Dauerbrenner in der Unfallstatistik

Ausgerutscht, gestolpert, umgeknickt: Die Folgen dieser oft harmlos klingenden Fehltritte kosten viel Geld. Die Berufsgenossenschaften zahlen für Sturzunfälle bei der Arbeit jährlich rund 330 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen. Der deutschen Wirtschaft entstehen pro Jahr nur durch Ausfallstunden Kosten von etwa acht Milliarden Euro.

Für die Prävention von Unfällen ist es wichtig, sich die Entwicklungen der Unfälle und deren Ursachen anzusehen. Die statistischen Daten, die bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gesammelt werden, geben einen guten Einblick in das Geschehen und ermöglichen die Konzeption von Präventionsprojekten.

Unfälle durch Stolpern, Rutschen und (Ab-)Stürzen (SRS) haben zusammen einen Anteil von rund 20 Prozent an allen meldepflichtigen Unfällen bei der BG RCI (Abbildung 1). Dieser Anteil ist über die vergangenen 20 Jahre hinweg relativ konstant. 2023 haben sich insgesamt 22.805 Arbeitsunfälle ereignet, davon 4.718 SRS- und Absturzunfälle. Von diesen entfielen wiederum 83 Prozent (3.929 Unfälle) auf SRS und 17 Prozent (789 Unfälle) auf Abstürze.

Die SRS- und Absturzunfälle haben zusammen einen Anteil von rund einem Drittel an allen neuen Unfallrenten bei der BG RCI (Abbildung 2). Auch dieser Anteil ist über den betrachteten Zeitraum relativ konstant. Der im Vergleich zu den meldepflichtigen Unfällen höhere Anteil der SRS- und Absturzunfälle zeigt, dass diese Unfallursache häufiger schwere Folgen nach sich zieht (im Sinne einer rentenberechtigenden Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit). Die Anzahl der neuen Unfallrenten aufgrund von SRS und Abstürzen hat sich von 321 im Jahr 2005 auf 137 im Jahr 2023 mehr als halbiert. Das entspricht ungefähr dem Rückgang der neuen Unfallrenten insgesamt bei der BG RCI.
Im Zeitraum 2005 bis 2023 sind insgesamt 39 bei der BG RCI versicherte Personen an den Folgen eines SRS- oder Absturzunfalls verstorben. 

Der Anteil von SRS- und Absturzunfällen an allem meldepflichtigen Unfällen liegt bei den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften im Mittel bei 28 Prozent (Abbildung 3) und damit höher als bei der BG RCI. Auch weist dieser Anteil bei den anderen BGen im Zeitraum 2005 bis 2023 tendenziell einen leichten Anstieg auf.

Der Anteil der SRS- und Absturzunfälle an den neuen Unfallrenten liegt bei den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften bei 48 Prozent und damit rund 15 Prozentpunkte höher als bei der BG RCI (Abbildung 4).

Die Auswertung der Arbeitsunfälle nach dem sogenannten „Gegenstand der Abweichung“ ermöglicht einen Einblick in den Unfallhergang. Bei den SRS-Unfällen werden als Gegenstand der Abweichung am häufigsten Böden, Flächen und Verkehrsbereiche sowie Treppen dokumentiert. Während die SRS-Unfälle auf Böden, Flächen und Verkehrsbereichen im Jahr 2005 noch einen Anteil von 54 Prozent an allen meldepflichtigen Unfällen hatten, lag dieser Anteil im Jahr 2023 bei 46 Prozent. Der Anteil der meldepflichtigen SRS-Unfälle auf Treppen ist dagegen im betrachteten Zeitraum konstant geblieben und liegt bei etwa 15 Prozent. 

Die prozentuale Verteilung bei den neuen SRS-Unfallrenten ist relativ ähnlich wie bei den meldepflichtigen SRS-Unfällen. Die Vermutung, dass Unfälle auf Treppen schwerere Verletzungsfolgen im Sinne einer rentenberechtigenden Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach sich ziehen, scheint sich nicht zu bestätigen.

Bei den übrigen gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Anteil der SRS-Unfälle auf Böden, Flächen und Verkehrsbereichen an allen meldepflichtigen SRS-Unfällen etwas höher im Vergleich zur BG RCI, währen der Anteil der SRS-Unfälle auf Treppen ungefähr den gleichen Anteil aufweist (Abbildung 6). Bei den neuen SRS-Unfallrenten zeigt sich eine ähnliche Verteilung.

Bei den Absturzunfällen werden am häufigsten Leitern beziehungsweise Trittleitern als Gegenstand der Abweichung dokumentiert. Bei der BG RCI liegt der Anteil dieser meldepflichtigen Unfälle in den Jahren 2005 und 2023 bei 37 beziehungsweise 38 Prozent an allen meldepflichtigen Absturzunfällen (Abbildung 7). Bei den neuen Unfallrenten konnte der Anteil von 41 Prozent im Jahr 2005 auf 28 Prozent im Jahr 2023 gesenkt werden. Aufgrund der geringen absoluten Anzahl (2005: 45, 2023:14) von Absturzunfällen bei der BG RCI, die sich auf Leitern beziehungsweise Trittleitern ereignet haben, und der damit einhergehenden Schwankung des prozentualen Anteils darf dieser jedoch nicht überinterpretiert werden.

Bei den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften entfällt rund ein Viertel aller meldepflichtigen Absturzunfälle auf Leitern und Trittleitern (Abbildung 8). Dieser Anteil ist über die Zeit relativ konstant. Der Anteil an neuen Unfallrenten durch Absturz von Leitern und Trittleitern beträgt bei den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften in den Jahren 2005 und 2023 38 beziehungsweise 37 Prozent und ist über die Zeit relativ konstant. Diese Absturzunfälle ziehen also schwere Verletzungsfolgen im Sinn einer rentenberechtigenden Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach sich.

Das Europäische Komitee für Normung hat eine Änderung der Leiternorm DIN EN 131 entwickelt, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Ein Rückgang der Absturzunfälle in den Folgejahren lässt sich anhand der vorliegenden Daten nicht bestätigen.

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Gerald Wanka, Holger Imhoff, Dr. Joachim Sommer, BG RCI 


Leitern: Sicher rauf und runter

Wer hoch hinaus will, braucht eine geeignete Aufstiegshilfe. Für den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten sind neben regelmäßigen Prüfungen vor allem Auswahl, Nutzung und das richtige Verhalten wichtig. 

Bei Arbeiten von Leitern und Tritten kommt es insbesondere auf die passende Leiter an – vor allem in Bezug auf Stabilität, ausreichende Höhe und die jeweilige Aufgabe. Besonders gefährlich wird es bei nicht fachgerechter Nutzung und falschem Verhalten auf der Leiter. 

Unfallauswertungen zeigen, dass viele Abstürze von Leitern aus einer Höhe von weniger als zwei Metern erfolgen. Häufige Folgen sind Verletzungen an Knöchel, Sprunggelenk oder Fersenbein. Hauptursache dieser Unfälle ist das Unterschätzen der Absturzgefahr. Besonders deutlich wird das bei handwerklichen Tätigkeiten auf der Leiter: Die betroffene Person konzentriert sich auf die Arbeit, hält sich dabei nur mit einer Hand fest und führt mit der anderen das Werkzeug – vor allem beim Auf- und Absteigen.

Wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung, die tätigkeitsbezogen erstellt werden muss und in der alle wichtigen Maßnahmen festgelegt sind, sowie die sich daraus ergebenden Betriebsanweisungen. Diese sind ab einem Meter Absturzhöhe gefordert. 

Typischer Fall für eine Gefährdungsbeurteilung ist der in ein bis zwei Metern Höhe befindliche Schieber oder Ventilhebel an einer Maschine oder Anlage: Hier ist ein regelmäßiger Aufstieg in einen höher gelegenen Arbeitsbereich nötig. Es stellt sich sofort die Frage, ob eine Leiter bei regelmäßiger Benutzung geeignet ist. In diesem Fall wäre ein fest installierter Aufstieg das Mittel der Wahl und somit die sichere Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung.

Auch wenn die Meinung vorherrscht „Jeder hat eine Leiter zu Hause und jeder kann damit umgehen!“, gilt im beruflichen Umfeld: Damit Beschäftigte sicher mit Leitern und Tritten arbeiten, müssen sie die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisungen kennen und beachten. Schulungen sind hierfür eine bewährte Praxislösung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten regelmäßig unterwiesen werden, um die Gefährdungen bewusst zu machen. 

Auch die Pflege der Leitern darf nicht vernachlässigt werden, insbesondere nach dem Einsatz von Ölen und Fetten. Eine Reinigung nach diesen Einsatzbedingungen ist ein „Muss“. Vor jedem Einsatz ist zu prüfen, ob die ausgewählte Leiter für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist. 

Bei der Prüfung und Instandhaltung von Leitern spielen die richtige Organisation von Lagerung, Überprüfung und Verantwortlichkeiten im Betrieb eine wichtige Rolle. Außerdem sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Hier sind wertvolle Hinweise für die Instandhaltung enthalten.

Nach einem Interview aus der BAUZ mit Peter Graap, BG RCI
 


Rutschgefahr - nicht nur im Herbst und Winter

Regen, Matsch, Schnee oder Laub – in der kalten Jahreszeit wird es vor allem an Gebäudeeingängen schnell rutschig. Wer mit nassen oder verschmutzten Schuhen hereinkommt, trägt Feuchtigkeit und Schmutz auf die Böden – und erhöht so das Unfallrisiko. Schon wenige Tropfen Wasser oder feine Streureste können aus einem sicheren Tritt eine gefährliche Rutschpartie machen. Umso wichtiger ist es, Eingangsbereiche so zu gestalten, dass sie Feuchtigkeit und Schmutz wirksam abfangen.

Damit ein Fußboden sicher begangen werden kann, muss zwischen Schuhsohle und Boden ausreichend Reibung bestehen. Gelangt ein gleitfördernder Stoff – etwa Wasser, Öl, Schmutz oder Staub – auf den Boden, verändern sich die Reibungsverhältnisse. Wie stark der Rutscheffekt ist, hängt vor allem von Art, Konsistenz und Menge des jeweiligen Stoffes ab. Schon geringe Feuchtigkeit kann auf glatten Oberflächen die Reibung deutlich verringern. Ein Schwerpunkt für Rutschunfälle sind daher die Eingangsbereiche von Gebäuden.

Hier ist besonders in Herbst und Winter die Rutschgefahr durch regennasse Schuhsohlen oder Laub sowie Schnee und anhaftendes körniges Streumaterial besonders hoch. Ziel muss es deshalb sein, möglichst wenig Feuchtigkeit und Schmutz auf angrenzende Verkehrsflächen zu übertragen.

Deshalb sollten hier großflächige Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer genutzt werden, die über die gesamte Durchgangsbreite und mindestens 1,50 Meter in Laufrichtung verlegt werden. Sie sollten so angeordnet werden, dass sie keine Stolperstellen darstellen. Der bauliche und flächenmäßige Aufwand richtet sich unter anderem nach der Zahl der Personen, die den Eingang regelmäßig nutzen.

Unfallbeispiel: An Bodenvertiefung umgeknickt
In einem Mitgliedsbetrieb war im Eingangsbereich zur Verwaltung und den Pausenräumen ein Fußabtreter vorgesehen, der in eine hierfür geschaffene Bodenvertiefung eingelassen wurde. Aus nicht näher bekannten Gründen wurde dieser Fußabtreter entfernt und nicht wieder eingelegt. Somit war eine Vertiefung von vier Zentimetern entstanden. Dieser Zustand wurde von allen Betriebsangehörigen als gegeben hingenommen und nicht weiter beachtet.

Nach etlichen Wochen, in denen nichts passierte, kam es, wie es kommen musste: Ein Mitarbeiter blieb an der Kante mit der Fußspitze hängen knickte um und verletzte sich dabei so schwer, dass er über längere Zeit arbeitsunfähig war. Erst jetzt erkannte man das mit diesem Mangel verbundene Unfallrisiko und besorgte umgehend eine neue Fußmatte.

Wie dieses Beispiel zeigt, tragen neben dem eigentlichen Mangel oft auch Bequemlichkeit, Desinteresse und zum Teil Unwissenheit und Betriebsblindheit zu folgenschweren Unfällen bei. Gefahrstellen werden nicht weiter beachtet, geschweige denn beseitigt, weil das Risiko unterschätzt wird.

Verbesserungsmaßnahmen nach einem Unfallereignis zu treffen ist richtig und wichtig. Noch besser aber ist es, schon im Vorfeld die entscheidenden Schritte in die Wege zu leiten. Im oben beschriebenen Fall wäre das auf Grund der offensichtlichen Gefährdung ohne weiteres und mit geringem Aufwand möglich gewesen. Jede Person, die den Eingangsbereich betrat, hätte erkennen können, dass hier ein nicht ordnungsgemäßer Zugang vorliegt.

Unfallbeispiel: Weggerutscht
Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer sollten so angeordnet oder gesichert werden, dass sie nicht verrutschen können. 
Als ein Mitarbeiter eines Mitgliedsbetriebs in großer Eile sein Büro verließ, hörte er auf dem Gang sein Telefon läuten. Er machte auf der Stelle kehrt und stürzte im wahrsten Sinne des Wortes in sein Büro, weil eine wegrutschende Fußmatte ihn zu Fall brachte. Als er sich dabei an dem Türrahmen abzufangen versuchte, verrenkte er sich den Mittelfinger der rechten Hand. Die schmerzhafte Verletzung hatte eine Ausfallzeit von neun Tagen zur Folge.

In diesem Fall kamen zwei der häufigsten Ursachenkomplexe zusammen, nämlich

  • schlechte Bodenbeschaffenheit und
  • persönliches Verhalten, wie Eile, Hast oder Übereifer

Als Sofortmaßnahme wurden alle Fußmatten in dem Bürogebäude mit rutschhemmenden Unterlagen versehen. Der Mitarbeiter nahm sich fest vor, in Zukunft besonnener zu handeln. 

Fußbodenbereiche vor Eingängen sollten so gestaltet sein, dass sie möglichst wenig direktem Regen oder Schnee ausgesetzt sind – etwa durch eine Überdachung oder indem die Eingangstür leicht zurückversetzt in der Fassade angeordnet wird.

Werden im Eingangsbereich Gitterroste verlegt, beispielsweise vor öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Schaufenstern, sollte deren Maschenweite möglichst klein sein. Für solche Bereiche empfiehlt es sich, Roste zu verwenden, bei denen die Maschenweite in einer Richtung höchstens 10 Millimeter beträgt.

Dr. Joachim Sommer, BG RCI 
 


Sicherheit beim Gehen ‒ psychologische Aspekte

Arbeitsschutz in der Industrie bedeutet ‒ so könnte man meinen ‒, sich vorrangig mit gefährlichen Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen auseinander zu setzen. Tatsächlich aber sind Unfälle an Maschinen oder mit Gefahrstoffen viel seltener als solche, die mit einer vermeintlich harmlosen Tätigkeit, nämlich dem Gehen, zusammenhängen. Welche Rolle spielt die Psyche dabei?

Eine paradoxe Situation: Sturzunfälle durch Stolpern, Ausrutschen und Umknicken gibt es in allen Unternehmen, und sie nehmen oft einen hohen Anteil am gesamten Unfallgeschehen ein. Trotzdem werden SRS-Unfälle häufig nicht besonders ernst genommen. 

Das liegt nicht zuletzt daran, dass Hinfallen komisch wirkt. Es reizt zum Lachen, wenn jemand stolpert, unbeholfen das Gleichgewicht zu halten versucht und dann doch zu Boden geht. Neben der unfreiwilligen Komik, die in Stürzen auf der Ebene und beim Treppensteigen liegt, sind folgende Tendenzen erkennbar:

  • Banalisierung: Sturzunfälle sind Alltagsunfälle; das Kind knickt auf dem Spielplatz beim Tritt in eine Kuhle um, im Haushalt rutscht jemand auf dem frisch gewischten Fußboden aus, ein älterer Mensch stolpert beim Spazierengehen. Ereignisse, die in allen Lebensbereichen an der Tagesordnung zu sein scheinen und die häufig genug glimpflich ausgehen, werden in der betrieblichen Sicherheitsarbeit kaum beachtet.
  • Fatalismus: Stürze werden quasi als unvermeidbare Begleiterscheinung beim Gehen betrachtet. „Das passiert eben, da kann man nichts machen“, so die vorherrschende Meinung. Die Verhütung von SRS-Unfällen beginnt aus psychologischer Sicht mit der Veränderung solcher Einstellungen. Vorgesetzte und Beschäftigte müssen erkennen, dass Sturzunfälle ernstzunehmende Ereignisse sind, die nicht zufällig passieren, sondern verursacht werden. Die Ursachen lassen sich aufdecken und beseitigen: SRS-Unfälle sind vermeidbar.

Bei der Prävention ist eine zweigleisige Strategie sinnvoll: Gestaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Verbesserung der Bodenbeschaffenheit) werden dabei durch Anstöße zur Verhaltensanpassung ergänzt.

Verhaltensbezogene Maßnahmen
Beim Gehen handelt es sich um ein angeborenes Verhaltensmuster. Babys machen bereits Gehbewegungen, wenn sie noch nicht einmal allein stehen können. Für den Erwachsenen ist Gehen ein automatisch ablaufender Vorgang, der in der Regel nicht bewusst gesteuert wird. Im Hinblick auf Sturzunfälle ist der hochgeübte Bewegungsablauf beim Gehen viel weniger interessant als andere, „begleitende“ Verhaltensaspekte, beispielsweise

  • welcher Weg benutzt wird,
  • wie schnell sich jemand fortbewegt
  • ob Lasten transportiert werden,
  • was für Schuhe man trägt,
  • wohin die gehende Person schaut etc.

Warum benutzt ein Mitarbeiter der Instandhaltung beim Gang von der Werkstatt zum Einsatzort einen unebenen Trampelpfad? Wahrscheinlich, weil dieser kürzer ist als der asphaltierte Weg – wer will schon einen Umweg machen? Warum benutzt derselbe Mitarbeiter, als er wenig später Treppen steigen muss, nicht den Handlauf, obwohl er seine Werkzeugkiste mit nur einer Hand trägt und die andere frei bleibt? Vielleicht, weil ihn noch niemand darauf hingewiesen hat, dass er sich festhalten soll. Oder weil ihm dieses Verhalten noch nicht zur Gewohnheit geworden ist und er deshalb nicht immer daran denkt.

Viele sicherheitswidrige Verhaltensweisen lassen sich dadurch erklären, dass Beschäftigte etwas nicht wissen oder nicht wollen; daneben spielen auch „nicht können“ und – in seltenen Fällen – „nicht dürfen“ eine Rolle. Information ist Bestandteil aller verhaltensbezogenen Präventionsstrategien. Die Beschäftigten müssen wissen, welche Sicherheitsziele erreicht werden sollen und wie dies geschehen kann. Empfehlenswert ist, möglichst viele Wege der Informationsverbreitung auszuschöpfen: Aushänge am schwarzen Brett, Rundschreiben per E-Mail, Artikel in betriebsinternen Mitteilungsblättern und im Intranet ergänzen die direkte Wissensvermittlung in Besprechungen und Unterweisungen. 

Das Gehen auf unterschiedlich beschaffenen Böden und das Umgehen mit Stolperstellen können mit Hilfe eines Gehparcours eingeübt werden. So ein Parcours lässt sich ohne großen Aufwand selbst herstellen; beispielsweise mit Laub, Sand, einem Stück Schlauch, einer ausrangierte Palette etc. (Benutzung nur mit Anleitung und unter Aufsicht). Im Aktionsmedienportal der BG RCI kann ein Stolperparcours ausgeliehen werden.

Der Erwerb von Qualifikationen ‒ mehr wissen und können ‒ kann aus sich heraus schon motivierend wirken. Mit Sicherheitsplakaten oder „Fall“-Schilderungen, die Betroffenheit erzeugen, sollte zusätzlich auf das Wollen der Beschäftigten Einfluss genommen werden. Führungskräfte müssen ihrerseits, um Motivation zu erzeugen, klare Vorgaben formulieren, deren Einhaltung kontrollieren und sich vor allem selbst daran halten.

Verhaltensbeeinflussung ist oft ein langwieriger Prozess. Erfolge lassen sich am ehesten erzielen, wenn eine breit gestreute Vielfalt von Maßnahmen mit offensichtlicher Konsequenz durchgeführt wird. Dann geht's auch mit dem sicheren Gehen.

Stephan Rohn, BG RCI 
 


Arbeitsschutz hautnah erleben – mit den Aktionsmedien der BG RCI

Sie sind rund um die Uhr und fast das ganze Jahr über im gesamten Bundesgebiet in Einsatz – die Aktionsmedien der BG RCI. Zum Thema Stolpern, Rutschen, Stürzen gibt es gleich mehrere Exponate, die in den Mitgliedsbetrieben dabei helfen, den Blick für gefährliche Situationen im Alltag zu schärfen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Änderung der Sichtweise anzustoßen. 

Rund vierzig verschiedene Exponate, Modelle und Simulationen helfen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI an circa 1.600 Leih-Tagen im Jahr dabei, Gefahren im betrieblichen Alltag zu erkennen, gefahrlos erlebbar und erfahrbar zu machen und die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu erlernen und zu verankern.

Dabei erstreckt sich das seit über dreißig Jahren bestehende und stetig aktualisierte Angebot über die fünf Themengebiete „Arbeitssicherheit“, „Gesundheitsschutz“, „Verkehrssicherheit“, „Ergonomie und Demografie“ sowie „Anlagen und Verfahrenssicherheit“. Die Bandbreite der Exponate reicht von der einfachen Geschwindigkeitsmesstafel, die im betrieblichen Verkehr dazu beitragen kann, Geschwindigkeitsübertretungen aufzuzeigen, bis hin zur komplexen Darstellung von Sicherheitsaspekten der Anlagen- und Verfahrenssicherheit.

Seit Beginn der 2000er-Jahre gehören Exponate zum Themenkomplex „Stolpern – Rutschen – Stürzen“ fest zum Bestand des Aktionsmedien-Angebots. Sie simulieren und verdeutlichen Situationen, die im betrieblichen Alltag immer wieder zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen führen können. 

Unterschiedlich hohe Treppenstufen, defekte Geländer, liegengelassene Gegenstände, ungeeignete Bodenbeläge oder die unsachgemäße Nutzung von Leitern und Tritten sind jeden Tag mögliche Ursachen für folgenschwere Unfälle. Die Aktionsmedien sollen den Blick für gefährliche Situationen im Alltag schärfen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Änderung der Sichtweise anstoßen.

Der Stolper-Parcours
Das umfangreichste Exponat ist in diesem Zusammenhang der Stolper-Parcours. Er besteht aus insgesamt neun Modulen, aus denen die Unternehmen diejenigen auswählen können, die Ihrer betrieblichen Realität am besten entsprechen: sei es ein Wegstück mit schlecht verlegten oder lockeren Gehwegplatten, ein Kiesbett mit ungleichmäßigem und wackeligen Belag, die berühmten „Kleinigkeiten“, die auf und im Weg liegen und dann eine große Wirkung entfalten können, eine nicht geprüfte oder schadhafte Leiter, von Fahrzeugen ausgefahrene Verkehrswege, nicht bereinigte Flüssigkeiten oder ausgetretene Treppen mit ungenügender Absturzsicherung, … Der Parcours sensibilisiert für mögliche Gefahren, zeigt Lösungen auf und informiert auch über die verschiedenen Arten von Sicherheitsschuhen und deren Bestimmungsgemäße Verwendung.

Die Handlauf-Simulationsmodelle
Zu wahren Dauerbrennern haben sich die Handlauf-Simulationsmodelle entwickelt, die aufgrund der großen Nachfrage mittlerweile in zwei verschiedenen Varianten angeboten werden: das Grundmodell, welches  aufzeigt, wie schwierig es ist, erst bei einem Sturz den Handlauf zu fassen und eine erweiterte Version, bei der im Rahmen der Simulation die bakterielle Belastung betriebseigener Handläufe gemessen wird. Sie verdeutlicht, dass die häufig geäußerten Sorgen, sich bei der Nutzung von Treppengeländern anzustecken, größtenteils unbegründet sind. 

Die Handlauf-Simulationsmodelle können durch die begleitende aktive Moderation sehr gut verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass sich eine Hand direkt beziehungsweise unmittelbar am Handlauf befinden muss und dass durch Einstellungen wie „Der Handlauf ist mir zu dreckig!“ oder „Was soll schon passieren?“ die Gefahrenquelle „Treppe" immer noch unterschätzt wird. 

Die Abstiegswaage
Immer wieder kommt es beim Ab- und Aussteigen aus Fahrzeugen mit höher gelegenen Führerhäusern, wie LKW oder Radladern, zu schweren Verletzungen, weil Leitern, Geländer oder Auf- und Abstiegshilfen nicht oder nicht korrekt genutzt werden. Die Abstiegswaage verdeutlicht die Kräfte, die beim Abstieg von einem Fahrzeug auf das Muskel- und Skelettsystem einwirken, und zeigt anhand einer Ampel, ob die gewählte Art des Abstiegs das Skelettsystem eines gesunden Menschen schädigen kann. 

Die Sprungkraftmesseinheit
Welche Kräfte in solchen Situationen auf das Muskel-Skelettsystem einwirken, zeigt auch die Sprungkraftmesseinheit. Anhand von Schwingungsdiagrammen, die ein Computerprogramm erstellt, und die durch geschultes Begleitpersonal erläutert werden, verdeutlicht dieses Exponat die enorme Belastung für die Gelenke beim Auftreffen des Körpers nach einem Sprung. 

CortexTrainer® und Koordinations-Parcours
Das Risiko, zu stürzen, wird zwar durch Faktoren in der Arbeitsumgebung oder das Verhalten beeinflusst, es kann aber auch durch nicht gut ausgeprägte Reflexe und eine schlechte Gleichgewichtsfähigkeit verstärkt werden. Darum wagt die BG RCI mit dem Einsatz zweier weiterer Exponate den diesbezüglichen Blick über den berühmten Tellerrand.

Der CortexTrainer® gibt innerhalb von 15 Minuten Rückmeldung über die diesbezüglichen Fähigkeiten der Teilnehmenden, stellt einen Vergleich zu den durchschnittlichen Werten der jeweiligen Altersgruppe her, ermittelt den BMI und schafft so die Basis für die Erläuterungen der Moderatoren. 

Der fünf Stationen umfassende Koordinations-Parcours steht unter dem Motto „Fitness im Vorbeigehen“ und hat zum Ziel, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die unteren Haltemuskel trainiert werden können, die für die Haltungs- und Bewegungskontrolle unverzichtbar sind. Er dient dadurch ebenfalls der Sturzprävention.

Das Aktionsmedien-Angebot der BG RCI ist umfangreich und vielfältig. Die Anzahl der Nutzenden ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und insbesondere die kontinuierliche Auslastung der Medien im Bereich Stolpern, Rutschen und Stürzen zeigt, dass hier noch immer das breite Interesse besteht, einer nach wie vor bestehenden Problematik innovativ zu begegnen. 

Mehr Informationen und Buchungsmöglichkeiten finden Sie im Aktionsmedienportal.
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Holger Imhoff, BG RCI 
 


Unser Medienangebot

Die BG RCI bietet verschiedene Schriften, Medien und Seminare an, um SRS-Unfälle zu verhindern. Sie finden diese über unseren Auswahlassistenten (AWA).

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Ursachen verstehen, Risiken minimieren
Das Merkblatt A 021 „Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden“ bietet Betrieben eine wertvolle Unterstützung, um die Ursachen von SRS-Unfällen systematisch zu erkennen und gezielt zu verhindern. Es liefert einen umfassenden Gefährdungskatalog, der das Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“ ergänzt, und typische Unfallursachen wie unebene Böden, rutschige Untergründe oder ungeeignete Beleuchtung benennt. Dabei zeigt es nicht nur, wo Gefahrenquellen lauern, sondern gibt auch konkrete Hinweise zu Schutzmaßnahmen. 

Praktische Werkzeuge für den Arbeitsalltag
Besonders hilfreich sind die beiden beiliegenden Checklisten des Merkblatts, die als praktische Tools dienen:

  • Checkliste zur Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen (CHL 003): Dieses am PC ausfüllbare PDF unterstützt Verantwortliche dabei, Gefahrenquellen systematisch zu identifizieren und abzuschalten.
  • Checkliste Sichere Treppen (CHL 004): Die Checkliste hilft, kritische Punkte an Treppenanlagen zu erkennen und Abhilfemaßnahmen umzusetzen.
     

Leitern und Tritte sicher nutzen
Die kurz & bündig-Schrift „Leitern und Tritte“ (KB 009) gibt schnelle und praxisnahe Orientierungshilfen. Sie vermittelt Grundregeln zur Auswahl geeigneter Leitern und Tritte sowie erste Hinweise zum sicheren Einsatz. Das beigefügte Kontrollblatt (Checkliste im PDF-Format) hilft bei der Prüfung von Leitern und deren Dokumentation.

Mit dem Sicherheitskurzgespräch „Leitern und Tritte“ (SKG 021) bieten wir Ihnen die passende Unterweisungshilfe. Es besteht aus fünf Lektionen, einem Abschnitt mit Hintergrundinformationen für Unterweisende sowie einem Fehlersuchbild. Das beigefügte Maxi-Wimmelbild zur Unterweisung von Gruppen gibt es auch interaktiv, um spielerisch auf Fehlersuche zu gehen.
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Klare Botschaft: Gefahren sofort beseitigen
Das Plakat „PLK 03-25 – Stolper- und Rutschgefahren SOFORT beseitigen!“ fasst das Wichtigste auf einen Blick zusammen. Es richtet sich an alle Beschäftigten und erinnert daran, Gefahrenquellen nicht zu ignorieren, sondern umgehend zu beseitigen – denn Prävention beginnt bei jedem Einzelnen.

Mit dem Medienangebot der BG RCI haben Betriebe ein starkes Instrumentarium zur Hand, um SRS-Unfälle wirksam vorzubeugen. Die Kombination aus Gefährdungserkennung, praxisorientierten Checklisten sowie verständlichen Hinweisen schafft ein sicheres Arbeitsumfeld – und sorgt dafür, dass der Weg zur Arbeit nicht zum Stolperstein wird.

Sibylle Sauer, BG RCI, Heidelberg
 


In Virtueller Realität für den Berufsalltag trainieren

Die Ursachen von Stürzen liegen meist in Rutschen, Stolpern oder Fehltreten begründet. Mit Hilfe von Virtueller Realität können in verschiedenen Simulationsumgebungen des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) typische Gefahrenstellen virtuell nachgebildet werden. Die Szenarien lassen sich dabei branchenspezifisch anpassen – so existieren bereits Anwendungen wie eine Lagerhalle, ein Stadtszenario sowie eine Umgebung für den Einzelhandel, in denen Beschäftigte gezielt für potenzielle Gefahren sensibilisiert werden.

In der Schulungsumgebung wird die Bewegung der Trainierenden durch ein omnidirektionales Laufband (Virtualizer) erfasst und direkt in die virtuelle Umgebung im Head Mounted Display (HMD bzw. VR-Brille) übertragen, sodass sie sich in einer virtuellen Welt fortbewegen. Dieses Laufband ermöglicht den Beschäftigten Bewegungen in alle Richtungen, ohne wirklich durch den Raum laufen zu müssen.

Die Simulation als VR-Anwendung umfasst viele unterschiedliche Gefährdungsstellen, wie zum Beispiel herumliegende Kabel oder umgefallene Behälter, die von den Beschäftigten identifiziert werden müssen. Mithilfe passender Präventionsmaßnahmen können die jeweiligen Gefährdungen anschließend beseitigt werden. Dabei müssen die Beschäftigten immer selbst aktiv werden, also die Gefahrenstellen selbst beseitigen oder weitere Maßnahmen veranlassen. 

Die Szenarien werden bereits von verschiedenen Unfallversicherungsträgern eingesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurden einzelne Szenarien getestet und als Trainingselement evaluiert. Die Auswertung zeigt, dass die Teilnehmenden die Aufgaben leicht verstehen und die Schulungssimulation als hilfreich und praxisnah empfinden. Cyber Sickness – also Übelkeit, die beim Eintauchen in eine virtuelle Umgebung auftreten kann – trat nur selten auf. Der Spaßfaktor ist sehr hoch und die meisten Teilnehmenden gehen davon aus, dass sie die gewonnenen Erfahrungen in ihren Arbeitsalltag übertragen können und künftig bewusster mit Gefahrenquellen umgehen werden. 

Jan Zimmermann, IFA


SRS-Unfälle mit KI verhindern?

SRS-Unfälle mithilfe künstlicher Intelligenz frühzeitig zu erkennen und zu verhindern – darum ging es im Forschungsprojekt ENTRAPon, das von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gefördert wurde.

ENTRAPon widmete sich der Prävention solcher Unfälle am Beispiel von Unternehmen der Stahlerzeugung sowie der Post- und Paketzustellung. Es wurde von der Ruhr-Universität Bochum, der London South Bank University und der Hochschule Koblenz unter Beteiligung des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) durchgeführt und von der DGUV gefördert. Ein zentrales Element des Projekts ist der Einsatz virtueller Realität (VR) als innovative Trainingsmethode.

Im Rahmen der Studie nahmen Beschäftigte aus zwei Unternehmen teil, die in drei Gruppen aufgeteilt waren: Zwei Gruppen absolvierten ein laufbandgestütztes Training mit verschiedenen Gangstörungen – entweder virtuell oder mechanisch –, während die Kontrollgruppe kein solches Training erhielt. Alle Teilnehmenden durchliefen zudem einen Parcours in einem Ganzkörper-Messanzug, der Bewegungsdaten erfasste. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) wurden diese Daten analysiert, um Beinahe-Stürze zu identifizieren und Trainingswirkungen messbar zu machen.

Das VR-basierte Perturbationstraining (Training mit gezielt eingebauten Gleichgewichtsstörungen) hat sich dabei als besonders wirksam erwiesen. Durch gezielte visuelle Störungen während des Gehens auf dem Laufband wurden adaptive Mechanismen der dynamischen Stabilitätskontrolle trainiert. Darunter versteht man die Fähigkeit des Körpers, sich wiederholt auftretenden Gleichgewichtsstörungen anzupassen und Bewegungsabläufe so zu optimieren, dass das Gleichgewicht auch unter veränderten Bedingungen sicher erhalten bleibt. 

Direkt nach dem Training zeigten die Teilnehmenden eine deutliche Steigerung der Stabilitätskontrolle, insbesondere bei der Bewältigung unvorhersehbarer Stolperereignisse. Typische Anpassungen der Teilnehmenden waren eine vergrößerte Unterstützungsfläche (größerer Abstand zwischen den Füßen auf dem Boden) und eine verringerte Oberkörperflexion (weniger mit dem Oberkörper nach vorne kippen). Diese Verbesserungen übertrugen sich auch auf reale Situationen, wie Tests auf einem Parcours für kontrolliertes Stolpern, Rutschen und Fehltreten belegten. 

Ein Langzeiteffekt nach dem einmaligen Training konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Hierzu sind weitere Untersuchungen mit Veränderung der Trainingsintensität und -Häufigkeit von Interesse. Dennoch bewerteten die Beschäftigten das VR-Training als praxisnah, motivierend und wertvoll. In Kombination mit proaktiven Maßnahmen stellt es somit ein vielversprechendes Instrument zur Sturzprävention dar.

Darüber hinaus soll im Nachgang des Projekts ein praktisches Warnmesssystem entwickelt werden, das beispielsweise das individuelle Sturzrisiko vorhersagen kann. Die Integration solcher KI-gestützter Systeme in die betriebliche Praxis hat das Potenzial, Leben zu retten und Verletzungen nachhaltig zu verhindern – ein Gewinn sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen.

DGUV/Dr. Christoph Schiefer


SRS-Aktion bei Linde

Die Beschäftigten für die Gefährdungen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen zu sensibilisieren, war und ist das Ziel einer im Jahr 2005 gestarteten Kampagne bei Linde in Gas in Deutschland. Sie lief zunächst unter dem Titel „Sicherer Auftritt“ und seit 2007 unter der Überschrift „Going . Ihre Sicherheit geht vor“.

In PowerPoint-Präsentationen werden zunächst rund ein Dutzend Unfallberichte mit Bildern und Texten gezeigt, die sich bei Linde ereignet haben. Sie verdeutlichen, wie relevant das Thema ist und dass Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) den größten Unfallschwerpunkt im Unternehmen bilden. Zudem wird dargestellt, welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden, um die Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern.

Der Stolperparcours der BG RCI – ergänzt um eigene Module – wird regelmäßig eingesetzt, um den Beschäftigten die Gefahren durch Stolpern, Rutschen und Stürzen praktisch erfahrbar zu machen. Roll-ups mit wechselnden Motiven und Leitsätzen wie „Jeder Schritt ist von Bedeutung“ weisen auf entsprechende Aktionen an den einzelnen Standorten hin.

Den Standortkommunikatorinnen und -kommunikatoren steht ein Aktionspaket mit Postern, Handlauf-Aufklebern, Stickern und „Vorsicht: Stolperfalle“-Post-its zur Verfügung. Diese Materialien sollen sichtbar platziert werden, um die Aufmerksamkeit der Beschäftigten auf das Thema zu lenken.

„Wir haben uns als Ziel gesetzt, alle Mitarbeitenden mithilfe der bereitgestellten Materialien, die auch einen beeindruckenden Film zum oben genannten Thema beinhalten, nachweislich zu schulen und zu sensibilisieren. Denn es ist die Aufgabe und Verantwortung aller Führungskräfte, das sichere Verhalten ihrer Mitarbeitenden positiv zu beeinflussen und bei Bedarf zu korrigieren“, so die Projektverantwortlichen bei Linde.

Robert Stock, Linde GmbH Leuna


Der wahre Fall eines wahren Falles

„Ein Fall ist kein Zufall“ – unter diesem Motto stand bereits eine Unfallverhütungskampagne der 1980er-Jahre. Und es ist eine Binsenweisheit, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen („SRS“) auch heute noch zu den häufigsten Unfallursachen gehören. Dass es keiner großen Absturzhöhen bedarf, um schwere und bleibende Verletzungen davonzutragen, zeigt der Leitersturz des 60-jährigen A.

A. ist Anlagenbediener und wollte am 14. Dezember 2023 kurz vor Mitternacht ein Loch in einer Förderschnecke in 2,5 Metern Höhe schließen. Dazu legte er eine Leiter an, die beim Aufsteigen wegrutschte. Er fiel aus etwa 1,2 Metern Höhe zu Boden und zog sich zog sich einen komplizierten Bruch des rechten Schultergelenks zu, bei dem auch Nerven im Arm und an der Hand verletzt wurden.

Gut versorgt durch klare Strukturen
Kurz vor Mitternacht wurde A. zur Erstversorgung ins Krankenhaus Limburg eingeliefert. Da diese Klinik nicht für das sogenannte Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) zugelassen ist, wurde er am nächsten Tag in die Uniklinik Frankfurt verlegt und dort operiert. Das SAV sorgt dafür, dass Schwerverletzte direkt in speziell zugelassene Kliniken mit besonderer Ausstattung zur Behandlung schwerer Verletzungen (zum Beispiel bei Brüchen mit Nervenbeteiligung) eingeliefert werden.

Während des fünftägigen Krankenhausaufenthalts wurden Bruch und Verrenkung offen gerichtet und mit einer Metallplatte stabilisiert, was nicht komplikationslos verlief. A. erhielt ein sogenanntes Abduktionskissen, das er sechs Wochen lang rund um die Uhr tragen musste.

Abgestimmte Unterstützung im Reha-Prozess
Anfang Januar 2024 besuchte ihn ein Reha-Manager der BG RCI zu Hause. In einem ausführlichen Gespräch wurden Heilungsverlauf, Arbeitsplatzsituation und persönliches Umfeld besprochen. A. arbeitet in der Qualitätskontrolle der Produktion – dort müssen regelmäßig Materialproben entnommen und Eimer mit 15 bis 25 kg Gewicht mit Material gefüllt, gehoben und getragen werden.

Neben anhaltenden Schmerzen in der rechten Schulter und der Einnahme von Schmerzmitteln berichtete A. über Albträume vom Unfallgeschehen. Der Reha-Manager bot daraufhin sofort erste Gespräche bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten an, um den Bedarf und die weitere Behandlung abzuklären.
 
Parallel wurde der Arbeitgeber kontaktiert, um abzuklären, ob und unter welchen Bedingungen der Verletzte weiterbeschäftigt werden könnte, sobald er wieder arbeitsfähig war. Das Unternehmen teilte mit, dass A. als angelernter Mitarbeiter in der Materialvorprüfung tätig sein könne; eine Weiterbeschäftigung sei auch bei vorübergehend eingeschränkter Einsatzfähigkeit gesichert.

In den folgenden Monaten fanden regelmäßig Heilverfahrenskontrollen und ambulante Behandlungen statt. Im März 2024 erfolgte eine Reha-Plan-Sprechstunde in der BG-Unfallklinik Frankfurt mit umfassender Diagnostik. Das Ergebnis: Eine stationäre Rehamaßnahme über fünf Wochen wurde empfohlen und von April bis Mai 2024 durchgeführt. Der Schwerpunkt lag auf einem intensiven Trainingsprogramm, das die Beweglichkeit, Muskelkraft und schmerzfreie Belastbarkeit von Schulter und Arm verbessern sollte. Trotz Fortschritten blieb eine deutliche Funktionseinschränkung bestehen.

Die psychotherapeutische Behandlung schloss A. Anfang Juni 2024 erfolgreich ab. Depressive Symptome, Ängste, Schlafstörungen und Vermeidungsverhalten zeigte er keine mehr; eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelte sich nicht. Besonders hervorzuheben ist die hohe Motivation des 60-Jährigen, an allen Reha-Maßnahmen mitzuwirken und wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren – mit dem Ziel, noch etwa sechs Jahre berufstätig zu bleiben.
 

Nach kontinuierlicher Heilverfahrenskontrolle und Physiotherapie wurde Ende Oktober die eingesetzte Metallplatte entfernt. Aufgrund anhaltender Beschwerden und Belastungsschmerzen schloss sich eine vierwöchige erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) an. Diese kombiniert verschiedene Behandlungsmethoden, um schwere Verletzungen des Bewegungsapparates schneller zu heilen und die Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen.

Mit Motivation zurück ins Arbeitsleben
Gemeinsam mit A., der BG-Unfallklinik und dem Rehamanager wurde der Reha-Plan fortgeschrieben. Dabei wird eine stufenweise Wiedereingliederung in die bisherige Tätigkeit ab Januar 2025 vereinbart – mit Einschränkungen beim Heben von Lasten über 10 Kilogramm und bei Über-Kopf-Arbeiten. 

Die Wiedereingliederung gelang, nicht zuletzt dank der Unterstützung des Unternehmens, das wegen des langen Arbeitsweges von A. eine tageweise, statt stundenweise Rückkehr ermöglichte. Ende Februar 2025 konnte der 60-Jährige seine Arbeit wieder vollständig aufnehmen. Für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit erhielt er Verletztengeld von der BG RCI.

Mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit beauftragte die BG RCI zwei Gutachten – ein orthopädisches und ein neurologisches (aufgrund der Nervenschädigungen). Die Ergebnisse: eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 Prozent im orthopädischen und 15 Prozent im neurologischen Bereich. Nach fachärztlicher Beratung wurde eine Gesamt-MdE von 35 Prozent festgelegt, da sich die funktionalen Einschränkungen teilweise überlappen. A. erhält deshalb rückwirkend ab Eintritt der Arbeitsfähigkeit eine monatliche Verletztenrente von rund 900 Euro.

Innerhalb der ersten 20 Monate seit dem Unfall sind Kosten von rund 94.000 Euro entstanden – ein Betrag, der weiter steigen dürfte, da laufende Therapien, Rentenzahlungen und mögliche Folgebehandlungen (z. B. Implantation einer Prothese) hinzukommen.

Trotzdem bleibt der Unfall von A. aus Sicht der Rehabilitation eine Erfolgsgeschichte: Durch das Zusammenspiel aller Beteiligten – des Verletzten, seines Arbeitgebers, der BG RCI sowie dem ärztlichen und therapeutischen Personal – konnte A. 14 Monate nach dem Unfall in seinen Beruf zurückkehren. Ohne seine eigene Motivation und die Rückendeckung durch das Unternehmen und die Kollegschaft wäre das kaum möglich gewesen.

Gerhard Reitz, BG RCI Mainz


Weiteres Thema dieser Ausgabe: Erweiterte Notfallrettung im Bergbau

Ersthelfende schließen Lücke zwischen Unfall und Rettungsdienst

Tritt ein schwerer Unfall unter Tage oder in abgelegenen Industrieanlagen auf, ist schnelle medizinische Hilfe oft nicht sofort erreichbar. Ein neues Ausbildungskonzept für erweiterte Ersthelfer – entwickelt an der TU Bergakademie Freiberg – zeigt, wie diese Versorgungslücke rechtssicher und wirksam geschlossen werden kann.

Im Ernstfall entscheiden Minuten über Leben und Tod. In der Rohstoffindustrie kann es jedoch dauern, bis der öffentliche Rettungsdienst an schwer zugänglichen Einsatzorten eintrifft. Das Risiko besteht, dass Verletzte lange ohne professionelle medizinische Hilfe bleiben.

Hier setzt das Konzept der „erweiterten Traumarettung durch Ersthelfer“ an. Das sogenannte Tactical Medical Mining Rescue (TMR®) wurde speziell für Bergwerke und ähnliche Arbeitsumgebungen entwickelt. Es schult Grubenwehren und Betriebssanitäter in standardisierten, medizindidaktisch geprüften Verfahren, um lebensrettende Maßnahmen auch ohne Notarzt sicher durchzuführen – etwa Blutstillung, Schmerztherapie, Reanimation oder Beatmung.

Ein dokumentierter Fall aus dem Kalibergwerk Zielitz zeigt, wie diese Ausbildung in der Praxis wirkt: Nach einem schweren Unfall in 800 Metern Tiefe durch das schnelle und überlegte Handeln der Grubenwehr stabilisiert werden. Die Ersthelfer stoppten die Blutung, linderten die Schmerzen und hielten den Verletzten in einem stabilen Zustand, bis sie ihm dem Notarzt übergeben konnten – rund eine Stunde nach dem Unfall.

Neben den medizinischen Vorteilen sind die rechtlichen und bergrechtlichen Rahmenbedingungen wichtig: Unternehmen sind verpflichtet, eine angemessene Erste Hilfe sicherzustellen, wenn der öffentliche Rettungsdienst nicht rechtzeitig verfügbar ist. Durch die Standardisierung und Zertifizierung des TMR®-Konzepts gewinnen Betriebe, Ersthelfende sowie Ärztinnen und Ärzte an Rechtssicherheit.

Zu dem Thema und dem skizzierten Unfall im Kalibergwerk gibt es einen ausführlichen Fachartikel „Erweiterte Traumarettung durch Ersthelfer – Standardisierte Ausbildung und Notkompetenz – eine rechtliche Einordnung am Beispiel der Rohstoffindustrie“. 
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Roman Preißler, BG RCI