitzes ist so einzustellen, dass die Person im Auto einen guten Rundumblick hat
- Die Sitzvorderkante darf nicht zu hoch eingestellt sein, damit die Oberschenkel nicht abgeschnürt werden. Zwischen Ober- und Unterschenkel einen rechten Winkel bilden
- Der Abstand der Sitzfläche zu den Pedalen darf nur so groß sein, dass das Bein bei einer Vollbremsung nicht durchgestreckt ist
- Der Abstand zwischen Oberkörper und Lenkradairbag muss mindestens 25 cm betragen
- Neigung der Rückenlehne so einstellen, dass der Oberkörper leicht zurückgelehnt ist und der Rücken ganz an der Lehne anliegt
- Eine vorhandene Lordosenstütze ist an die Wirbelsäule anzupassen
- Das Lenkrad soll mit leicht angewinkelten Armen umfasst werden können. Beim Drehen des Lenkrads soll der Schulterkontakt mit der Rückenlehne erhalten bleiben.
- Die Höhe des Lenkrades so einstellen, dass die Sicht auf die Instrumente im Armaturenbrett gewährleistet ist
- Die Kopfstütze so einstellen, dass die Oberkante mindestens auf Augenhöhe bis maximal Kopfoberkante ist
- Pneumatisches Schwingsystem einschalten (wenn vorhanden). Das System stellt sich automatisch auf das Gewicht des Fahrers oder der Fahrerin ein
47
Gewinnung von Kies und Sand
Allgemeines
Die Gewinnungsarbeiten können im Hoch- oder Tiefschnitt stattfinden.
Beim Hochschnitt steht das Gewinnungsgerät unmittelbar vor der Wand.
Beim Tiefschnitt steht das Gewinnungsgerät auf dem zu gewinnenden Material.
Häufige Gefahren
- Verschüttung durch herabfallendes Material, insbesondere durch Nachbrechen von Grubenrändern
- Um- bzw. Abstürzen der Gewinnungsgeräte
- Das Überfahren von Gruben- und Böschungskanten
- Das An- und Überfahren von Personen
- Lärm und Staub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bei der Materialgewinnung im Hochschnitt darf die Wandhöhe die Reichhöhe der Abbaugeräte (größte Arbeitshöhe) um nicht mehr als 1 m überschreiten
- Bei der Gewinnung im Tiefschnitt dürfen die Böschungswinkel 60° nicht übersteigen. Unter Berücksichtigung der Standfestigkeit des Materials müssen die Geräte so weit vom Grubenrand entfernt stehen, dass keine Absturzgefahr besteht.
- Ausreichend breite Fahrstraßen für den Materialtransport müssen vorhanden sein
- Abbauwände dürfen nicht unterhöhlt werden
- Maßnahmen zur Staubbekämpfung vorsehen, z.B. Bedüsung von Fahrstraßen
- Schutzstreifen bei Abraumbeseitigung beachten
- Persönliche Schutzausrüstung benutzen
48
Sicheres Weihnachten
Häufige Gefahren
- Stolpern, Rutschen, Stürzen
- Absturz
- Elektrischer Schlag
- Schnittverletzungen durch Glasbruch
- Brandgefahr
- Getroffen werden von herabfallenden oder umfallenden Gegenständen
Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Offene Flammen vermeiden, auf Brandgefahr achten
- Kabelführung ohne Stolperfallen
- Bei Aufstellen von Bäumen auf geeigneten Platz und Standsicherheit achten (Flucht- und Rettungswege frei halten)
- Beim Transport des Baumes auf Hindernisse und ausreichende Durchgangsbreiten achten
- Weihnachtliche Dekorationen an Wänden oder Decken sicher anbringen
- Beim Schmücken in Höhen geeignete Aufstiegshilfen verwenden
- Möglichst keine Glaskugeln verwenden
- Stress vermeiden, Arbeiten frühzeitig planen
49
Arbeiten mit akkubetriebenen Handwerkszeugen
Häufige Gefahren
- Gefahren durch Außer-Kontrolle-Geraten des Werkzeugs oder Werkstücks
- Gefahren durch Erfassung von Kleidung und Haaren
- Gefahren durch Hand-Arm-Vibration
- Gesundheitsgefährdung durch Lärm und Staub
- Verbrennungsgefahr an heißen Werkzeugteilen und Werkstücken
- Schneiden, Quetschen
- Herabfallende Werkstücke
- Aufwickeln durch drehende Werkzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur zugelassene Akkus in akkubetriebenen Handwerkszeugen benutzen
- Akkus vor Inbetriebnahme auf Beschädigungen prüfen
- Nur vom Hersteller freigegebene Ladegeräte benutzen
- Werkzeuge nur bestimmungsgemäß verwenden
- Schutzeinrichtungen vor Gebrauch auf Vollständigkeit und Funktionen überprüfen
- Akkubetriebene Handwerkszeuge nach Möglichkeit mit beiden Händen führen
- Nur enganliegende Arbeitskleidung tragen (ggf. Haarnetz nutzen)
- Bei Arbeiten mit drehenden Werkzeugen ist die Benutzung von Handschuhen verboten
- Maschinen erst im Stillstand ablegen
- In explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen nur Ex-geschützte Maschinen benutzen
- Je nach Arbeitsumgebung Persönliche Schutzausrüstung benutzen:
Schutzhelm, Schutzschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (jedoch nicht bei rotierenden Werkzeugen) - Schadhaftes Werkzeug und Zubehör sofort austauschen und der Benutzung entziehen
- Ladevorgang des Akkus überwachen
- Keine Reparaturarbeiten an Akkus durchführen
- Elektroden des Akkus zur Entsorgung abkleben
50
Instandhaltung von Maschinen
Häufige Gefahren
- Unerwarteter Anlauf bzw. ungesicherter Nachlauf
- Elektrischer Schlag infolge von Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
- Gefährdung durch Manipulation an Sicherheitseinrichtungen
- Unkontrolliert bewegte Teile
- Abstürzen, Ausrutschen
- Erhöhte Unfallgefahr durch Zeitdruck bzw. Improvisation
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Vor Beginn der Arbeiten:
- Instandhaltungsarbeiten rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten planen
- Die Betriebsanweisung beachten
- Betriebsmittel gegen ein unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern
- Gefahrbringende Bewegung durch gespeicherte oder plötzlich entweichende Energie (z.B. Druckluft, Federkraft, angehobene Maschinenteile) verhindern
- Festlegen von besonderen Maßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden Maschinen erforderlich sind
- Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen
- Persönliche Schutzausrüstung benutzen
- Am Einsatzort auf Ordnung und Sauberkeit achten
- Mit dem Bedienen von Kranen nur Beschäftigte mit entsprechender Ausbildung beauftragen
Nach Beendigung der Arbeiten:
- Anbringen aller Schutzeinrichtungen
- Vor Anlaufen der Maschine sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrenbereiche verlassen haben
- Überprüfung der Funktion des Betriebsmittels und der Schutzeinrichtungen
- Aufräumen und ggf. Reinigen der Instandhaltungsstelle
- Abtransport von Werkzeugen und Hilfsmitteln
- Anlagen in sicherem Zustand an die Produktion übergeben
- Arbeiten dokumentieren
51
Freigabeschein
Allgemeines
Durch den Freigabeschein werden die lückenlose Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und ein durchgängiger Informationsfluss gewährleistet. Freigabescheine werden eingesetzt, wenn die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen durch Beschäftigte sichergestellt wird, die selbst nicht den Gefährdungen ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise fachkundige Gerüstbauer, Elektrofachkräfte oder Fachkundige, die Freimessungen durchführen.
Häufige Gefahren
- Gegenseitige Verletzung durch mangelnde Koordination
- Elektrischer Schlag bei Arbeiten unter Spannung
- Vergiftungsgefahr, Erstickungsgefahr
- Absturz von unsicheren Gerüsten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Koordination der Arbeiten durch eine festgelegte Person (Koordinator)
- Abarbeiten der auf dem Freigabeschein genannten Arbeits- und Kontrollaufgaben. Das können z.B. sein:
- Freischalten unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln
- Freimessen
- Stellung von Sicherungsposten bei Arbeiten in engen Räumen, Silos oder Behältern
52
Umgang mit Kühlschmierstoffen
Allgemeines
Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe und werden in der Metallbearbeitung häufig beim Bohren, Drehen, Schleifen eingesetzt. Ein Kontakt mit Kühlschmierstoffen ist bei diesen Arbeiten kaum zu vermeiden. Kühlschmierstoffe stellen aber eine häufig unterschätzte Gefahr dar, da sie der Haut Fett entziehen und damit den natürlichen Säureschutz der Haut zerstören. Dadurch verliert die Haut ihren Schutz gegenüber chemischen und bakteriellen Einflüssen.
Häufige Gefahren
- Hautkrankheiten, z.B. durch die entfettende Wirkung der Kühlschmierstoff-Komponenten oder chemische Einflüsse von sogenannten Additiven
- In wassermischbaren Kühlschmierstoffen kann es zur Bildung krebserzeugender Nitrosamine kommen, welche durch Kühlschmierstoffdämpfe oder -nebel über die Atmung oder Haut in den Körper gelangen
- Bakterielle Besiedlung der Kühlschmierstoffe mit der Gefahr der Sensibilisierung der Haut oder Atemwege
- Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre bei Verwendung nicht wassermischbarer Kühlschmierstoffe (Mineralöl-Basis)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung und Hautschutzplan beachten
- Verunreinigungen der Kühlschmierstoffe (z.B. durch Speisereste, Zigarettenkippen etc.) vermeiden
- Regelmäßige Wartung wassergemischter Kühlschmierstoffe (Überprüfung von Gebrauchskonzentration, pH-Wert, Zahl der Mikroorganismen, Nitrit- und Nitratgehalt)
- Verschüttete Kühlschmierstoffe sofort aufnehmen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge wahrnehmen
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Richtiges Verhalten im Büro
Häufige Gefahren
- Verletzungen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen
- Verletzungen durch Quetschen
- Verletzungen durch elektrischen Strom
- Verletzungen durch Verbrühungen
- Gesundheitsschäden durch Tonerstaub
- Schnitt- und Stichverletzungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur zugelassene Aufstiegshilfen nutzen, z. B. Klapptritt
- Keine Elektrokabel bzw. Netzwerkkabel o. Ä. im Bereich der Verkehrswege verlegen
- Schubladen an Schreibtischen/Containern immer geschlossen halten
- Nur geprüfte elektrische Betriebsmittel verwenden
- Heiße Getränke nur in geschlossenen Gefäßen transportieren
- Beim Wechsel von Tonerkartuschen Nitrilhandschuhe tragen
- Störungen am Kopierer nur durch gerätekundige Person beseitigen lassen
- Scharfkantige und spitze Gegenstände nicht im Papierkorb entsorgen
- Sonderabfall in entsprechenden Behältern entsorgen
- Zum Öffnen von Paketen oder Verpackungen Sicherheitsmesser verwenden
1
Betriebsärzte
Allgemeines
Ärzte/Ärztinnen für Arbeitsmedizin oder Ärzte/Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin können als Betriebsärzte tätig werden. Sie können selbstständig sein, beim Arbeitgeber angestellt oder als Arzt eines überbetrieblichen Dienstes tätig sein.
- Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht
- Sie sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Aufgaben
- Beratung von Führungskräften, Beschäftigten und Betriebsrat (falls vorhanden) im Betrieb zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten mit Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a. bei der Beratung der Führungskräfte zur Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), u. a. durch Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen und, falls erforderlich, Angebot von Biomonitoring
- Teilnahme an ASA-Sitzungen, falls der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat
2
Arbeitsschutzausschuss
Allgemeines
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Unter diesem Dach sollen möglichst alle Funktionsträger zusammengebracht werden, um sich gemeinsam über alle Angelegenheiten von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb auszutauschen. Dabei ist der Arbeitsschutzausschuß kein Beschluss-, sondern ein Beratungsgremium zur Unterstützung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Die Bildung des Arbeitsschutzausschusses führt also nicht dazu, dass der Arbeitgebende seine Pflichten aus dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung an den Ausschuß abgeben kann. Der Ausschuß muss mindestens einmal vierteljährlich zusammenkommen. Die Einladung erfolgt durch die Arbeitgebenden oder von ihnen beauftragten Personen.
Dem Ausschuß gehören folgende Personen an
- Arbeitgeberin/Arbeitgeber oder eine von ihr/ihm beauftragte Person
- Zwei Beschäftigte aus dem Betriebsrat (falls vorhanden)
- Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte des Betriebs
- Bei Bedarf Aufsichtsperson der BG RCI oder andere interne/externe Experten
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören insbesondere
- Analyse des betrieblichen Unfall- bzw. Berufskrankheitengeschehens
- Beratung über Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Informations- und Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
- Koordinierung des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Festlegung von Arbeitsschutzzielen bzw. Aktionsprogrammen
- Beratung zu arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Aspekten bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Eine Sitzung muss nicht ausschließlich in einem Besprechungsraum des Betriebs stattfinden. Je nach Tagesordnung bietet es sich an, mit einer Betriebsbegehung zu beginnen oder sich zu einem konkreten Anliegen gemeinsam vor Ort betroffene Arbeitsplätze anzuschauen. Ob sitzend oder nach einem Rundgang, alle besprochenen Punkte sollten schriftlich festgehalten werden. Dieses Protokoll steht auch den teilnehmenden Sicherheitsbeauftragten zu.
Aus wichtigen Gründen sind auch Online-Treffen, z. B. per Videotelefonie möglich (z. B. in Zeiten einer Pandemie). Dies sollte aber eine Ausnahme bleiben und kann den persönlichen Austausch nicht ersetzen.
3
Arbeiten von zu Hause
Allgemeines
Insbesondere durch die Corona-Pandemie wurden viele Beschäftigte plötzlich in die Situation versetzt, ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen zu müssen. Hierbei handelt es sich meistens um „mobiles Arbeiten“, d. h. bei den meist gleichzeitig bestehenden Beschränkungen für Schul- oder Kitabesuche führte dieses insbesondere bei Familien mit Kindern zu plötzlichen neuen Herausforderungen und Problemen. Auch die Betriebe wurden durch diese Situation vor z. T. große organisatorische und technische Herausforderungen gestellt.
Häufige Gefahren
- Häufige Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit
- Fehlende/unzureichende Ergonomie am Arbeitsplatz
- Entgrenzung der Arbeit mit daraus resultierender Überbelastung
- Soziale Isolation, insbesondere für alleinstehende Mitarbeitende
- Mangelnde Datensicherheit im Betrieb bei unzureichender IT-Ausstattung sowie Vernachlässigung von sonst im Betrieb üblichen Datenschutzbestimmungen durch die Mitarbeitenden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nutzung der vom Betrieb zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung
- Arbeiten unter möglichst ergonomischen Bedingungen. Siehe KW 4 „Ergonomie im Büro“
- Wenn möglich, Festlegung fester Zeiten der Erreichbarkeit auch beim mobilen Arbeiten
- Teilnahme an regelmäßigen virtuellen Teamtreffen, um fehlende soziale Kontakte zu kompensieren
4
Ergonomie im Büro
Häufige Gefahren
- Fehlbelastung des Bewegungsapparates
- Sehstörungen durch Überlastung der Augen
- Ungünstige klimatische Verhältnisse am Arbeitsplatz
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Auf die richtige Einstellung des Stuhls (u. a. Sitzhöhe, Sitztiefe) achten
- Auf die richtige Aufstellung (u. a. Abstand, Höhe, Ausrichtung) und Einstellung (u. a. Hintergrundfarbe, Schriftgröße) des Bildschirms gemäß Betriebsanweisung achten
- Auf ausreichende, blendfreie Beleuchtung achten. Schreibtischleuchten vermeiden
- Einige Tätigkeiten (z. B. Telefonate) nicht sitzend ausführen, ggf. hierzu Höhenverstellung des Schreibtisches nutzen
- Für ausreichende Lüftung und an die Tätigkeit angepasste Temperaturen (Zugluft vermeiden) sorgen
- Unnötige Lärmquellen im Büro, insbesondere bei konzentrierten Arbeiten, vermeiden
5
Richtige Einstellung von Fahrersitzen im Pkw
Häufige Gefahren
- Erhöhte Unfallgefahr durch z. B. fehlenden Überblick, Ermüdung
- Fehlbelastung des Bewegungsapparates
- Erhöhtes Verletzungsrisiko durch Gurt und Airbag
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Anpassung des Fahrersitzes an die individuellen Körpermaße vor Fahrtantritt. Hierbei ist folgendes zu beachten:
1. Sitzfläche
- Die Sitzfläche soll ganz ausgenutzt werden
- Die Sitzhöhe des Fahrersitzes ist so einzustellen, dass die Person im Auto einen guten Rundumblick hat
- Die Sitzvorderkante darf nicht zu hoch eingestellt sein, damit die Oberschenkel nicht abgeschnürt werden
- Der Abstand der Sitzfläche zu den Pedalen darf nur so groß sein, dass das Bein bei einer Vollbremsung nicht durchgestreckt ist
- Der Abstand zwischen Oberkörper und Lenkradairbag muss mindestens 25 cm betragen
2. Rückenlehne
- Die Rückenlehne ist möglichst steil zu stellen. Hierdurch wird der Rücken entlastet und der Abstand zur Kopfstütze verringert
- Die Rückenlehne sollte so eingestellt werden, dass bei leicht angewinkelten Armen die Handgelenke oben auf dem Lenkrad aufgelegt werden können
- Es darf kein Druckgefühl und keine Beengtheit im Bauchbereich entstehen
- Eine vorhandene Lordosenstütze ist an die Wirbelsäule anzupassen
3. Lenkrad
- Die Höhe des Lenkrades ist so einzustellen, dass die Sicht auf die Instrumente im Armaturenbrett nicht eingeschränkt ist
4. Kopfstütze
- Die Oberkante der Kopfstütze sollte über Augenhöhe bis maximal Kopfoberkante eingestellt sein
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Erste Hilfe
Allgemeines
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Erste Hilfe unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften den betrieblichen Anforderungen vorbeugend zu organisieren. Hierbei kann die Betriebsärztin/der Betriebsarzt beraten.
Eine fehlende oder unzureichende Erste Hilfe kann bei Erkrankungen oder Unfällen im Betrieb zu schwereren bis tödlichen Folgen führen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Es ist immer eine ausreichende Anzahl von Ersthelfenden über den Betrieb verteilt anwesend und erreichbar
- Ersthelfende und Alarmierungswege sind den Beschäftigten bekannt
- Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen) ist schnell erreichbar und einsatzbereit
- Jede Erste-Hilfe-Leistung muss betrieblich dokumentiert werden
- Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst wird trainiert und unterwiesen (Einweisung beim Eintreffen, Mitgabe von evtl. notwendigen Informationen)
7
Fahrbare Arbeitsbühnen
Häufige Gefahren
- Absturz von Personen von der Arbeitsbühne
- Sturz über die nicht geschlossene Aufstiegsluke bzw. Absturz durch diese
- Kippen und Wegrollen der Arbeitsbühne
- Überlastung der Arbeitsbühne
- Herunterfallen von Werkzeug und Material
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers einzurichten. Hierbei sind nur Bauteile des Herstellers zu verwenden. Darüber hinaus gilt:
- Bauhöhe in Gebäuden maximal 12 m
- Außerhalb von Gebäuden maximal 8 m
- Die Arbeitsbühne ist nach den Vorgaben des Herstellers bestimmungsgemäß zu verwenden
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind vor der Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen
- Die Beschäftigten müssen körperlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein
- Bei Aufstellung auf Verkehrswegen eine weiträumige Absicherung vornehmen
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind grundsätzlich auf ebenen Flächen (max. 1 % Neigung) aufzustellen. Fahrrollen sind festzusetzen
- Beim Auf-, Um- oder Abbau der Arbeitsbühne sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen
- Das Übersteigen auf andere Arbeitsbühnen oder Einrichtungen von Gebäuden ist nicht zulässig
- Das Anschlagen von Hebezeugen ist verboten
- An fahrbaren Arbeitsbühnen muss auf jeder Arbeitsebene ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein
- Zulässige Belastung beachten
- Vor dem Verfahren der Arbeitsbühne lose Teile gegen Herabfallen sichern und nach Möglichkeit ohne Material verfahren
- Aufenthalt auf Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig
8
Arbeiten mit Gabelstaplern
Häufige Gefahren
- Verletzungen beim Auf- und Absteigen
- Umkippen
- Anfahren von Personen und Geräten
- Herabfallen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Personen, die Gabelstapler fahren, müssen ausgebildet, mindestens 18 Jahre alt und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sein. Jugendliche dürfen Flurförderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern
- Fahrerrückhalteeinrichtungen, z. B. Sicherheitsgurt oder -bügel, benutzen
- Regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person
- Täglich vor Einsatzbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen
- Gabel beim Fahren in tiefste Stellung bringen
- Gabelstapler beim Abstellen gegen unbefugte Benutzung sichern
- Personen dürfen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördert werden
9
Schnittverletzungen im Handwerk
Häufige Gefahren
Schnitt- und Stichverletzungen durch
- Unaufmerksamkeit durch Zeitdruck
- Unsicheres Halten des Schneidgutes bzw. ungünstige Körperhaltung
- Unzureichende Lichtverhältnisse
- Ungeschützte Messerklingen
- Schnitt- und Stichverletzungen durch Verwendung ungeeigneter Messer
- Nichtbenutzung von PSA, z. B. Schnittschutzhandschuhen etc.
- Weiterverwendung abgenutzter Klingen bzw. stumpfer Messer
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann
- Messer entsprechend der Betriebsanweisung sicher aufbewahren, transportieren und ablegen
- Prüfen, welche Art von Messer bzw. Klinge erforderlich ist, vorzugsweise Sicherheitsmesser verwenden
- Für die jeweilige Schneidaufgabe geeignetes Messer verwenden
- Auf den Einsatz von „Cuttermessern“ mit Abbrechklingen verzichten
- Auf den Einsatz von Messern mit spitzen Klingen möglichst verzichten
- Verwendung von oszillierenden Schneidemaschinen
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden, z. B. Schnittschutzhandschuhe
- Abgenutzte Klingen rechtzeitig austauschen und in Aufnahmebehälter für gebrauchte Klingen legen
- Konzentriert und auf geeigneter Unterlage arbeiten, auf richtige Körperhaltung achten
10
Lithiumakkus im Betrieb
Allgemeines
Im Betrieb werden eine Vielzahl von privaten Geräten (z. B. Handy, Tablets, E-Bikes) und betrieblichen Arbeitsmitteln (z. B. Laptops, Akkuschrauber) gelagert und ggf. aufgeladen.
Häufige Gefahren
- Mechanische und/oder thermische Einwirkungen auf Lithium-Ionen-Akkus können zum Austritt von brennbaren Gasen und Brandereignissen führen
- Aufladeversuche von defekten und/oder falsch temperierten Akkus können zu Brandereignissen führen
- Sich selbst zersetzende defekte Lithium-Ionen-Akkus setzen Gefahrstoffe frei, so kann hierbei durch Luftfeuchte u. a. Flusssäure entstehen
- Bei sich selbst zersetzenden Lithium-Ionen-Akkus kann es zu Verletzungen durch umherfliegende Einzelteile der Akkus kommen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Firmenspezifische Betriebsanweisungen beachten
- Lithium-Ionen-Akkus nur mit den hierfür vorgesehenen Ladegeräten aufladen
- Tiefentladung sowie mechanische Beschädigungen und zu schnelle Entlade-Lade-Zyklen vermeiden
- Defekte Akkus nur in dafür zugelassenen Behältern mit integrierter Druckentlastungsöffnung lagern und transportieren
- Bei der Lagerung zur geplanten Entsorgung sind die Kontakte (Pole) isolierend abzukleben
- Akkus möglichst nicht unbeaufsichtigt aufladen
- Für ausreichende Luftzirkulation beim Aufladen sorgen
- Akkus nicht in Bereichen mit hohen Brandlasten lagern oder aufladen
- Im Brandfall umgehend die Feuerwehr rufen, Bereich evakuieren
- Lagerung und Ladung in speziellen Sicherheitsschränken mit Feuerbeständigkeit und Rauch-/ bzw. Temperaturüberwachung
11
Mitgängerflurförderzeuge
Häufige Gefahren
- Verlieren der Last bei Kurvenfahrt und/oder hohem Anheben
- Verletzungsgefahr durch unkontrollierte Fahrmanöver
- Anfahren der eigenen Fersen
- Einklemmen von Körperteilen zwischen Gerät und Einrichtungen in der Umgebung
- Absturz von Fahrzeugen oder Laderampen beim Be- und Entladen
- Verätzung bei der Batteriehandhabung (bei älteren Geräten)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bedienung nur durch geeignete, eingewiesene Personen
- Sicht- und Funktionsprüfung vor dem jeweiligen Einsatz
- Bei elektrisch angetriebenen Mitgängerflurförderzeugen sind die Funktion des Not-Tasters auf der Deichsel und der Gerätehalt in der normalen Bedienposition der Deichsel zu prüfen
- Nur Sicherheitsschuhe mit Zehenschutz benutzen
- Bei Geräten mit nicht mittiger Deichsel auf der „kurzen Seite“ mitgehen
- Besser schieben als ziehen
- Nicht als Tretroller missbrauchen
- Möglichst nicht rückwärtsgehen
- Geräte nicht in Fluchtwegen/Notausgängen abstellen
- Mobile Rampen nur befahren, wenn sie sicher aufliegen und eine ausreichende Tragfähigkeit haben
- Die Benutzung von Geräten, die eine kippbare Plattform haben und schneller als 6 km/h fahren ist, nur mit Staplerschein erlaubt
12
Instandhaltung
Häufige Gefahren
Erhöhte Verletzungsgefahr durch
- Schwierige Umgebungsbedingungen wie z. B. enge Räume, Hitze, Gefahrstoffe, Ex-Zonen
- Zeitdruck
- Arbeiten an laufenden Maschinen
- Improvisation
- Absturz
- Stolpern, Rutschen, Stürzen
- Plötzliches Freiwerden gespeicherter Restenergien
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten
- Betriebsmittel gegen unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern
- Gefahrbringende Bewegungen durch Freiwerden von Restenergien bzw. Abschaltung von Energien verhindern, z. B. durch Setzen von Abstützungen
- Festlegen besonderer Sicherheitsmaßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden Maschinen erforderlich sind
- Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen
Maßnahmen nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten
- Anbringen aller Schutzeinrichtungen
- Überprüfung der Funktion des Betriebsmittels und der Schutzeinrichtungen
- Vor dem Anlaufen von Maschinen und Anlagen sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrbereiche verlassen haben
- Aufräumen und ggf. Reinigung der Instandhaltungsstelle
- Vollzähligkeit des verwendeten Werkzeugs und der Hilfsmittel vor Wiederinbetriebnahme kontrollieren
- Freigabe durch verantwortliche Person vor Wiederinbetriebnahme der Anlage
13
Materialtransport mit Pkw
Häufige Gefahren
- Ablenkung der Fahrerin oder des Fahrers durch verrutschendes oder herabfallendes Ladegut
- Verletzungen durch nicht gesicherte Ladung
- Beschädigung des Fahrzeugs und/oder der Ladung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Die Ladung muss so gesichert sein, dass unter verkehrsüblichen Fahrzuständen (auch bei einer Vollbremsung) Gegenstände weder verrutschen noch sich unkontrolliert im Fahrzeug bewegen können
- Ladungssicherung durch Einsatz von für das Fahrzeug geeigneten Hilfsmitteln sicherstellen, z. B. Ladungssicherungsnetze, Anti-Rutsch-Matten und ggf. Spanngurte
- Ladung im Kofferraum so weit wie möglich gegen die Rücksitzbank laden und sichern, z. B. Formschluss
- Schwere Gegenstände unten, leichte Ladung oben platzieren
- Kleine Teile im Handschuhfach oder gesichert in geschlossenen Behältern im Kofferraum transportieren
- Bei schwerer Ladung (insbesondere im Kofferraum) die Leuchtweite der Scheinwerfer anpassen
- Ladung mit Ladungssicherungsnetz oder Zurrgurten sichern. Hierfür nur die vom Hersteller vorgesehenen Haltepunkte nutzen
- Regelmäßig nicht mehr benötigte Gegenstände aus Fahrgastraum und Kofferraum entfernen
- Beim Einsatz von Dachgepäckträgern die zulässige Dachlast und das veränderte Fahrverhalten beachten
- Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs beachten
- Reifendruck der Beladung entsprechend anpassen. Dazu die Angaben des Herstellers zum Reifendruck beachten
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Sichere Benutzung von Pedelecs
Häufige Gefahren
- Größere Geschwindigkeiten erhöhen das Unfallrisiko
- Kontrollverlust bei höherer Geschwindigkeit
- Kontrollverlust durch anderes Fahrverhalten z. B. beim Anfahren und Bremsen
- Fehleinschätzung z. B. der Geschwindigkeit durch andere Verkehrsteilnehmende
- Ablenkung durch Multifunktionsdisplay
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Einweisung im sicherheitsgerechten Umgang mit dem Pedelec
- Fahrübungen mit dem Pedelec z. B. im Rahmen des BG RCI-Seminares „Sicher mit dem Fahrrad unterwegs“
- Benutzung eines geeigneten Fahrradhelmes
- Benutzung von heller, reflektierender Kleidung, z. B. Warnweste
- Lenker-, Sitzhöhe und Sattelposition individuell auf die nutzende Person einstellen
- Auf richtigen Reifendruck achten
- Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen, z. B. Beleuchtung, vor Fahrtantritt
- Defensives und vorausschauendes Fahren
15
Arbeiten mit dem Hammer
Häufige Gefahren
- Getroffen werden vom Hammerkopf durch Lösen vom Stiel bei der Schlagbewegung
- Hammer entgleitet aus der Hand oder der Stiel bricht (unkontrolliert bewegte Teile)
- Ungenaue Schlagführung durch lockeren oder stark abgenutzten Hammerkopf (Schlag auf die Finger)
- Splitterablösung vom Hammerkopf (Augenverletzung)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Hammer vor Nutzung auf ordnungsgemäßen Zustand hin prüfen
- Hammer richtig umfassen
- Hammerstiel darf nicht rissig oder gesplittert sein
- Hammerstiel muss griffig sein (ovaler Griff mit konischer Verdickung zum Stielende hin)
- Hammerstiel sollte aus einem Material mit guter Festigkeit und Elastizität sein (Esche, Weißbuche, Hickory, glasfaserverstärkter Kunststoff, Stahlrohr mit rutschfestem Griff)
- Hammerstiel muss frei von Öl und Fett bleiben (Vorsicht auch bei Handschweiß)
- Für die jeweilige Aufgabe geeigneten Hammer benutzen
- Hammer mit Stielschutzmanschetten verwenden
- Einzuschlagende Nägel in der Nähe des Kopfes halten
- Beschädigten Hammer umgehend dem Gebrauch entziehen und fachgerecht reparieren oder austauschen
- Werkzeuge reinigen
- Hämmer sicher und übersichtlich lagern
- Hammerbefestigung muss dauerhaft sein. Es eignen sich z. B. spezielle Keile mit Widerhaken, Ringkeile oder Querstifte
- Auf richtige Arbeitshöhe, gute Standsicherheit und ausreichende Bewegungsfreiheit achten
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Sichere Benutzung von E-Scootern
Häufige Gefahren
- Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Unterweisung
- Unfall- und Verletzungsgefahr durch instabiles Fahrverhalten
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Nutzung falscher Verkehrswege, wie z. B. Gehwege
- Verletzungsgefahr durch fehlende Schutzausrüstung, wie z. B. Fahrradhelm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten in der sicherheitsgerechten Benutzung
- Benutzung eines Fahrradhelmes und fester Schuhe
- Tragen heller und reflektierender Kleidung
- Nutzung der E-Scooter nur durch eine Person
- Sicherstellung eines sicherheitsgerechten Fahrzeugzustandes, wie z. B.
- Warneinrichtung zum Warnen anderer Verkehrsteilnehmer z. B. Glocke
- Funktionsfähigkeit von Vorder- und Rücklicht
- Wirksamkeit der Bremsanlage
- Regelmäßige Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes
- Vorausschauend und defensiv fahren
17
Versteckte Gefahren
Allgemeines
Durch Unfälle und infolge des demografischen Wandels, verbunden mit der Zunahme von chronischen Erkrankungen, haben immer mehr Menschen Implantate (aktive wie z. B. Herzschrittmacher, Cochlea Implantat oder passive wie z. B. künstliche Gelenke) in ihren Körpern.
Häufige Gefahren
An einer Vielzahl elektrischer Betriebsmittel (Maschinen, Anlagen) können starke elektromagnetische Felder auftreten. Diese können zu Gefährdungen für Mitarbeitende durch direkte (z. B. Stimulation von Nerven mit unkontrollierten Muskelkontraktionen, Schwindelgefühle, Erwärmungen im Körpergewebe) und/oder indirekte (Störung von medizinischen Implantaten) Wirkungen führen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung möglicher Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
- Hierzu z. B. die Informationen der Hersteller oder Inverkehrbringer der Maschinen oder Anlagen nutzen
- Messungen vor Ort beauftragen
- Kennzeichnung von Bereichen mit Zutrittsbeschränkung für Implantatträger
- Zutrittsbeschränkungen zu Bereichen mit erhöhter Exposition beachten
- Abdeckung von Maschinenteilen, um Mindestabstände zu gewährleisten
- Erstellen geeigneter Betriebsanweisungen
- Benutzung der vorgegebenen persönlichen Schutzausrüstung
- Unterweisung der Beschäftigten u. a. über die Mitteilungspflicht über eine evtl. erfolgte Versorgung mit Körperhilfsmitteln (§ 12 DGUV Vorschrift 15)
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Mobile Recyclinganlagen
Häufige Gefahren
- Getroffen werden durch herausgeschleuderte Teile
- Verletzungen durch die Bewegung der Brechwerkzeuge bei der Störungsbeseitigung
- Einzug ins Förderband
- Verletzung bei der Beseitigung eingeklemmter Bewehrungseisen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Material vorsortieren und vorzerkleinern
- Ein stationärer Hydraulikmeißel im Bereich des Brechereinlaufs erleichtert die Störungsbeseitigung. Ist diese Hilfseinrichtung nicht vorhanden, dürfen Störungen nur bei Stillstand der Anlage beseitigt werden
- Kettenvorhänge am Brechereinlauf als Splitterschutz nutzen
- Staubbekämpfung vorsehen, z. B. Bedüsen
- Auffahrrampen müssen eine seitliche Absturzsicherung haben
- Eingeklemmte Bewehrungseisen, z. B. am Magnetabscheider, nur im Stillstand entfernen
- Bei Instandhaltungsarbeiten in Prallmühlen Rotor formschlüssig sichern
- Schutzeinrichtungen, Laufstege und Wartungsbühnen auf Vollständigkeit und Funktion prüfen
- Störungsbeseitigungs- und Instandhaltungsarbeiten nicht in Alleinarbeit ausführen
19
Schnittverletzungen in Kunststoffbetrieben
Häufige Gefahren
Schnittverletzungen und Stichverletzungen durch
- Bei der Verwendung von Messern, Stecheisen, Sägen, Fräsern und dergleichen zur Entgratung von Formteilen
- Durch scharfkantige Maschinenteile und Spritzgießwerkzeuge
- Durch scharfkantige Handwerkzeuge, die z. B. im Rahmen der Instandhaltung eingesetzt werden
- Beim Einbau bzw. beim Justieren von automatischen Angussscheren an Industrierobotern, Handlinggeräten etc.
- Durch scharfkantige Angüsse, Formteile etc.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Wo immer möglich Sicherheitsmesser (Keramikklingen oder Abziehklingen) verwenden
- Die Verwendung von „Cuttermessern“ oder Messern mit feststehender Klinge ist zu vermeiden
- Klingen regelmäßig wechseln
- Sicherstellen, dass vor dem Einstecken von Messern die Klingen gesichert sind
- Nach Möglichkeit Schnittschutzhandschuhe und gegebenenfalls Unterarmschutz beziehungsweise Stichschutz-Schürze tragen
- Schutzeinrichtungen an automatischen Angussscheren müssen montiert sein
20
Arbeiten mit Handbohrmaschinen
Häufige Gefahren
- Verletzungsgefahr (insbesondere für Finger und Hände) bei unsachgemäßem Gebrauch durch
- Späne
- Scharfe Kanten
- Herumschleudernde Werkstücke und Bohrmaschine
- Verletzungsgefahr durch abbrechende Bohrer
- Erfasst werden durch Werkzeug und Bohrfutter
- Verbrennungsgefahr an heißen Werkzeugteilen und Werkstücken
- Gefahr durch elektrischen Strom (defekte Zuleitung, Treffen von verdeckten Leitungen)
- Gesundheitsgefährdung durch Lärm, Rauch und Staub
- Stolpern und Ausrutschen, z. B. über das Stromkabel
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur elektrisch geprüfte Bohrmaschinen verwenden, auf betriebssicheren Zustand überprüfen
- Bohrmaschine erst im Stillstand ablegen
- Beim Bohren auf sicheren Stand achten, z. B. nicht auf Anlegeleitern stehend
- Werkstück sicher auflegen und/oder befestigen
- Eng anliegende Kleidung tragen
- Schmuck wie z. B. Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren ablegen
- Längere Haare durch ein Haargummi, eine Kappe oder ein Kopftuch sichern
- Persönliche Schutzausrüstung benutzen, z. B. Schutzschuhe, Schutzbrille
- Benutzen von Handschuhen ist bei Arbeiten mit Einzugsgefahr verboten
- Auf eine sichere Kabelführung achten. Das Kabel so legen, dass Stolperstellen, aber auch Beschädigungen des Kabels z. B. durch Überfahren, Quetschen oder scharfe Kanten vermieden werden
- Zum Schutz vor ungewolltem Anlaufen vor dem Einspannen oder Wechseln des geeigneten Bohrers Netzstecker ziehen
- Den Bohrer immer fest im Bohrfutter einspannen
- Vor dem Bohren kontrollieren, ob der Bohrfutterschlüssel abgezogen ist
21
Arbeiten 4.0
Allgemeines
Die Digitalisierung findet Einzug in vielen Bereichen der Arbeitswelt. Häufig kommt es zu einer Zusammenarbeit mit Robotern. So können auch Personen mit einer Behinderung durch digitale Assistenzsysteme oder technische Hilfsmittel besser am Arbeitsleben teilhaben. Die neuen Techniken bergen aber auch Gefahren, denen entgegengewirkt werden sollte.
Häufige Gefahren
- Bewegungsmangel
- Reizüberflutung
- Ablenkung
- Überforderung durch ständige Systemänderungen
- Verletzungsgefahr bei Kontakt mit Roboter oder Werkzeug
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ausgleichssport betreiben
- Betriebliches Aus- und Weiterbildungsangebot nutzen
- Neue Techniken nur bestimmungsgemäß nutzen
- Prüfen, ob Gefahrenhinweise wie Sirenen und Lichtzeichen weiterhin gut wahrnehmbar sind
- Bei Problemen mit der Ergonomie oder der Arbeitsbewältigung das Gespräch mit dem/der Vorgesetzten suchen
- Nicht mit Hals-/Kopf-Bereich in die Bewegungsbereiche des Roboters treten
- Sicherstellen, dass sich keine scharfen Kanten in Bereichen mit möglichem Körperkontakt befinden
- Einrichtung und Störungsbeseitigung nur durch beauftragtes Fachpersonal ausführen lassen
22
Instandhaltung von Gurtförderern
Häufige Gefahren
- Ausrutschen, Stolpern, Stürzen
- Eingezogen werden oder getroffen werden von erfassten Werkzeugen
- Absturzgefahr bei Arbeiten an hoch gelegenen Bandanlagen
- Zeitdruck und Witterungsbedingungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Keine Arbeiten am laufenden Band
- Im festgelegten Wartungsfenster arbeiten, um Störungen ohne Zeitdruck beheben zu können
- Gegebenenfalls Freigabe durch verantwortliche Person einholen
- Bandanlagen durch geeignete Maßnahmen, z. B. Schloss am Hauptschalter gegen unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern
- Anlaufwarneinrichtungen beachten. Sicherstellen, dass sich bei Anlaufen der Anlage keine Personen im Gefahrbereich aufhalten
- In der Betriebsanweisung festgelegte Persönliche Schutzausrüstungen und gegebenenfalls Wetterschutzkleidung tragen
- Auf sichere Arbeitsbühnen, Treppen und Laufstege mit befestigten Metallgitterrosten, Trittleisten und Geländer achten. Gegebenenfalls Hubsteiger verwenden
- Störungen wie Anbackungen, Überschüttungen, Stopfer und defekte Rollen ausschließlich bei stehender Anlage und möglichst nicht allein beseitigen
- Maßnahmen gegen Gurtschieflauf sowie das Durchrutschen der Trommel treffen
- Auf Wirksamkeit von Reinigungseinrichtungen achten
- Auf gute Haftreibung der Antriebstrommel achten
- Bei Bedarf Schieflaufwächter und Lenkrollen einsetzen
- Anlagenteile und Verkehrswege regelmäßig reinigen
- Nach Beendigung von Instandhaltungsarbeiten alle feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen so anbringen, dass sie nur mithilfe eines Werkzeuges zu lösen sind
- Vollzähligkeit des verwendeten Werkzeuges und der Hilfsmittel vor Wiederinbetriebnahme kontrollieren
- Funktion von Schutzeinrichtungen mittels Checkliste prüfen
23
Schnittverletzungen beim Umgang mit Gummi
Häufige Gefahren
Schwere Schnitt- und Stichverletzungen durch
- Unsicheren Stand und ungünstige Körperhaltung
- Verwendung von nicht geeigneten Schnittwerkzeugen
- Ungeeignete Klingen
- Spitze Messerklinge
- Unachtsamkeit beim Klingenwechsel
- Unaufmerksamkeit durch Zeitdruck
- Nichtverwendung von PSA, z. B Kettengliederhandschuhe, beim Festhalten des Schnittgutes im Schneidbereich
- Verwendung abgenutzter Klingen
- Abrutschen vom Messer durch nasse und ölige Messergriffe
- Abrutschen mit dem Messer beim Schneiden
- Herabfallende Messer
- Greifen in feststehende Messerklinge beim Aufnehmen und Verwenden
- Ungesicherten Transport in der Hosen- oder Jackentasche
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann
- Messer und Klinge auf das zu schneidende Material und die jeweilige Arbeitsaufgabe abstimmen
- Messer entsprechend der Betriebsanweisung sicher aufbewahren, transportieren und ablegen
- Auf lange und spitze Klingen nach Möglichkeit verzichten
- Beim Beschneiden von Fördergurtbändern Kettengliederhandschuhe benutzen
- Konzentriert arbeiten und dabei auf richtige Körperhaltung und sicheren Stand achten
- Keine „Cuttermesser“ mit abbrechbarer Klinge einsetzen
- Auf saubere und griffige Messergriffe achten
- Vorausschauende Planung, gute Vorbereitung und angepasste Arbeitsabläufe
- Messer dem Bedarf nach in angemessenen Abständen nachschärfen
- Defekte und unbrauchbare Messer sofort austauschen und beseitigen
- Messer passend zur Schnitttiefe auswählen
- Nach Gebrauch sofort die Klingensicherung betätigen (falls vorhanden)
- Gebrauchte, stumpfe Messerklingen in geeigneten Behältern und nicht im Papierkorb oder in allgemein zugänglichen Abfallbehältern entsorgen
- Konzentriert arbeiten, auf richtige Körperhaltung achten
24
Gefahrguttransport im Pkw
Häufige Gefahren
- Eigen- und Fremdgefährdung durch die zu transportierenden Stoffe
- Verstoß gegen Gefahrgutrecht aufgrund fehlender Sachkunde
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Individuelle Festlegung der erforderlichen Maßnahmen durch eine fachkundige Person vor dem Transport (Gefährdungsbeurteilung)
- Im Vorfeld festlegen, welche Maßnahmen im Gefahrfall (Unfall) zu treffen sind
- Je nach mitgeführten Stoffen und Mengen prüfen, welcher Feuerlöscher mitgeführt werden muss
- Regelmäßige Unterweisung aller an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen nach ADR
- Mengenbegrenzungen beachten
- Auf korrekte Klassifizierung der Gefahrgüter achten
- Auf einwandfreie, unbeschädigte Verpackung und korrekte Kennzeichnung achten
- Verpackungen gemäß Herstellerangaben verschließen
- Sichere Handhabung der Versandstücke (Vorgaben beachten)
- Wenn das Gefahrgut an Dritte übergeben wird Beförderungspapier übergeben/mitführen
- Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel vom Gefahrgut trennen
- Ladung sichern
- Gase nur in ausreichend belüfteten Fahrzeugen befördern
25
Arbeiten mit Quarzhaltigem Material
Allgemeines
Beim Umgang mit quarzhaltigem Material kann Quarzfeinstaub freigesetzt werden. Dieser ist als krebserzeugend eingestuft. Daher sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Häufige Gefahren
- Lungenerkrankungen wie
- Chronische Bronchitis
- Lungenemphysem (Überblähung der Lunge)
- Staublungenerkrankungen (Silikose)
- Lungenkrebs
- Reizung der Augen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ersatzstoffe verwenden, z. B. Schlackengranulat, Rohstoffe mit niedrigem Staubungsverhalten wie Pellets
- Kapselung/Einhausung von Maschinen mit industrieller Absaugung nutzen
- Staub an der Entstehungsstelle erfassen, z. B. durch Nachführen von Absaugeinrichtungen
- Material möglichst nass bearbeiten
- Arbeitsplätze regelmäßig, möglichst maschinell und staubarm reinigen, d. h. nicht kehren oder abblasen
- Vor Reparatur- und Wartungsarbeiten den abgelagerten Staub mit einem geeigneten Staubsauger entfernen
- Defizite an Absaugungen und Entstaubungsanlagen dem Vorgesetzten melden
- Auf regelmäßige Instandhaltung/Prüfung durch Fachpersonal achten
- Für ausreichende Belüftung sorgen
- Staubige Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen
- Geeignete PSA, z. B. Atemschutz und Augenschutz, benutzen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen
26
Arbeiten mit Winkelschleifern
Häufige Gefahren
- Lärm- und Staubentwicklung
- Gefahr der Augenverletzungen durch Schleiffunken
- Verbrennungen an heißen Schleifflächen
- Schneiden an Schleifgraten
- Brandgefahr durch Funkenflug
- Schleifverletzungen beim Abrutschen oder Auslaufen der Schleifscheibe
- Rückschlag der Maschine beim Verkanten der Trenn- und Schleifscheiben
- Getroffen werden durch wegfliegende Funken oder Teile, z. B. beim Bersten der Schleifscheibe
- Einziehen bzw. Entzünden von Kleidern und/oder Haaren
- Elektrische Gefährdung durch beschädigte Kabel
- Gefahr durch Ablegen der laufenden Maschine oder der nachlaufenden Trenn- und Schleifscheibe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Sichtkontrolle des Winkelschleifers vor Arbeitsbeginn durchführen
- Nur intakte und gekennzeichnete Schleifscheiben verwenden (Klangprobe)
- Die Trennscheibe muss für die höchstzulässige Umfangsgeschwindigkeit geeignet sein (Farbkennzeichnung). Haltbarkeitsdatum beachten
- Die Schutzhaube ist so einzustellen, dass sie auch vor Funkenflug schützt und diesen weg vom Körper des Bedienpersonals ableitet. Ggf. Lederschürze oder schwer entflammbaren Schutzanzug tragen
- Brandschutzmaßnahmen durchführen, wenn sich im Arbeitsbereich brennbares Material befindet
- Die Werkstücke sind vor dem Bearbeiten sicher festzulegen. Rohre, Stahl- und Metallprofile u.ä. möglichst im Schraubstock einspannen
- Beim freihändigen Trennschleifen Maschinen stets mit beiden Händen führen
- Um ein Verkanten zu verhindern, soll die Trennscheibe nicht ruckartig aufgesetzt werden
- Beim Arbeiten mit Winkelschleifer auf sicheren Stand achten
- Trennscheiben grundsätzlich nicht als Schruppscheiben einsetzen
- Geeignete PSA (Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz u. a.) benutzen
27
Arbeiten an Betonsteinfertigern
Häufige Gefahren
- Lärm, Staub
- Absturzgefahr bei Wartungsarbeiten auf oder bei Reinigungsarbeiten in der Maschine
- Verletzt werden durch handgesteuerte Bewegungen beim Formenwechsel
- Quetschen durch ungesicherte, bewegte Maschinenteile
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen beachten; insbesondere für Störungsbeseitigung und Einrichtbetrieb
- Angehobene Elemente der Form vor dem Abschalten der Maschine mit den vorgesehenen Steckbolzen festsetzen, wenn Arbeiten an der Maschine und Hydraulik ausgeführt werden
- Vor Reinigungsarbeiten Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
- Prüfen, ob nach Abschalten der Anlage noch gefahrbringende Bewegungen z. B. durch Restenergie ausgelöst werden können
- Bei Arbeiten im Bereich der Aufgabetrichter darauf achten, dass auch der Betontransport abgeschaltet ist
- Regelmäßige Funktionsüberprüfung der Absaug- und Lüftungsanlagen
- Absturzsicherungen wie z. B. Arbeitsbühnen benutzen
- PSA benutzen (Gehörschutz, Kopfschutz, Augenschutz, Atemschutz, Handschutz)
- Schutzgitter nach Instandhaltung wieder anbringen
- Vor Wiederinbetriebnahme die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Schutzeinrichtungen überprüfen
28
Nutzung von verschiedenen Fahrzeugen
Häufige Gefahren
- Erhöhtes Unfallrisiko durch Unkenntnis von Fahrzeugfunktionen
- Verlust der Fahrzeugkontrolle durch unbekanntes Fahrverhalten
- Fehlende fahrzeugspezifische Kenntnisse durch ständig wechselnde Fahrzeuge
- Fahrzeugnutzung trotz nicht gemeldeter Mängel des Vorbenutzers oder unbemerkter Mängel und Fehlfunktionen in und an Sicherheitseinrichtungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Pool- oder Leihfahrzeuge sind grundsätzlich nur zu benutzen, wenn bei der Fahrzeugübergabe eine Einweisung erfolgt ist. Hierbei sollte insbesondere auf die Funktion der Fahrerassistenzsysteme eingegangen werden
- Der Entleihende hat sich vom ordnungsgemäßen Fahrzeugzustand der Leihfahrzeuge zu überzeugen (z. B. Winterreifen)
- Arbeitstägliche Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Beleuchtung, Vorhandensein von Warndreieck und Verbandskasten, etc.) durch den Entleihenden
- Regelmäßige Unterweisung der Fahrzeugführenden über allgemeine Verhaltensweisen auf Dienst- und Geschäftsreisen, z. B. Pausenregelungen, Verhalten bei Pannen (Warnweste), etc. wahrnehmen
- Mitgeführte Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Hierzu müssen geeignete Geräte zur Ladungssicherung zur Verfügung gestellt und benutzt werden
- Weitergabe und Information des Vorgesetzten über festgestellte Mängel (z. B. Beleuchtung) und Dokumentation im Fahrtenbuch
29
Benutzung von Absauganlagen
Häufige Gefahren
- Akute oder chronische Erkrankungen durch erhöhte Gefahrstoffexposition
- Falscher Umgang mit der Absauganlage
- Falsche Luftführung
- Unzureichende Zuluft
- Zu geringer Volumenstrom
- Explosionsgefahr durch Nutzung ungeeigneter Absaugungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle unter Beachtung der Ausbreitungsrichtung absaugen
- Richtige Anordnung des Erfassungselements und Nachführung flexibler Absaugungseinheiten
- Einstellen eines ausreichenden Luftstromes
- Ausreichende Zuluft
- Sicherstellen, dass unbelastete Zuluft zugeführt wird
- Vermeiden von Luftzug
- Reinigungs- und Wartungsplan beachten
- Belastete Abluft nicht in Nachbarräume führen
30
Stolpern, Rutschen, Stürzen
Häufige Gefahren
- Umknicken, ausrutschen, stolpern, stürzen durch:
- Ablenkung beim Gehen (z. B. Handy)
- Hindernisse, Verunreinigungen und Unebenheiten im Verkehrsbereich
- Eingeschränkte Sicht und fehlende Beleuchtung
- Nicht geeignetes Schuhwerk
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ablenkung beim Gehen vermeiden, z. B. durch Handynutzung
- Beim Treppensteigen Handlauf benutzen
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und auf den Verkehrswegen sicherstellen
- Böden trocken und sauber halten
- Elektrokabel und EDV-Kabel stolperfrei verlegen
- Auf Stolperstellen achten, andere Personen darauf hinweisen und nach Möglichkeit beseitigen oder absichern
- Beleuchtung einschalten
- Der Witterung angepasstes Schuhwerk tragen
31
Schnitt- und Stichverletzungen im Labor
Häufige Gefahren
Schnittverletzungen durch
- Glasbruch
- Implosion von Glasgefäßen
- Explosion von Glasgefäßen
Stichverletzung durch
- Glaspipetten
- Einsatz von Spritzen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Glasbruch nicht mit der Hand aufsammeln, immer Schaufel und Besen verwenden
- Glasbruch in geeigneten Gefäßen sammeln und regelmäßig entsorgen
- Gebrauchte Pipetten und Spritzen in geeigneten Gefäßen sammeln
- Glasgefäße auf einwandfreien Zustand prüfen
- Beim Anlegen von Vakuum auf besondere Sorgfalt achten
- An Rotationsverdampfern möglichst beschichtetes Glas verwenden
- Vorhandene Splitterschutzvorhänge geschlossen halten
- Reaktionen immer hinter einer Schutzscheibe durchführen und diese geschlossen halten
32
Umgang mit Hochdruckreinigern
Häufige Gefahren
- Rückstoß
- Leckagen, Austreten von Druckflüssigkeit
- Restmengen von Gefahrstoffen, z. B. Lösemitteln
- Heiße Flüssigkeiten
- Heiße Teile
- Durch den Strahl gelöste Wurfstücke
- Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen
- Abgase
- Mechanische Gefährdung durch Flüssigkeitsstrahl (Schneid- und Injektionsverletzung)
- Lärm
- Stolpern/Stürzen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Elektrisch betriebene Hochdruckreiniger nur über Speisepunkt mit FI-Schutzschalter anschließen
- Vor jeder Inbetriebnahme Sichtprüfung der Spritzpistole, Schlauchleitung und Sicherheitseinrichtungen
- Von Hand geführte Spritzeinrichtungen nur von einem sicheren Standplatz aus bedienen
- Keine Körperteile in den Flüssigkeitsstrahl bringen
- Hochdruckstrahl nicht auf Personen richten
- Bei Rückprall von gelösten Teilen Spritzschutz verwenden
- Schlauchleitung nicht einklemmen, über scharfe Kanten ziehen oder mit Fahrzeugen überfahren
- Zug- oder Biegebeanspruchung der Schlauchleitung vermeiden
- Die Betätigungseinrichtung der Spritzeinrichtung nicht in Einschaltstellung festsetzen
- Nicht von Leitern aus arbeiten, Gerüst benutzen
- Bei Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsende Gerät gegen unbeabsichtigtes Betätigen sichern
- Benutzung nur durch unterwiesenes Personal (Mindestalter 18 Jahre, Jugendliche über 16 nur unter Aufsicht) unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers
- Notwendige PSA tragen (Stiefel, Hose, Handschuhe, Kopf- und Gesichtsschutz und ggf. Atemschutz)
33
Kübelbahnen
Häufige Gefahren
- Gequetscht bzw. angefahren werden im Bewegungsbereich der Kübelbahn
- Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Getroffen werden von herabfallendem Frischbeton
- Augenverletzungen beim Reinigen, z. B. durch den Einsatz von Hochdruckreinigern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Mindestabstand von 0,5 m zwischen Kübel und festen Teilen der Umgebung nicht durch abgestellte Gegenstände verkleinern
- Maximale Durchfahrtshöhe unter der Bahn beachten
- Bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten Anlagenteile abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
- Arbeiten vorzugsweise von Wartungs-, bzw. Reinigungsbühne ausführen
- Nach Instandhaltungsarbeiten trennende Schutzeinrichtungen, z. B. Umzäunung, Unterbaugitter, wieder anbringen
- Bei Störung während des Transportes (stehen gebliebenem Kübel)
- Kübel gegen Drehen bzw. Entleeren sichern
- Nur Einsatz von mobiler Hubarbeitsbühne, Hubsteiger oder Gabelstapler mit zugelassenem Arbeitskorb
- Keine Arbeiten in der Höhe auf Leitern
- Eindeutige Kommunikation zwischen Anlagenpersonal am Steuerstand und Wartungspersonal sicherstellen
- Vor Wiederinbetriebnahme sicherstellen, dass alle Personen den Bewegungs-/Verkehrsbereich der Kübelbahn verlassen haben
34
Arbeiten an Kaianlagen
Allgemeines
Kaianlagen haben in der Regel eine offene Absturzkante ins Wasser und sind deshalb in diesem Bereich mit äußerster Vorsicht und mit Abstand zu betreten. Weiterhin sind wasserseitig und landseitig Wasserfahrzeuge und Arbeitsmittel mit verschiedenen Tätigkeiten und Aufgaben in Betrieb. Daher ist eine gute Abstimmung und Kommunikation untereinander erforderlich.
Häufige Gefahren
- Absturzgefahr ins Wasser
- Unsicheres Übersteigen auf Wasserfahrzeuge oder schwimmende Geräte
- Stolpern, Rutschen und Stürzen (z. B. durch Nässe, Eis oder Taue und Drähte)
- Schwebende Lasten bei Be- und Entladevorgang (z. B. Kranarbeiten)
- Herabfallende Gegenstände bei Be- und Entladevorgang (z. B. Baggerarbeiten)
- Stolpergefahr durch Buchten oder Kinken von Festmacherleinen oder -drähten
- Handverletzungen bei Arbeiten mit Festmacherdrähten
- Getroffen werden durch rückschlagende Festmacherleine
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Rettungsweste und ggf. weitere notwendige PSA benutzen
- Vor Arbeitsbeginn prüfen, ob die nötigen Rettungsmittel (z. B. Rettungsring mit Wurfleine) vorhanden sind
- Sichere Landverbindungen nutzen (z. B. Gangway)
- Beim Kranbetrieb Schutzhelm tragen
- Aufenthalt im Gefahrbereich und Schwenkbereich verboten
- Verkehrswege beachten
- Niemals in Buchten oder Kinken von Festmacherleinen oder -drähten treten
- Bei Arbeiten mit Festmacherdrähten robuste Schutzhandschuhe tragen
- Kein Aufenthalt im Rückschlagbereich von Festmacherleine oder -draht
35
Heben und Tragen
Häufige Gefahren
Trotz einer weiter voranschreitenden Technisierung der Arbeitswelt gibt es noch immer eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, an denen schwere Lasten von Hand bewegt werden müssen. Hierdurch kann es zu akuten Rückenbeschwerden und/oder zu einer chronischen Überbeanspruchung kommen. Insbesondere sind die Bandscheiben im Bereich der Lendenwirbelsäule betroffen.
Typische Tätigkeiten sind
- Manueller Transport von Lasten aller Art
- Manuelle Befüll- und Abfüllvorgänge mit Sackwaren
- Haltevorgänge, insbesondere in ungünstigen Haltungen, z. B. bei Instandhaltungsarbeiten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bereitstellung und Nutzung geeigneter Hilfsmittel zum Material-/Lastentransport, z. B. Hubwagen, Kran, Sackkarren, Tragegurte
- Gewichtsminderung durch Einsatz kleinerer Gebinde
- Arbeiten, die länger und/oder wiederholt ausgeführt werden, sollten an ergonomisch optimierten Arbeitsplätzen durchgeführt werden
- Statische Haltearbeiten vermeiden
- Arbeiten mit größeren Lasten nicht allein ausführen
36
Defensives Verhalten im Straßenverkehr
Allgemeines
Eine am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnehmende Person verhält sich defensiv, wenn er/sie das Verkehrsgeschehen gut beobachtet, das Kraftfahrzeug jederzeit beherrscht und Gefahrensituationen frühzeitig erkennt.
Häufige Gefahren
Bei nicht angepasster Fahrweise
- Erhöhung des Unfall- und Verletzungsrisikos
- Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer
- Kontrollverlust über das Kraftfahrzeug
- Psychische Belastungen durch Strafanzeigen oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Teilnahme am Fahrsicherheitstraining im realen Straßenverkehr (ECO-Safety-Training) oder auf dem Übungsplatz
- Weitere Qualifizierungsangebote des Arbeitgebers zur Verkehrssicherheit nutzen
- Fehler anderer am Straßenverkehr teilnehmender Personen akzeptieren und nicht auf dem eigenen Recht beharren
37
Betrieb von Gurtförderern
Häufige Gefahren
- Einzugsgefahr für Körperteile, z. B. an den Stellen, an denen der umlaufende Gurt auf Trommeln oder Rollen aufläuft
- Einzug und Umherschlagen von Werkzeug
- Getroffen werden von herabfallendem Fördergut
- Absturzgefahr bei Arbeiten an hoch gelegenen Bandanlagen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Tägliche Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands der Sicherheitseinrichtungen
- Kopftrommel: feststehende, trennende Schutzeinrichtung/Füllstücke
- Umkehrtrommel: geschlossener Pflugabstreifer vor der Umlenktrommel
- Trennende Schutzeinrichtung/Füllstücke
- Knickrollen (Umlenkung Gurt > 3°): seitliche Schutzeinrichtung
- Spanneinrichtungen: vollständige, umschließende Schutzeinrichtung
- Überbaute Tragrollen (Ausweichmöglichkeit Gurt < 5 cm)/Untergurtrollen bis zu einer Höhe von 2,50 m im Arbeits- und Verkehrsbereich: fester Schutz gegen Eingreifen. Schutzkörbe oder Füllstücke verhindern, dass Körperteile oder mitgeführte Gegenstände erfasst und eingezogen werden
- Not-Halt, z. B. ob Reißleine entlang des Bandes funktionsfähig ist
- Anlaufwarneinrichtungen (optisch/akustisch) gut wahrnehmbar
- Gurt nicht als Standplatz für Arbeiten benutzen
- Prüfen, ob alle Stellen zum Abschmieren, die häufiger als einmal monatlich gebraucht werden, zugänglich sind, ohne irgendwelche Schutzeinrichtungen entfernen zu müssen. Abhilfe durch Verlegen von Verlängerungsleitungen
- Zeitig auf Winterbetrieb vorbereiten
38
Arbeiten an Kreissägemaschinen
Häufige Gefahren
- Schnittverletzungen durch Hineingreifen in das laufende Sägeblatt
- Getroffen werden von weggeschleuderten Werkstücken
- Akute oder chronische Erkrankungen der Atemwege durch Holzstaub
- Krebsgefahr durch Buchen- und Eichenstaub
- Lärm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Spaltkeil richtig einstellen
- Schutzhaube so einstellen, dass nur der zum Schneiden des Werkstückes erforderliche Spalt offen bleibt
- Absauganlage benutzen
- Schmale Werkstücke mit Schiebestock bis hinter den Spaltkeil durchschieben
- Beim Einsetzschneiden Werkstück nicht verkanten, Rückschlagsicherung anbringen
- Splitter und Späne nicht mit der Hand aus dem Sägeblattbereich entfernen
- Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen/Finger nicht spreizen
- Brand- und Explosionsschutz beachten
- Nur scharfe und unbeschädigte Kreisblätter verwenden
- Geeignetes Sägeblatt für Material und Arbeitsgang auswählen, z. B. für Längs- oder Querschnitte in Vollholz, Plattenwerkstoffe oder Kunststoffe
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten
- Mögliche Hilfsmittel wie z. B. Schiebestock, Schiebeholz, Zuführhilfen (z. B. Sägehilfe „Fritz und Franz“, Besäumhilfen) bereithalten
- Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes vermieden wird (45-Grad-Regel beachten)
- Eng anliegende Kleidung tragen, keine Handschuhe benutzen
- PSA benutzen (Schutzbrille und Gehörschutz, gegebenenfalls Schutzschuhe)
- Arbeitsplätze beim Arbeitsende staubarm reinigen (keine Druckluft einsetzen, nicht kehren)
39
Hubarbeitsbühnen
Häufige Gefahren
- Absturz, Herausfallen, Herausschleudern
- Kippen der Hubarbeitsbühne durch Fehlbedienung bzw. Überlastung
- Quetschungen an bewegten Teilen, dem Arbeitskorb oder anderen Gegenständen
- Stromschlag bei Berührung stromführender Leitungen oder Annäherung an Freileitungen
- Kippen der Arbeitsbühne beim Verfahren durch Einbrechen in Bodenabdeckungen oder durch Vertiefungen im Untergrund
- Verletzungen beim Verfahren der Hubarbeitsbühne durch herabfallende Gegenstände, Deckenteile wie z. B. Beleuchtung, hervorstehende Bauteile, Leitungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bedienung nur durch schriftlich beauftragte und befähigte Personen
- Vor Arbeitsbeginn Sicht- und Funktionsprüfung durchführen
- Hubarbeitsbühne entsprechend der Bedienungsanleitung standsicher aufstellen und auf zulässige Belastung achten
- Sicherstellen, dass im Notfall Rettung möglich ist (zweite unterwiesene Person am Boden)
- Übersteigen/Aussteigen aus dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne auf angrenzende Bauteile ist nicht erlaubt
- Bei Arbeiten im Verkehrs- und Arbeitsbereich die Hubarbeitsbühne ordnungsgemäß absichern
- Beim Verfahren der Hubarbeitsbühne dürfen sich Beschäftigte nur auf der Arbeitsbühne aufhalten, wenn die Bedienungsanleitung des Herstellers es vorsieht und keine weiteren Gefahren entstehen
- PSA gemäß Betriebsanweisung benutzen, z. B. Schutzhelm
- Arbeiten dürfen nur vom Boden der Plattform ausgeführt werden
- Es ist verboten, sich auf das Schutzgeländer zu stellen
- Bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten
40
Arbeiten in Ex-Bereichen
Häufige Gefahren
- Entzündung brennbarer Stoffe, z. B. Lacke, Lösemittel, Holz- oder Metallstaub
- Explosionsgefahr durch explosionsfähige Atmosphäre
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Im Explosionsschutzdokument sind die Schutzmaßnahmen festgelegt und die Einteilung in Ex-Zonen ist dargestellt
- Art und Menge eingesetzter/entstehender brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz minimieren
- Räume und Anlagen regelmäßig reinigen, keinen Staub aufwirbeln, sondern nach Möglichkeit Sauger verwenden
- Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken, z. B. durch Inertisierung, Absaugung
- Zündquellen vermeiden, Verbot von offenem Feuer, offenem Licht und Rauchen. Handyverbot!
- Auf Erdung achten
- Brandschutzhelfer sind bekannt
- Geeignete PSA tragen, z. B. ableitfähiges Schuhwerk, schwer entflammbare Kleidung
- Nur für Ex-Zonen zugelassene Arbeitsmittel verwenden
- Bei Arbeiten mit Zündgefahren in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachten (Erlaubnisschein)
41
Umgang mit Gefahrstoffen
Häufige Gefahren
- Gesundheitsschädigungen, z. B. Verätzungen, allergische Reaktionen
- Entstehung von Bränden und Explosionen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vorhandene Absaugungen nutzen und möglichst nah an der Quelle positionieren
- Für ausreichend Frischluftzufuhr sorgen
- Bei Explosionsgefahr leitfähig geerdete Behälter verwenden
- Zündquellen vermeiden
- Druckbehälter wie Spraydosen nicht in der Sonne stehen lassen (Berstgefahr!)
- Gefahrstoffe nur in geeignete Behältnisse füllen und aufbewahren
- Nicht in Lebensmittelgebinde füllen. Verwechslungsgefahr!
- Lebensmittel nicht in der Nähe von Gefahrstoffen aufbewahren oder verzehren
- Bei der Zusammenlagerung mögliche Wechselwirkungen berücksichtigen
- Keine Gebinde offen stehen lassen
- Beim Umfüllen bzw. Abfüllen bei Bedarf Auffangwannen verwenden
- Am Arbeitsplatz nur die für den täglichen Bedarf notwendige Menge aufbewahren
- Auf den Gefahrstoff abgestimmte PSA benutzen, Durchbruchzeiten von Handschuhen beachten
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden
- Erkundigen, wo sich die nächste Augenspülstation und Notdusche befindet
- Benetzte Kleidung sofort wechseln, bei größerer Benetzung Notdusche/Augendusche benutzen
42
Arbeiten an Drehmaschinen
Häufige Gefahren
- Kleidung, Schmuck und Haare können durch drehende Teile erfasst werden
- Schnittverletzungen durch scharfe und spitze Werkzeuge sowie durch entstehende Späne
- Wegfliegen von Werkstücken und Werkzeug, z. B. Backenfutterschlüssel
- Verbrennungen durch erhitzte Werkstücke und Späne
- Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen besteht die Gefahr von Hauterkrankungen
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr durch Öl, Materialreste und Späne am Boden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vor Arbeitsbeginn auf ordnungsgemäßen Zustand der Maschine achten
- Nur beauftragte und unterwiesene Beschäftigte dürfen Drehmaschinen benutzen
- Der Backenfutterschlüssel ist immer abzuziehen
- Schutzeinrichtungen wie z. B. Backenfutterabdeckung sind zu benutzen
- Werkstücke müssen immer fest und sicher eingespannt werden
- Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzbrille und Schutzschuhe zu tragen
- Je nach Material Absaugung verwenden, ggf. Staubmaske benutzen
- Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz achten
- Eng anliegende Kleidung tragen
- Lange Haare sind durch Haarnetz oder Mütze zu verdecken, Handschuhe und Schmuck sind verboten
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand entnehmen
- Maschine ausschalten und Spänehaken oder Handfeger benutzen
- Hautschutz entsprechend dem Hautschutzplan verwenden
43
Arbeiten auf Dächern
Häufige Gefahren
- Absturz beim Zugang zum Dach
- Absturz durch Dachöffnungen
- Absturz an der Dachkante
- Abrutschen auf der Dachschräge
- Durchbrechen auf nicht begehbaren Dachflächen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Aufstiege und Zugänge zum Dach müssen sicher sein
- Anlegeleitern müssen gegen Ausgleiten, Umfallen, Abrutschen, Einsinken gesichert sein und mindestens einen Meter überstehen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten erlauben
- Auf schrägen Dächern Dachdeckerauflegeleitern bzw. -stühle oder Lattungen nutzen
- Nicht durchtrittsichere Dächer nur auf lastverteilenden Belägen, wie z. B. Laufbohlen mit einer Mindestbreite von 0,5 m, betreten
- An Öffnungen von Dachflächen oder nicht durchsturzsicheren Lichtkuppeln müssen Sicherungen, z. B. Schutznetze, vorhanden sein, die ein Hineinfallen oder -treten verhindern
- Bei Arbeiten im Bereich des Dachrandes (Abstand < 2 m) muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt werden, wenn keine anderen Sicherungsmaßnahmen wie Dachfanggerüste möglich sind. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Schneelasten zu entfernen sind
- Tätigkeiten im Winter auf Dächern möglichst vermeiden. Arbeiten vorher planen und organisieren
- Im Winter darauf achten, dass die Stufen der Leitern eis- und schneefrei sind
- Schutzmaßnahmen für notwendiges Schneeräumen im Winter sicherstellen. Auf Dachlawinen und Eiszapfen achten. Gefahren melden oder beseitigen
- Verkehrswege ständig freihalten, auch bei Neuschnee
44
Reinigen und Entfetten
Häufige Gefahren
- Brand, Explosion
- Umweltschäden
- Gesundheitsschäden, z. B. Sensibilisierung durch Gefahrstoffe
- Hautschäden durch Gefahrstoffe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Reinigungsmittel nutzen, z. B. Auffangwannen, Gefahrstoffschränke
- In der Nähe von Reinigungsarbeiten mit brennbaren Reinigungsmitteln dürfen keine funkenreißenden Arbeiten durchgeführt werden
- In Abhängigkeit von den eingesetzten Gefahrstoffen ist an den Reinigungsplätzen eine geeignete Absaugung nach Betriebsanweisung, z. B. Absaugtisch, zu verwenden
- Behälter nach Arbeitsende dicht verschließen und geeignet aufbewahren
- An Reinigungstischen keine brennbaren Lösemittel mit niedrigem Flammpunkt einsetzen
- Bei Reinigungsarbeiten besteht Ess-, Trink-, Rauch- und Schnupfverbot
- Handschuh- und Hautschutzplan beachten
- PSA benutzen
- Handschuhe regelmäßig tauschen, auf Perforation achten und Durchbruchzeiten beachten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen
45
Auftragen von Lösemittelhaltigen Lacken oder Klebstoffen im Sprühverfahren
Häufige Gefahren
- Eingeatmete Dämpfe können zu Benommenheit und Kopfschmerzen führen
- Reizung und Entzündung von Haut, Schleimhäuten, Augen und Atemwegen
- Chronische Gesundheitsschäden (z. B. Hauterkrankungen, Sensibilisierung, Erkrankungen der Atemwege)
- Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur Vorrat für den Tagesbedarf bereitstellen und nach Verwendung sicher zurücklagern (z. B. im Gefahrstoffschrank)
- Sprühkleber möglichst sparsam und gemäß Betriebsanweisung verwenden
- Ausreichende Belüftung sicherstellen
- Vorhandene Absaugung nutzen
- Absaugung regelmäßig auf Funktion überprüfen
- Hautkontakt vermeiden, Hände niemals mit Verdünner reinigen
- Haut- und Hautschutzplan beachten
- Zündquellen vermeiden (z. B. Elektrogeräte, offene Flammen, heiße Oberflächen, Rauchen)
- Gefäße/Behälter nicht offen stehen lassen. Behälter auf Inhalt und mit korrektem Symbol/Etikett kennzeichnen
- Arbeitsstoffe niemals in Nahrungsmittelgefäßen oder Getränkeflaschen abfüllen
- Arbeitsstoffe nicht unter Erdgleiche (Keller) verarbeiten
- Gegebenenfalls Explosionsschutzdokument beachten
- Auf ausreichend vorhandene Feuerlöschmittel achten
- Geeignete PSA (z. B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe) benutzen
46
Sicheres Weihnachten
Häufige Gefahren
- Stolpern, Rutschen, Stürzen
- Absturz
- Elektrischer Schlag
- Schnittverletzungen durch Glasbruch
- Brandgefahr
- Getroffen werden von herabfallenden oder umfallenden Gegenständen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Offene Flammen vermeiden, auf Brandgefahr achten
- Kabelführung ohne Stolperfallen
- Beim Aufstellen von Bäumen auf geeigneten Platz und Standsicherheit achten (Flucht- und Rettungswege freihalten)
- Beim Transport des Baumes auf Hindernisse und ausreichende Durchgangsbreiten achten
- Weihnachtliche Dekorationen an Wänden und Decken sicher anbringen
- Beim Schmücken in Höhen geeignete Aufstiegshilfen verwenden
- Möglichst keine Glaskugeln verwenden
- Stress vermeiden, frühzeitig planen
47
Mobbing
Allgemeines
Von Mobbing spricht man, wenn eine Person am Arbeitsplatz systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, belästigt, benachteiligt oder ausgegrenzt wird. Kennzeichnend für Mobbing ist dabei, dass sich die gemobbte Person in einer unterlegenen Position befindet und in aller Regel nicht ohne fremde Hilfe dem Mobbing ein Ende bereiten kann.
Häufige Gefahren
- Leistungsblockaden
- Angstzustände bis hin zu Depressionen und psychosomatischen Beschwerden (wie Schlafstörungen, Magen- und Darmerkrankungen usw.)
- Mobbing ist oft das Resultat von gestörten Kommunikationsstrukturen und ungelösten bzw. eskalierten betrieblichen Konflikten. Defizite bei der Gestaltung der Arbeitsinhalte und der Arbeitsorganisation (Personalmangel, Leistungsdruck, schlechter Informationsfluss) und der sozialen Prozesse (schlechtes Betriebsklima, Führungsverhalten) spielen bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von Mobbing eine wichtige Rolle
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Optimierung der Arbeitsorganisation
- Gemeinsam nach Verbesserungen suchen
- Regelmäßiger Austausch mit dem Ziel der Verbesserung der Kommunikation
- Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten eindeutig regeln
- Vertrauensperson im Betrieb, z. B. Betriebsärztin/-arzt, Betriebsrat, um Unterstützung und Beratung bitten
- Insbesondere in schwierigen betrieblichen Zeiten müssen die Beschäftigten zum Thema informiert und sensibilisiert werden
- Mobbing verlangt tatkräftiges Handeln – besonders von Betroffenen
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Dienst- oder Geschäftsreisen
Häufige Gefahren
- Erhöhte Unfallgefahr durch fehlendes Zeitmanagement (Stress)
- Gefährliches Handeln des Beschäftigten, z. B. Telefonieren während der Fahrt
- Erhöhte Unfallgefahr durch technische Mängel, z. B. abgefahrene Reifen
Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Beginn der Dienst- oder Geschäftsreise nur ausgeschlafen und ohne Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder Medikamenten mit berauschender oder betäubender Wirkung
- Fahrzeug vor Fahrtantritt auf technische Mängel hin überprüfen (Sichtkontrolle)
- Auf regelmäßige Wartung des Pkw gemäß Herstellerangaben achten
- Pool- oder Leihfahrzeuge sind grundsätzlich nur zu benutzen, wenn bei der Fahrzeugübergabe eine Einweisung erfolgt ist
- Warnweste in greifbarer Nähe im Innenraum vorhalten
- Bei der Absicherung von Unfallstellen bzw. liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine Warnweste zu benutzen
- Bei längeren Dienst- oder Geschäftsreisen mit dem Pkw sind in regelmäßigen Abständen im eigenem Ermessen der fahrenden Person Pausen einzulegen. Als Richtwert gelten 20 Min. Pause nach 2 Stunden Fahrzeit
- Bei Dienst- oder Geschäftsreisen darf die Summe der Arbeitszeit aus Dienstgeschäft und Lenkzeit grundsätzlich nicht mehr als 10 Stunden betragen
- Telefonieren während des Fahrens ist für den Fahrer grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon sind zulässig, sofern eine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug eingebaut ist und die fahrende Person angerufen wird. Dabei den Hinweis geben, dass bei nächster Gelegenheit in einer Pause der Rückruf erfolgt
- Ladung im Pkw ist gegen Rutschen zu sichern, sodass im Gefahrfall eine zusätzliche Gefährdung durch wegfliegende Gegenstände ausgeschlossen werden kann
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Ordnung und Sauberkeit in der Werkstatt
Häufige Gefahren
- Erhöhte Stolpergefahr durch Unordnung am Arbeitsplatz sowie blockierte oder verengte Verkehrswege
- Verstellte Flucht- und Rettungswege
- Verletzungen beim Sturz über Gegenstände, z. B. Stromkabel
- Ausgleiten auf Verunreinigungen wie Flüssigkeiten oder Granulaten
- Benutzung von ungeeigneten oder ungeprüften Werkzeugen aufgrund mangelnder Übersicht
- Einsatz von nichtgeprüften oder ablagereifen Arbeitsmitteln, z. B. bei Trennscheiben für Winkelschleifer
- Verlängerte Reaktionszeit in Gefahrensituationen, z. B. durch verstellte Feuerlöscher
- Verschleppung von Gefahrstoffen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Ordnung und Sauberkeit im Betrieb sicherstellen, z. B. durch Reinigungspläne
- Offensichtliche Stolper- und Rutschgefahren umgehend entfernen bzw. Mängel melden
- Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege sowie den Zugang zu Verbandkästen und Feuerlöschern frei halten
- Möglichst akkubetriebene, elektrische Handwerkzeuge benutzen
- Kabelgebundene elektrische Handwerkzeuge nach Benutzung vom Stecker trennen und ordentlich aufbewahren
- Ausgetretene Betriebs-, Gefahr- oder Rohstoffe sofort mit geeigneten Hilfsmitteln aufnehmen und sachgerecht entsorgen
- Reinigungswerkzeuge in ausreichender Zahl an geeigneter Stelle zur Verfügung stellen
- Nach Benutzung die Werkzeuge wieder an den vorgesehenen Platz zurückbringen
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Umgang mit Schraubenschlüsseln
Häufige Gefahren
Verletzungen durch Abrutschen, Einklemmen und Quetschen durch
- Verwendung eines nicht passenden Schraubenschlüssels
- Beschädigungen an Schrauben und Werkzeug
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung einer Schraubenschlüsselverlängerung
- Schraubenschlüssel, die mit Öl und Fett verunreinigt sind
- Verwendung eines Schraubenschlüssels als Hebelwerkzeug
- Wegfliegende Teile, wenn der Schraubenschlüssel als Schlagwerkzeug benutzt wird
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Maul-, Ring- oder Steckschlüssel gemäß dem vorgesehenen Verwendungszweck auswählen
- Nach Möglichkeit Ring- und Steckschlüssel dem Maulschlüssel vorziehen
- Nur passende Schlüsselweite verwenden
- Schraubenschlüssel dürfen nicht durch weitere Werkzeuge oder Rohre verlängert werden
- Beschädigte Schraubenschlüssel nicht nutzen und umgehend entsorgen
- Bei Explosionsgefahr funkenarme Schraubenschlüssel verwenden
- Schraubenschlüssel nicht zum Schlagen oder Hebeln und nur ihrem Verwendungszweck entsprechend einsetzen
- Schraubenschlüssel frei von Öl und Fett halten
- Griffposition von Schraubenschlüssel so wählen, dass ein Abrutschen vermieden wird
- Maulschlüssel immer in der Ebene des Schraubenkopfes ansetzen
- Am Arbeitsplatz auf gute Standsicherheit, passende Arbeitshöhe, ausreichende Bewegungsfreiheit und gute Ausleuchtung achten
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Kraftbetätigte Türen und Tore
Häufige Gefahren
- Gefahr durch feste oder bewegliche Teile der Türen und Tore
- Gefahr durch Beschädigungen oder Manipulationen
- Gefahr durch das Zusammenwirken kraftbetriebener Türen und Tore mit der Umgebung wie
- Anstoßen
- Quetschen
- Einzugs- oder Schergefahr
- Kollision mit Fahrzeugen
- Gesundheitsgefahr durch Klimaeinflüsse, z. B. Zugluft
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Kraftbetriebene Türen und Tore, die Teil eines Fluchtwegs sind, müssen sich jederzeit öffnen lassen
- Darauf achten, ob kraftbetriebene Türen und Tore mindestens einmal jährlich geprüft worden sind (Prüfplakette)
- Festgestellte Mängel melden
- Sicherstellen, dass sich Flügel von Fluchttüren bei Ausfall der Antriebsenergie von Hand öffnen lassen
- Kraftbetriebene Türen nicht verkeilen
- Gegenstände außerhalb der Bewegungsbereiche von kraftbetriebenen Türen abstellen
- Schäden, z. B. schlecht erkennbare Markierungen, unverzüglich melden
- Automatiktore dürfen nicht durchschritten werden
- Wenn eine Trennung von Fahr- und Fußwegen existiert, darf das Tor nicht durchschritten werden
52
Umgang mit Plattenmaterial
Häufige Gefahren
- Getroffen werden von kippenden Platten- oder Bruchstücken von Platten beim Ladevorgang
- Eingeklemmt werden zwischen kippenden Platten und benachbarten Plattenstapeln
- Angefahren werden von am Kran oder Gabelstapler hängenden Platten
- Quetschgefahr durch Kranbewegung und feste Teile der Umgebung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Aufenthalt im möglichen Kippbereich von Unmaßtafeln vermeiden. Steckrungen oder ortsveränderliche Stützen verwenden, um Platten gegen Umkippen zu sichern
- Einhängbare Keile verwenden. Zangen oder Hebebänder soweit möglich mit Hilfsmitteln positionieren und lösen. Platten vor dem Anschlagen auf Stiche und Haarrisse prüfen
- Beim Transport von Rohplatten mit dem Gabelstapler Hilfsmittel wie Seile zum Führen der Platten verwenden. Gefahrbereich nicht betreten
- Vor dem Anheben von Platten oder Plattenstapeln den korrekten Sitz von Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Kranflasche kontrollieren
- Genügend Abstände zwischen gelagerten Platten und Kranbahn (> 50 cm) einhalten
- Beim Be- und Entladen von Lkw auf eine gleichmäßige Lastverteilung achten (Schieflage der Ladefläche vermeiden)
- Lagereinrichtung regelmäßig auf Beschädigung und Verschleiß prüfen (Sichtprüfung)
- Beschädigte Lagereinrichtungen nicht weiter benutzen und die festgestellten Mängel melden
- Regelmäßig eine Sichtprüfung von Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Kranflasche durchführen
- Persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Schutzschuhe, Kopfschutz, Warnweste benutzen
0
Erste Hilfe
Allgemeines
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen vorbeugend zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. Hierbei ist der Betriebsarzt einzubeziehen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Beschäftigte über die Organisation der Ersten Hilfe informieren:
- Namen, Rufnummern und Adressen z. B. von Ersthelfern, Krankenhaus, Durchgangsärztin oder -arzt (durch aktuelle Aushänge)
- Standort von Verbandkästen – Kennzeichnung mit Schild
- Flucht- und Rettungswege
- Alarmplan
- Beschäftigte über die Angaben beim Notruf informieren:
- Den eigenen Namen nennen!
- Wo ist der Unfallort?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen!
- Beschäftigte über ihre Pflichten informieren:
- Erste Hilfe leisten
- Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch
- Sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden lassen
1
Beseitigung von Störungen
Häufige Gefahren
- Quetschen und Scheren z. B. durch unerwartetes Anlaufen von Maschinenteilen
- Abstürzen
- Einzugsgefahr
- Verbrennungen
- Lärm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Befugnisse zur Störungsbeseitigung im Vorfeld festlegen
- Vor Arbeitsaufnahme vor Ort einen Sicherheitscheck durchführen
- Vorbeugende Instandhaltung, z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/-teile austauschen oder reparieren
- Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtung auf Funktionsfähigkeit
- Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten genau informiert sein
- Zwischenzeitliche technische Veränderungen müssen dokumentiert werden und bekannt sein
- Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Ausschalten der Anlagenteile und Sichern gegen Wiedereinschalten
- Nutzung der durch Positionsschalter gesicherten Zugänge
- Nutzung der Vor-Ort-Steuerung
- Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren
- Sicherung der Auflasten oder sich absenkender Maschinenteile gegen unbeabsichtigte Bewegung
- Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen
- Festgelegte PSA benutzen
2
Sicherheitsbeauftragte
Allgemeines
Bei der Auswahl ist zu beachten, dass möglichst eine Person ausgewählt wird, die das Vertrauen der Beschäftigten genießt. Sie sollte Vorbild für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sein.
Um das Amt der Sicherheitsbeauftragten ausüben zu können, sind ihnen nachstehende Rechte zu gewähren:
- Die erforderliche Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben
- Die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen abzufordern
- Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle zu erhalten
- Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen
- Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Teilnahme an Begehungen und Untersuchungen der Berufsgenossenschaft
- Ungehinderte Bewegungsfreiheit in ihren Zuständigkeitsbereichen
- Arbeitsentgeltfortzahlung während der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und ggf. Kostenübernahme für Qualifizierungen, die die BG RCI nicht anbietet
- Unterstützung durch den Betriebsrat
- Keine Benachteiligung durch die Ausübung der Tätigkeit
Aufgaben
- Arbeitsabläufe und das Verhalten der Beschäftigten unter Sicherheitsaspekten beobachten
- Im zugewiesenen Bereich Gefährdungen und Schwachstellen erkennen und kommunizieren
- Kolleginnen und Kollegen über sichere Arbeitsweise informieren und beraten
- Auf ordnungsgemäße Benutzung der PSA achten
- Schutzvorrichtungen regelmäßig überprüfen
- Vorschläge zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb machen
- Aktive Mitarbeit bei der Ermittlung von Gefährdungen vor Ort
- Bei Unfalluntersuchungen mitwirken
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Verletztentransport
Allgemeines
Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung ist eine schnelle und qualifizierte Versorgung der betroffenen Person extrem wichtig. Neben der schnellen Versorgung durch betriebliche Ersthelfer kann auch ein sachkundiger Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus erforderlich sein. In der betrieblichen Organisation der Ersten Hilfe sollte eine Planung sowohl für leichte als auch für schwere Erkrankungen bzw. Verletzungen erfolgen, um Folgendes zu vermeiden:
- Verschlechterungen des Gesundheitszustandes
- Unnötig lange Transporte durch falsche Zielauswahl
- Eine Schädigung Dritter durch Unfälle beim Transport
- Psychische Belastungen der Helfer
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vorhaltung und schnelle Information der betrieblichen Ersthelfer vor Ort
- Betriebliche Planung und Organisation für Transport mit Rettungsdienst
- Absetzen des Notrufs (fünf W-Fragen beachten!)
- Organisation der Einweisung des Rettungsdienstes (Zugangswege)
- Informationen für die erforderliche Weiterbehandlung ggf. bereitstellen (z. B. Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien)
- Betriebliche Planung für alternativen Transport (z. B. durch Taxi) bei leichten Verletzungen, wenn
- Allgemeinzustand stabil ist
- Art/Umfang/Schwere der Verletzung gering ist
- Entfernung zum Arzt/Krankenhaus gering ist
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Alleinarbeit
Allgemeines
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein ohne Sicht- und Rufkontakt zu weiteren Mitarbeitenden Arbeiten ausführt. Alleinarbeit ist nicht generell verboten, es besteht jedoch die Gefahr fehlender Hilfeleistung im Gefahrenfall.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfung, ob Alleinarbeit zulässig ist oder, ob diese durch staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften verboten ist (z. B. Arbeit mit der Motorsäge, Einsteigen und Einfahren in Silos, Arbeiten am Bahngleis ...)
- Bestimmung der Gefährdungsstufe (Kriterien hierfür sind u. a. die mögliche Verletzungsschwere sowie die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person)
- Ableitung und Festsetzung geeigneter organisatorischer oder technischer Maßnahmen (z. B. Kontrollgänge, mobile Kommunikationseinrichtung, Personen-Notsignalanlagen, Kameraüberwachung …)
- Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Mitarbeitenden
- Prüfung mit Dokumentation der eingesetzten Kommunikationsmittel
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Richtige Ernährung
Häufige Gefahren
Unzureichende und ungeeignete Ernährung über längere Zeit führt zur Fehlversorgung des Körpers. Auslöser können sein:
- Überernährung
- Unterernährung
- Ballaststoffarme Ernährung
- Verzehr von überwiegend Fast-Food-Produkten
- Verzicht auf regelmäßige, über den Tag verteilte Mahlzeiten
Folgende Krankheiten können entstehen, wenn die Kalorienaufnahme höher ist als der Kalorienverbrauch, z. B. bei leichter Tätigkeit:
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Lebererkrankungen, Verdauungsstörungen, Gelenkerkrankungen, Krebserkrankungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Normalgewicht halten. Berechnung des BMI (Body-Mass-Index):
BMI = Körpergewicht in kg / (Körpergröße in Meter)²
Normalwert: 20–25 - Ausgewogene Ernährung (siehe Ernährungspyramide)
- Mindestens 1,5 l am Tag trinken (Wasser, verdünnte Saftschorlen, ungesüßte Früchte- oder Kräutertees)
- Drei Hauptmahlzeiten und dazwischen kleine Pausenmahlzeiten einplanen
- Ausgleichssport treiben
- Beratungsangebot von Krankenkassen, Betriebsarzt und anderen Fachleuten nutzen
6
Entgrenzung der Arbeit
Allgemeines
Entgrenzung der Arbeit beschreibt die zunehmende Auflösung von zeitlichen, räumlichen und sachlichen Strukturen in der Arbeitswelt. Im engeren Sinne ist damit oft die Auflösung von Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben gemeint.
Häufige Gefahren
- Überlastung durch fehlende Ruhepausen/Erholungszeiten
- Gefühl der ständigen Erreichbarkeit erschwert zudem Erholungsprozesse
- Beschwerden durch unergonomisch eingerichtete mobile Arbeitsplätze
- Vereinsamung durch Fehlen direkter sozialer Kontakte und der damit einhergehenden Kommunikation
- Überforderung durch Zunahme des Handlungs- und Entscheidungsspielraumes
Wichtige Maßnahmen
- Betriebsvereinbarung zur Nutzung mobiler Endgeräte abschließen
- Prüfen, für wen eine Flexibilisierung der Arbeit geeignet ist; in Personalauswahl und -entwicklung berücksichtigen
- Auf Chancen und Risiken einer Entgrenzung hinweisen und diese diskutieren
- Klare Aufgaben und Zuständigkeiten definieren
- Selbstregulationskompetenzen durch Trainings und Coachings fördern und langfristig entwickeln
- Im Team implizite und explizite Erwartungen zur Erreichbarkeit und Antwortzeiten besprechen
- Als Führungskraft ein Vorbild sein (z.B. nicht sonntags oder abends Mails verschicken)
- Arbeitszeitgesetze und einzuhaltende Ruhezeiten beachten
- Regelmäßige Treffen im Betrieb etablieren
- Systematische Planung von Rückmeldungen/Feedback
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Arbeiten in Silos
Häufige Gefahren
- Abstürzen von Personen
- Verschütten/Versinken von Personen
- Erfasstwerden von Fördereinrichtungen
- Ersticken
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Aufsichtsführende Person und Sicherungsposten bestellen
- Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung schriftlich im Erlaubnisschein festhalten und beachten
- Siloeinrichtungen (z. B. Abzugs- und Befülleinrichtung, Luftkanone) abschalten / gegen Wiedereinschalten sichern und Gefahr durch gespeicherte Energie vermeiden
- Silo nach Möglichkeit vor Aufnahme der Arbeiten entleeren
- Geeignete elektrische Betriebsmittel (z. B. akkubetriebene Werkzeuge) einsetzen
- Geeignete Zugangsverfahren für Arbeit und Rettung zur Verfügung stellen
- Notfall-/Rettungsplan beachten
- Alle Arbeiten im Silo nur mit Sicherungsposten – keine Alleinarbeit!
- Sicherungsposten: Kontakt zu der bzw. dem Eingestiegenen halten, ggf. Winde bedienen, Rettungsmaßnahmen einleiten
- Freimessen und Zusammensetzung der Atmosphäre kontinuierlich überwachen
- Material und Gegenstände von der Einstiegsöffnung entfernen
- Einsteigen unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im Schüttgut ausgeschlossen ist und nur mit einer fest angebrachten Leiter oder Steigeisengängen eingestiegen wird
- Wenn Versinken droht:
Siloeinfahreinrichtung mit Arbeitsplatzpositionierungssystem benutzen - Fest am Silo verankerte Arbeitsbühne benutzen
- Geeignete PSA verwenden
8
Arbeiten im Lager
Häufige Gefahren
- Angefahren werden
- Verletzt werden durch Lagermaterial
- Stolpern, Rutschen und Stürzen
- Überlastung beim Heben und Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Sichtprüfung bei Lagereinrichtungen, z. B. Paletten, Gitterboxen, vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen
- Trennung von Fuß- und Fahrwegen beachten
- Fachlasten beim Einlagern beachten
- Über Fuß- und Fahrwegen bzw. Arbeitsplätzen darf nur eingelagert werden, wenn ein entsprechender Boden im Fach vorhanden ist
- Nicht CE-geprüfte Paletten nur auf durchgehende Böden einlagern
- Beschädigungen an Regalstützen, Regalträgern und Aussteifungen bzw. Anfahrschutz umgehend melden
- Bei Bedarf auf Vorhandensein des Durchschiebschutzes achten
- Vorhandene Hebehilfen nutzen
- Auf Ordnung und Sauberkeit achten
- Verkehrs- und Fluchtwege, Feuerlöscher, Fluchttüren, Elektroschaltschränke frei halten
- Fehlstellen im Bodenbelag markieren und schnellstens beseitigen
- Ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort entfernen
- PSA wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm bei Kranbetrieb benutzen
9
Arbeiten an Umlaufanlagen für Betonsteine
Häufige Gefahren
- Einziehen, Quetschen und Scheren an beweglichen Maschinenteilen
- Stolpern/Umknicken und Abstürzen
- Lärm
- Staub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Auf funktionsfähige Bereichssicherung/Schutzeinrichtungen für Maschinen, z. B. verschraubte Schutzgitter, Umzäunungen mit elektrisch verriegeltem Zugang oder Lichtschranken/Lichtvorhänge, achten
- Quittierschalter nur von außerhalb des abgesicherten Bereiches und mit Sicht auf Gefahrenbereich betätigen
- Nur sichere Übergänge und Verkehrswege mit Absturzsicherungen z. B. beim Schmieren und Reinigen benutzen; Vorgesetzten informieren, wenn Übergänge über die Transportbereiche nicht vorhanden sind, wo es die betrieblichen Abläufe erfordern
- Anlaufwarneinrichtungen bei anlaufenden Transporteinrichtungen beachten
- Für Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen müssen sichere Zugänge mit Absturzsicherungen vorhanden sein, z. B. Arbeitsbühne, PSA gegen Absturz
- Abschaltung aller beteiligten Anlagenteile und Sicherung gegen Wiedereinschalten bei Instandhaltung und Störungsbeseitigung. Restenergien berücksichtigen. Sicherung von Auflasten / sich absenkenden Maschinenteilen. Angehobene Elemente vor dem Abschalten der Maschine mit vorgesehenen Steckbolzen festsetzen.
- Umschalten auf Handbetrieb ist kein Stillsetzen
- Genau beachten, welche Anlagenteile z. B. beim Durchqueren einer Lichtschranke stillgesetzt werden. Produktionsschalteinrichtungen könnten noch funktionsbereit sein!
- Sicherungskonzeption sowie die steuerungstechnischen Zusammenhänge der Anlage müssen bekannt sein – Betriebstagebuch führen
- Schutzschuhe, Handschutz, ggf. Gehörschutz benutzen
10
Absackung
Häufige Gefahren
- Gefährdung durch bewegte Maschinenteile
- Einzug- und Quetschgefahren
- Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Gefahrstoffen und Zusatzmitteln sowie Reizung der Atemwege durch Staub
- Wirbelsäulenbelastung beim Heben und Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen beachten
- Bei der Einrichtung der Arbeitsplätze unnötige Drehbewegungen vermeiden
- Hebehilfen wie Vakuumheber beim manuellen Palettieren verwenden
- Staubabsaugung am Füllstutzen und am Sackabwurf verwenden
- Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken
- Umwehrung des Drehbereichs am Rotorpacker
- Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Gefahrbereich des Rotorpackers
- Not-Halt als Reißleine im Drehbereich des Rotors
- Verdeckung der Klemm- und Schneidvorrichtung zum Befüllen von Foliengebinden mit durchsichtiger, elektrisch verriegelter Tür
- Persönliche Schutzausrüstungen benutzen
- Bei Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung den Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern
- Einlegen mechanischer Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
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Atemschutz
Allgemeines
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen kann sich nach Prüfung der übergeordneten Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass Atemschutz benutzt werden muss. Es dürfen nur zertifizierte, d. h. mit einer CE-Kennzeichnung sowie einem vierstelligen Code der notifizierten Stelle versehene Atemschutzgeräte benutzt werden. Da die Auswahl an Atemschutzgeräten groß ist, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung neben dem erforderlichen Schutz auch die ergonomischen Anforderungen (z. B. Atemwegswiderstand, Gewicht, Tragezeit) bedacht werden.
Eine Vielzahl von Atemschutzgeräten macht gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge erforderlich.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Geeigneten Atemschutz gemäß der Betriebsanweisung benutzen, hierbei insbesondere die Tragezeit sowie die erforderlichen Umgebungsbedingungen beachten
- Auf richtige Handhabung und richtigen Sitz des Atemschutzes achten
- Atemschutz bei Nichtbenutzung an geeignetem Ort aufbewahren
- Durchbruchszeiten bei der Nutzungsdauer beachten
- Nutzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
12
Die Fakten kennen – Lebensgefahr vermeiden!*
*Lebensretter 1 aus KB 012-1
Daten und Fakten
In den Mitgliedsunternehmen der BG RCI sind zwischen 2004 und 2019 etwa 360 Menschen tödlich bei der Arbeit verunglückt. Eine detaillierte Ursachenanalyse hat gezeigt, dass 90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle durch nur fünf Unfallereignisse verursacht wurden.
Hier besteht Lebensgefahr
- Unfälle mit Fahrzeugen, Baumaschinen, Transportmitteln
- Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen
- Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände
- Explosionen und Verpuffungen
Diese Maßnahmen retten Leben
- Um die Sicherheit der Beschäftigten zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, ist es unabdingbar, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die alle Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt und die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufzählt.
- Die wesentlichen Inhalte der Gefährdungsbeurteilung sind in einer Unterweisung den Beschäftigten zu vermitteln. Dabei geben diese tödlichen Unfallereignisse einen wichtigen Hinweis auf die Priorisierung der Gefahren, die Ableitung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und die Inhalte der Unterweisung.
13
UV-Belastung beim Arbeiten im Freien
Häufige Gefahren
- Sonnenbrand
- Augenschäden (z. B. Binde- und Hornhautentzündung)
- Hitzeschäden wie Austrocknung, Hitzschlag oder Sonnenstich
- Vorzeitige Hautalterung
- Hautkrebs
- Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen) zur Verfügung stellen
- Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen zur Verfügung stellen
- Arbeitsbereiche gut belüften (Hitzestau vermeiden)
- Die Beschäftigten über die Gefahren informieren
- Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen
- Den Aufenthalt in der Sonne (insbesondere in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr) möglichst beschränken
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge nach AMR Nr. 13.3 wahrnehmen
- UV-Index beachten, ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen
- Art und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) an die Tageszeit anpassen
- Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst frühmorgens oder spätnachmittags ausführen lassen
- Vom Betrieb zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung, Getränke (Trinkwasser) und UV-Schutzmittel sind zu nutzen
- Körperbedeckende Bekleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt) zum Beispiel aus Baumwollmaterialien tragen
- Kopfbedeckung tragen; dabei ist besonders auf den Nacken- und Ohrenschutz zu achten
- Sonnenbrille tragen, sofern hierdurch keine zusätzliche Gefährdung auftritt
14
Sichere Nutzung von Zweirädern
Allgemeines
Die Auslastung des Verkehrswegenetzes in Deutschland steigt rasant. Verkehrsteilnehmende sind dabei nicht nur mit dem Pkw beruflich unterwegs, sondern zunehmend auch mit dem Zweirad. Sie bewegen sich in einem hochkomplexen System und sind damit ständig einem besonderen Risiko im Straßenverkehr ausgesetzt. Zweirad-Fahrende haben keine Knautschzone. Jeder Unfall kann tödlich enden.
Häufige Gefahren
- Gesundheitsschäden wie z. B.:
- Verletzungen von Kopf und Halswirbeln,
- Prellungen,
- Schnittwunden oder Brüche
- bis hin zu tödlichen Verletzungen
- Fehlverhalten anderer am Straßenverkehr teilnehmender Personen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Stets vorausschauend und aufmerksam fahren
- Mit den Fehlern anderer am Verkehr teilnehmender Personen rechnen
- Das Tragen eines Fahrradhelmes sollte normal sein – auch für Erwachsene
- Rad-Fahrende sollten Unsicherheit durch defensives Radfahren ausgleichen
- Die Straßenverkehrsvorschriften sollten jedem Rad-Fahrenden bekannt sein
- Bei Dämmerung und Dunkelheit nur mit guter Beleuchtung Rad fahren
- Fahrrad/Pedelec regelmäßig auf Schäden kontrollieren
- Rad-Fahrende sollten im Straßenverkehr nicht auf ihrem Recht bestehen
- Rad-Fahrende haben sich gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Kindern und zu Fuß Gehenden, rücksichtsvoll zu verhalten
- Alkoholkonsum, Rad fahren und Straßenverkehr sind nicht zu vereinbaren
15
Sichere Nutzung von Stehleitern
Häufige Gefahren
- Mangelhafte Standsicherheit der Leiter bzw. der Person auf der Leiter
- Verwendung der oberen Stufen
- Fehlende Sicherung im Verkehrsbereich
- Schadhafte Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Eine Leiter darf als Arbeitsplatz oder Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen nur dann zur Verfügung gestellt und verwendet werden, wenn vorher ermittelt wurde, ob der Einsatz einer Leiter erforderlich ist und kein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist
- Die zulässige Verwendungsdauer beträgt bei einer Standhöhe > 2 m bis max. 5 m zwei Std./Arbeitsschicht
- Nur Leitern verwenden, die fest angebrachte und unbeschädigte Spreizsicherungen haben
- Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen
- Die obersten zwei Stufen von Stehleitern nicht besteigen
- Nur bei Leitern mit Plattform oder Podest mit Haltevorrichtung ist das Betreten der obersten Trittfläche zulässig
- Leitern im Verkehrsbereich z. B. durch Absperrungen sichern
- Leitern standsicher aufstellen, gegen Einsinken und Umfallen sichern und auf wirksame Spreizsicherung achten
- Standsicherheit des Leiterverwenders durch den Einsatz von Einhängepodesten verbessern
- Stehleitern nicht wie Anlegeleitern verwenden.
- Auf Treppen und schiefen Ebenen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen einsetzen
- Jede Holmverlängerung nach Herstellerangabe mit Leiterklammern bzw. Klemmlaschen befestigen
- Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze und Verkehrswege übersteigen
- Keine beschädigten Leitern (z. B. angebrochene Holme und Sprossen/Stufen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern) verwenden
- Angebrochene oder angerissene Holme, Wangen und Stufen nicht flicken
16
Gurte retten Leben
Allgemeines
Trotz der gesetzlichen Anschnallpflicht und obwohl bekannt ist, dass Sicherheitsgurte Leben retten können, waren in einem Zeitraum von drei Jahren fünf tödlich verunglückte Versicherte der BG RCI nicht angeschnallt. Laut DRV-Schriftenreihe „Verkehrssicherheit 15“ werden Gesundheitsschäden durch das Anlegen eines Gurtes wesentlich reduziert oder vermieden, und die Gefahr von tödlichen Verletzungen sinkt um mindestens 50 Prozent. Daten des Statistischen Bundesamtes belegen dies: Seit Einführung der Anschnallpflicht im Januar 1976 ist die Zahl der tödlich Verunglückten drastisch zurückgegangen.
Häufige Gefahren
Gesundheitsschäden oder tödliche Verletzungen durch z. B.:
- Brüche
- Prellungen
- Schnittwunden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitsgurte auf allen Sitzen benutzen
- Sicherheitsgurt korrekt einstellen und anlegen
- Sicherheitsgurt nicht über dicke Kleidung führen
- Vorbild sein für andere – Sicherheitsgurt immer benutzen und andere zur Benutzung auffordern!
17
Gefahren des elektrischen Stromes
Allgemeines
Für die Wahrnehmung elektrischer Gefährdungen hat der Mensch kein Sinnesorgan. Es ist somit wichtig, die Gefahren zu kennen, um sich richtig verhalten und schützen zu können. Gefährlich wird es, wenn der menschliche Körper Teil des Stromkreises wird und es zu einer Körperdurchströmung kommt – es besteht Lebensgefahr! Im Jahr 2019 ereigneten sich im Bereich der BG RCI 600 Unfälle, bei denen es zu einer Körperdurchströmung kam. In den letzten Jahren ereignete sich durchschnittlich jedes Jahr ein tödlicher Stromunfall. Nicht immer war die Körperdurchströmung todesursächlich, sondern auch der Störlichtbogen, der im Kurzschlussfall entsteht. Er stellt eine oft unterschätzte Gefahr dar. Ein Stromschlag kann dazu führen, dass jemand von einer Leiter fällt und verletzt wird.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden
- Grundsätzlich sind elektrotechnische Arbeiten im spannungslosen Zustand und unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln durchzuführen
- Betriebsanweisung zum Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln beachten
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen
- Elektrische Betriebsräume sind verschlossen zu halten, und Schaltschränke, Sicherungskästen usw. sind geschlossen zu halten
- Bei der Nutzung elektrischer Betriebsmittel sind die Einsatzbedingungen zu berücksichtigen
18
Kontrolle von Schuhpressen nach Wartung
Häufige Gefahren
- Keine Gefährdungsbeurteilung für seltene Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vorhanden
- Fehlende Betriebsanweisung
- Fehlende Unterweisung über seltene Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Zu wenige und/oder ungenaue Angaben in den Reparaturhandbüchern und Sicherheitsanweisungen des Herstellers zu Gefährdungen beim Betrieb in Kriechgeschwindigkeit
- Aushängen des den Zugang zum Querlaufsteg versperrenden Geländers
- Betreten der Maschine bei Kriechgeschwindigkeit
- Unterschätzen der Einzugsgefahr bei Kriechgeschwindigkeit
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung über den Beltwechsel und die damit verbundenen durchzuführenden Tätigkeiten
- Jeweils vor dem Beltwechsel Unterweisung der Beschäftigten über erforderliche Schutzmaßnahmen und verbleibende Restgefahren, sicherstellen, dass alle Beteiligten ausreichend unterwiesen sind
- Der Zugang zum Querlaufsteg ist auch im Kriechgang nicht erlaubt
- Die als Zugangssicherung angebrachten Geländer sind in ihrer Position derart zu sichern, dass sie nur mit Werkzeug entfernt werden können
- Eine Zugangssicherung muss als Umzäunung ausgeführt werden (in der Papierindustrie mindestens 1,40 m hoch und durchstiegssicher). Ein Geländer ist eine Absturzsicherung und keine Zugangssicherung
- Übersteigen, Durchsteigen oder Demontage von Geländerelementen
19
Fahrzeuge. Baumaschinen. Stapler. Lebensgefahr!*
*Lebensretter 7 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Bei einem Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle waren motorisierte Fahrzeuge, Baumaschinen oder Transportmittel beteiligt (ohne Wegeunfälle). Diese Gruppe ist mit deutlichem Abstand Unfallschwerpunkt Nummer 1 bei den tödlichen Arbeitsunfällen der BG RCI. In drei Vierteln der Fälle verunglückten Fahrzeuginsassen tödlich; die anderen Unfallopfer waren Fußgänger/-innen. Die involvierten Fahrzeugtypen waren in erster Linie:
- Erdbaumaschinen wie Bagger oder Radlader
- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen
- Betonmischer
- Gabelstapler
Hier besteht Lebensgefahr
- Unaufmerksamkeit oder Ablenkung der beteiligten Personen
- Eingeschränkte Fahrersicht, z.B. beim Fahren eines Staplers mit angehobener Last
- Unangepasste Geschwindigkeit
- Fehlende Ausbildung bzw. Eignung zum Führen von bestimmten Fahrzeugen, Baumaschinen oder Transportmitteln
- Umkippende Stapler durch zu hohe Geschwindigkeit oder falsche Beladung
- Fehlende Wegfahrsicherung von Lastkraftwagen beim Be- und Entladen
- Ungenügendes innerbetriebliches Verkehrskonzept
Diese Maßnahmen retten Leben
- Auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren und vorausschauend verhalten
- Sichtkontakt halten und auf tote Winkel achten
- Uneingeschränkte Fahrersicht gewährleisten oder eine Person zum Einweisen hinzuziehen
- Regelmäßige Schulung von Fahrerinnen und Fahrern
- Regelmäßiger Check von Fahrzeugen, Baumaschinen und Transportmitteln
20
Arbeiten an Tischkreissägen
Häufige Gefahren
- Verlust von Gliedmaßen durch laufendes Sägeblatt
- Herausschleudern von Werkstückteilen
- Gehörschädigung durch Lärm
- Akute oder chronische Erkrankungen der Atemwege durch Einatmen von Holzstaub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Beim Arbeiten am Parallelanschlag ist die 45°-Regel zu beachten. Das bedeutet, dass sich der Anschlag außerhalb des gekennzeichneten 45°-Bereiches befinden muss.
- Die Hände dürfen niemals in dem Gefahrenbereich sein
- Beim Schneiden von schmalen Leisten ist die niedrige Führungsfläche des Parallelanschlags zu verwenden
- Abfälle und kleine Teile im Gefahrenbereich niemals mit der Hand entfernen
- Schiebeholz sowie Schiebestock bereithalten und benutzen
- Schutzhaube so einstellen, dass zum Schneiden des Werkstückes nur der erforderliche Spalt offen bleibt
- Absauganlage benutzen
- Eng anliegende Kleidung tragen (ohne Handschuhe, Uhr und Ring arbeiten)
- Beim Werkstückvorschub die Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten
- Tischkreissäge nur bestimmungsgemäß verwenden
- Für Material und Arbeitsgang geeignetes Sägeblatt verwenden
- Nur für verwendetes Sägeblatt zugelassene Materialien sägen
- Um Stolperstellen zu vermeiden, Materialabfallbehälter benutzen
- PSA (z. B. Schutzbrille und Gehörschutz) benutzen
21
Umgang mit Messern
Häufige Gefahren
Messer werden bei vielen Arbeiten quer durch alle Branchen eingesetzt. Sie sind für die Arbeit meist unverzichtbar. Schnittverletzungen sind eine der Hauptunfallursachen.
- Schnitt- und Stichverletzungen durch Verwendung falscher Messer
- Nichtbenutzung von PSA, z. B. Schnittschutzhandschuhen etc.
- Weiterverwendung abgenutzter Klingen bzw. stumpfer Messer
- Verklemmte Klingen an Sicherheitsmessern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann (z. B. durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen, Vermeidung von Entgratungsarbeiten in der Kunststoffindustrie etc.)
- Prüfen, welche Art von Messer bzw. Klinge erforderlich ist (muss es eine „spitze“ Klinge sein etc.?)
- Sicherheitsmesser verwenden
- Messer sicher aufbewahren und transportieren
- Auf den Einsatz von „Cuttermessern“ mit Abbrechklingen verzichten
- Auf den Einsatz von Messern mit spitzen Klingen möglichst verzichten
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (z. B. Schnittschutzhandschuhe)
- Regelmäßige Reinigung
- Rechtzeitiger Austausch der Klinge
22
Ladungssicherung im Kleintransporter
Häufige Gefahren
- Ablenkung der Fahrerin oder des Fahrers durch verrutschendes oder herabfallendes Ladegut
- Verletzungen durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte Ladung
- Beschädigung der Ladung
- Beschädigung des Fahrzeugs
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Fahrzeugführende Person muss eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sicherstellen
- Ladungssicherung durch Einsatz von für das Fahrzeug geeigneten Hilfsmitteln
(z. B. Spanngurte, Anti-Rutsch-Matten, Ladenetze) - Prüfen, ob die Zurrpunkte im Fahrzeug zugänglich und beweglich sind
- Nur auf das Fahrzeug abgestimmte Zurrmittel einsetzen (zulässige Zurrkraft bei Auswahl der Ratsche beachten)
- Kantenschutz nutzen, um Beschädigungen am Ladegut zu vermeiden
- Zurrmittel in trockenen Räumen lagern und vor aggressiven Stoffen schützen
- Sichtprüfung von Ladungssicherungsmaterial durchführen
- Zurrmittel nicht knoten oder verdrehen
- Prüfen, ob Kennzeichnung an Zurrgurt und Spannelement vorhanden ist
- Ladefläche immer sauber und trocken halten
23
Betrieb von Erdbaumaschinen
Häufige Gefahren
- Abstürzen von Personen z. B. beim Auf- und Absteigen
- Abstürzen, Umkippen und Überschlagen
- Anfahren von Personen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur unterwiesene, mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete und schriftlich beauftragte Personen dürfen Erdbaumaschinen selbstständig führen
- Sichtprüfung vor Fahrtantritt
- Nicht im Gefahrenbereich der Maschine aufhalten
- Einweisende Person und/oder Hilfsmittel einsetzen, wenn keine ausreichende Sicht auf den Fahr- und Schwenkbereich besteht
- Beim Auf- und Abstieg auf das Gerät / vom Gerät Haltegriffe benutzen – nicht abspringen
- Zu Gräben und Böschungen ausreichende Sicherheitsabstände einhalten
- Bei Arbeitsunterbrechungen das Gerät gegen unbeabsichtigte Bewegungen und unbefugte Benutzung sichern
- Verboten ist das Arbeiten aus der Radladerschaufel heraus
- Hilfsmittel zur Sichtverbesserung nutzen, z. B. Kamerasysteme
- Je nach Gefährdungslage nur Geräte mit stabilen Kabinen (ROPS – FOPS) nutzen
- Aufenthalt unter ungesicherten, angehobenen Arbeitseinrichtungen nicht erlaubt
- Bei Störungsbeseitigung/Wartung die Maschine gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern, Knickgelenksicherung und Unterlegkeile benutzen
24
Benutzung von Bürodrehstühlen
Häufige Gefahren
- Fehlbelastung des Bewegungsapparates
- Verletzung durch defekte oder ungeeignete Bürostühle
- Verletzung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bürostuhl an die individuellen Körpermaße und das Gewicht der Beschäftigten anpassen (Bedienungsanleitung des Herstellers)
- Langes Sitzen vermeiden (Steh-Sitz-Dynamik)
- Wichtiger Hinweis: häufiger Positionswechsel (dynamisches Sitzen)
- Stühle gemäß dem Körpergewicht der Person sowie der täglichen Nutzungsdauer auswählen
- Fünf gebremste Rollen (gegen unbeabsichtigtes Wegrollen)
- Rollen passend zum Bodenbelag auswählen
- Bürodrehstühle nicht als Aufstiegshilfen benutzen
25
Arbeiten an Umlaufanlagen für Betonfertigteile
Häufige Gefahren
- Quetsch- und Schergefahren durch anfahrende Anlagenteile und Betonverteiler
- Sturz auf der Palette, z. B. beim Aufbringen von Trennmitteln, beim Bewehren
- Absturz von höher gelegenen Anlagen bei Wartungsarbeiten
- Absturz- und Ausrutschgefahr beim Besteigen und Herabsteigen von der Palette
- Gesundheits- und Brandgefahr durch Trennmittel
- Augenverletzungen durch Laserstrahlung
- Lärmbelastung bei Verdichtungsarbeiten des Betons (Rütteln)
- Quetschgefahren durch Haltemagnete
- Gesundheitsschäden für Personen mit Implantaten durch elektromagnetische Felder
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Tippbetrieb nur starten, wenn niemand gefährdet wird; Bewegungsbereich der Umlaufpaletten muss vom Steuerstand aus einsehbar sein
- Quetschbereich beim Palettentransport verlassen
- Bei Betonierarbeiten im Handbetrieb auf mögliche Quetschgefahr für andere Mitarbeiter achten
- Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig halten, z. B. Bereichsabsicherung durch Schutzzäune oder Lichtschranken, Abschaltbügel an den Stirnseiten der Transportvorrichtungen für den Quertransport von Paletten
- Bei der Lagerung von Material auf ausreichend Abstand (mind. 0,5 m) zu bewegten Anlagenteilen achten
- Aufstiege und Übergänge benutzen
- Auf Sauberkeit und Ordnung achten, damit die Stolpergefahr minimiert wird
- Geeignete Hilfsmittel zum Entfernen der Magnete verwenden
- Hautschutzplan beachten
- Kontakt mit Trennmittel vermeiden
- Nicht rauchen, Zündquellen fernhalten
- Nicht in die Laserstrahlung sehen
- Vor Instandhaltungsarbeiten ist die Anlage abzuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern
- Als implantattragende Person nicht in Bereichen mit dem Schild „Warnung vor magnetischem Feld“ aufhalten
- Geeignete PSA benutzen, z.B. Schutzschuhe, Gehörschutz
26
Bewegen von Tambouren mit Kran
Häufige Gefahren
- Pendelbewegung durch Schrägzug des Volltambours beim Anheben der Last
- Quetschgefahr durch Engstellen zwischen festen Teilen des Tambourlagers und Poperoller („Mausefallen“)
- Verstellen von Verkehrswegen durch Absetzen der Last bzw. des Volltambours auf mobilen Tambourlagern
- Unbeabsichtigtes Auslösen der Kranbewegung
- Aufenthalt unter dem schwebenden Tambour
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr durch Papierlagen auf dem Hallenboden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Die Last bzw. den Tambour nicht auf Verkehrswegen, z. B. in Quergängen zwischen Poperoller und Tambourlager, absetzen oder temporär lagern
- Die Last bzw. den Tambour nicht im Kranhaken hängen lassen
- Lasten niemals schräg ziehen oder schleppen
- Der Kranführer muss den Tambour während des gesamten Transportvorgangs beobachten. Ist dies nicht möglich, darf er nur auf Zeichen eines Einweisers steuern
- Solange ein Tambour am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich halten, um jederzeit eingreifen zu können
- Im Bereich Poperoller/Tambourlager dürfen sich beim Bewegen des Tambours mit dem Kran keine Personen im Gefahrenbereich der schwebenden Last aufhalten
- Papierausschuss immer zeitnah aus den Verkehrswegen entfernen
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Störung. Reinigung. Wartung. Höchste Gefahr!*
*Lebensretter 8 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Bei Störungsbeseitigungen, Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen wurden knapp 75 Menschen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI zwischen 2004 und 2019 getötet. Für diese Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebs fehlten häufig konkrete Arbeitsanweisungen, oder diese wurden nicht beachtet, sodass oftmals auf die Schnelle improvisiert werden musste.
Häufige Gefahren
- Keine Arbeitsanweisung für Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebs vorhanden
- Unüberlegtes oder eigenmächtiges Handeln, z. B. das „schnelle“ Entfernen von Abfällen unterhalb einer laufenden Maschine
- Notwendige Sicherheitseinrichtungen für gefährliche Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen sind nicht vorhanden, unzureichend oder sogar manipuliert
- Maschinen und Anlagen sind nicht gegen ein unbeabsichtigtes Einschalten oder gegen Restenergien (z. B. hydraulische Drücke) gesichert
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebs erstellen
- Arbeitsanweisungen beachten, nicht unüberlegt oder eigenmächtig handeln
- Arbeitsplatz und Umgebung sichern, Sicherheitsabstände einhalten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbeabsichtigtes Einschalten von Maschinen und Anlagen ergreifen (z. B. Lockout-Tagout – LOTO)
- Bei Schichtwechsel Arbeitsbereich bzw. Maschine abschließend in sicherem Zustand übergeben
- Eng anliegende Arbeitskleidung bei Arbeiten an Einzugsstellen oder an drehenden Teilen tragen; keine offen herabhängenden Haare
28
Ablenkung durch Smartphones
Allgemeines
Studien zeigen, dass Multitasking zu nachlassenden Leistungen, steigender Anspannung und einem erhöhten Unfallrisiko führt. Letztlich sind wir Menschen nicht multitaskingfähig, da das Gehirn nicht mehrere komplexe Tätigkeiten gleichzeitig koordinieren kann.
Neue Medien und das Internet verändern zudem den Arbeitsalltag erheblich und sorgen für ein erhöhtes Stressempfinden.
Häufige Gefahren
- Arbeitsunterbrechungen durch Nachrichten oder Anrufe beeinträchtigen die Konzentration bei der Arbeit
- Ablenkung und Unaufmerksamkeit bewirken, dass Gefahrensituationen nicht oder zu spät bemerkt werden
- Durch Ablenkung gefährdet man sich selbst und andere in hohem Maße
- Starke Emotionen bei schwierigen Telefonaten
- Verwendung von Kopfhörern (z. B. für Musik, Radiosendungen oder Hörbücher) kann das rechtzeitige Hören von Warnsignalen beeinträchtigen und die Reaktionszeit erheblich verlängern
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr beim Schreiben von Kurznachrichten im Gehen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Handyverbote unbedingt befolgen und Aufsichtspflichten ernst nehmen
- Private Nutzung des Handys, sofern erlaubt, auf ein Minimum beschränken; Benachrichtigungston ausschalten
- Insbesondere während der Bedienung von Maschinen oder der eigenen Fortbewegung keine Telefonate führen und keine Textnachrichten lesen oder verfassen
- Telefonieren, Lesen und Schreiben von Nachrichten nur in gefahrenfreien Zonen
- Auf Kopfhörer zum Hören von Musik, Radiosendungen oder Hörbüchern verzichten; Kopfhörer sollten nur in gefahrenfreien Zonen genutzt werden
- Head-Set oder andere Hilfsmittel nutzen, sofern Kommunikation während der Arbeit zwingend erforderlich ist
- Arbeitsunterbrechungen durch Mobilgeräte vermeiden
29
Prüfung von Lagerregalen
Häufige Gefahren
- Herabfallendes Lagermaterial
- Beschädigung der Regale durch Anfahren mit Flurförderzeugen
- Bauteilversagen durch Beschädigung oder Überladung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Regelmäßige Sichtkontrolle (empfehlenswert wöchentlich)
- Verwendung der Regale für den vorgesehenen Zweck
- Beschädigungen an Regalstützen, Regalträgern oder Aussteifungen
- Beschädigungen des Anfahrschutzes
- Einhaltung der maximal zulässigen Abstände zwischen den Regalböden beim Entfernen oder Versetzen der Regalböden (Einlagerung sperriger Güter)
- Vorhandensein und Lesbarkeit der Regalschilder
- Vorhandensein aller Sicherungselemente
- Verwendung der richtigen Ladehilfsmittel (Paletten, Gitterboxen etc.)
- Zustand der Ladehilfsmittel
- Kennzeichnungen, Beleuchtung, Ordnung, Sauberkeit im Lagerbereich i.O.
- Mindestens jährliche Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person
- Aktualität der Regalschilder
- Prüfung mittels Hilfsmitteln (weniger auffällige Mängel)
- Beschäftigte müssen augenfällige Mängel melden
- Stilllegung von beschädigten Regalen
30
Kraftbetätigte Türen und Tore
Häufige Gefahren
- Gefahr durch feste oder bewegliche Teile der Türen und Tore
- Gefahr durch Beschädigungen oder Manipulationen
- Gefahr durch das Zusammenwirken kraftbetriebener Türen und Tore mit der Umgebung wie
- Anstoßen
- Quetschen
- Einzugs- oder Schergefahr
- Kollision mit Fahrzeugen
- Gesundheitsgefahr durch Klimaeinflüsse, z. B. Zugluft
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Kraftbetriebene Türen und Tore, die Teil eines Fluchtwegs sind, müssen sich jederzeit öffnen lassen
- Darauf achten, ob kraftbetriebene Türen und Tore mindestens einmal jährlich geprüft worden sind (Prüfplakette); ggf. Mängel melden
- Sicherstellen, dass sich Flügel von Fluchttüren bei Ausfall der Antriebsenergie von Hand öffnen lassen
- Türen nicht verkeilen
- Gegenstände außerhalb der Bewegungsbereiche der Türen abstellen
- Schäden (z. B. schlecht erkennbare Markierungen) unverzüglich melden
- Automatiktore dürfen nicht durchschritten werden
- Wenn eine Trennung der Verkehrswege existiert, sind diese bestimmungsgemäß zu nutzen
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Arbeiten mit Gabelstaplern
Häufige Gefahren
- Verletzungen beim Auf- und Absteigen
- Umkippen
- Anfahren von Personen und Geräten
- Herabfallen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Personen, die Gabelstapler fahren, müssen ausgebildet, mindestens 18 Jahre alt und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sein. Jugendliche dürfen Flurförderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern.
- Fahrerrückhalteeinrichtungen (z. B. Sicherheitsgurt oder -bügel) benutzen
- Regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigten Person
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durchführen
- Gabel beim Fahren in tiefste Stellung bringen
- Gabelstapler beim Abstellen gegen unbefugte Benutzung sichern
- Personen dürfen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördert werden
32
Eingeschränkte Sicht beim Gabelstaplerbetrieb
Häufige Gefahren
- Erhöhte Unfallgefahr für den Fahrer
- Erhöhte Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer
- Sachschäden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Soweit vorhanden, geeignete Arbeitsmittel oder Hilfsmittel benutzen,
wie z.B.:- Quersitzstapler
- Seitenstapler
- Gabelstapler mit drehbarer Fahrerkabine
- Gabelstapler mit drehbarem Fahrersitz
- Gabelstapler mit hebbarem Fahrersitz
- Hilfseinrichtungen wie z.B. Spiegel, Kamera-Monitor-Anlage etc.
- Der Fahrer muss bei allen Fahrbewegungen für ausreichende Sicht sorgen
- Gabelzinken möglichst niedrig halten
- Rückwärtsfahren, wenn die Last die Sicht behindert
- Nur mit angepasster Geschwindigkeit fahren
- Unterstützung durch einen Einweiser
33
Toter Winkel im Straßenverkehr
Allgemeines
Das Aufeinandertreffen verschiedener Verkehrsteilnehmender, insbesondere im Bereich von Kreuzungen, zählt zu den gefährlichsten Situationen im Straßenverkehr. Übersieht z. B. eine Person die einen Lkw oder Sprinter fährt, beim Abbiegen Personen, die zu Fuß gehen oder Rad fahren, kann das schwerste bis tödliche Verletzungen für die Unfallopfer zur Folge haben.
Als toter Winkel im Straßenverkehr werden die von Fahrzeugführern trotz Rückspiegeln nicht einsehbaren Bereiche um das Fahrzeug herum bezeichnet.
Häufige Gefahren
Gesundheitsschäden wie z.B.:
- Verletzungen von Kopf und Halswirbeln,
- Prellungen, Schnittwunden oder Brüche
- Bis hin zu tödlichen Verletzungen, verursacht durch z. B. routinebedingte Unachtsamkeit, fehlenden Schulterblick oder Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmender
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Außen- und Rückspiegel sollten vor jeder Fahrt kontrolliert werden
- Beim Abbiegen: immer Schulterblick
- Nicht auf Ihrem Recht bestehen; defensiv verhalten
- Blickkontakt zu Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern abbiegender Fahrzeuge suchen
- In kritischen Situationen aufmerksam und immer bremsbereit sein
- Bei Rangierarbeiten die Hilfe eines Einweisers in Anspruch nehmen
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Absturz tötet! Deshalb nie ohne Absturzsicherung!*
*Lebensretter 10 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Zwischen 2004 und 2019 starben 55 Personen in den Mitgliedsunternehmen der BG RCI an den Folgen eines Absturzes. Dies ist das dritthäufigste tödliche Unfallereignis. Die geringste Absturzhöhe betrug dabei weniger als einen Meter, als ein Versicherter beim Aussteigen aus einem Fahrzeug abrutschte und mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufschlug.
Hier besteht Lebensgefahr
- Absturz von einer Leiter
- Absturz zusammen mit einem Fahrzeug (z. B. Steinbruch, Baugrube)
- Absturz von einer oder in eine Maschine
- Absturz durch eine Lichtplatte vom Dach
- Absturz durch Bodenöffnungen (z.B. wegen eines entfernten Gitterrosts)
Diese Maßnahmen retten Leben
- Vorsicht bei allen Arbeiten in der Höhe und in der Nähe von Absturzkanten. Fehlt Absturzsicherung oder Auffangeinrichtung, so sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zu nutzen. Die Handhabung muss vorher geschult sein
- Auch für geringe Höhen nur geeignete Aufstiegshilfen verwenden, sicher aufstellen und einfache Sicht- und Funktionsprüfung vornehmen
- Wenn möglich, Leiter durch sichereres Arbeitsmittel ersetzen (Gerüst, Hubarbeitsbühne)
- Regeln zum Arbeiten auf Leitern beachten
- Decken und andere Bauteile nur betreten, wenn die Durchtrittsicherheit zweifelsfrei festgestellt wurde; anderenfalls Maßnahmen gegen Absturz treffen
- Bodenöffnungen durch Umwehrungen oder Abdeckungen sichern
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Einsatz von Klebstoffen
Häufige Gefahren
Je nach Inhaltsstoffen können folgende Gefahren auftreten:
- Irritationen, Sensibilisierung und Schädigung der Haut
- Allergien
- Reizung der Augen, Schleimhäute und Atemwege
- Brand- und Explosionsgefahr
- Verklebung von Haut und Augen bei der Verwendung von Sekundenklebern
- Krebserzeugende Wirkung
- Geruchsbelästigung und ggf. Unwohlsein
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise aus der Betriebsanweisung beachten ggf. zusätzlich Sicherheitsdatenblatt des Klebstoffs einsehen
- Die festgelegte PSA benutzen
- Nur die für den Arbeitsfortschritt benötigten Tagesmengen am Arbeitsplatz vorhalten
- Hautkontakt vermeiden
- Für gute Belüftung sorgen, ggf. Absauganlagen benutzen
- Offene Flamme und/oder andere Zündquellen vermeiden
- Beim Einrichten des Arbeitsplatzes festgelegte Ex-Zonen beachten
- Angebote für arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen
- Klebstoffe/Verdünner niemals in Nahrungsmittelgefäßen abfüllen
- Verwechslungsgefahr durch eindeutige Kennzeichnung der Gebinde vermeiden
- Im Arbeitsraum nicht essen, trinken und keine Lebensmittel aufbewahren
- Nach Verschütten mit saugfähigem Material aufnehmen und gut lüften
- Klebstoffreste fachgerecht entsorgen (nicht in die Kanalisation oder Mülltonne schütten); Klebstoff- und Verdünnerreste sowie Leergebinde sind Sondermüll
- Nach Beendigung der Arbeiten Hände mit geeigneten Hautreinigungsmitteln reinigen (Hände niemals mit Verdünner reinigen)
- Nach der Hautreinigung Hautpflegepräparat benutzen
36
Betrieb von Silos
Häufige Gefahren
- Vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
- Absturz vom oder ins Silo
- Gequetscht werden in den Austragseinrichtungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Öffnungen müssen z. B. durch Geländer gesichert sein
- Befahröffnungen, z. B. Mannlöcher, müssen verschlossen sein
- Radabweiser für Silos, die unterfahren werden
- Sicherungen gegen auftretenden Über- und Unterdruck für Silos, die pneumatisch befüllt werden
- Einblasöffnung mit selbsttätig wirkenden Abschaltventilen, die bei Überfüllung oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung verschließen
- Hilfseinrichtungen für den störungsfreien Materialfluss: z. B. Rüttler, Luftkanonen, Dampf (Winterbetrieb)
- Das Silo muss für die Art des Schüttgutes geeignet sein
- Regelmäßige Prüfung des Silos
- Geeignete Zugangsverfahren für Arbeit und Rettung müssen permanent zur Verfügung stehen
- Störungen im Materialfluss durch Einsatz von Zusatzeinrichtungen, z. B. Luftkanone, beseitigen
- Wenn dies nicht möglich ist, Anbackungen/Verstopfungen von oben mit z. B. Stangen beseitigen – Füllgut nicht betreten!
- Bei Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen z. B. Laufstege, Bühnen installieren – ggf. geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen
- Einsteigen und Einfahren nur nach einer genauen Vorbereitung und Einhaltung einer schriftlichen Betriebsanweisung
37
Störungsbeseitigung an Silos
Häufige Gefahren
- Abscheren von Körperteilen oder Quetschungen an beweglichen Teilen,
z. B. pneumatisch betätigten Trichterklappen - Getroffen werden von herabfallendem Material
- Absturz von Leitern, Tritten, Gerüsten
- Verletzungsgefahr durch Verkehrsmittel im Arbeitsbereich
- Verletzungsgefahr durch Anstoßen an festen Bauteilen der Umgebung aufgrund beengter Platzverhältnisse
- Vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Erfahrene und qualifizierte Beschäftigte mit dieser Arbeit beauftragen, unerfahrene oder neue Beschäftigte unter Aufsicht führen
- Arbeitsablaufplan erstellen
- Betriebsanweisung beachten
- Für gute Beleuchtung sorgen
- Energieabschaltung – auch der Pneumatik und Hydraulik
(Restenergie beachten) - Gegen Wiedereinschalten sichern
- Bereich unterhalb des Silos absperren
- Sichere Standplätze, z. B. Hubbühne oder Gerüst, einsetzen
- Formschlüssige Sicherung der Trichterklappen verwenden
- Niemals direkt über Kopf stochern
- Geeignete persönliche Schutzausrüstungen benutzen, z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Augenschutz
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Gefahr durch Wildunfälle
Allgemeines
Im Jahr 2019 kamen bei Wildunfällen über 2500 Menschen zu Schaden. 20 Personen verunglückten dabei tödlich. Der typische Wildunfall ereignet sich außerhalb von Ortschaften. Oft sind besonders gefährliche Streckenabschnitte mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet. Zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten ist mit einer erhöhten Gefährdung zu rechnen. Während der Dämmerung in den frühen Morgenstunden und am Abend überqueren die Tiere besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Dabei sind die Monate Mai und September/Oktober besonders stark betroffen.
Häufige Gefahren
- Unfälle, wenn Wildtiere die Straße überqueren
- Falsche Reaktion bei Wildwechsel, z. B. durch Verreißen des Lenkrades
- Zu hohe Geschwindigkeit führt zu langem Anhalteweg
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden
- Defensiv fahren und immer bremsbereit sein!
- Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten!
- Ein Tier kommt selten allein! Immer mit „Nachzüglern“ rechnen!
- Wenn Wild im Scheinwerferlicht auftaucht: Abblenden, abbremsen, hupen!
39
Arbeiten mit Kranen
Häufige Gefahren
- Anstoßen der Last an Menschen/Anlagen
- Quetschung von Personen durch fehlende Sicherheitsabstände
- Getroffen werden bei Lastabsturz
- Absturz von Personen von der Krankonstruktion
- Stromschlag durch Berühren einer Hochspannungsleitung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur schriftlich beauftragte und unterwiesene Personen dürfen Kranarbeiten ausführen
- Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung einhalten
- Schrägzug/Losreißen festsitzender Lasten ist verboten
- Max. Tragfähigkeit/Lastmoment beachten;
Überwachungseinrichtungen nicht manipulieren - Verständigung zwischen dem Einweisenden und dem Anschlagenden
z. B. durch vereinbarte Handzeichen - Nur geeignete Anschlagmittel verwenden
- Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen
- Aufenthalt von Personen nicht unter schwebenden Lasten
- Zusammenstoß von mehreren Kranen auf einer Kranbahn verhindern
- Sachkundeprüfung in Fristen entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, mindestens einmal jährlich
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Herabfallen. Umkippen. Einstürzen. Lebensgefahr!*
*Lebensretter 11 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Bei 55 tödlichen Arbeitsunfällen zwischen 2004 und 2019 wurde die verunglückte Person durch einen oder mehrere Gegenstände tödlich getroffen. Unfallursache waren hauptsächlich fallende, umkippende oder in sich einstürzende Materialien oder Bauteile. Oftmals war die Standsicherheit nicht gegeben, oder Lasten waren nicht gegen Herabfallen gesichert.
Hier besteht Lebensgefahr
- Umkippende Gegenstände durch falsche Sicherung (z. B. Betonfertigteile)
- Umkippende oder herabfallende Gegenstände durch falsche Stapelung oder Lagerung
- Herabfallende Gegenstände von einem Transportmittel (Stapler)
- Herabfallende oder pendelnde Lasten bei Arbeiten mit einem Kran
- Herabfallendes Gestein (Bergwerk, Steinbruch)
- Einstürzende Bauteile, z. B. bei Abbrucharbeiten
Diese Maßnahmen retten Leben
- Gefahrenbereich durch Absperrung und Kennzeichnung sichern
- Beim Transport mit einem Kran geeignete Anschlag- und Zurrmittel benutzen
- Regelmäßige Schulung von Kranbediener und Anschläger
- Lasten gegen Herabfallen sichern, nicht in Gefahrenbereichen aufhalten
- Auf ordnungsgemäße Lagerung und Standsicherheit von Gegenständen achten, Hilfsmittel wie Keile oder Spanngurte verwenden
- Wenn möglich, Paletten und Stapelbehälter zum Lagern verwenden
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Infektionsgefahr durch Viren und Bakterien
Häufige Gefahren
Insbesondere im Herbst, Winter und Frühjahr kommt es oft zu einer Häufung von Atemwegsinfekten, grippalen Infekten oder zu einer echten Grippewelle. Die Erreger hierfür sind verschiedene Rhino- und Coronaviren oder aber echte Influenzaviren. Zusätzlich kann es bei Erkrankten zu einer bakteriellen Infektion (z. B. Lungenentzündung) kommen.
Die Übertragung erfolgt überwiegend durch virusbeladene Tröpfchen, zusätzlich ist jedoch auch eine Schmierinfektion (Hand/Hand- oder Handkontakt zu kontaminierten Oberflächen mit anschließendem Schleimhautkontakt zu Mund, Nase oder Auge) möglich.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen im Betrieb:
z. B. regelmäßiges gründliches Händewaschen,
Vermeidung von Berührungen bei der Begrüßung,
Mindestabstand von 1,5 m einhalten - Reinigung von Oberflächen im Arbeitsbereich
(z. B. Tastaturen bei Benutzung durch mehrere Beschäftigte) - Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, insbesondere im Bereich von Kantinen, Besprechungsräumen und im Eingangsbereich
- Falls möglich, Besprechungen reduzieren, für Abstand zwischen den Teilnehmenden sorgen
- Besprechungsräume gut lüften (Stoßlüften in den Pausen)
- Falls möglich, Arbeiten von zu Hause ausführen lassen
- Betrieblich organisierte Grippe-Impfungen nutzen
42
Impfungen
Allgemeines
Impfungen sind ein wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind Mitarbeitenden anzubieten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und die Mitarbeitenden nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz für ihre Tätigkeiten verfügen. Mit Ausnahme der Masernimpfpflicht für nach 1970 geborene Mitarbeitende in speziellen Bereichen (z. B. medizinischen Einrichtungen, Kitas usw.) gibt es keine Impfpflicht in Deutschland.
Häufige Gefahren
Infektion bei der Ausführung von Tätigkeiten durch fehlenden oder unzureichenden Impfschutz
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfung, ob die Möglichkeit der Impfung besteht bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko für die Mitarbeitenden (z. B. Tätigkeiten im Freien, Tätigkeiten mit Menschen oder Tieren, Tätigkeiten mit Abwässern, Tätigkeiten im Ausland)
- Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Angebot und Übernahme der Kosten für eine aktive Immunisierung
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Sichere Nutzung von Anlegeleitern
Häufige Gefahren
- Mangelhafte Standsicherheit der Leiter
- Ungenügende Standsicherheit des Leiterverwenders auf der Leiter
- Fehlverhalten des Leiterverwenders
- Fehlende Sicherung im Verkehrsbereich
- Verwendung einer schadhaften Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Eine Leiter darf als Arbeitsplatz oder Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen nur dann eingesetzt und benutzt werden, wenn vorher ermittelt wurde, ob der Einsatz einer Leiter erforderlich ist und kein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist
- Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z. B. durch:
- Anbinden des Leiterkopfes
- Fixieren des Leiterfußes
- Verwendung von Leiterzubehör wie z. B. Fußverbreiterungen, Leiterhaken, dem Untergrund angepasste Leiterfüße
- Standsicherheit der Person durch Einhängepodeste verbessern
- Auf der Leiter nicht zu weit zur Seite hinauslehnen
- Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht überschreiten
- Leitern im Verkehrsbereich z. B. durch Absperrungen sichern
- Keine beschädigten Leitern (z. B. angebrochene Holme und Sprossen/Stufen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern) verwenden
- Leitern nur mit geeignetem sauberem Schuhwerk betreten
- Die letzten drei Sprossen/Stufen nicht betreten
- Richtigen Anlegewinkel einhalten (Stufenanlegeleitern 60–70°, Sprossenanlegeleitern 65–75°)
- Leitern nur an sichere Stützpunkte anlehnen
- Mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen
- Bei Arbeiten im Freien Umgebungs- und Witterungseinflüsse berücksichtigen (z. B. Wind, Schnee- und Eisglätte, herab- oder umfallende Teile)
- Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern
44
Winterreifen und Profiltiefe
Allgemeines
Bei winterlichen Verhältnissen sollten Sie immer mit geeigneter Bereifung (Winterreifen oder Allwetterreifen) unterwegs sein, die ausreichend griffig ist. Auf der sicheren Seite sind Sie dabei mit Winterreifen, da diese optimal für winterliche Bedingungen ausgelegt sind. Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol (Schneeflocke).
Übrigens: Mit winterlichen Verhältnissen kann von Oktober bis Ostern gerechnet werden.
Häufige Gefahren
- Gesundheitsschäden, wie z.B.:
- Verletzungen von Kopf und Halswirbeln,
- Prellungen,
- Schnittwunden oder Brüche
- bis hin zu tödlichen Verletzungen
- Nicht angepasste Geschwindigkeit bei winterlichen Verhältnissen
- Riskante Überholmanöver bei Schnee und Eis
- Unkontrolliert rutschende Fahrzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Überprüfung der Reifen vor der Wintersaison, ob Austausch erforderlich ist
- Winterreifen rechtzeitig vor dem Wintereinbruch fachmännisch montieren
- Luftdruck regelmäßig überprüfen
- Profiltiefe regelmäßig kontrollieren
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Gefahren bei winterlichen Verhältnissen
Häufige Gefahren
- Ausrutschen und Stürzen auf der Ebene, an Gefällestrecken oder auf schneebedeckten Eisflächen
- Unfallgefahr durch unkontrolliert rutschende Fahrzeuge
- Getroffen werden von abgehenden Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen und Eisplatten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Rechtzeitige Organisation eines Winterdienstes
- Verkehrswege, Lagerbereiche und Parkplätze auch außerhalb des Betriebsgeländes frei halten und abstreuen
- Möglichst nur geräumte und gestreute Verkehrswege nutzen
- Benutzung reflektierender Winterschutzkleidung
- Benutzung rutschfesten Schuhwerkes
- Verzicht auf unsichere Verkehrsmittel (z. B. Zweiräder)
- Beseitigung von Dachlawinen und Eiszapfen bei Gebäuden und von Eisplatten z. B. auf Lkw-Planen
- Vorbeugende Instandhaltung der Verkehrsflächen (z. B. Beseitigung von Schlaglöchern)
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Berufsbedingte Hauterkrankungen
Allgemeines
Hauterkrankungen haben eine Vielzahl von Ursachen. Als „Berufsdermatosen“ werden Hauterkrankungen bezeichnet, welche durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Ekzeme im Bereich der Hände und Unterarme. Typische Symptome von Ekzemen können u. a. Rötungen, Schuppungen, Juckreiz, Bläschen sowie Risse sein.
Ursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen
Mechanische, stoffliche, physikalische oder biologische Belastungen können Ursachen privat oder beruflich verursachter Hauterkrankungen sein. Unzureichende Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen bei gleichzeitig längerfristigem oder wiederkehrendem Kontakt zu hautschädigenden Stoffen oder Feuchtarbeit sind ebenso häufige Ursache berufsbedingter Hautprobleme wie der Kontakt zu Allergenen am Arbeitsplatz.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bereiche/Tätigkeiten mit Hautgefährdungen identifizieren
- Betriebsanweisungen und Hand-/Hautschutzpläne befolgen, d. h.:
- Angegebene Schutzhandschuhe der jeweiligen Norm benutzen
- Bei Schutz gegen Stoffe auf die maximale Tragezeit achten
- Bei Schutz gegen Stoffe und/oder biologische Gefährdungen auf hygienischen Wechsel (ohne Kontamination) achten
- Geeignete Händereinigung durchführen; Hände gut abtrocknen
- Hautpflegeprodukte benutzen
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Hydraulikschlauchleitungen
Häufige Gefahren
- Verspritzen von Hydraulikflüssigkeiten
- Peitschende Leitung bei Druckimpulsen oder als Folge einer Havarie
- Gefahrstoffwirkung von Hydraulikflüssigkeiten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl geeigneter Hydraulikschlauchleitungen
- Auf einwandfreien Zustand von Schutzeinrichtungen achten, z. B.:
- Ausreißsichere Armaturen
- Seilsicherung
- Berstschutzschlauch
- Schutzabdeckungen
- Kanalführung
- Vermeidung von Knick- und Scheuerstellen
- Vermeidung von Zug- und Stauchbelastungen
- Ablegereife beachten
- Maximale Lagerzeit beachten
- Eignung für Betriebsparameter prüfen
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person
- Regelmäßige Sichtkontrolle
- Kein Befühlen oder Abtasten bei Undichtigkeit!
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Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betonmischanlagen
Häufige Gefahren
- Gequetscht werden von bewegten Teilen, z. B. durch unerwartetes Anlaufen des Mischers
- Abstürzen
- Lärm- und Staubeinwirkung
- Augenverletzungen
Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Bei Fremdfirmeneinsatz auf Information und Abstimmung der Maßnahmen achten
- Auf Funktion der sicherheitstechnischen Schutzeinrichtungen an Deckel und Klappen achten (z. B. Positionsendschalter der Bauart 4, Zuhaltungen, Schlüsseltransfersysteme)
- Aufgeklappte Mischerdeckel so sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt zuschlagen können, z. B. durch eine Sicherungskette
- Öffnungen so sichern, dass Hineingreifen unmöglich ist, z. B. mit einem Gitter
- Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern, z.B. mit persönlichem Vorhängeschloss und Mehrfachschließkralle
- Vor-Ort-Steuerung im Bereich des Mischers verwenden
- Gespeicherte Energien vor Beginn der Arbeiten unwirksam machen, um ungewollte plötzliche Bewegungen von z. B. Schiebern und Klappen zu verhindern; dies gilt insbesondere für Anlagenteile, die pneumatisch und/oder hydraulisch angetrieben sind
- Bei Arbeiten im Mischer nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen (z. B. Schutzkleinspannung oder Akkugeräte)
- Geeignete PSA benutzen
- Beim Umgang mit Betontrennmittel mögliche Brandgefahr beachten
- Geeignete Standflächen und geeignete Einrichtungen gegen Absturz verwenden
- Bereich unterhalb des Auslauftrichters bei Austritt von Betonresten und Reinigungswasser sichern
- Spezielle Anforderungen für Schweißarbeiten beachten (Schweißerlaubnis)
- Betriebsanweisung für Arbeiten in engen Räumen beachten (ggf. Freigabeschein oder ähnliche Checkliste vor Einsteigen bei Instandhaltung)
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Explosionsgefahren? Besondere Sorgfalt gefragt!*
*Lebensretter 12 aus KB 012-1
Daten und Fakten
35 Versicherte der BG RCI starben zwischen 2004 und 2019 an den direkten oder indirekten Folgen einer Explosion oder Verpuffung.
Hier besteht Lebensgefahr
- Umgang mit explosionsfähigen oder explosiven Stoffen (Munition, Sprengsätze, pyrotechnische Gegenstände)
- Sprengung oder Explosion unter Tage
- Entzünden einer explosionsfähigen Atmosphäre (Gasexplosion, Staubexplosion), z.B. beim Umfüllen von entzündbaren Flüssigkeiten
- Verpuffung mit anschließendem Feuer
- Exotherme chemische Reaktion, die unkontrolliert verläuft
Diese Maßnahmen retten Leben
- Arbeiten in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr müssen stets freigegeben (Erlaubnisschein) und dürfen nur mit geeigneten Arbeitsmitteln durchgeführt werden
- Zugangsbeschränkungen müssen immer eingehalten werden
- Erstellung eines Explosionsschutz-Dokuments und Einteilung der Arbeitsbereiche in Explosionsschutz-Zonen
- Vermeidung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen durch Exgeschützte Arbeitsmittel und antistatische Arbeitskleidung; Erdung beachten
- Umfüllvorgänge von entzündbaren Flüssigkeiten mit geringer Dosiergeschwindigkeit beginnen
- Beseitigen von Staubablagerungen in angemessenen Zeitabständen
- Ermittlung von sicherheitstechnischen Kenngrößen bei exothermen Reaktionen, z. B. mittels HAZOP/PAAG-Analyse
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Arbeiten in EX-Bereichen
Häufige Gefahren
- Entzündung brennbarer Stoffe (z. B. Lacke, Lösemittel, Holz- oder Metallstaub)
- Explosionsgefahr durch explosionsfähige Atmosphäre
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Im Explosionsschutzdokument sind die Schutzmaßnahmen festgelegt, und die Einteilung in Ex-Zonen ist dargestellt
- Art und Menge eingesetzter/entstehender brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz minimieren
- Räume und Anlagen regelmäßig reinigen, keinen Staub aufwirbeln, sondern nach Möglichkeit Sauger verwenden
- Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken, z. B. durch Inertisierung, Absaugung
- Zündquellen vermeiden, Verbot von offenem Feuer, offenem Licht und Rauchen. Handyverbot!
- Auf Erdung achten
- Brandschutzhelfer sind bekannt
- Geeignete PSA tragen, z. B. ableitfähiges Schuhwerk, schwer entflammbare Kleidung
- Nur für Ex-Zonen zugelassene Arbeitsmittel verwenden
- Bei Arbeiten mit Zündgefahren in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen die erforderliche Schutzmaßnahmen beachten (Erlaubnisschein)
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Vorbeugender Brandschutz
Häufige Gefahren
- Personenschäden
- Umweltschäden
- Explosionsschäden
- Vermögensschäden
- Freisetzung von Gefahrstoffen
- Existenzgefahr für das gesamte Unternehmen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Im Brandfall Alarmplan beachten
- Feuerlöscher immer frei halten und nur bestimmungsgemäß verwenden
- Mit den Standorten der Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen
- Feuerwehrzufahrten und rund um das Gebäude 5 Meter frei halten
- In feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen offenes Feuer und Zündquellen vermeiden
- Mit der Bedienung von Feuerlöschern vertraut machen
- Regelmäßig an Brandschutz- und Evakuierungsübungen teilnehmen
- Am Arbeitsplatz nur den Tagesbedarf an brand- und explosionsgefährlichen Stoffen bereithalten
- Keine leicht entflammbaren Gegenstände und Materialien in Flucht- und Rettungswegen und Treppenhäusern lagern
- Nach Nutzung von Elektrogeräten (z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschine, etc.) Geräte ausschalten und möglichst Stecker ziehen
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Sicheres Verhalten im Büro
Häufige Gefahren
- Verletzungen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen
- Verletzungen durch Quetschen
- Verletzungen durch elektrischen Strom
- Verletzungen durch Verbrühungen
- Gesundheitsschäden durch Tonerstaub
- Schnitt- und Stichverletzungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
- Nur zugelassene Aufstiegshilfen nutzen (z. B. Klapptritt)
- Keine Elektrokabel bzw. Netzwerkkabel o. Ä. im Bereich der Verkehrswege verlegen
- Schubladen an Schreibtischen/Containern immer geschlossen halten
- Nur geprüfte elektrische Betriebsmittel verwenden
- Heiße Getränke nur in geschlossenen Gefäßen transportieren
- Beim Wechsel von Tonerkartuschen Nitrilhandschuhe tragen
- Störungen am Kopierer nur durch gerätekundige Person beseitigen lassen
- Scharfkantige und spitze Gegenstände nicht im Papierkorb entsorgen
- Sonderabfall in entsprechenden Behältern entsorgen
- Zum Öffnen von Paketen oder Verpackungen Sicherheitsmesser verwenden